#Verteidigung in Düsseldorf, Saarland & Bundesweit

Kinderpornographie (§ 184b StGB): Erfolgreiche Strafverteidigung und aktuelle Fälle

Verfahren wegen § 184b StGB sind besonders komplex und können gravierende Konsequenzen haben. Strafverteidiger Yannic Ippolito verteidigt Mandanten mit Schwerpunkt in Düsseldorf und im Saarland sowie bundesweit erfolgreich in solchen Sexualstrafverfahren – mit nachweislich sehr guten Ergebnissen.

§ 184b StGB: Schwere Vorwürfe erfordern spezialisierte Strafverteidigung

Der Vorwurf Besitz, Erwerb und die Verbreitung kinderpornographischer Inhalte nach § 184b StGB zählt zu den schwerwiegenden Sexualstraftaten. Das Strafrecht sieht hierfür empfindliche Sanktionen vor – Freiheitsstrafe statt Geldstrafe. Selbst bei Ersttätern drohen erhebliche Konsequenzen.

Zudem kann bereits ein Anfangsverdacht schwerwiegende Folgen haben – von Hausdurchsuchungen bis hin zu Untersuchungshaft. In dieser Situation ist eine frühzeitige und spezialisierte Strafverteidigung entscheidend, um das Verfahren strategisch zu beeinflussen und Fehler im Ermittlungsverfahren auszunutzen.

Typische Ergebnisse in Verfahren nach § 184b StGB

Durch gezielte Verteidigungsstrategien können in Verfahren nach § 184b StGB häufig sehr gute Ergebnisse erzielt werden. In vielen Fällen ist eine Verfahrenseinstellung oder eine Bewährungsstrafe möglich. Auch Freisprüche sind realistisch, wenn die Beweislage schwach ist oder technische Umstände entlastende Aspekte liefern.

Strafverteidiger Yannic Ippolito – Spezialisierung auf Sexualstrafrecht & Verfahren wegen § 184b StGB

Strafverteidiger Yannic Ippolito ist ausschließlich als Strafverteidiger tätig. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im Sexualstrafrecht – insbesondere in der Verteidigung beim Vorwurf Kinderpornographie (§ 184b StGB). Durch seine Spezialisierung und praktische Erfahrung kennt er die typischen Ermittlungsstrategien der Strafverfolgungsbehörden genau und entwickelt für jeden Fall eine individuelle Verteidigungsstrategie.

In zahlreichen Verfahren wegen § 184b StGB konnte er bundesweit sehr gute Ergebnisse erzielen und die Freiheit seiner Mandanten schützen.

Aktuelle Erfolge bei Kinderpornographie-Verfahren (§ 184b StGB)

Die nachfolgenden Fallbeispiele zeigen, wie eine spezialisierte Strafverteidigung in der Praxis beim Vorwurf Besitz, Erwerb & Verbreitung von Kinderpornographie (§ 184b StGB) funktioniert. Jeder Fall verdeutlicht, wie wichtig individuelle Verteidigungsstrategien und eine genaue Analyse der Beweismittel sind. Dank der Expertise von Strafverteidiger Ippolito konnten zahlreiche Verfahren mit Einstellungen, Bewährungsstrafen oder Freisprüchen abgeschlossen werden.

29.09.2025


Wo: Amtsgericht Hagen (Schöffengericht)
Tatvorwurf: Besitz kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB)
Anzahl: 3 Dateien
Strategie & Verlauf:

Der Mandant stand vor dem Schöffengericht Hagen wegen des Vorwurfs, sich über Instagram unter einer falschen Identität als Teenager ausgegeben und von einem elfjährigen Mädchen Nacktbilder erhalten zu haben. Trotz eindeutiger Beweislage wählte Strafverteidiger Ippolito eine geständige, aber taktisch klug aufgebaute Verteidigung. Durch das Einbringen von Reue, Aufarbeitung und positiver Sozialprognose konnte eine Freiheitsstrafe zur Bewährung erreicht werden. Zum Fall

Ergebnis: Bewährung – keine Haft. Freiheit des Mandanten gewahrt

23.09.2025


Wo: Amtsgericht Altena (Schöffengericht)
Tatvorwurf: Besitz kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB) sowie Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen (§ 184k StGB)
Anzahl: 3 Dateien
Strategie & Verlauf:

Der Mandant stand vor dem Schöffengericht Altena wegen des Vorwurfs, heimlich auf dem Damen-WC seiner Firma Bildaufnahmen gefertigt zu haben. Bei der anschließenden Hausdurchsuchung wurden zudem kinderpornographische Dateien aufgefunden. Trotz dieser belastenden Ausgangslage gelang es Strafverteidiger Ippolito, durch strategisches Vorgehen, Darstellung der Lebensumstände und Aufzeigen von Reue und Einsicht eine Bewährungsstrafe zu erreichen. Zum Fall

