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#geregelt, NRW, Sexualstrafrecht

Vorwurf: Sexueller Übergriff gegenüber einer Freundin der Familie

Wo: Amtsgericht Köln
Wann: 13.05.2026
Ergebnis: Bewährung

Vor dem Amtsgericht Köln (Schöffengericht) musste sich der Mandant wegen eines sexuellen Übergriffs (§ 177 Abs. 1 StGB) verantworten. In dieser Aussage-gegen-Aussage-Konstellation bestritt der Mandant den Vorwurf, während die Belastungsaussage erhebliche Risiken für eine Verurteilung erkennen ließ. Strafverteidiger Ippolito verteidigte deshalb zweigleisig: konsequent gegen den Tatvorwurf und zugleich vorsorglich mit Blick auf eine mögliche Bewährungsstrafe. Ergebnis: Bewährung – keine Haft, Freiheit des Mandanten geschützt.

Ausgangslage: Sexueller Übergriff bestritten

Dem Mandanten wurde von der Staatsanwaltschaft Köln ein sexueller Übergriff gemäß § 177 Abs. 1 StGB vorgeworfen.

Nach dem Tatvorwurf soll er gegenüber einer Bekannten der Familie in deren Wohnung sexuell übergriffig geworden sein.

Der Mandant bestritt den gegen ihn erhobenen Vorwurf. Damit musste das Schöffengericht klären, ob die Aussage der Belastungszeugin ausreichte, um den behaupteten Sachverhalt mit der für eine strafrechtliche Verurteilung erforderlichen Sicherheit festzustellen (§ 261 StPO).

Für den Mandanten ging es dabei um weit mehr als die Frage, ob das Gericht seiner Darstellung folgen würde. Eine Verurteilung wegen eines Sexualdelikts konnte erhebliche persönliche und berufliche Folgen haben.

Vor allem aber stand seine Freiheit auf dem Spiel.

Herausforderung: Belastbare Aussage gegen Aussage

Wie häufig im Sexualstrafrecht lag eine klassische Aussage-gegen-Aussage-Konstellation vor.

Für das behauptete Kerngeschehen standen keine neutralen unmittelbaren Zeugen oder andere objektive Beweismittel zur Verfügung. Auf der einen Seite stand die belastende Aussage der Zeugin. Auf der anderen Seite bestritt der Mandant den Vorwurf.

Eine solche Konstellation bedeutet jedoch keineswegs automatisch einen Freispruch.

Entscheidend ist vielmehr, welche Qualität die Belastungsaussage nach einer sorgfältigen Analyse besitzt. Genau darin lag die besondere Schwierigkeit dieses Verfahrens:

  • Die Aussage wies eine Vielzahl sogenannter Realkennzeichen auf und barg damit aus Sicht der Verteidigung ein erhebliches Risiko, dass das Gericht ihr folgen würde.

Eine Verteidigungsstrategie durfte deshalb nicht nur ein einziges mögliches Ergebnis kennen.

Der Tatvorwurf musste entsprechend der Einlassung des Mandanten konsequent bestritten werden. Gleichzeitig durfte die Verteidigung nicht ignorieren, dass eine Verurteilung realistisch im Raum stand.

Verteidigungsstrategie: Zweigleisig verteidigen

Strafverteidiger Ippolito hielt entsprechend der Einlassung des Mandanten konsequent an der Verteidigung gegen den Tatvorwurf fest.

Gleichzeitig wurde die Hauptverhandlung nicht ausschließlich auf einen Freispruch ausgerichtet.

Angesichts der Qualität der Belastungsaussage wurden bereits während der Beweisaufnahme auch diejenigen Umstände herausgearbeitet, die im Falle einer Verurteilung zugunsten des Mandanten bei der Strafzumessung berücksichtigt werden konnten.

Dabei wurde insbesondere der behauptete Übergriff in seinen konkreten tatsächlichen Kontext eingeordnet und es wurden strafmildernde Gesichtspunkte in die Hauptverhandlung eingeführt.

