Anwalt für Strafrecht

Strafbefehl erhalten: Einspruch vom Anwalt einlegen lassen zum Festpreis

StrafbefehlCheck Leistungskarte

Das Wichtigste

  1. Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung im schriftlichen Verfahren.
  2. Ohne rechtzeitigen Einspruch wird der Strafbefehl rechtskräftig und steht einem Urteil gleich (§ 410 Abs. 3 StPO).
  3. Die Frist für den Einspruch gegen einen Strafbefehl beträgt grundsätzlich zwei Wochen ab Zustellung (§ 410 Abs. 1 StPO).
  4. Bewahren Sie den gelben Umschlag unbedingt auf, weil darauf das Zustellungsdatum steht.
  5. Bei einer unverschuldet verpassten Frist kann Wiedereinsetzung möglich sein.
  6. Der Einspruch kann auch beschränkt werden, etwa auf die Höhe der Tagessätze (§ 410 Abs. 2 StPO).
  7. Nach dem Einspruch kommt es regelmäßig zur Hauptverhandlung (§ 411 Abs. 1 StPO).
  8. Ein rechtskräftiger Strafbefehl kann Folgen für Führungszeugnis, Beruf, Fahrerlaubnis und Aufenthaltserlaubnis haben.
  9. StrafbefehlCkeck ist ein anwaltlicher Service der Kanzlei Straf.Law: Einspruch gegen Strafbefehl vom Anwalt zum Festpreis.

Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, sollten Sie den gelben Umschlag aufbewahren, das Zustellungsdatum notieren und den Strafbefehl vollständig prüfen lassen. Über StrafbefehlCheck.law können Sie Ihren Strafbefehl prüfen lassen und Einspruch durch einen Anwalt einlegen lassen – zum Festpreis.

1. Strafbefehl erhalten: Was tun?

Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, sollten Sie sofort die Frist prüfen und den gelben Umschlag aufbewahren.

Denn ein Strafbefehl wird rechtskräftig, wenn nicht rechtzeitig Einspruch eingelegt wird. Danach wirkt er wie ein rechtskräftiges Urteil (§ 410 Abs. 3 StPO).

Das sollten Sie sofort tun:

  1. Ruhe bewahren.
  2. Gelben Umschlag aufbewahren: Das Zustellungsdatum ist für die Frist wichtig.
  3. Frist notieren: Die Einspruchsfrist beträgt grundsätzlich zwei Wochen ab Zustellung (§ 410 Abs. 1 StPO)
  4. Strafbefehl vollständig lesen: Prüfen Sie Tatvorwurf, Tatzeit, Tatort, Geldstrafe, Tagessätze und Nebenfolgen.
  5. Nichts vorschnell zahlen: Eine Zahlung kann die spätere Verteidigung erschweren.
  6. Nichts erklären: Geben Sie keine Stellungnahme ab, ohne die Akte zu kennen.
  7. Strafbefehl über StrafbefehlCheck prüfen lassen: Besonders bei Folgen für Ihr Führungszeugnis, Ihre Fahrerlaubnis, Ihren Beruf oder Ihren Aufenthaltsstatus in Deutschland.

Vermeiden Sie typische Fehler:

  • Den gelbe Umschlag wegwerfen.
  • Die Frist wird falsch berechnet.
  • Den Einspruch zu spät eingelegt.
  • Den Einspruch nur per normaler E-Mail an das Amtsgericht senden.
  • Die Geldstrafe bezahlen, obwohl Nebenfolgen drohen.
  • Die Frist wird verpasst, ohne Wiedereinsetzung in die Einspruchsfrist prüfen zu lassen.
  • Der Strafbefehl wird einfach ignoriert.

Was ist ein Strafbefehl?

Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung ohne vorherige Hauptverhandlung (§ 407 Abs. 1 StPO).

Die Staatsanwaltschaft beantragt den Strafbefehl schriftlich bei dem zuständigen Amtsgericht (§ 407 Abs. 1 StPO). Das Gericht entscheidet dann auf Grundlage des Ermittlungsstands (§ 408 StPO).

Wir gegen den Strafbefehl nicht rechtzeitig innerhalb der 2-Wochen-Frist wirksam Einspruch eingelegt, wird der Strafbefehl rechtskräftig und steht einem Urteil gleich (§ 410 Abs. 1, 3 StPO).

Der Strafbefehl enthält einen konkreten Tatvorwurf und eine Strafe (§ 407 Abs. 2 StPO). Das kann zum Beispiel eine

  1. Geldstrafe,
  2. ein Fahrverbot oder eine
  3. Entziehung der Fahrerlaubnis sein.

Strafbefehle sind nur bei Vergehen zulässig (§ 407 Abs. 1 StPO). Vergehen sind Straftaten, die mit einer Geldstrafe oder mit weniger als einem Jahr Freiheitsstrafe im Mindestmaß bedroht sind (§ 12 Abs. 1 StGB).

