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#geregelt, Jugendstrafrecht, Sexualstrafrecht

Vorwurf: Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt unter Mitschülern

Wo: Amtsgericht Iserlohn
Wann: 12.11.2024
Ergebnis: Einstellung

Ein junger Mandant wurde wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind (Cybergrooming, § 176a StGB) am Amtsgericht Iserlohn angeklagt. Dank der Verteidigungsstrategie von Strafverteidiger Ippolito – mit Fokus auf Reue, Einsicht und die jugendliche Entwicklungsphase – konnte das Verfahren eingestellt werden. Ergebnis: Einstellung, kein Eintrag im Führungszeugnis!

Ausgangslage

Dem noch jungen Mandanten wurde eine schwere Straftat im Sexualstrafrecht vorgeworfen: Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind (Cybergrooming, § 176a StGB).

Über Chat-Nachrichten hatte er sich zu einem Verhalten hinreißen lassen, das zu diesem Strafverfahren führte. Für den Jugendlichen stand viel auf dem Spiel.

Ein solch schwerer Tatvorwurf hätte enorme negative Auswirkungen auf seine weitere berufliche Zukunft.

Es drohte schließlich auch ein Eintrag im Führungszeugnis.

Herausforderung: Die Schwere des Vorwurfs

Der sexuelle Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind (§ 176a StGB) wurde in einem schulischen Kontext begangen, was die Situation zusätzlich erschwerte.

Das Sexualstrafrecht sieht für solche Taten empfindliche Strafen vor – es drohen mindestens sechs Monate Freiheitsstrafe – bei Erwachsenen.

Strategie: Reue und Einsicht zeigen

Das Ziel von Strafverteidiger Ippolito war es, die menschliche Seite des Jugendlichen zu zeigen. Und auch, dass er auf einer noch nicht abgeschlossenen Entwicklungsstufe hinsichtlich der eigenen Sexualität steht.

Es war wichtig, dem Gericht zu zeigen, dass der Mandant keine kriminelle Absicht verfolgte, sondern dass es sich um einen unüberlegten, einmaligen Fehler handelte.

In enger Zusammenarbeit mit dem Mandanten und seiner Familie hat Strafverteidiger Ippolito:

  1. Einsicht und Reue glaubhaft vermittelt.
  2. Die Persönlichkeit und das bisherige tadellose Verhalten des Mandanten herausgestellt.
  3. Aufgezeigt, wie wichtig eine zweite Chance für seine Zukunft ist.

Ergebnis: Einstellung

Das Gericht war überzeugt: Der Mandant hatte aus seinem Fehlverhalten gelernt und zeigte ehrliche Reue.

Ergebnis: Einstellung gegen Auflage.

Damit blieb das Führungszeugnis des Mandanten sauber und seiner beruflichen Zukunft stand nichts mehr im Weg!

Fazit: Den Menschen in seiner Entwicklung betrachten

Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, auch bei einem sexualstrafrechtlichen Vorwurf einen jungen Menschen auf seiner Entwicklungsstufe zu sehen.

Mit einer klaren, auf den Mandanten zugeschnittenen Verteidigungsstrategie konnte Strafverteidiger Ippolito die positiven Entwicklungen und die fehlenden kriminellen Absichten des Mandanten unter Beweis stellen.

Ergebnis: Einstellung. Keine Strafe. Kein Eintrag im Führungszeugnis.

Häufige Fragen (FAQ)

1. Was bedeutet sexueller Missbrauch ohne Körperkontakt?

Darunter versteht man Handlungen, die ohne direkte körperliche Berührung stattfinden, etwa über Nachrichten oder digitale Kommunikation 8auch „Cybergrooming“ genannt).

2. Droht bei Jugendlichen sofort eine Freiheitsstrafe?

Nein. Zwar sehen die Gesetze harte Strafen vor, doch im Jugendstrafrecht stehen Erziehung und Entwicklung im Vordergrund. Mit einer guten Verteidigung kann oft eine Einstellung erreicht oder eine Jugendstrafe verhindert werden.

3. Bleibt nach einer Einstellung ein Eintrag im Führungszeugnis?

Nein. Wird ein Verfahren eingestellt, erfolgt keine Verurteilung – damit gibt es auch keinen Eintrag im Führungszeugnis. Der Beschuldigte gilt weiterhin als nicht vorbestraft.

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