Ergebnis: Bewährung – keine Haft. Freiheit des Mandanten geschützt

02.09.2025


Wo: Amtsgericht Köln (Schöffengericht)
Tatvorwurf: Herstellen und Besitz kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB) sowie sexueller Missbrauch von Kindern
Anzahl: 3 Dateien
Strategie & Verlauf:

Die Dateien wurden heimlich in einem Schwimmbad aufgenommen. Durch eine präzise, bildbezogene Argumentation konnte Strafverteidiger Ippolito eine Verurteilung wegen Kinderpornographie (§ 184b StGB) verhindern und die Freiheit seines Mandanten sichern. Zum Fall

Ergebnis: Bewährung statt Haftstrafe – Freiheit des Mandanten geschützt

20.08.2025


Wo: Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler
Tatvorwurf: Besitz kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB)
Anzahl: 1.300 Dateien
Strategie & Verlauf:

Die Dateien stammten aus der Jugendzeit des Mandanten und hatten sich über viele Jahre angesammelt. Strafverteidiger Ippolito stellte die persönliche Entwicklung und Reue des Mandanten in den Mittelpunkt und konnte zahlreiche strafmildernde Umstände herausarbeiten. So gelang es, eine Haftstrafe zu vermeiden. Zum Fall

Ergebnis: Bewährungsstrafe – keine Haft, Freiheit des Mandanten geschützt

22.07.2025


Wo: Amtsgericht Rheine (Schöffengericht)
Tatvorwurf: Besitz kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB)
Anzahl: 60 Dateien
Strategie & Verlauf:

Die Dateien befanden sich ausschließlich in einem versteckten Telegram-Ordner. Strafverteidiger Ippolito belegte technisch fundiert, dass kein Besitzwille vorlag. Dadurch konnte der Tatvorwurf widerlegt und ein Freispruch erreicht werden. Zum Fall

Ergebnis: Freispruch – keine Strafe für den Mandanten, kein Eintrag ins Führungszeugnis

10.06.2025


Wo: Amtsgericht Hagen (Schöffengericht)
Tatvorwurf: Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB)
Anzahl: 180 Dateien
Strategie & Verlauf:

Der Mandant stand wegen Chats in einem Erotikportal im Fokus. Trotz zweier Hausdurchsuchungen erreichte Strafverteidiger Ippolito durch Nachweis von Reue, Therapiebereitschaft und belastenden Lebensumständen eine deutliche Strafmilderung. Zum Fall

Ergebnis: Bewährung statt Haftstrafe – Freiheit des Mandanten geschützt

28.05.2025


Wo: Amtsgericht Dülmen
Tatvorwurf: Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB)
Anzahl: ca. 750 Dateien
Strategie & Verlauf:
Der Fall stand im Zusammenhang mit erotischen Online-Chats. Trotz erheblicher emotionaler Belastung in Ehe und Umfeld überzeugten Reue, begonnene Therapie und Wiedergutmachung als strafmildernde Faktoren. Zum Fall

Ergebnis: Bewährung statt Haftstrafe – Freiheit des Mandanten geschützt

05.05.2025


Wo: Amtsgericht Langen
Tatvorwurf: Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB) sowie Jugendpornographie (§ 184c StGB)
Anzahl: ca. 7.500 Dateien
Strategie & Verlauf:
Teilweise Uploads erfolgten über Discord. Durch eine umfassende Vorbereitung und die Einführung zahlreicher Milderungsgründe – Reue, Therapie und besondere Lebensumstände – konnte eine Haftstrafe verhindert werden. Zum Fall

Ergebnis: Bewährungsstrafe – Freiheit des Mandanten geschützt

28.04.2025


Wo: Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Tatvorwurf: Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB)
Anzahl: Einzelne Dateien
Strategie & Verlauf:

Im Rahmen eines WhatsApp-Gruppenfalls deckte Strafverteidiger Ippolito durch genaue Aktenanalyse auf, dass kein belegbarer Upload vorlag und nicht jede Datei pornographischen Inhalt hatte. Zum Fall

Ergebnis: Einstellung des Verfahrens – keine Anklage, keine Strafe, kein Eintrag ins Führungszeugnis

23.01.2025


Wo: Amtsgericht Lüdinghausen
Tatvorwurf: Besitz kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB)
Anzahl: 50 Dateien
Strategie & Verlauf:

Die Dateien waren lediglich im Cache-Speicher des Geräts vorhanden. Strafverteidiger Ippolito zeigte technisch nachvollziehbar, dass kein Besitzwille bestand – der Mandant wurde freigesprochen. Zum Fall

Ergebnis: Freispruch – keine Strafe, kein Eintrag ins Führungszeugnis

20.01.2025


Wo: Amtsgericht Herne
Tatvorwurf: Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB)
Anzahl: 3 Dateien
Strategie & Verlauf:

