#Verteidigung in Düsseldorf, Saarland & Bundesweit

Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht: Erfolgreiche Strafverteidigung und aktuelle Fälle

Aussage-gegen-Aussage-Verfahren im Sexualstrafrecht gehören zu den schwierigsten und riskantesten Strafverfahren. Typische Vorwürfe sind Vergewaltigung (§ 177 StGB), sexuelle Belästigung (§ 184i StGB), sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) oder exhibitionistische Handlungen (§ 183 StGB). Ohne objektive Beweise entscheidet oft die Glaubhaftigkeit der einzigen Belastungsaussage über Schuld oder Freispruch.

Häufig spielen auch Falschbeschuldigungen eine Rolle – etwa bei persönlichen Konflikten oder Trennungssituationen. In solchen Fällen ist eine spezialisierte Strafverteidigung entscheidend, um Widersprüche aufzudecken und die Rechte des Beschuldigten zu schützen. Strafverteidiger Yannic Ippolito verteidigt Mandanten mit Schwerpunkt in Düsseldorf und im Saarland sowie bundesweit erfolgreich in solchen Verfahren.

Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht: Warum spezialisierte Strafverteidigung entscheidend ist

In Verfahren ohne objektive Beweise steht die Glaubhaftigkeit der Aussage des angeblichen Opfers im Mittelpunkt. Gerichte stützen sich dabei auf aussagepsychologische Kriterien, wie Detailreichtum, Plausibilität oder Konstanz – sogenannte Realkennzeichen. Schon kleinste Widersprüche oder mögliche suggestive Beeinflussungen können für den Ausgang entscheidend sein.

Eine spezialisierte Strafverteidigung ist hier besonders wichtig, um methodische Fehler in Ermittlungen oder einem aussagepsychologischem Gutachten aufzudecken und die Rechte des Beschuldigten konsequent zu verteidigen.

Typische Ergebnisse in Aussage-gegen-Aussage-Verfahren

Durch gezielte Verteidigungsstrategien können in Aussage-gegen-Aussage-Verfahren sehr gute Ergebnisse erzielt werden. Da meist keine objektiven Beweise existieren, entscheidet häufig die Aussagepsychologie über Verurteilung oder Freispruch. Je nach Konstellation und Beweislage lassen sich aber auch Einstellungen im Ermittlungsverfahren erreichen – so kann den Mandanten eine belastende Hauptverhandlung erspart werden.

Strafverteidiger Yannic Ippolito – Spezialisierung auf Sexualstrafrecht & Aussage-gegen-Aussage-Fälle

Strafverteidiger Yannic Ippolito ist ausschließlich als Strafverteidiger tätig und hat sich auf das Sexualstrafrecht spezialisiert. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Verfahren, in denen Aussage gegen Aussage steht. Durch seine zusätzliche Weiterbildung als zertifizierter Coach (ILS) verfügt er über besondere Kenntnisse in der Aussagepsychologie und der Analyse von Glaubhaftigkeitskriterien. Diese Kompetenz fließt direkt in seine Verteidigungsstrategien ein und ermöglicht es, Aussagen noch präziser zu hinterfragen und Widersprüche herauszuarbeiten.

Aktuelle Erfolge bei Aussage-gegen-Aussage im Sexualstrafrecht

Die folgenden Fallbeispiele zeigen, wie wichtig eine spezialisierte Strafverteidigung bei Vorwürfen von Vergewaltigung, sexueller Belästigung, sexuellem Missbrauch von Kindern oder exhibitionistischen Handlungen ist. Jeder Fall macht deutlich, dass es bei Aussage-gegen-Aussage-Situationen entscheidend auf die richtige Verteidigungsstrategie und die detaillierte Analyse der Beweismittel ankommt.

Dank der Expertise von Strafverteidiger Ippolito konnten zahlreiche Verfahren mit Einstellungen und Freisprüchen abgeschlossen werden.

