Beschuldigter einer Straftat? Straf.Law #regelt
Strafverteidigung mit dem Ziel, Ihre Freiheit zu schützen, damit Sie weiter Ihren Job ausüben und bei Ihrer Familie sein können.
Nordrhein-Westfalen | Saarland
Bekannte Verfahren aus: (Anklicken erlaubt)
Straf.Law #regelt für Sie
Frühe Einstellung des Verfahrens
Strafverteidigung mit dem Ziel, das Verfahren gegen Sie bereits im Ermittlungsverfahren zur Einstellung zu bringen!
Hauptverhandlung verhindern
Strafverteidigung mit dem Ziel, eine öffentliche und belastende Hauptverhandlung für Sie und Ihre Familie zu verhindern!
Führungszeugnis sauber halten
Strafverteidigung mit dem Ziel, Ihr Führungszeugnis sauber zu halten. Damit Sie weiter „nicht vorbestraft“ sind!
Worin Straf.Law #regelt
Verteidigung in allen Bereichen des allgemeinen Strafrechts – von der ersten Vernehmung bis zum Abschluss des Verfahrens. Ohne Fachchinesisch, ohne Belehrungen – sondern mit einem klaren Plan, wie wir Ihre Situation gemeinsam #regeln können.
Das allgemeine Strafrecht betrifft viele der häufigsten Vorwürfe im Strafverfahren. Doch auch diese „klassischen“ Delikte sind vielschichtig, komplex und ständig im Wandel: neue Gesetze, neue Rechtsprechung, neue Auslegungen.
Genau hier ist Strafverteidiger Ippolito fachlich tief drin. Seit 2019 lehrt er Strafrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. D.h.: Er ist nicht nur auf dem aktuellen Stand – er bringt dieses Wissen auch anderen bei! Davon profitieren Sie als Mandant direkt: Rechtsanwalt Ippolito erkennt, wo rechtliche Grenzen verlaufen, wo Gerichte falsch abbiegen – und wo Chancen liegen, die andere übersehen. Zum allgemeinen Strafrecht zählen etwa:
- Diebstahl, Unterschlagung
- Einfache und gefährliche Körperverletzung (auch mit Todesfolge)
- Bedrohung, Nötigung, Beleidigung
- Hausfriedensbruch
- Sachbeschädigung
- Betrug
- Erpressung
- Urkundenfälschung
- Geldwäsche
- Brandstiftung
- Freiheitsberaubung
- Fahrlässige Tötung
- Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheitsfahrt
- Widerstand / Tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte
- Drogendelikte (BtMG/CKanG)
Verteidigung mit Spezialisierung auf Sexualstrafrecht, insbesondere auf Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen und den Vorwurf Verbreitung oder Besitz von Kinderpornographie.
Ein Vorwurf im Sexualstrafrecht trifft Menschen oft wie ein Schlag. Plötzlich steht der eigene Ruf, die berufliche Existenz und das gesamte private Leben auf dem Spiel – oft noch bevor überhaupt ein Gericht entschieden hat.
Die Folgen können drastisch sein: Hausdurchsuchung, U-Haft, Jobverlust, Freiheitsstrafe. Als Strafverteidiger mit Schwerpunkt im Sexualstrafrecht weiß Rechtsanwalt Ippolito, wie sensibel, komplex und folgenreich diese Verfahren sind. Er vertritt Sie mit Erfahrung, Diskretion und klarem Fokus auf das Wesentliche: Ihre Verteidigung – ohne Vorverurteilung, ohne falsche Versprechungen. Zum Sexualstrafrecht gehören etwa:
- Besitz oder Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten (Kinderpornographie)
- Sexueller Übergriff / Sexuelle Nötigung
- Vergewaltigung
- Sexueller Missbrauch von Kindern
- Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt (Cybergrooming)
- Sexuelle Belästigung
- Exhibitionistische Handlungen
- Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen
- Nachstellung (Stalking) mit sexuellem Bezug
Jugendliche und Heranwachsende ticken anders – und genau das erkennt auch das Strafrecht an.
