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Vorwurf: Besitz kinderpornographischer Inhalte über Telegram

Wo: Amtsgericht Lüdinghausen
Wann: 23.01.2025
Ergebnis: Freispruch

Vor dem Amtsgericht Lüdinghausen stand der Mandant wegen des Vorwurfs des Besitzes kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB). Durch eine technisch fundierte Verteidigungsstrategie konnte Strafverteidiger Ippolito darlegen, dass kein Besitzwille vorlag – Freispruch und Freiheit gesichert.

Ausgangslage

Dem Mandanten wurde vor dem Amtsgericht in Lüdinghausen eine schwere Straftat vorgeworfen: Besitz kinderpornographischer Inhalte (Kinderpornographie).

Der Tatvorwurf umfasste ca. 50 Dateien.

Das Strafrecht sieht für diese Straftaten keine Geldstrafe mehr vor, sondern nur noch Freiheitsstrafe. Umso wichtiger ist es, in diesen Fällen eine klare Verteidigungsstrategie zu entwickeln, um die Freiheit des Mandanten zu schützen.

Strategie: Kein Besitzwille

Strafverteidiger Ippolito gelang es, das Gericht davon zu überzeugen, dass dem Mandanten kein Willen zum Besitz an den kinderpornographischen Dateien nachgewiesen werden kann.

Dies tat Strafverteidiger Ippolito anhand einer technischen Argumentation:

  • Die verbotenen Dateien konnte lediglich im Cache des Handys nachgewiesen werden und
  • bei Teilen des Vorwurfs handelte es sich lediglich um sog. Thumbnails.

Ergebnis: Freispruch

Durch diese Verteidigung konnte Strafverteidiger Ippolito für den Mandanten beim Vorwurf Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB) das bestmögliche Ergebnis erreichen: Freispruch!

Fazit: Spezialisierter Strafverteidigung

Gerade beim Tatvorwurf Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB) ist es wichtig. einen spezialisierten Strafverteidiger mit der Verteidigung zu beauftragen.

Nur so kann es gelingen, die Freiheit des Mandanten am Ende zu sichern und ein Fehlurteil mit empfindlichen Strafen zu vermeiden!

Ergebnis: Freispruch!

Häufige Fragen (FAQ)

1. Was bedeutet „kein Besitzwille“ bei Kinderpornographie?

Kein Besitzwille liegt vor, wenn Dateien zwar technisch vorhanden sind, der Beschuldigte sie aber weder bewusst gespeichert noch genutzt hat. Dies kann zum Beispiel bei automatisch erstellten Cache-Dateien oder Thumbnails der Fall sein.

2. Sind Thumbnails in Kinderpornographie-Verfahren strafbar?

Thumbnails sind verkleinerte Vorschaubilder. Sie können strafrechtlich relevant sein, wenn ein Besitzwille nachgewiesen wird. Ohne Vorsatz oder Wissen des Beschuldigten kann jedoch ein Freispruch möglich sein.

3. Warum ist bei Vorwürfen nach § 184b StGB ein spezialisierter Strafverteidiger wichtig?

Der Tatvorwurf Kinderpornographie ist schwerwiegend und kann zu langen Haftstrafen führen. Ein spezialisierter Strafverteidiger kann technische Details nutzen, um den Besitzwillen zu widerlegen und so einen Freispruch zu erreichen.

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