10.10.2025


Wo: Landgericht Frankfurt am Main
Tatvorwurf: Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB)
Strategie & Verlauf:

Vor dem Landgericht Frankfurt am Main stand der Mandant wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung. Ihm wurde vorgeworfen, die Schulfreundin seiner Tochter vergewaltigt zu haben, während er dachte, sie habe geschlafen. Der Fall erregte bundesweite mediale Aufmerksamkeit – unter anderem berichteten BILD und die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) über das Verfahren. Strafverteidiger Ippolito entwickelte eine glaubhafte Einlassung, die ein Gegengewicht zur Anklage darstellte und Zweifel am Vorwurf begründete. Zum Fall

Ergebnis: Einstellung des Verfahrens – kein Urteil, keine Strafe, Freiheit des Mandanten geschützt

16.09.2025


Wo: Landgericht Karlsruhe (Berufung)
Tatvorwurf: Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB)
Strategie & Verlauf:

Der Mandant stand vor dem Landgericht Karlsruhe in der Berufungsinstanz. In erster Instanz hatte ihn das Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren ohne Bewährung verurteilt. Durch das strategische Verhandlungsgeschick von Strafverteidiger Ippolito und intensive Gespräche mit Gericht, Staatsanwaltschaft und Nebenklage konnte erreicht werden, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zum Fall

Ergebnis: Bewährung – keine dreijährige Haftstrafe, Freiheit des Mandanten geschützt

10.09.2025


Wo: Amtsgericht Witten (Schöffengericht)
Tatvorwurf: Sexueller Übergriff (§ 177 Abs. 1 StGB)
Strategie & Verlauf:

Die angebliche Tat lag bereits sechs Jahre zurück, es bestand eine klassische Aussage-gegen-Aussage-Konstellation. Strafverteidiger Ippolito führte das Verfahren taktisch klug und erreichte eine Einstellung. Die Staatskasse übernahm sogar die notwendigen Auslagen. Zum Fall

Ergebnis: Einstellung – keine Strafe, Freiheit des Mandanten gesichert

19.08.2025


Wo: Amtsgericht Neuss
Tatvorwurf: Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB)
Strategie & Verlauf:

Eine Schülerin der Tanzschule des Mandanten hatte ihm eine Umarmung und Küsse als sexuelle Belästigung ausgelegt. Strafverteidiger Ippolito stellte den tatsächlichen Kontext klar und entkräftete den Vorwurf überzeugend. Zum Fall

Ergebnis: Freispruch – keine Strafe, kein Eintrag ins Führungszeugnis, berufliche Existenz geschützt

13.08.2025


Wo: Amtsgericht Darmstadt
Tatvorwurf: Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB)
Strategie & Verlauf:

Zwei Trainingssituationen im Krav-Maga-Unterricht wurden nachträglich als sexuell motiviert bewertet. Strafverteidiger Ippolito machte die Aussage-gegen-Aussage-Konstellation deutlich und überzeugte mit klarer Argumentation. Zum Fall

Ergebnis: Einstellung – keine Strafe, kein Eintrag im Führungszeugnis

06.08.2025


Wo: Amtsgericht Mühlhausen (Schöffengericht)
Tatvorwurf: Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB)
Strategie & Verlauf: Trotz belastender Zeugenaussagen in einer Aussage-gegen-Aussage-Situation konnte Strafverteidiger Ippolito durch präzise Befragung, Aufdeckung von Widersprüchen und Herausarbeitung eines möglichen Falschbelastungsmotivs einen Freispruch erreichen. Zum Fall

Ergebnis: Freispruch – keine Strafe, keine Eintragung ins Führungszeugnis, Freiheit des Mandanten gewahrt

24.07.2025


Wo: Amtsgericht Köln (Schöffengericht)
Tatvorwurf: Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB)
Strategie & Verlauf:

In einem Fall unter Arbeitskollegen nach einer Affäre deckte Strafverteidiger Ippolito digitale Widersprüche auf und sicherte entlastende Beweise. Hierdurch war die Belastungsaussage nicht mehr glaubhaft. Zum Fall

Ergebnis: Freispruch – keine Haft, kein Eintrag im Führungszeugnis, Freiheit des Mandanten geschützt

02.07.2025


Wo: Amtsgericht Köln
Tatvorwurf: Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB)
Strategie & Verlauf:

In einer Aussage-gegen-Aussage-Situation im beruflichen Kontext konnte Strafverteidiger Ippolito durch gezielte Zeugenbefragung und Aufzeigen von Unstimmigkeiten die Glaubhaftigkeit der Belastung entscheidend erschüttern. Zum Fall

Ergebnis: Einstellung – kein Eintrag im Führungszeugnis, keine Strafe

03.06.2025


Wo: Amtsgericht Mayen (Schöffengericht)
Tatvorwurf: Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB)
Strategie & Verlauf:

