Anwalt Kinderpornografie: Hausdurchsuchung im Saarland wegen § 184b StGB? Wurden Ihre Geräte sichergestellt und Sie erkennungsdienstlich behandelt? Oder haben Sie eine Vorladung der Polizei Saarbrücken erhalten?
Ich bin Strafverteidiger Yannic Ippolito aus Saarbrücken – spezialisiert auf Verfahren wegen Kinderpornografie (§ 184b StGB). Ich verteidige Beschuldigte im gesamten Saarland mit dem klaren Ziel: Einstellung des Verfahrens und Vermeidung einer öffentlichen Hauptverhandlung.
Kanzlei in Saarbrücken | Verteidigung im gesamten Saarland
Bekannte Verfahren aus

Hausdurchsuchung oder Vorladung wegen § 184b StGB im Saarland
In über 90 % der Fälle beginnt ein Verfahren wegen Kinderpornografie (§ 184b StGB) im Saarland mit einer Hausdurchsuchung – beantragt von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken.
Die Polizei steht früh morgens vor der Tür. Die Wohnung wird durchsucht, oft auch das Fahrzeug und der Keller. Smartphones, Computer, Tablets, externe Festplatten und USB-Sticks werden sichergestellt. Im Anschluss folgt in vielen Fällen eine erkennungsdienstliche Behandlung: Fotos, Fingerabdrücke und die Aufnahme personenbezogener Daten. Für Betroffene ist das ein massiver Einschnitt – obwohl zu diesem Zeitpunkt noch keine Verurteilung vorliegt.
NCMEC-Meldungen als Auslöser
Ausgangspunkt solcher Maßnahmen sind häufig technische Hinweise. Viele Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken entstehen durch sogenannte NCMEC-Meldungen (National Center for Missing & Exploited Children) aus den USA. Plattformen wie Google, Apple, Meta oder Dropbox melden dabei automatisiert auffällige Inhalte über Hash-Wert-Abgleiche an internationale Behörden.
Diese Hinweise gelangen über das BKA zum LKA Saarland und zur Staatsanwaltschaft Saarbrücken – und führen dann zu einem Durchsuchungsbeschluss , etwa durch das Amtsgericht Saarbrücken.

Vorladung durch Polizei in Saarbrücken
In anderen Fällen beginnt das Verfahren „leiser“: mit einer Vorladung der Polizei Saarbrücken oder einem Anhörungsbogen der Staatsanwaltschaft Saarbrücken. Auch hier gilt jedoch dasselbe – das Ermittlungsverfahren läuft bereits, und jede unüberlegte Reaktion kann den weiteren Verlauf erheblich beeinflussen.
Entscheidend ist jetzt: Keine Aussage ohne Beratung von einem auf den Vorwurf Kinderpornografie (§ 184b StGB) spezialisierten Anwalt aus dem Saarland.
Je früher sie handeln, desto größer sind die Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens. Schildern Sie Ihren Fall einem spezialisierten Anwalt beim Vorwurf Kinderpornografie in Saarbrücken und vermeiden Sie Fehler.
Was Sie als Beschuldigter wegen Besitz oder Verbreitung von Kinderpornografie nicht tun sollten
Sie haben das Recht zu schweigen – und davon sollten Sie Gebrauch machen. Kein Beschuldigter ist verpflichtet, gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft Saarbrücken eine Aussage zu machen. Jede Aussage ohne vorherige Akteneinsicht ist ein Risiko. Was harmlos klingt, kann das Verfahren erheblich erschweren. Unterschreiben Sie nichts, willigen Sie in keine Maßnahme der Polizei oder Staatsanwaltschaft Saarbrücken ein. Warten Sie nicht ab, ob sich das Verfahren von selbst erledigt – das tut es nicht.
Schweigen Sie. Keine Aussage ohne Akteneinsicht: Sie kennen weder die Beweislage noch die NCMEC-Meldung. Was harmlos klingt, kann im Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken oder dem Amtsgericht Saarbrücken gegen Sie verwendet werden.
Unterschreiben Sie nichts und willigen Sie in keine Maßnahmen ein – weder bei der Polizei noch bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken. Einmal erteilte Einwilligungen lassen sich später nicht rückgängig machen und können Ihre Verteidigung im Saarland erschweren.
Verlassen Sie sich nicht darauf, dass sich das Verfahren im Saarland „von selbst erledigt“. Ohne aktive Verteidigung läuft das Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken konsequent weiter – bis zur Anklage und Gerichtsverhandlung.
Verfahren wegen § 184b StGB sind technisch und rechtlich hochkomplex. Eine frühzeitige Mandatierung eines spezialisierten Strafverteidigers in Saarbrücken ist daher regelmäßig ausschlaggebend für den erfolgreichen Ausgang des Verfahrens im Saarland.
Entscheidend ist stets eine frühzeitige und spezialisierte Verteidigung. Nur so lassen sich Fehler im Ermittlungsverfahren vermeiden und die Weichen für eine Einstellung oder Freispruch stellen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung erhalten – direkt vom spezialisierten Strafverteidiger für Sexualstrafrecht.
