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#geregelt, Sexualstrafrecht

Vorwurf: Vergewaltigung bei Schulfreundin der eigenen Tochter

Wo: Landgericht Frankfurt am Main
Wann: 10.10.2025
Ergebnis: Einstellung
Der Mandant stand vor dem Landgericht Frankfurt am Main wegen des schwerwiegenden Vorwurfs der Vergewaltigung. Die Anklage lautete, er habe die Freundin seiner Tochter sexuell missbraucht, während er dachte, sie habe geschlafen. Durch die akribische Vorbereitung und die gezielte Einlassung, die Strafverteidiger Ippolito mit dem Mandanten ausarbeitete, gelang es, bei Gericht Zweifeln zu überzeugen. Das Verfahren wurde frühzeitig gegen Geldauflage eingestellt – ohne Urteil, ohne Strafe, ohne Haft. Ergebnis: Einstellung des Verfahrens. Keine Strafe. Freiheit und berufliche Existenz des Mandanten geschützt.

Ausgangslage: Schwerer Vorwurf innerhalb des Familienumfelds

Der Mandant, ein Familienvater, sah sich mit einem der schwersten Vorwürfe im Sexualstrafrecht konfrontiert: Vergewaltigung.

Die Freundin seiner Tochter – ein Mädchen im Jugendalter – hatte angegeben, er habe sie in einer Nacht in seinem Haus vergewaltigt.

Laut Anklage soll die junge Frau nach einem gemeinsamen Abend, an dem auch Sekt getrunken wurde, im Haus des Mandanten übernachtet haben. Während sie sich schlafend gestellt habe, habe der Mandant die Situation ausgenutzt, sie massiert und sexuelle Handlungen vorgenommen.

Vor dem Landgericht Frankfurt am Main musste er sich nun in einem mehrtägigen Verfahren gegen den Vorwurf der Vergewaltigung verteidigen – mit einer drohenden Freiheitsstrafe von mehreren Jahren.

Herausforderung: Aussage gegen Aussage und familiäre Belastung

Wie so häufig im Sexualstrafrecht handelte es sich um eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation.

Objektive Beweise gab es nicht, die Geschehnisse spielten sich hinter verschlossenen Türen ab. Das Gericht musste also ausschließlich auf Grundlage der Glaubhaftigkeit der Aussagen entscheiden.

Erschwerend kam hinzu:

  • Die eigene Tochter des Mandanten hatte sich aufgrund des Tatvorwurfs von ihm distanziert und war als mögliche Zeugin benannt.
  • Die mediale Berichterstattung erhöhte den öffentlichen Druck zusätzlich.
  • Psychisch war der Mandant extrem belastet; eine mehrjährige Haftstrafe hätte seine Existenz zerstört.

Die rechtlichen Folgen einer Verurteilung wegen Vergewaltigung wären dramatisch gewesen: Hierfür sieht das Gesetz eine Mindestfreiheitsstrafe von zwei Jahren vor. Der Mandant hätte höchstwahrscheinlich ins Gefängnis gemusst.

Verteidigungsstrategie: Zweifel an der Anklage begründen

Strafverteidiger Ippolito entwickelte mit dem Mandanten eine präzise und glaubhafte Einlassung, die seine Sicht der Dinge verdeutlichte.

Der Mandant schilderte, dass es sich um einvernehmliche Handlungen gehandelt habe – die junge Frau sei wach gewesen, habe den Körperkontakt zugelassen, und er sei in der Annahme gewesen, dass beide die Situation wollten.

Damit stellte Ippolito klar: Selbst bei Wahrunterstellung der Aussagen der jungen Frau könne ein Vorsatz im Sinne des § 177 StGB nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden.

Die Verteidigungsstrategie setzte sich zusammen aus:

  • einer juristisch fundierten Einlassung des Mandanten,
  • dem Herausarbeiten von Plausibilitätslücken in der Belastungsaussage,
  • und der Betonung der psychischen und familiären Belastung durch das Verfahren.