Typische Tatvorwürfe im Strafbefehlsverfahren

Regelmäßig werden mit dem Strafbefehl die nachfolgenden Delikte sanktioniert:

Der Strafbefehl muss unter anderem Tatvorwurf, angewendete Vorschriften, Beweismittel, Rechtsfolgen und die Belehrung über den Einspruch enthalten. [1] Wenn kein Einspruch eingelegt wird, wird der Strafbefehl rechtskräftig.

Strafverteidiger Ippolito:

Wird gegen einen Strafbefehl nicht fristgereicht und formgerecht Einspruch eingelegt, wird er rechtskräftig und steht einem unanfechtbarem Urteil gleich!

2. Wie lange ist die Frist für den Einspruch gegen einen Strafbefehl?

Die Frist für den Einspruch gegen einen Strafbefehl beträgt grundsätzlich zwei Wochen ab Zustellung (§ 410 Abs. 1 StPO).

Entscheidend ist nicht, wann Sie den Strafbefehl tatsächlich gelesen haben. Entscheidend ist das rechtliche Zustellungsdatum. Dieses Datum ergibt sich meist aus dem gelben Umschlag.

Deshalb sollten Sie den Umschlag nicht wegwerfen. Er kann später wichtig sein, wenn es um Frist, Zustellung oder Wiedereinsetzung in die Einspruchsfrist geht.

Für die Wochenfrist gilt: Die Frist endet grundsätzlich mit Ablauf des entsprechenden Wochentags (§ 43 Abs. 1 StPO). Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder allgemeinen Feiertag, endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags (§ 43 Abs. 2 StPO).

Beispiel:

Der Strafbefehl wird Ihnen am Montag, den 10.05. zugestellt. Dann läuft die 2-Wochen-Einspruchsfrist bis zum Montag in zwei Wochen, also den 24.05. bis 24 Uhr.

Danach, also am Dienstag, den 25.05., ab 0 Uhr, ist der Einspruch verfristet.

Der Einspruch muss innerhalb der Frist bei dem Amtsgericht eingehen, das den Strafbefehl erlassen hat (§ 410 Abs. 1 StPO).

Der Einspruch muss zudem auch formgerecht angebracht werden. § 410 Abs. 1 StPO verlangt insoweit Schriftform oder zu Protokoll der Geschäftsstelle.

Achtung: Ein Einspruch mittels E-Mail ist unwirksam

Oder mit den Worten des Landgerichts Nürnberg-Fürth (Beschluss vom 09.11.2022 – 12 Qs 59/22) ausgedrückt:

Eine gewöhnliche E-Mail genügt diesen Anforderungen nicht.“

Weiter heißt es in der Entscheidung:

Die E-Mail vom 08.09.2022, mit der Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt und zugleich dessen nachträgliche Zulassung beantragt wurde, wurde von einem gewöhnlichen E-Mail-Konto versandt („…@web.de“). Abgesehen von der Namensangabe des Angeklagten in der E-Mail-Adresse und nach der Grußformel, lässt die E-Mail keine weitere Überprüfung der Urheberschaft zu. Sie trägt weder eine qualifizierte elektronische Signatur noch ist sie signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht worden. Wiedereinsetzungsantrag und Einspruch teilen daher das gleiche rechtliche Schicksal: Sie waren als unzulässig zu verwerfen, weshalb die Beschwerde unbegründet ist.

Für Beschuldigte bedeutet das

Verlassen Sie sich nicht auf eine normale E-Mail. § 410 StPO sieht den schriftlichen Einspruch oder die Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle vor. Für elektronische Dokumente gelten besondere Anforderungen.

StrafbefehlCheck legt für Sie formwirksam Einspruch gegen Ihren Strafbefehl ein – zum Festpreis.

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3. Lohnt sich ein Einspruch gegen einen Strafbefehl?

Ob sich ein Einspruch gegen Strafbefehl lohnt, hängt vom Einzelfall ab.

Ein Einspruch kann sinnvoll sein, wenn

  • der Tatvorwurf falsch ist,
  • Beweise fehlen,
  • die Tagessatzhöhe zu hoch ist oder
  • Nebenfolgen, wie der Entzug der Fahrerlaubnis oder die Einziehung von hohen Geldbeträgen, drohen.

Kein Verböserungsverbot: Gericht kann auch eine höhere Strafe verhängen

Aber Achtung: Wird Einspruch eingelegt, ist das Amtsgericht nicht an die im Strafbefehl verhängte Strafe gebunden.

Das Verfahren wird komplett neu aufgerollt. Vor Gericht kann deswegen im Einzelfall zwar eine niedrigere, aber auch eine höhere Strafe verhängt werden, als im Strafbefehl festgeschrieben wurde.

