Sexualstrafrecht – spezialisierte Strafverteidigung
Verteidigung im Sexualstrafrecht bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen, digitalen Sexualvorwürfen (§ 184b, § 176a StGB), schweren Sexualdelikten (§ 177, § 176 StGB) und drohender Untersuchungshaft. Mit dem Ziel, Ihre Freiheit, Ihre Reputation und Ihre berufliche Existenz zu schützen.
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Ein Vorwurf im Sexualstrafrecht ist besonders belastend
Sexualstrafrechtliche Verfahren beginnen häufig unerwartet und greifen tief in das persönliche Leben ein. Schon das Ermittlungsverfahren kann massive Folgen haben – unabhängig davon, wie das Verfahren später ausgeht.
Typische Belastungen für Betroffene:
Ermittlungen ohne Vorwarnung
Vorwürfe können viele Jahre zurückreichen
Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen ohne objektive Beweise
Hausdurchsuchung und Beschlagnahme digitaler Geräte
Drohende Untersuchungshaft bereits im frühen Stadium
Erhebliche Auswirkungen auf Beruf, Familie und Reputation
Gerade im frühen Ermittlungsstadium werden entscheidende Weichen gestellt.
Ohne spezialisierte Verteidigung drohen belastende Aussagen, fehlerhafte Beweisbewertungen und einschneidende Haftmaßnahmen. Genau hier setzt Straf.Law an.
Verteidigungsziele beim Vorwurf Sexualdelikt
Frühe Einstellung des Verfahrens
Ziel ist es, sexualstrafrechtliche Verfahren bereits im Ermittlungsstadium zu beenden – bevor es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung, einer belastenden Aussage-gegen-Aussage-Situation oder einer Anklage kommt.
Hauptverhandlung vermeiden
Öffentliche Verfahren im Sexualstrafrecht bedeuten maximale Belastung und dauerhafte Reputationsschäden. Die Verteidigung ist darauf ausgerichtet, eine öffentliche Hauptverhandlung nach Möglichkeit zu verhindern.
Führungszeugnis & Existenz schützen
Ein Eintrag im Führungszeugnis kann Berufsverbot, Jobverlust oder soziale Ausgrenzung bedeuten. Ziel der Verteidigung ist es, strafrechtliche Folgen so zu begrenzen, dass Ihre berufliche und persönliche Existenz geschützt bleibt.
Schwerpunkte der Verteidigung im Sexualstrafrecht
Steht eine Aussage gegen eine andere und fehlen objektive Beweise, entscheidet die aussagepsychologische Bewertung der Glaubhaftigkeit über den Ausgang des Verfahrens.
Gerade bei Vorwürfen wegen Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB), sexuellen Missbrauchs von Kindern (§ 176 StGB) oder sexueller Belästigung (§ 184i StGB) kommt dieser Konstellation besondere Bedeutung zu.
Straf.Law ist auf Aussage-gegen-Aussage-Verfahren spezialisiert und verfügt über zahlreiche erfolgreiche Verteidigungen in genau diesen Fallkonstellationen.
→ Mehr zu Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen im Sexualstrafrecht
→ Erfolge in Aussage-gegen-Aussage-Verfahren im Sexualstrafrecht
Vorwürfe im digitalen Sexualstrafrecht entstehen häufig durch Chats, Dateien oder Plattformen und gehen nicht selten mit Hausdurchsuchungen und der Beschlagnahme digitaler Geräte einher. Bereits frühe Bewertungen digitaler Spuren können den weiteren Verfahrensverlauf maßgeblich prägen.
Die Kanzlei Straf.Law ist besonders auf Verfahren nach § 184b StGB (Besitz oder Verbreitung kinderpornographischer Inhalte) spezialisiert und verfügt über umfangreiche Erfahrung und zahlreiche Erfolge in diesem hochsensiblen Bereich.
Daneben verteidigt die Kanzlei auch bei Vorwürfen im Zusammenhang mit Cybergrooming nach § 176a StGB.
→ Mehr zum Vorwurf Besitz oder Verbreitung kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB)
→ Polizeiliche Ermittlungen wegen § 184b StGB – Auslöser & Verteidigung
→ Hausdurchsuchung wegen Sexualdelikt: Rechte, Fehler & Verteidigung
Vorwürfe wegen Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB) oder sexuellen Missbrauchs von Kindern (§ 176 StGB) gehören zu den schwerwiegendsten Anschuldigungen im Strafrecht.
Sie sind regelmäßig mit hohen Strafandrohungen, intensiven Ermittlungen und dem Risiko eines Haftbefehls verbunden.
Bereits im frühen Verfahrensstadium – ebenso wie in Berufungs- oder Revisionsverfahren – können Entscheidungen fallen, die Freiheit, Beruf und persönliches Umfeld existenziell beeinträchtigen.
In dieser belastenden Situation steht Straf.Law als kompetenter, erfahrener und vertrauensvoller Partner an Ihrer Seite, um Ihre Interessen konsequent zu vertreten und frühzeitig die richtigen rechtlichen Weichen zu stellen.