Ein Lehrer stand vor gravierenden beruflichen und privaten Folgen. Strafverteidiger Ippolito arbeitete Widersprüche in der Belastungsaussage heraus und zeigte mögliche Gründe für eine Falschbeschuldigung auf. Zum Fall

Ergebnis: Freispruch – keine Haft, kein Eintrag im Führungszeugnis, Freiheit und berufliche Existenz des Mandanten geschützt

19.05.2025


Wo: Amtsgericht Eschweiler
Tatvorwurf: Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB)
Strategie & Verlauf:

Ein junger Mandant stand wegen Vorwürfen unter Mitschülern in einer Aussage-gegen-Aussage-Situation vor Gericht. Strafverteidiger Ippolito deckte Widersprüche und fehlende Bestätigungen durch andere Zeugen auf. Zum Fall

Ergebnis: Einstellung des Verfahrens – keine Strafe, kein Eintrag ins Führungszeugnis

30.04.2025


Wo: Amtsgericht Hamm (Schöffengericht)
Tatvorwurf: Sexueller Übergriff/Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB)
Strategie & Verlauf:

In einer früheren Beziehung kam es während eines intimen Moments der Zweisamkeit zu einem schwerwiegenden Vorwurf. Strafverteidiger Ippolito zeigte Widersprüche in der Belastungsaussage und ein mögliches Rachemotiv auf. Zum Fall

Ergebnis: Freispruch – keine Haft, kein Eintrag ins Führungszeugnis, Freiheit des Mandanten gewahrt

26.03.2025


Wo: Landgericht Saarbrücken
Tatvorwurf: Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB)
Strategie & Verlauf:

Dem Mandanten drohte eine mehrjährige Haftstrafe. Durch intensive Verhandlungen mit Gericht, Staatsanwaltschaft und Nebenklage konnte Strafverteidiger Ippolito eine Bewährungsstrafe erreichen. Zum Fall

Ergebnis: Bewährung – keine Haft, Freiheit des Mandanten geschützt

21.03.2025


Wo: Amtsgericht Siegburg
Tatvorwurf: Exhibitionistische Handlungen (§ 183 StGB)
Strategie & Verlauf:

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, am See sein Genital gezeigt zu haben. Strafverteidiger Ippolito entkräftete die Aussage der Belastungszeugin überzeugend und konnte im Übrigen eine Einstellung erreichen. Zum Fall

Ergebnis: Einstellung – keine Strafe, kein Eintrag ins Führungszeugnis

24.01.2025


Wo: Amtsgericht Herne (Schöffengericht)
Tatvorwurf: Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind (§ 176a StGB) & Besitz/Verbreitung von Kinderpornographie (§ 184b StGB)
Strategie & Verlauf:

Strafverteidiger Ippolito entwickelte eine Verteidigungsstrategie, die persönliche Entwicklung und Einsicht in den Mittelpunkt stellte. Zum Fall

Ergebnis: Bewährungsstrafe – Freiheit des Mandanten erhalten

13.01.2025


Wo: Landgericht Hanau (Berufung)
Tatvorwurf: Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB)
Strategie & Verlauf:

In erster Instanz war der Mandant zu zwei Jahren Haft verurteilt worden, was den Verlust der Pension bedeutet hätte. Strafverteidiger Ippolito erreichte in der Berufung eine Strafe unter zwei Jahren auf Bewährung und konnte so die Pension des Mandanten erhalten. Zum Fall

Ergebnis: Bewährung statt Haft – Freiheit und Altersvorsorge geschützt

27.11.2024


Wo: Amtsgericht Darmstadt (Schöffengericht)
Tatvorwurf: Sexueller Übergriff (§ 177 Abs. 1 StGB)
Strategie & Verlauf:

In einer klassischen Aussage-gegen-Aussage-Situation zeigte Strafverteidiger Ippolito logische Unmöglichkeiten und Widersprüche in der Belastungsaussage auf. Zum Fall

Ergebnis: Freispruch – keine Strafe, keine Haft, Freiheit des Mandanten geschützt

12.11.2024


Wo: Amtsgericht Iserlohn
Tatvorwurf: Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind (§ 176a StGB)
Strategie & Verlauf:

Strafverteidiger Ippolito stellte die jugendliche Entwicklungsphase, Reue und Einsicht in den Vordergrund und erreichte so eine Verfahrenseinstellung. Zum Fall

