Spezialisierte Strafverteidigung | Düsseldorf, Saarland & Bundesweit
Erfolge in Aussage gegen Aussage-Verfahren im Sexualstrafrecht

Aussage-gegen-Aussage-Verfahren im Sexualstrafrecht gehören zu den schwierigsten und riskantesten Strafverfahren. Typische Vorwürfe sind Sexueller Übergriff (§ 177 Abs. 1 StGB), sexuelle Nötigung (§ 177 Abs. 5 StGB), Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB), sexuelle Belästigung (§ 184i StGB), sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) oder von Jugendlichen (§ 182 StGB) sowie sexuelle Belästigung (§ 184i StGB). Ohne objektive Beweise entscheidet oft die Glaubhaftigkeit der einzigen Belastungsaussage über Verurteilung oder Freispruch.
Warum spezialisierte Strafverteidigung entscheidend ist
In Aussage-gegen-Aussage-Verfahren im Sexualstrafrecht reicht eine rein juristische Verteidigung häufig nicht aus. Entscheidend ist, ob die Belastungsaussage einer sorgfältigen aussagepsychologischen Analyse standhält. Dabei geht es nicht nur um einzelne Widersprüche, sondern um die gesamte Entstehung, Entwicklung und Qualität der Aussage.
Spezialisierte Strafverteidigung im Sexualstrafrecht verbindet deshalb juristische Erfahrung mit aussagepsychologischer Expertise. Nur wer die Anforderungen der Rechtsprechung an die Glaubhaftigkeitsprüfung kennt und zugleich die Aussage inhaltlich präzise analysieren kann, erkennt die entscheidenden Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung.
Strafverteidiger Ippolito ist auf die Verteidigung in Aussage-gegen-Aussage-Verfahren im Sexualstrafrecht besonders spezialisiert. Der Schwerpunkt liegt auf Verfahren in Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen und im Saarland. In zahlreichen Verfahren konnten durch eine frühzeitige, strategische und aussagepsychologisch fundierte Verteidigung Einstellungen, Bewährungen oder Freisprüche erreicht werden – und so die Freiheit der Mandanten geschützt werden.
Freispruch | Sexueller Übergriff und Vergewaltigung Amtsgericht Dortmund (Schöffengericht)
Der junge Mandant musste sich vor dem Jugendschöffengericht Dortmund wegen mehrerer schwerwiegender Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, gemeinsam mit einem jüngeren Bekannten gegen dessen Willen sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben. Es bestand eine klassische Aussage-gegen-Aussage-Konstellation, sodass die Entscheidung maßgeblich von der Glaubhaftigkeit der einzigen Belastungsaussage abhing. Zum Fall
Ergebnis: Freispruch – keine Strafe, Zukunft und Freiheit geschützt
Einstellung | Sexueller Übergriff und Vergewaltigung Staatsanwaltschaft Dortmund
Gegen den Mandanten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen zwei Vergewaltigungsvorwürfen sowie eines sexuellen Übergriffs eingeleitet. Es handelte sich um eine klassische Aussage-gegen-Aussage-Konstellation. Strafverteidiger Ippolito analysierte die Aussagen der Anzeigeerstatterin umfassend anhand aussagepsychologischer Kriterien und arbeitete Widersprüche, Inkonstanzen und Plausibilitätsdefizite heraus. Zusätzlich wurden entlastende Beweismittel eingeführt. Auf dieser Grundlage wurde ein aussagepsychologisches Gutachten eingeholt. Zum Fall
Ergebnis: Einstellung – keine Anklage, kein Eintrag ins Führungszeugnis
Einstellung | Sexuelle Belästigung Amtsgericht Bottrop
Der Mandant musste sich vor dem Amtsgericht Bottrop wegen sexueller Belästigung und zweier Körperverletzungsdelikte nach einem Vorfall in einer Diskothek verantworten. Strafverteidiger Ippolito analysierte die Zeugenaussagen im Detail und arbeitete gezielt heraus, dass es an den rechtlichen Voraussetzungen für eine strafbare sexuelle Belästigung fehlte. Zum Fall
Ergebnis: Einstellung – keine Anklage, kein Eintrag ins Führungszeugnis