Ein Verböserungsverbot (sog. Reformatio in peius) existiert im Strafbefehlsverfahren gerade nicht!

Dieser Umstand muss nach Akteneinsicht in die Verteidigungsstrategie Eingang finden. Entscheidend kann sein, allein wegen dieser Verböserungsgefahr den  Einspruch gegen den Strafbefehl wieder zurückzunehmen und die darin festgeschriebene Strafe zu akzeptieren.

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4. Brauche ich einen Anwalt für den Einspruch gegen Strafbefehl?

Sie können Einspruch gegen einen Strafbefehl selbst einlegen. Ein Rechtsanwalt ist dafür nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Ein Rechtsanwalt ist für einen Einspruch gegen einen Strafbefehl aber oft sinnvoll, wenn

  • Einspruchsfrist,
  • Aktenlage,
  • Nebenfolgen oder
  • Verteidigungsstrategie

unklar sind.

Der Anwalt prüft nicht nur Ihren Strafbefehl, sondern auch die Einspruchsfrist. Zudem beantragt er Akteneinsicht, bewertet Beweise, prüft die Tagessätze und ordnet mögliche Folgen ein.

Dazu gehören mögliche Folgen betreffend

  • Führungszeugnis,
  • Fahrerlaubnis,
  • Beruf oder
  • Aufenthaltsstatus.

Nach Akteneinsicht prüft ein Anwalt, ob ein unbeschränkter Einspruch, eine Beschränkung, eine Rücknahme oder eine Verteidigung in der Hauptverhandlung sinnvoll ist.

Ziel kann etwa sein:

  • Einstellung der Verfahrens,
  • Reduzierung der Geldstrafe oder
  • Vermeidung von Nebenfolgen, wie der Entzug der Fahrerlaubnis oder der Einziehung von Geldbeträgen.
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5. Was passiert nach dem Einspruch im Strafbefehlsverfahren?

Nach einem zulässigen Einspruch wird grundsätzlich ein Termin zur Hauptverhandlung bestimmt (§ 411 Abs. 1 StPO). Das Verfahren geht dann vor dem Amtsgericht, das den Strafbefehl erlassen hat, weiter.

Deshalb sollte vor dem Termin klar sein, welche Strategie verfolgt wird. Bei einem beschränkten Einspruch nur gegen die Höhe der Tagessätze kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen ohne Hauptverhandlung durch Beschluss entscheiden (§ 411 Abs. 1 StPO).

Wer als Angeklagter in der Hauptverhandlung nicht erscheint, riskiert, dass der Einspruch verworfen wird (§§ 412, 329 Abs. 1 StPO). Der Strafbefehl wird sodann rechtskräftig und es gilt die dort verhängte Strafe.

6. Kann ich den Einspruch gegen den Strafbefehl beschränken oder zurücknehmen?

Ja. Ein Einspruch kann auf bestimmte Punkte beschränkt werden (§ 410 Abs. 2 StPO). Er kann auch bis zur Urteilsverkündung zurückgenommen werden (§ 411 Abs. 3 StPO).

  • Eine Beschränkung kann sinnvoll sein, wenn nur die Rechtsfolge angegriffen werden soll. Das betrifft häufig die Tagessatzhöhe.
  • Eine Rücknahme kann sinnvoll sein, wenn die Prüfung ergibt, dass der Strafbefehl akzeptiert werden soll, um eine mögliche höhere Strafe vor Gericht zu vermeiden.

Beides sollte aber erst nach Prüfung der Aktenlage durch einen Anwalt und der Folgen entschieden werden.

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7. Was tun, wenn die Einspruchsfrist gegen den Strafbefehl verpasst wurde?

Wenn die 2-wöchige Einspruchsfrist verpasst wurde, sollte sofort die Möglichkeit einer Wiedereinsetzung in die Frist (§ 44 StPO) geprüft werden.

Das kommt aber nur bei unverschuldeter Fristversäumung in Betracht (§ 44 StPO).

Die Frist für den Wiedereinsetzungsantrag ist kurz und beträgt grundsätzlich nur eine Woche nach Wegfall des Hindernisses (§ 45 Abs. 1 StPO).

Insbesondere die Gründe, die zum unverschuldeten Fristversäumnis geführt haben, müssen zudem glaubhaft gemacht werden (§ 45 Abs. 2 StPO).

Außerdem muss die versäumte Handlung, also meist der Einspruch, fristgereicht nachgeholt werden (§ 45 Abs. 2 StPO).

Mögliche Gründe für eigenes Unverschulden können sein:

  • Krankheit,
  • Zustellungsprobleme,
  • Umzug,
  • Auslandsaufenthalt oder
  • Kommunikationsprobleme mit dem Verteidiger.