Die Strategie hatte damit zwei Ebenen:

  • konsequente Verteidigung gegen den bestrittenen Tatvorwurf,
  • gleichzeitig Absicherung für den Fall, dass das Gericht der Belastungszeugin dennoch folgt.

Das war für den Mandanten entscheidend. Denn eine Verteidigung, die ausschließlich auf einen Freispruch gesetzt hätte, hätte im Falle einer Verurteilung wertvolle Möglichkeiten bei der Strafzumessung ungenutzt lassen können.

Das zweite Ziel war deshalb klar: Sollte das Gericht verurteilen, musste die Freiheitsstrafe jedenfalls noch zur Bewährung ausgesetzt werden können.

Ergebnis: Bewährung statt Haft

Das Amtsgericht Köln folgte der Verteidigung hinsichtlich des angestrebten Freispruchs nicht.

Der Mandant wurde verurteilt.

Die vorausschauende Verteidigungsstrategie zahlte sich dennoch aus: Das Gericht verhängte zwar eine Freiheitsstrafe, setzte deren Vollstreckung jedoch zur Bewährung aus.

Der Mandant musste damit keine Haft antreten.

Seine persönliche Freiheit blieb erhalten. Gleichzeitig konnte er sein berufliches und privates Leben außerhalb des Strafvollzugs fortsetzen.

Gerade angesichts der belastenden Beweissituation zeigte sich damit, weshalb erfolgreiche Strafverteidigung nicht immer nur ein einziges mögliches Ergebnis im Blick haben darf.

Ergebnis: Bewährung. Keine Haft. Freiheit des Mandanten erhalten.

Fazit: Auch den ungünstigen Ausgang mitdenken

Gute Strafverteidigung bedeutet, den Tatvorwurf entsprechend der Einlassung des Mandanten konsequent zu verteidigen. Sie bedeutet aber auch, die Risiken einer Hauptverhandlung realistisch einzuschätzen.

Gerade im Sexualstrafrecht können Aussage-gegen-Aussage-Verfahren schwer vorhersehbar sein. Eine Belastungsaussage kann sich im Verlauf der Hauptverhandlung als so tragfähig darstellen, dass ein Gericht trotz des Bestreitens zu einer Verurteilung gelangt.

Dann muss eine spezialisierte Verteidigung vorbereitet sein.

Strafverteidiger Ippolito brachte deshalb bereits während des Verfahrens vorsorglich die für den Mandanten sprechenden Strafzumessungsgesichtspunkte ein.

Der angestrebte Freispruch konnte zwar nicht erreicht werden. Das zweite zentrale Verteidigungsziel wurde jedoch erreicht: Der Mandant musste nicht ins Gefängnis.

Ergebnis: Bewährung. Keine Haft. Freiheit geschützt.

FAQ zum Fall

1. Bedeutet Aussage gegen Aussage automatisch Freispruch?

Nein. Eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation führt nicht automatisch zu einem Freispruch. Entscheidend ist, ob das Gericht die Belastungsaussage nach umfassender Prüfung für so zuverlässig hält, dass es von der Schuld des Angeklagten überzeugt ist (§ 261 StPO).

2. Was sind Realkennzeichen bei einer Zeugenaussage?

Realkennzeichen sind Merkmale einer Aussage, die bei der Bewertung ihrer Erlebnisbasiertheit eine Rolle spielen. Dazu können beispielsweise konkrete Details, ungewöhnliche Einzelheiten oder eine nachvollziehbare Einbettung des Geschehens gehören. Entscheidend ist stets die Gesamtwürdigung der Aussage.

3. Warum sollte die Verteidigung trotz eines angestrebten Freispruchs auch die Strafzumessung vorbereiten?

Weil der Ausgang einer Hauptverhandlung nicht sicher vorhergesagt werden kann. Besteht ein realistisches Risiko einer Verurteilung, sollte eine vorausschauende Verteidigung zusätzlich diejenigen Umstände in das Verfahren einbringen, die eine möglichst geringe Strafe und gegebenenfalls eine Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ermöglichen können.

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