Das Jugendstrafrecht ist kein abgeschwächtes Erwachsenenstrafrecht, sondern ein eigenes System mit eigenen Regeln, Zielen und Wegen. Hier geht es nicht nur um Strafe – sondern vor allem um Erziehung, Entwicklung und soziale Prognosen. Und genau deshalb ist es so wichtig, dass von Anfang an ein Strafverteidiger an Ihrer Seite steht, der dieses System wirklich versteht.
Als Anwalt für Strafrecht ist Strafverteidiger Ippolito im Jugendstrafrecht erfahren. Er vertritt Jugendliche und Heranwachsende mit dem Blick dafür, was rechtlich möglich und menschlich notwendig ist – und schützt seine jungen Mandanten vor überzogenen Strafen oder Fehlurteilen.
Typische Vorwürfe im Jugendstrafrecht sind etwa:
- Körperverletzung oder Bedrohung (z. B. auf dem Schulhof oder in Gruppen)
- Diebstahl, Einbruch oder Sachbeschädigung
- Drogenbesitz oder Handeltreiben
- Sexualdelikte unter Jugendlichen (z. B. sexuelle Belästigung in der Schule)
- Raub oder Erpressung (oft mit Schul- oder Gruppenkontext)
- Mobbing mit strafrechtlicher Relevanz
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Online-Delikte (Beleidigungen, Nacktbilder, Cybergrooming, Pornographie)
Ein Urteil ist nicht immer das Ende.
Gerade im Strafverfahren kann ein erster Schuldspruch belastend, überraschend oder schlicht falsch sein.
Doch: Auch Urteile kann man anfechten – mit Berufung oder Revision.
Strafverteidiger Ippolito steht Ihnen in der zweiten Instanz zur Seite und prüft genau, ob und wie ein Urteil angreifbar ist – entweder mit der Berufung oder der Revision.
Seit 2024 lehrt Rechtsanwalt Ippolito als Dozent für Strafrecht am Landgericht Düsseldorf in der strafrechtlichen Revision. Er weiß also nicht nur, worauf es ankommt – er bringt es anderen bei!

Was zuletzt #geregelt wurde
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Wer für Sie #regelt
Yannic Ippolito
Rechtsanwalt, Strafverteidiger, zertifizierter Coach (ILS), Doktorand, Lehrbeauftragter für Strafrecht an der Universität in Düsseldorf und am Landgericht Düsseldorf
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Wo #geregelt wird
Noch Fragen?
Nein! Sie sind nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen. Machen Sie nicht den Fehler und kommen Sie einer polizeilichen Vorladung nach!
Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Auch, wenn Sie der Meinung sind, dass Sie „es nicht waren“. Beachten Sie: Alles, was Sie bei der Polizei sagen, kann gegen Sie verwendet werden.
Lassen Sie es #regeln. Strafverteidiger Ippolito sagt den Vernehmungstermin bei der Polizei noch heute für Sie ab! – Und verfasst dann ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft mit dem Ziel: Einstellung des Verfahrens!
Ja. Wenn Sie eine Anzeige erhalten haben, ist es sehr wichtig, nichts ohne anwaltlichen Rat zu tun.
Selbst wenn Sie glauben, „nichts gemacht“ zu haben, sollten Sie niemals einer polizeilichen Vorladung nachkommen und bei der Polizei eine Aussage machen.
Beachten Sie: Alles, was Sie bei der Polizei sagen, kann gegen Sie verwendet werden.
Lassen Sie es #regeln. Strafverteidiger Ippolito bietet Ihnen noch heute eine kostenlose Ersteinschätzung an. – Und verfasst dann ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft mit dem Ziel: Einstellung des Verfahrens!
Wichtig: Ein Strafbefehl ist fast wie ein Urteil – wenn Sie nicht fristgerecht innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen.