Freispruch | Vergewaltigung Landgericht Essen (Berufung)
Der Mandant musste sich vor dem Landgericht Essen in der Berufungsinstanz wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung verantworten. In erster Instanz war er bereits zu einer Freiheitsstrafe von über zweieinhalb Jahren verurteilt worden – mit unmittelbarem Haftantritt. Es lag eine klassische Aussage-gegen-Aussage-Konstellation ohne objektive Beweise vor. Zum Fall
Ergebnis: Freispruch in der Berufung – Haftstrafe aufgehoben, keine Strafe, Freiheit des Mandanten gesichert
Freispruch | Exhibitionistische Handlungen Amtsgericht Düsseldorf
Der Mandant musste sich vor dem Amtsgericht Düsseldorf wegen des Vorwurfs der exhibitionistischen Handlungen (§ 183 StGB) auf der Bolkerstraße verantworten. Zwei Zeuginnen hatten behauptet, er habe sich in der Düsseldorfer Innenstadt entblößt und vor ihnen masturbiert. Nach Erlass eines Strafbefehls legte Strafverteidiger Ippolito fristgerecht Einspruch ein und beantragte ergänzende Akteneinsicht in vorhandenes Videomaterial aus dem Bereich des Eingangs zur Bolkerstraße. Zum Fall
Ergebnis: Freispruch – keine Strafe, kein Eintrag im Führungszeugnis
Freispruch | Sexuelle Belästigung Amtsgericht Leverkusen
Der Mandant musste sich vor dem Amtsgericht Leverkusen wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung (§ 184i StGB) nach dem Ende eines zuvor einvernehmlichen Kontakts mit einer Arbeitskollegin verantworten. Es lag eine klassische Aussage-gegen-Aussage-Konstellation ohne objektive Beweise vor. Strafverteidiger Ippolito stellte die Glaubhaftigkeit der Belastungsaussage konsequent in den Mittelpunkt und überprüfte diese anhand aussagepsychologischer Kriterien. In der Hauptverhandlung wurden Widersprüche, Inkonsistenzen und Motivlagen herausgearbeitet. Zum Fall
Ergebnis: Freispruch – keine Strafe und kein Eintrag ins Führungszeugnis
Keine Jugendstrafe | Vergewaltigung Amtsgericht Dortmund (Jugendschöffengericht)
Vor dem Jugendschöffengericht Dortmund musste sich der jugendliche Mandant wegen insgesamt 11 Tatvorwürfen, darunter zweifache Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB) verantworten. Aufgrund der Schwere der Vorwürfe drohte eine Jugendstrafe mit Eintrag im Führungszeugnis. Strafverteidiger Ippolito setzte auf eine differenzierte Verteidigungsstrategie: aussagepsychologische Analyse der Vergewaltigungsvorwürfe, präzise rechtliche Einordnung der jugendpornographischen Vorwürfe sowie die konsequente Darstellung der positiven Entwicklung, Einsicht und Reife des Mandanten. Zum Fall
Ergebnis: Keine Jugendstrafe – Verwarnung mit geringer Geldauflage
Freispruch | Vergewaltigung Landgericht Bonn
Vor dem Landgericht Bonn wurde der Mandant wegen Vergewaltigung angeklagt. Es handelte sich um eine klassische Aussage-gegen-Aussage-Konstellation ohne objektive Beweise. Erschwerend kamen belastende Zeugenaussagen vom Hörensagen hinzu sowie die erhebliche zeitliche Distanz zum angeblichen Tatgeschehen. Strafverteidiger Ippolito setzte auf eine konsequente aussagepsychologische Verteidigung. Zudem konnte ein mögliches Motiv für eine Falschbeschuldigung aufgezeigt werden. Diese Aspekte erschütterten die Glaubhaftigkeit der Belastungsaussage entscheidend. Zum Fall
Ergebnis: Freispruch
Bewährung | Vergewaltigung Amtsgericht Münster (Schöffengericht)
Vor dem Schöffengericht Münster wurde der Mandant wegen Vergewaltigung angeklagt. Aufgrund einer belastenden Beweislage – einschließlich einer weiteren Zeugin – drohte ihm eine mehrjährige Freiheitsstrafe. Erschwerend kam hinzu, dass die Anzeige erst Jahre nach dem angeblichen Tatgeschehen erstattet wurde, während der Mandant zwischenzeitlich ein stabiles Familienleben aufgebaut hatte und ein schwer erkranktes Kind betreute Strafverteidiger Ippolito verfolgte eine strikt ergebnisorientierte Verteidigungsstrategie mit dem Ziel, eine Haftstrafe zu vermeiden. Zum Fall