→ Anzeige wegen Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB): Verteidigung in Düsseldorf & Saarland
→ Hausdurchsuchung wegen Sexualdelikt: Rechte, Fehler & Verteidigung
→ Polizeiliche Vorladung im Sexualstrafrecht: Richtig verhalten & Fehler vermeiden
Sexualstrafrechtliche Vorwürfe führen nicht selten bereits im Ermittlungsverfahren zu Untersuchungshaft. In dieser Phase ist entscheidend, die Rechtmäßigkeit des Haftbefehls konsequent zu prüfen und frühzeitig Haftprüfung oder Haftbeschwerde einzulegen.
Kommt es zu einer Verurteilung, sind Sexualstraftaten häufig mit langen Haftstrafen verbunden. Der anschließende Strafvollzug bringt besondere Belastungen mit sich – etwa
- Stigmatisierung innerhalb der Haft,
- Fragen der medizinischen Versorgung,
- des Zugangs zu Therapieangeboten sowie
- der Vorbereitung und Durchsetzung von Haftlockerungen oder Haftverkürzungen.
Straf.Law steht Mandanten in Untersuchungshaft und im Haftvollzug als erfahrener, diskreter und schneller Ansprechpartner zur Seite – mit dem Ziel, den Freiheitsentzug rechtlich zu überprüfen, Haftbedingungen zu verbessern und Perspektiven für Lockerungen und Entlassung frühzeitig zu eröffnen.
Sexualstrafrechtliche Vorwürfe gegen Beamte – etwa Lehrer, Polizisten oder Beamte im Gesundheits- / Pflegebereich – betreffen nicht nur das Strafverfahren. Häufig drohen zusätzlich disziplinarrechtliche Maßnahmen, der Verlust des Beamtenstatus sowie langfristige Auswirkungen auf Pension und Laufbahn.
Straf.Law bezieht bei der Verteidigung von Beamten stets auch das Disziplinarrecht und die außerstrafrechtlichen Folgen mit ein, um nicht nur das Strafverfahren, sondern auch die wirtschaftliche Existenz und berufliche Zukunft des Mandanten vorausschauend zu schützen.
Sexualstrafrechtliche Vorwürfe gegen Jugendliche entstehen häufig aus schulischen, sozialen oder digitalen Kontexten.
Was für Jugendliche oft unbedacht erscheint, kann strafrechtlich erhebliche Folgen haben – mit Auswirkungen auf Schule, Ausbildung und zukünftige Lebenswege.
Typische Konstellationen sind etwa sexuelle Belästigungen unter Mitschülern, der Umgang mit kinderpornographischen Inhalten in Klassenchats oder Vorwürfe im Zusammenhang mit sozialen Medien und Chatverläufen.
Straf.Law verfügt über besondere Erfahrung in der Verteidigung Jugendlicher im Sexualstrafrecht und verbindet juristische Klarheit mit dem notwendigen Einfühlungsvermögen im Umgang mit jungen Mandanten und ihren Familien.
Werden Sexualstrafverfahren öffentlich oder medial begleitet, steht neben der strafrechtlichen Verteidigung der Schutz der persönlichen Reputation im Vordergrund. Eine sensible Verfahrensführung ist entscheidend, um zusätzliche Belastungen und irreversible Imageschäden zu vermeiden.
Straf.Law verfügt über besondere Erfahrung im Umgang mit medial begleiteten Strafverfahren. Die Kanzlei war unter anderem in sexualstrafrechtlichen Verfahren Gegenstand der Berichterstattung in der BILD oder den Westfälischen Nachrichten.
Auch außerhalb des Sexualstrafrechts war Straf.Law in öffentlich begleiteten Verfahren präsent, etwa bei Berichten von SAT.1, Ruhr Nachrichten oder der Frankfurter Allgemeine Zeitung.
Diese Erfahrung fließt in die Verteidigung ein – mit dem Ziel, strafrechtliche Interessen zu wahren, Außenwirkungen zu berücksichtigen und Mandanten auch in der öffentlichen Wahrnehmung professionell zu schützen.

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Rechtsanwalt, Strafverteidiger, Lehrbeauftragter für Strafrecht (Universität Düsseldorf, Landgericht Düsseldorf), Doktorand & Zertifizierter Coach (ILS)
Rechtsanwalt Yannic Ippolito verteidigt Mandanten in komplexen sexualstrafrechtlichen Verfahren – insbesondere bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen, Vorwürfen nach § 184b StGB oder § 177 StGB sowie in haftnahen Situationen.
Seine Arbeit verbindet praktische Strafverteidigung, wissenschaftliche Vertiefung und Lehrtätigkeit im Strafrecht. Dieses Zusammenspiel gewährleistet eine Verteidigung, die juristisch fundiert, strategisch klar und konsequent auf den Schutz von Freiheit, Reputation und Existenz ausgerichtet ist.