Bereits nach dem ersten Verhandlungstag wurden deutliche Zweifel an dem angeklagten Vorwurf der Vergewaltigung erkennbar.

Ergebnis: Einstellung des Verfahrens am zweiten Verhandlungstag

Aufgrund der guten Vorarbeit der Verteidigung am ersten Verhandlungstag, fand am zweiten Verhandlungstag ein Rechtsgespräch zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Strafverteidiger Ippolito statt.

Nach einem intensiven Gespräch konnte sich darauf verständigt werden, das Verfahren wegen Vergewaltigung gegen Zahlung einer Geldauflage an die junge Frau einzustellen.

Damit konnte das Verfahren ohne belastendes Urteil beendet werden – kein Schuldspruch, keine Haftstrafe, keine Vorstrafe.

Der Mandant konnte aufatmen: Seine Freiheit blieb gewahrt, das Verfahren ist frühzeitig zu einem Ende gekommen und auch seine berufliche Zukunft war gesichert.

Strafverteidiger Ippolito hatte zwar weiterhin gute Argumente für einen möglichen Freispruch, entschied sich jedoch gemeinsam mit dem Mandanten für den pragmatischen Weg – um ihn vor weiterer Belastung und familiären Zerwürfnissen zu bewahren.

Ergebnis: Einstellung des Verfahrens. Keine Strafe. Kein Eintrag im Führungszeugnis. Freiheit geschützt.

Fazit: Zweifel säen

In Sexualstrafverfahren, in denen es Aussage gegen Aussage steht, kann es entscheidend sein, die Sicht des Mandanten sachlich, glaubwürdig und nachvollziehbar zu vermitteln.

Die aussagepsychologische Prüfung und das Herausarbeiten von Motivlagen, Wahrnehmungsfehlern oder Missverständnissen sind auch dabei zentrale Verteidigungsinstrumente.

Gleichzeitig zeigt dieser Fall, dass Strafverteidigung nicht nur juristisches Wissen, sondern auch Einfühlungsvermögen und Fingerspitzengefühl erfordert. Denn durch taktisches Verhandlungsgeschick konnte ein langwieriger und belastender Prozess wegen des schweren Vorwurfs der Vergewaltigung vermieden werden.

Ergebnis: Einstellung des Verfahrens. Keine Strafe. Kein Eintrag im Führungszeugnis. Freiheit geschützt.

Presse: Bundesweite Aufmerksamkeit

Der Fall erregte bundesweite mediale Aufmerksamkeit. Mehrere Leitmedien berichteten über das Verfahren:

  • BILD:
    In einem Artikel mit der Schlagzeile „Vater soll Freundin der Tochter vergewaltigt haben – Prozessauftakt in Frankfurt“ berichtete die BILD über den Beginn des Verfahrens und die brisante familiäre Konstellation. Zum Artikel in der BILD

  • Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ):
    Die FAZ fasste in ihrer Berichterstattung den Fall unter der Überschrift „Angeklagter gesteht Sex mit Siebzehnjähriger“ zusammen und hob hervor, dass das Gericht eine sensible Beweiswürdigung vorzunehmen hatte. Zum Artikel in der FAZ


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FAQ zum Fall

1. Warum wurde das Verfahren eingestellt und kein Urteil gesprochen?

Weil die Verteidigung Zweifel an der Anklage begründen konnte. Deswegen haben sich die Verfahrensbeteiligten in einem Rechtsgespräch auf die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage verständigt.

2. Bedeutet eine Einstellung ein Schuldeingeständnis?

Nein. Eine Einstellung nach § 153a StPO ist kein Schuldspruch. Sie beendet das Verfahren ohne Urteil oder Strafe, wenn der Angeklagte bestimmte Auflagen erfüllt.

3. Warum ist ein spezialisierter Verteidiger im Sexualstrafrecht so wichtig?

Weil bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen juristische Präzision, aussagepsychologische Kenntnisse und taktisches Verhandlungsgeschick entscheidend sind, um Zweifel zu begründen und eine Verurteilung zu verhindern.

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