Ergebnis: Bewährung – Freiheit des Mandanten geschützt
Einstellung | Sexueller Übergriff Amtsgericht Siegburg (Schöffengericht)
Vor dem Schöffengericht Siegburg wurde der Mandant, Polizeianwärter in der Probezeit, wegen sexuellen Übergriffs angeklagt. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, den schlafenden Kollegen im Intimbereich berührt zu haben. Neben einer Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten drohte vor allem der sofortige Verlust der beruflichen Existenz im Polizeidienst. Zum Fall
Ergebnis: Einstellung des Verfahrens – kein Urteil, keine Strafe, Freiheit und berufliche Existenz des Mandanten geschützt
Einstellung | Vergewaltigung Landgericht Frankfurt am Main
Vor dem Landgericht Frankfurt am Main stand der Mandant wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung. Ihm wurde vorgeworfen, die Schulfreundin seiner Tochter vergewaltigt zu haben, während er dachte, sie habe geschlafen. Der Fall erregte bundesweite mediale Aufmerksamkeit – unter anderem berichteten BILD und die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) über das Verfahren. Strafverteidiger Ippolito entwickelte eine glaubhafte Einlassung, die ein Gegengewicht zur Anklage darstellte und Zweifel am Vorwurf begründete. Zum Fall
Ergebnis: Einstellung des Verfahrens – kein Urteil, keine Strafe, Freiheit des Mandanten geschützt
Bewährung | Vergewaltigung Landgericht Karlsruhe (Berufung)
Der Mandant stand vor dem Landgericht Karlsruhe in der Berufungsinstanz. In erster Instanz hatte ihn das Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren ohne Bewährung verurteilt. Durch das strategische Verhandlungsgeschick von Strafverteidiger Ippolito und intensive Gespräche mit Gericht, Staatsanwaltschaft und Nebenklage konnte erreicht werden, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zum Fall
Ergebnis: Bewährung – keine dreijährige Haftstrafe, Freiheit des Mandanten geschützt
Einstellung | Sexueller Übergriff Amtsgericht Witten (Schöffengericht)
Die angebliche Tat lag bereits sechs Jahre zurück, es bestand eine klassische Aussage-gegen-Aussage-Konstellation. Strafverteidiger Ippolito führte das Verfahren taktisch klug und erreichte eine Einstellung. Die Staatskasse übernahm sogar die notwendigen Auslagen. Zum Fall
Ergebnis: Einstellung – keine Strafe, Freiheit des Mandanten gesichert
Freispruch | Sexuelle Belästigung Amtsgericht Neuss
Eine Schülerin der Tanzschule des Mandanten hatte ihm eine Umarmung und Küsse als sexuelle Belästigung ausgelegt. Strafverteidiger Ippolito stellte den tatsächlichen Kontext klar und entkräftete den Vorwurf überzeugend. Zum Fall
Ergebnis: Freispruch – keine Strafe, kein Eintrag ins Führungszeugnis, berufliche Existenz geschützt
Einstellung | Sexuelle Belästigung Amtsgericht Darmstadt
Zwei Trainingssituationen im Krav-Maga-Unterricht wurden nachträglich als sexuell motiviert bewertet. Strafverteidiger Ippolito machte die Aussage-gegen-Aussage-Konstellation deutlich und überzeugte mit klarer Argumentation. Zum Fall
Ergebnis: Einstellung – keine Strafe, kein Eintrag im Führungszeugnis
Freispruch | Vergewaltigung Amtsgericht Mühlhausen (Schöffengericht)
Ergebnis: Freispruch – Freiheit des Mandanten gewahrt
Freispruch | Vergewaltigung Amtsgericht Köln (Schöffengericht)
In einem Fall unter Arbeitskollegen nach einer Affäre deckte Strafverteidiger Ippolito digitale Widersprüche auf und sicherte entlastende Beweise. Hierdurch war die Belastungsaussage nicht mehr glaubhaft. Zum Fall
