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#geregelt, NRW, Sexualstrafrecht

Vorwurf: Sexueller Missbrauch von Kindern bei der Stieftochter

Wo: Landgericht Münster
Wann: 03.06.2026
Ergebnis: Bewährung

Vor dem Landgericht Münster musste sich der Mandant wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern (§ 176 StGB) an seiner damaligen Stieftochter verantworten. Bei einer entsprechenden Verurteilung drohte dem Mandanten eine mehrjährige Freiheitsstrafe. Strafverteidiger Ippolito setzte auf eine frühzeitige Verständigung, eine geständige Einlassung sowie die Bereitschaft zur Zahlung von Schmerzensgeld. Ergebnis: Zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung – keine Haft, Freiheit und Lebensgrundlage des Mandanten gesichert.

Ausgangslage: Zehn Vorwürfe innerhalb der Familie

Dem Mandanten wurden schwerwiegende Sexualstraftaten innerhalb des unmittelbaren Familienkreises vorgeworfen.

Die Staatsanwaltschaft Münster hatte ihn wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern nach § 176 StGB an seiner damaligen Stieftochter angeklagt.

Aufgrund der Schwere und Vielzahl der Vorwürfe wurde das Verfahren vor dem Landgericht Münster geführt.

Für den Mandanten ging es damit um weit mehr als das Strafverfahren selbst. Eine mehrjährige Freiheitsstrafe hätte ihn aus seinem bisherigen Leben gerissen und zugleich seine persönliche und wirtschaftliche Existenz gefährdet.

Seine Freiheit stand unmittelbar auf dem Spiel.

Herausforderung: Aussage gegen Aussage und mehrjährige Haft im Raum

Die Verteidigung stand vor einer schwierigen Ausgangslage.

Wie häufig bei Vorwürfen aus dem familiären Sexualstrafrecht spielte die Aussage der Belastungszeugin eine zentrale Rolle.

Damit musste sich die Verteidigung intensiv mit einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation auseinandersetzen.

Hinzu kamen weitere belastende Indizien. Insbesondere existierten Chatnachrichten, in denen die Zeugin gegenüber Freunden bereits Andeutungen zu den späteren Tatvorwürfen gemacht haben soll.

Gleichzeitig war die Straferwartung erheblich. Bei einer Verurteilung wegen einer Vielzahl der angeklagten Taten drohte dem Mandanten eine mehrjährige Freiheitsstrafe.

Für die Verteidigung stellte sich deshalb frühzeitig eine entscheidende Frage:

  • Gab es einen Weg, die Freiheit des Mandanten zu erhalten und gleichzeitig eine lange, für die Belastungszeugin besonders belastende Beweisaufnahme zu vermeiden?

Verteidigungsstrategie: Frühzeitig den Weg zur Bewährung suchen

Strafverteidiger Ippolito suchte frühzeitig das Gespräch mit dem Landgericht und den weiteren Verfahrensbeteiligten.

Das Ziel war eine Lösung, die einerseits die Freiheit des Mandanten schützt und andererseits eine umfangreiche Beweisaufnahme mit einer ausführlichen Aussage der Belastungszeugin möglichst vermeidet.

Dabei wurde auch die Nebenklagevertretung in die Gespräche einbezogen.

Im Mittelpunkt standen schließlich mehrere Punkte:

  • eine geständige Einlassung des Mandanten,
  • erkennbare Reue und Verantwortungsübernahme,
  • die Vermeidung einer ausführlichen Vernehmung der Belastungszeugin,
  • die Bereitschaft zur Zahlung von Schmerzensgeld,
  • sowie das Ziel, die Freiheitsstrafe noch in einem bewährungsfähigen Bereich zu halten.

Der Mandant entschied sich für eine geständige Einlassung und übernahm damit Verantwortung für das Geschehen. Gleichzeitig verpflichtete er sich zur Zahlung eines erheblichen Schmerzensgeldes.