In viele Fällen kann #geregelt werden:
- Deutliche Reduzierung der Geldstrafe
- Aufhebung der Nebenstrafen (z. B. Führerschein)
- Einstellung des Verfahrens
Strafverteidiger Ippolito legt noch heute Einspruch gegen Ihren Strafbefehl ein. Lassen Sie sich noch heute in einem kostenlosen Erstgespräch beraten.
Ein guter Anwalt für Strafrecht / ein guter Strafverteidiger sollte spezialisiert auf Strafrecht sein, über Erfahrung vor Gericht verfügen und schnell erreichbar sein.
Tipps zur Auswahl:
Achten Sie auf einen Anwalt mit Spezialisierung auf Strafrecht
Prüfen Sie, ob der Anwalt für Strafrecht sich fachlich weiterbildet oder als Dozent für Strafrecht tätig ist
Lesen Sie sich Bewertungen von Mandanten durch (z. B. anwalt.de)
Lesen Sie sich aktuelle Erfolge des Anwalts für Strafrecht durch
Strafverteidigung ist Vertrauenssache: Rufen Sie an und klären Sie, ob Sie sich gut aufgehoben fühlen.
Ein typisches Strafverfahren läuft in mehreren Schritten ab:
Strafanzeige (bei der Polizei)
Ermittlungsverfahren (Polizei prüft den Fall)
Anklage oder Strafbefehl (Staatsanwaltschaft entscheidet)
Hauptverhandlung vor Gericht und Urteil (Abschluss der 1. Instanz)
Rechtsmittel (2. Instanz: Berufung / Revision)
Ihr Strafverteidiger begleitet Sie durch alle Phasen und setzt sich für Ihre Rechte ein.
Das Ziel von Strafverteidiger Ippolito ist es, das Verfahren gegen Sie bereits im Ermittlungsverfahren zur Einstellung zu bringen, so dass Ihnen eine belastende Hauptverhandlung erspart werden kann.
Aber falls doch: Auch vor Gericht kämpft Strafverteidiger Ippolito für das beste Ergebnis für Sie und bereite Sie herauf gezielt vor!
Lassen Sie sich noch heute beraten und holen Sie sich eine kostenlose Ersteinschätzung ein.
In den meisten Fällen übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung nicht die Kosten für Ihren Strafverteidiger – das gilt vor allem dann, wenn Ihnen eine Vorsatztat vorgeworfen wird.
Zudem: Im Strafrecht gibt es keine Prozesskostenhilfe.
Die Höhe der Kosten für Ihre Verteidigung hängt davon ab, was #geregelt werden soll; etwa:
- Welche Lage des Verfahrens
- Welcher Tatvorwurf
- Wie viele Tatvorwürfe
- Umfang der Verteidigung
- Schwierigkeitsgrad der Sache
Strafverteidigung beginnt mir Klarheit – auch bei den Kosten!
Deswegen arbeitet Strafverteidiger Ippolito zu Festpreisen. So wissen Sie ganz genau im Vorfeld, wie viel die Strafverteidigung kostet.
Lassen Sie sich noch heute in Ihrer kostenlosen Ersteinschätzung auch bzgl. der Kosten und der Möglichkeit zur Ratenzahlung beraten.
Sie melden sich und erhalten noch heute eine Ersteinschätzung Ihres Falls. Diese Ersteinschätzung ist kostenlos, vertraulich und unverbindlich. Danach wissen Sie:
1. Vorladung | Anklage | Strafbefehl: Wie Sie sich bei einer polizeilichen Vorladung, einer Anklageschrift oder einem Strafbefehl richtig verhalten.
2. Tatvorwurf | Verteidigung: Was Ihnen genau vorgeworfen wird und welche Strategien zur Verteidigung bestehen.
3. Strafverfahren | Dauer: Wie das Strafverfahren von hier aus weitergeht und wie lange alles dauern kann.
4. Nächste Schritte | Plan: Was Sie als nächstes tun sollten und was nicht. Wie die Verteidigung am besten vorbereitet wird.
5. Kosten | Festpreis: Was die Strafverteidigung kosten wird und welche Ratenzahlung möglich ist.