Ergebnis: Freispruch – Freiheit des Mandanten geschützt
Einstellung | Sexuelle Belästigung Amtsgericht Köln
In einer Aussage-gegen-Aussage-Situation im beruflichen Kontext konnte Strafverteidiger Ippolito durch gezielte Zeugenbefragung und Aufzeigen von Unstimmigkeiten die Glaubhaftigkeit der Belastung entscheidend erschüttern. Zum Fall
Ergebnis: Einstellung – kein Eintrag im Führungszeugnis, keine Strafe
Freispruch | Vergewaltigung Amtsgericht Mayen (Schöffengericht)
Ein Lehrer stand vor gravierenden beruflichen und privaten Folgen. Strafverteidiger Ippolito arbeitete Widersprüche in der Belastungsaussage heraus und zeigte mögliche Gründe für eine Falschbeschuldigung auf. Zum Fall
Ergebnis: Freispruch – Freiheit und berufliche Existenz des Mandanten geschützt
Einstellung | Sexuelle Belästigung Amtsgericht Eschweiler
Ein junger Mandant stand wegen Vorwürfen unter Mitschülern in einer Aussage-gegen-Aussage-Situation vor Gericht. Strafverteidiger Ippolito deckte Widersprüche und fehlende Bestätigungen durch andere Zeugen auf. Zum Fall
Ergebnis: Einstellung – keine Strafe, kein Eintrag ins Führungszeugnis
Freispruch | Sexueller Übergriff / Vergewaltigung Amtsgericht Hamm (Schöffengericht)
In einer früheren Beziehung kam es während eines intimen Moments der Zweisamkeit zu einem schwerwiegenden Vorwurf. Strafverteidiger Ippolito zeigte Widersprüche in der Belastungsaussage und ein mögliches Rachemotiv auf. Zum Fall
Ergebnis: Freispruch – keine Haft, kein Eintrag ins Führungszeugnis, Freiheit des Mandanten gewahrt
Bewährung | Sexueller Missbrauch von Kindern Landgericht Saarbrücken
Dem Mandanten drohte eine mehrjährige Haftstrafe. Durch intensive Verhandlungen mit Gericht, Staatsanwaltschaft und Nebenklage konnte Strafverteidiger Ippolito eine Bewährungsstrafe erreichen. Zum Fall
Ergebnis: Bewährung – keine Haft, Freiheit des Mandanten geschützt
Einstellung | Exhibitionistische Handlungen Amtsgericht Siegburg
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, am See sein Genital gezeigt zu haben. Strafverteidiger Ippolito entkräftete die Aussage der Belastungszeugin überzeugend und konnte im Übrigen eine Einstellung erreichen. Zum Fall
Ergebnis: Einstellung – keine Strafe, kein Eintrag ins Führungszeugnis
Bewährung | Sexueller Missbrauch von Kindern Landgericht Hanau (Berufung)
In erster Instanz war der Mandant zu zwei Jahren Haft verurteilt worden, was den Verlust der Pension bedeutet hätte. Strafverteidiger Ippolito erreichte in der Berufung eine Strafe unter zwei Jahren auf Bewährung und konnte so die Pension des Mandanten erhalten. Zum Fall
Ergebnis: Bewährung statt Haft – Freiheit und Altersvorsorge geschützt
Freispruch | Sexueller Übergriff Amtsgericht Dortmund (Schöffengericht)
In einer klassischen Aussage-gegen-Aussage-Situation zeigte Strafverteidiger Ippolito logische Unmöglichkeiten und Widersprüche in der Belastungsaussage auf. Zum Fall
Ergebnis: Freispruch – keine Strafe, keine Haft, Freiheit des Mandanten geschützt
Einstellung | Sexuelle Belästigung Amtsgericht Köln
Eine Praktikantin beschuldigte einen Friseurmeister und Familienvater. Strafverteidiger Ippolito deckte in der Hauptverhandlung entscheidende Widersprüche in der Belastungsaussage auf. Zum Fall
Ergebnis: Einstellung des Verfahrens – keine Strafe, kein Eintrag im Führungszeugnis
Einstellung | Sexuelle Belästigung Amtsgericht Langen
In einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation gelang es Strafverteidiger Ippolito, durch akribische Prüfung und kreative Verteidigung hinsichtlich einer Fernsehsendung Widersprüche in der Belastungsaussage aufzudecken. Zum Fall
Ergebnis: Einstellung des Verfahrens – keine Strafe, kein Eintrag im Führungszeugnis
Häufige Fragen (FAQ)