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Anwalt für Sexualstrafrecht: Spezialisierte Strafverteidigung aus Düsseldorf & Saarbrücken
Wichtige Informationen & Handlungsempfehlungen im Sexualstrafrecht
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Straf.Law verteidigt Mandanten bei allen Vorwürfen des Sexualstrafrechts. Dazu zählen unter anderem:
a) Sexualstraftaten zum Nachteil von Kindern
- Sexueller Missbrauch von Kindern
- Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
b) Sexualstraftaten gegenüber Jugendlichen
- Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
- Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
- Vorwürfe im Zusammenhang mit Beziehungen unter Gleichaltrigen
c) Sexualstraftaten gegenüber Erwachsenen
- Sexueller Übergriff/ Sexuelle Nötigung
- Vergewaltigung
- Sexuelle Belästigung
- Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
d) Digitale Sexualdelikte & verbotene Inhalte
- Besitz oder Verbreitung kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB) oder jugendpornographische Inhalte (§ 184c StGB)
- Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt = Cybergrooming (§ 176a StGB)
e) Sexualstraftaten mit Öffentlichkeitsbezug
- Exhibitionistische Handlungen
- Erregung öffentlichen Ärgernisses
- Sexualbezogene Beleidigungen
f) Besondere Konstellationen
- Sexualstrafrecht & Beamte (inkl. disziplinarrechtlicher Folgen)
- Sexualstrafrecht bei Jugendlichen
- Medial begleitete Strafverfahren
Nein. Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, bei Polizei auszusagen. Gerade im Sexualstrafrecht ist es regelmäßig sinnvoll, zunächst zu schweigen und erst nach Akteneinsicht über einen spezialisierten Verteidiger zu reagieren.
Ja. Bei schweren Sexualdelikten, insbesondere bei Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB) oder schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern (§ 176c StGB), kann Untersuchungshaft angeordnet werden – abhängig von den Umständen des Einzelfalls.
In diesen Fällen ist eine umgehende Prüfung des Haftbefehls (Haftprüfung oder Haftbeschwerde) anzudenken.
Unabhängig vom Ausgang können Sexualstrafverfahren erhebliche berufliche, familiäre und soziale Auswirkungen haben.
Im Arbeitsverhältnis drohen etwa Freistellung oder eine Verdachtskündigung, bei Beamten zusätzlich disziplinarrechtliche Maßnahmen bis hin zum Verlust des Beamtenstatus mit Auswirkungen auf Besoldung und Pension.
Zudem werden die meisten Sexualstraftaten im Fall einer Verurteilung im Führungszeugnis eingetragen, was den Zugang zu bestimmten Berufen, Tätigkeiten oder behördlichen Genehmigungen erheblich beeinträchtigen kann.
Ziel der Verteidigung ist es, strafrechtliche und außerstrafrechtliche Folgen frühzeitig zu begrenzen und die wirtschaftliche Existenz des Mandanten zu schützen.
So früh wie möglich.
Bereits im Ermittlungsverfahren werden entscheidende Weichen gestellt. Spezialisierung im Sexualstrafrecht bedeutet,
- die besonderen Beweisprobleme (z. B. Aussage-gegen-Aussage),
- die aussagepsychologische Bewertung von Aussagen,
- den Umgang mit digitalen Beweisen sowie
- die hohen außerstrafrechtlichen Risiken (Beruf, Führungszeugnis, Reputation, ggf. Disziplinarrecht)
zu beherrschen.
Ein spezialisierter Verteidiger weiß, wann Schweigen geboten ist, wie Akteneinsicht strategisch genutzt wird und welche Schritte frühzeitig zu vermeiden oder gezielt einzuleiten sind.
Das erhöht die Chancen erheblich, Verfahren zu steuern oder frühzeitig zu beenden.
Ja – in bestimmten Fällen ist eine Einstellung möglich, ohne dass es zur öffentlichen Hauptverhandlung kommt.
Genau darauf ist die Verteidigungsstrategie von Straf.Law ausgerichtet: das Verfahren frühzeitig zu steuern und – wenn rechtlich möglich – eine öffentliche Hauptverhandlung zu verhindern.
Dafür setzt Straf.Law früh an: Der Akteninhalt wird akribisch analysiert (Beweislage, Widersprüche, rechtliche Ansatzpunkte) und anschließend wird ein fundierter Einstellungsantrag bei der Staatsanwaltschaft eingereicht – mit dem klaren Ziel, das Verfahren bereits im Ermittlungsstadium zu beenden, bevor Anklage erhoben wird.
Achtung: Im Strafrecht existiert keine Prozesskostenhilfe. Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel keine Kosten, wenn Ihnen eine Vorsatztat vorgeworfen wird.
Die Kosten einer Verteidigung im Sexualstrafrecht hängen von mehreren Faktoren ab:
- dem konkreten Tatvorwurf,
- dem Umfang und der Schwierigkeit,
- der Beweislage,
- der Sensibilität des Verfahrens sowie
- dem Verfahrensstadium (Ermittlungsverfahren, Hauptverhandlung, Rechtsmittel).
Sexualstrafrechtliche Verfahren sind regelmäßig besonders anspruchsvoll und erfordern eine intensive, sorgfältige Bearbeitung.
Straf.Law arbeitet mit transparenten Festpreisen, die vor Mandatsübernahme klar besprochen werden. Ratenzahlungen sind nach Absprache möglich.





























