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Vorwurf: Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Inhalte

Wo: Amtsgericht Bochum
Wann: 21.10.2024
Ergebnis: Bewährung

Schöffengericht Bochum:  Der Mandant wurde wegen Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB) sowie Jugendpornographie angeklagt. Trotz rund 850 Dateien gelang es Strafverteidiger Ippolito, eine Bewährungsstrafe zu erreichen. Ergebnis: Freiheit gesichert!

Ausgangslage

Dem Mandanten wurde vor dem Schöffengericht in Bochum eine schwere Straftat vorgeworfen: Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB) sowie Verbreitung und Besitz von Jugendpornographie (§ 184c StGB).

Der Tatvorwurf umfasste ca. 850 Dateien.

Das Sexualstrafrecht sieht für diese Straftaten keine Geldstrafe mehr vor, sondern nur noch Freiheitsstrafe.

Umso wichtiger ist es, in diesen Fällen eine klare Verteidigungsstrategie zu entwickeln, um die Freiheit des Mandanten zu schützen.

Strategie: Strafmilderungsgründe

Strafverteidiger Ippolito gelang es, eine Vielzahl von Strafmilderungsgründen in das Strafverfahren einzuführen. Hierzu zählten etwa:

  1. Reue und Einsicht des Mandanten,
  2. Therapiebereitschaft und
  3. Schadenswiedergutmachung.

Ergebnis: Freiheit

Durch die engmaschige Betreuung und die umfassende Vorbereitung der Hauptverhandlung konnte Strafverteidiger Ippolito den Grundstein für eine erfolgreiche Verteidigung beim Vorwurf Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB) sowie Jugendpornographie (§ 184c StGB) legen.

Trotz der hohen Anzahl der Dateien gelang es Strafverteidiger Ippolito die Staatsanwaltschaft und das Gericht davon überzeugen, eine Bewährungsstrafe auszusprechen.

Ergebnis: Bewährung. Freiheit des Mandanten gesichert!

Fazit: Strategische Vorbereitung zahlt sich aus

Gerade in Fällen von Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB) ist es wichtig. frühzeitig eine zielführende Verteidigungsstrategie mit dem Mandanten abzustimmen.

Nur so kann es gelingen, die Freiheit des Mandanten am Ende zu sichern!

Ergebnis: Bewährung. Freiheit des Mandanten gesichert!

Häufige Fragen (FAQ)

1. Droht bei Kinderpornografie immer eine Haftstrafe?

Grundsätzlich sieht das Gesetz Freiheitsstrafen vor. Ob diese tatsächlich vollstreckt werden, hängt aber von den Umständen des Einzelfalls ab. Strafmilderungsgründe können eine Aussetzung zur Bewährung ermöglichen.

2. Welche Rolle spielt die Anzahl der Dateien?

Eine hohe Anzahl an Dateien verschärft zwar den Tatvorwurf, bedeutet aber nicht automatisch Haft. Entscheidend sind die persönliche Situation, Einsicht und ob strafmildernde Faktoren geltend gemacht werden können.

3. Kann eine Bewährungsstrafe die berufliche Zukunft retten?

Ja. Eine Bewährungsstrafe verhindert den direkten Freiheitsentzug und ermöglicht es, die berufliche und private Zukunft weiter zu gestalten.

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