1. Was war in den Aussage-gegen-Aussage Fällen meist entscheidend?
Die genaue Prüfung der Glaubhaftigkeit der belastenden Aussage anhand aussagepsychologischer Kriterien, gezielte Zeugenbefragung und Verhandlungsgeschick haben den Unterschied gemacht und meist zwischen Verurteilung und Freispruch sowie Verfahrenseinstellung entschieden.
2. Kann eine einzige Aussage zu einer Verurteilung führen?
Ja – wenn wenn das Gericht diese Aussage für glaubhaft hält, genügt eine Zeugenaussage, um den Angeklagten zu verurteilen. Hat das Gericht Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage, muss es den Angeklagten freisprechen.
3. Wie wird die Glaubhaftigkeit einer Zeugenaussage überprüft?
Anhand aussagepsychologischer Kriterien. Hierzu gehören etwa die folgenden Realkennzeichen: Konstanz, Plausibilität, Detailreichtum, das Beschreiben von Gefühlen oder das Schildern außergewöhnlicher Umstände.
4. Welche Motive für eine Falschbeschuldigung gibt es?
Unzählige Motive. Vor Gericht kommen regelmäßig Rache, Enttäuschung, Eifersucht oder Rufschädigung. Wichtig ist, die Möglichkeit einer Falschbeschuldigung sauber herauszuarbeiten.
5. Was bedeutet Aussage gegen Aussage überhaupt?
Aussage gegen Aussage bedeutet: Es gibt keine unmittelbaren objektiven Beweise (z. B. Zeugen, Bilder, Spuren), sondern nur zwei gegensätzliche Aussagen – die des angeblichen Opfers und die des Beschuldigten.

Hier erkläre ich Ihnen alles Wichtige in Aussage-gegen-Aussage-Fällen und zeige bewährte Strategien zur Verteidigung auf:
Anwalt erklärt: Aussage gegen Aussage + FAQs
– Strafverteidiger Yannic Ippolito
Kostenlose Ersteinschätzung Heute
Jetzt anrufen und kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls erhalten
Oder schreiben Sie eine Nachricht – Sie erhalten innerhalb von einer Stunde einen Rückruf!
Jetzt anrufen und kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls erhalten
Oder schreiben Sie eine Nachricht – Sie erhalten innerhalb von einer Stunde einen Rückruf!
Danach wissen Sie
1. Vorladung | Anklage | Strafbefehl
Wie Sie sich bei einer polizeilichen Vorladung, einer Anklageschrift oder einem Strafbefehl richtig verhalten.
2. Tatvorwurf | Verteidigung
Was Ihnen genau vorgeworfen wird und welche Strategien zur Verteidigung bestehen.
3. Strafverfahren | Dauer
Wie das Strafverfahren von hier aus weitergeht und wie lange alles dauern kann.
4. Nächste Schritte | Plan
Was Sie als nächstes tun sollten und was nicht. Wie die Verteidigung am besten vorbereitet wird.
5. Kosten | Festpreis
Was die Strafverteidigung kosten wird und welche Ratenzahlung möglich ist.