Dadurch konnte die Hauptverhandlung deutlich verkürzt und der Belastungszeugin eine umfangreiche Aussage über die behaupteten Geschehnisse erspart werden.

Genau dieser Umstand konnte sich wiederum zugunsten des Mandanten auf die Strafzumessung auswirken.

Ergebnis: Zwei Jahre auf Bewährung

Die Strategie hatte Erfolg.

Der Mandant legte eine geständige Einlassung ab. Dadurch musste die Belastungszeugin die Tatvorwürfe nicht noch einmal ausführlich vor Gericht schildern.

Dieser Umstand wurde vom Landgericht ausdrücklich zugunsten des Mandanten berücksichtigt.

Das Landgericht Münster verhängte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Entscheidend für den Mandanten: Die Vollstreckung dieser Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Damit wurde das zentrale Verteidigungsziel erreicht: Der Mandant musste nicht in Haft.

Seine persönliche Freiheit sowie seine wirtschaftliche und familiäre Lebensgrundlage konnten erhalten werden.

Ergebnis: Zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung. Keine Haft. Freiheit und Lebensgrundlage des Mandanten gesichert.

Fazit: Die Chance auf Freiheit erkennen und konsequent nutzen

Bei schwerwiegenden Vorwürfen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern nach § 176 StGB können erhebliche Freiheitsstrafen drohen.

Eine spezialisierte Verteidigung muss deshalb nicht nur prüfen, ob und wie die Tatvorwürfe angegriffen werden können. Sie muss ebenso frühzeitig erkennen, welche Strategie unter Berücksichtigung der konkreten Beweislage das bestmögliche Ergebnis für den Mandanten verspricht.

Hier bestand die Chance darin, durch eine geständige Einlassung, Verantwortungsübernahme und die Zahlung von Schmerzensgeld eine für alle Verfahrensbeteiligten tragfähige Lösung zu erreichen.

Gleichzeitig konnte der Belastungszeugin eine umfangreiche Vernehmung erspart werden.

Strafverteidiger Ippolito erkannte diese Möglichkeit frühzeitig und richtete die Verteidigung konsequent darauf aus, die Freiheitsstrafe noch in einem Bereich zu halten, in dem Bewährung möglich war.

Mit Erfolg.

Ergebnis: Bewährung statt Haft. Freiheit und Lebensgrundlage gesichert.

Mediale Berichterstattung: Münsterland Zeitung berichtet über das Urteil

Auch die Münsterland Zeitung berichtete über das Verfahren vor dem Landgericht Münster.

Nach dem Bericht hob das Gericht insbesondere das vollständige Geständnis strafmildernd hervor. Zugunsten des Mandanten wurde außerdem berücksichtigt, dass der Belastungszeugin dadurch eine ausführliche Aussage im Gerichtssaal erspart blieb.

FAQ zum Fall

1. Kann bei sexuellem Missbrauch von Kindern noch Bewährung erreicht werden?

Ja. Ob eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, hängt von der konkreten Strafhöhe und den Umständen des Einzelfalls ab. Entscheidend können unter anderem die Zahl und Schwere der Taten, ein Geständnis, Reue, Schadenswiedergutmachung und weitere strafmildernde Umstände sein.

2. Welche Bedeutung kann ein Geständnis im Sexualstrafrecht haben?

Ein Geständnis kann sich strafmildernd auswirken. Besondere Bedeutung kann es haben, wenn dadurch einer Belastungszeugin oder einem Belastungszeugen eine ausführliche Aussage vor Gericht erspart wird. Ob eine geständige Verteidigungsstrategie sinnvoll ist, muss jedoch immer anhand des konkreten Falls entschieden werden.

3. Warum war das Schmerzensgeld in diesem Verfahren wichtig?

Die Bereitschaft zur Zahlung von Schmerzensgeld kann zeigen, dass der Angeklagte Verantwortung für die Folgen seines Handelns übernimmt. In diesem Verfahren war die vereinbarte Zahlung Teil der Gesamtstrategie, mit der eine tragfähige Lösung und letztlich eine Bewährung erreicht werden konnten.

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