Die Dateien waren über Facebook versendet worden. Da bei einer Verurteilung eine Ausweisung drohte, brachte Strafverteidiger Ippolito zahlreiche Milderungsgründe ein und überzeugte Staatsanwaltschaft und Gericht von einer Verfahrenseinstellung. Zum Fall

Ergebnis: Einstellung gegen Geldauflage – keine Strafe, kein Eintrag ins Führungszeugnis, keine Ausreise

06.01.2025


Wo: Amtsgericht Saarlouis (Schöffengericht)
Tatvorwurf: Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB) sowie Jugendpornographie (§ 184c StGB)
Anzahl: ca. 11.000 Dateien
Strategie & Verlauf:

Trotz der hohen Datenmenge und der Forderung der Staatsanwaltschaft nach 3,5 Jahren Haft konnte Strafverteidiger Ippolito durch Reue, Therapie und Schadenswiedergutmachung eine Freiheitsstrafe auf Bewährung erreichen. Zum Fall

Ergebnis: Bewährung statt Haft – Freiheit des Mandanten geschützt

02.12.2024


Wo: Amtsgericht Recklinghausen (Schöffengericht)
Tatvorwurf: Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB)
Anzahl: 15 Dateien
Strategie & Verlauf:

Strafverteidiger Ippolito bereitete den Mandanten intensiv auf die Hauptverhandlung vor und legte die persönlichen Umstände, Reue und Wiedergutmachung überzeugend dar. Zum Fall

Ergebnis: Bewährung statt Haftstrafe – Freiheit des Mandanten geschützt

08.11.2024


Wo: Amtsgericht Bochum (Schöffengericht)
Tatvorwurf: Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB) sowie Jugendpornographie (§ 184c StGB)
Anzahl: ca. 3.500 Dateien
Strategie & Verlauf:

Die Sammlung der Dateien erfolgte über mehrere Jahre. Strafverteidiger Ippolito erarbeitete gemeinsam mit dem Mandanten eine umfassende Einlassung mit den Schwerpunkten Reue, Therapie und Wiedergutmachung. Zum Fall

Ergebnis: Bewährung – keine Haft, Freiheit des Mandanten geschützt

21.10.2024


Wo: Amtsgericht Bochum (Schöffengericht)
Tatvorwurf: Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB)
Anzahl: ca. 850 Dateien
Strategie & Verlauf:

Trotz der hohen Datenmenge erreichte Strafverteidiger Ippolito durch intensive Vorbereitung, Reue und Therapie-Bereitschaft eine Strafaussetzung zur Bewährung. Zum Fall

Ergebnis: Bewährung statt Haft – Freiheit des Mandanten geschützt

Häufige Fragen (FAQ)

1. Was war in den § 184b-Fällen meist entscheidend?

Technische Details (z. B. automatische Downloads, Dateipfade, Metadaten), fehlender Besitzwille, frühe Strategiearbeit (Schaffen von Strafmilderungsgründen), sowie nachvollziehbare Schritte zur Verantwortungsübernahme (Therapie, Schadenswiedergutmachung) bei geeigneter Konstellation.

2. Kann „kein Besitzwille“ zu einem Freispruch führen?

Ja – wenn Dateien ohne Kenntnis/Willen auf dem Gerät landeten (z. B. durch automatische Downloads oder App-Caches) und dies technisch belegbar ist. Jeder Fall ist anders – die Beweisführung ist entscheidend.

3. Führt eine Verurteilung immer zum Führungszeugniseintrag?

Regelmäßig ja – darum zielt Strafverteidiger Ippolito frühzeitig auf eine Einstellung des Verfahrens ab. Kann dies aufgrund der Beweislage nicht gelingen, steht die Freiheit des Mandanten an erster Stelle: Bewährung statt Haft, um Freiheit und Zukunft zu sichern.

4. Droht bei § 184b StGB immer eine Haftstrafe?

Das Gesetz sieht nur Freiheitsstrafe vor. Durch eine frühe und erfahrene Strafverteidigung kann jedoch bei klarere Beweislage in vielen Fällen eine Bewährungsstrafe erreicht werden – insbesondere bei Geständnis, Therapieansatz und günstigen persönlichen Umständen.

5. Welche Rolle spielen Durchsuchungen und sichergestellte Datenträger?

Bei Vorwürfen nach § 184b StGB bilden Hausdurchsuchungen und ausgewertete Festplatten/Handys oft die Grundlage der Anklage. Hier ist entscheidend, ob wirklich eine aktiver Umgang mit den Dateien nachweisbar ist oder nur automatisch gespeicherte Dateien vorliegen.

 


Hier erkläre ich Ihnen den Tatvorwurf „Kinderpornographie“ (§ 184b StGB) und zeige bewährte Strategien zur Verteidigung auf:
Anwalt erklärt: § 184b StGB + FAQs

– Strafverteidiger Yannic Ippolito

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