So bestätigte das Landgericht Köln (Beschluss vom 10.03.2022 – 109 Qs 15/21) etwa:

Das Unterbleiben [der Mitteilung an den Verteidiger] berührt zwar nicht die Wirksamkeit der Zustellung, stellt in der Regel aber einen Wiedereinsetzungsgrund dar.

Auch das Landgericht Stuttgart (Beschluss v. 01.02.2024 – 6 Qs 8/23) hat bei Zustellung an einen zuvor benannten Zustellungsbevollmächtigten und Aufenthalt im Ausland die Einzelheiten der Unterrichtung und Wiedereinsetzung betont.

Bei drohendem Fristablauf sollte ein spezialisierter Strafverteidiger mit der Prüfung beauftragt werden. Im Einzelfall kann ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zielführen sein.

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8. Welche Folgen hat ein Strafbefehl für Führungszeugnis, Beruf und Fahrerlaubnis?

Ein rechtskräftiger Strafbefehl isteht einem rechtskräftigem Urteil gleich (§ 410 Abs. 3 StPO).

Er kann Folgen für Ihr Führungszeugnis, Ihren Beruf, Ihre Fahrerlaubnis, Ihren Aufenthalt oder Einbürgerung haben.

Deshalb sollte ein Strafbefehl nicht nur im Hinblick auf die Höhe der Geldstrafe bewertet werden.

Die bekannte Grenze von 90 Tagessätzen wird oft missverstanden. Nach § 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG wird eine Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen grundsätzlich nicht in ein Führungszeugnis aufgenommen, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist.

Das bedeutet aber nicht, dass ein Strafbefehl folgenlos ist. Die Verurteilung wird im Bundeszentralregister stehen. Sie gelten mit Rechtskraft des Strafbefehls als vorbestraft – auch, wenn der Eintrag nicht in Ihrem Führungszeugnis eingetragen wird.

Bei Verkehrsstraftaten können zudem Nebenstrafen oder Maßregeln angeordnet werden. Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis treffen Mandanten meist schwerer als die eigentliche Geldstrafe.

Bei bestimmten Berufen im öffentlichen oder sozialen Sektor kann eine rechtskräftige Verurteilung durch einen Strafbefehl auch eine Prüfung der Zuverlässigkeit nach sich ziehen.

Wie hilft StrafbefehlCheck beim Strafbefehl?

StrafbefehlCheck bietet eine anwaltliche Prüfung des Strafbefehls zum transparenten Festpreis.

Ziel ist, schnell und wirksam Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen. Damit der Strafbefehl nicht rechtskräftig wird und Sie die Strafe nicht akzeptieren müssen.

Geprüft werden Einspruchsfrist, Tatvorwurf, Tagessätze, Nebenfolgen und mögliche Verteidigungsoptionen.

Die Leistung bei StrafbefehlCheck umfasst insbesondere die

  • Prüfung des Strafbefehls und der Einspruchsfrist,
  • die Einlegung des Einspruchs,
  • den Antrag auf Akteneinsicht,
  • eine erste Aktenprüfung und
  • ein Strategiegespräch mit einen Anwalt.
StrafbefehlCheck Prozess Ablauf

FAQs zum Strafbefehl und Einspruch

Grundsätzlich haben Sie zwei Wochen ab Zustellung Zeit. Der Einspruch muss rechtzeitig und formgerecht bei dem Gericht eingehen, das den Strafbefehl erlassen hat. Bewahren Sie den gelben Umschlag auf.

Ein zulässiger Einspruch verhindert zunächst die Rechtskraft des Strafbefehls. Ob und wann gezahlt werden muss, hängt vom weiteren Verfahren ab. Zahlen Sie nicht vorschnell, wenn Sie den Strafbefehl prüfen lassen wollen.

Ja, eine Rücknahme des Einspruchs ist bis zum Urteil in der Hauptverhandlung möglich. Danach nicht mehr. Ein Strafverteidiger sollte nach Akteneinsicht die Erfolgsaussichten mit Ihnen besprechen und über eine Rücknahme oder Beschränkung beraten.

Bei unverschuldeter Fristversäumung kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich sein. Der Antrag muss grundsätzlich binnen einer Woche nach Wegfall des Hindernisses gestellt werden. Die Gründe müssen glaubhaft gemacht und der Einspruch nachgeholt werden.

Ein Einspruch kann selbst eingelegt werden. Ein Anwalt ist aber oft sinnvoll, wenn Frist, Tatvorwurf, Tagessätze oder Nebenfolgen geprüft werden sollen. Ein Verteidiger kann Akteneinsicht beantragen und die Strategie prüfen.

StrafbefehlCheck bietet Ihnen ein klar definiertes Leistungspaket vom Einlegen des Einspruchs bis zum persönlichen Strategiegespräch nach Akteneinsicht an – zum transparenten Festpreis.

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