Ergebnis: Einstellung des Verfahrens – kein Eintrag ins Führungszeugnis, keine Strafe, Freiheit geschützt

26.09.2024


Wo: Amtsgericht Köln
Tatvorwurf: Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB)
Strategie & Verlauf:

Eine Praktikantin beschuldigte einen Friseurmeister und Familienvater. Strafverteidiger Ippolito deckte in der Hauptverhandlung entscheidende Widersprüche in der Belastungsaussage auf. Zum Fall

Ergebnis: Einstellung des Verfahrens – keine Strafe, kein Eintrag im Führungszeugnis

15.07.2024


Wo: Amtsgericht Langen (Hessen)
Tatvorwurf: Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB)
Strategie & Verlauf:

In einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation gelang es Strafverteidiger Ippolito, durch akribische Prüfung und kreative Verteidigung hinsichtlich einer Fernsehsendung Widersprüche in der Belastungsaussage aufzudecken. Zum Fall

Ergebnis: Einstellung des Verfahrens – keine Strafe, kein Eintrag im Führungszeugnis

Häufige Fragen (FAQ)

1. Was war in den Aussage-gegen-Aussage Fällen meist entscheidend?

Die genaue Prüfung der Glaubhaftigkeit der belastenden Aussage anhand aussagepsychologischer Kriterien, gezielte Zeugenbefragung und Verhandlungsgeschick haben den Unterschied gemacht und meist zwischen Verurteilung und Freispruch sowie Verfahrenseinstellung entschieden.

2. Kann eine einzige Aussage zu einer Verurteilung führen?

Ja – wenn wenn das Gericht diese Aussage für glaubhaft hält, genügt eine Zeugenaussage, um den Angeklagten zu verurteilen. Hat das Gericht Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage, muss es den Angeklagten freisprechen.

3. Wie wird die Glaubhaftigkeit einer Zeugenaussage überprüft?

Anhand aussagepsychologischer Kriterien. Hierzu gehören etwa die folgenden Realkennzeichen: Konstanz, Plausibilität, Detailreichtum, das Beschreiben von Gefühlen oder das Schildern außergewöhnlicher Umstände.

4. Welche Motive für eine Falschbeschuldigung gibt es?

Unzählige Motive. Vor Gericht kommen regelmäßig Rache, Enttäuschung, Eifersucht oder Rufschädigung. Wichtig ist, die Möglichkeit einer Falschbeschuldigung sauber herauszuarbeiten.

5. Was bedeutet Aussage gegen Aussage überhaupt?

Aussage gegen Aussage bedeutet: Es gibt keine unmittelbaren objektiven Beweise (z. B. Zeugen, Bilder, Spuren), sondern nur zwei gegensätzliche Aussagen – die des angeblichen Opfers und die des Beschuldigten.

 


Hier erkläre ich Ihnen alles Wichtige in Aussage-gegen-Aussage-Fällen und zeige bewährte Strategien zur Verteidigung auf:
Anwalt erklärt: Aussage gegen Aussage + FAQs

– Strafverteidiger Yannic Ippolito

Kostenlose Ersteinschätzung Heute

Jetzt anrufen und kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls erhalten

Oder schreiben Sie eine Nachricht – Sie erhalten innerhalb von einer Stunde einen Rückruf!





    #geregelt

    Klartext von Mandanten

    Kostenlose Ersteinschätzung Heute

    Jetzt anrufen und kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls erhalten

    Oder schreiben Sie eine Nachricht – Sie erhalten innerhalb von einer Stunde einen Rückruf!






      Danach wissen Sie

      1. Vorladung | Anklage | Strafbefehl

      Wie Sie sich bei einer polizeilichen Vorladung, einer Anklageschrift oder einem Strafbefehl richtig verhalten.


      2. Tatvorwurf | Verteidigung

      Was Ihnen genau vorgeworfen wird und welche Strategien zur Verteidigung bestehen.


      3. Strafverfahren | Dauer

      Wie das Strafverfahren von hier aus weitergeht und wie lange alles dauern kann.


      4. Nächste Schritte | Plan

      Was Sie als nächstes tun sollten und was nicht. Wie die Verteidigung am besten vorbereitet wird.


      5. Kosten | Festpreis

      Was die Strafverteidigung kosten wird und welche Ratenzahlung möglich ist.