Verteidigungserfolg bei § 184b StGB-Vorwurf im Saarland
Straf.Law hat bereits mehrfach nachgewiesene Verteidigungserfolge im Saarland für seine Mandanten erzielen können. Nachfolgend ein Verfahren wegen des Vorwurfs Besitz und Verbreitung kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB) vor dem Schöffengericht Saarlouis.
Trotz rund 11.000 Dateien und einer Forderung der Staatsanwaltschaft Saarbrücken nach 3,5 Jahren Haft folgt das Schöffengericht in Saarlouis dem Abtrag der Verteidigung: keine Gefängnisstrafe.
Vor dem Amtsgericht Saarlouis gelang es Strafverteidiger Ippolito, im Verfahren wegen Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB) eine Bewährung zu erreichen und die Freiheit des Mandanten zu sichern.
Ergebnis: Keine Haft. Bewährung. Zukunft und Existenz des Mandanten geschützt.
Lassen Sie sich vom spezialisierten Strafverteidiger beim Vorwurf Kinderpornographie (§ 184b StGB) beraten. Kostenlos. Diskret. Heute.
Was beim Vorwurf § 184b StGB im Saarland auf dem Spiel steht
Der Vorwurf der Kinderpornografie ist kein Bagatelldelikt. § 184b StGB sieht für den Besitz kinderpornographischer Inhalte eine Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten vor – eine Geldstrafe ist gesetzlich nicht möglich. Für das Verbreiten oder Weiterschicken liegt die Mindeststrafe bei sechs Monaten Freiheitsstrafe.
Das bedeutet: Selbst bei einer Bewährungsstrafe bleibt ein Eintrag im Führungszeugnis, der jedenfalls Berufe im Bildungs-, Sozial- und Pflegebereich dauerhaft ausschließt.
Freiheitsstrafe statt Geldstrafe
Eintrag im Führungszeugnis
Eine Verurteilung nach § 184b StGB wird immer in das erweiterten und regelmäßig auch in das „normale“ Führungszeugnis eingetragen.
Das kann im Saarland erhebliche berufliche Konsequenzen haben.
Untersuchungshaft im Saarland
In schwerwiegenden Fällen kann die Staatsanwaltschaft Saarbrücken beim Amtsgericht Saarbrücken Untersuchungshaft beantragen – etwa bei Verdunkelungs- oder Fluchtgefahr.
Je früher sie handeln, desto größer sind die Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens. Schildern Sie Ihren Fall einem spezialisierten Anwalt beim Vorwurf Kinderpornografie in Saarbrücken.
Ablauf eines Strafverfahrens wegen § 184b StGB im Saarland
Das Strafverfahren wegen Kinderpornografie im Saarland folgt einem typischen Ablauf, den ich aus zahlreichen Mandaten kenne. Wer diesen Ablauf versteht, kann die richtigen Entscheidungen zum richtigen Zeitpunkt treffen.
1. Verdachtsmeldung NCMEC
Viele Verfahren wegen § 184b StGB im Saarland beginnen mit einer internationalen Verdachtsmeldung über das NCMEC (National Center for Missing & Exploited Children). Plattformen wie Google, Apple oder Meta melden auffällige Inhalte automatisiert an US-Behörden, die über das BKA an das LKA Saarland und die Staatsanwaltschaft Saarbrücken weitergeleitet werden. Diese Hinweise führen zu Ermittlungsmaßnahmen im Saarland.
2. Hausdurchsuchung und Sicherstellung
Auf Grundlage eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichts Saarbrücken erfolgt die Hausdurchsuchung. Polizei und Staatsanwaltschaft Saarbrücken durchsuchen Wohnräume und stellen Geräte sicher, etwa Smartphones, Computer und Festplatten. Für Beschuldigte im Saarland ist dies oft der Hinweis auf ein Ermittlungsverfahren wegen Kinderpornografie (§ 184b StGB).
3. Forensische Auswertung LKA Saarland
Die sichergestellten Geräte werden anschließend durch das LKA Saarland oder spezialisierte IT-Forensikstellen ausgewertet. Diese forensische Analyse – einschließlich Datenrekonstruktion, Chat-Auswertung und Hash-Abgleich – kann mehrere Monate dauern. Der daraus entstehende Auswertbericht bildet häufig die zentrale Grundlage für das weitere Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken.
4. Abschlussentscheidung der Staatsanwaltschaft Saarbrücken
Nach Abschluss der Ermittlungen trifft die Staatsanwaltschaft Saarbrücken die Entscheidung über den weiteren Verlauf. Das Verfahren kann eingestellt werden (z. B. nach § 170 Abs. 2 StPO oder § 153a StPO), es kann ein Strafbefehl beim Amtsgericht Saarbrücken beantragt oder Anklage erhoben werden. Eine gezielte Verteidigung im Saarland setzt hier mit einem fundierten Einstellungsantrag an, um eine Hauptverhandlung möglichst zu vermeiden.
5. Gerichtsverhandlung im Saarland
Kommt es zur Anklage, folgt die Hauptverhandlung – etwa vor dem Amtsgericht Saarbrücken. Je nach Schwere des Vorwurfs (§ 184b StGB), Anzahl der Dateien und Vorstrafen verhandeln der Strafrichter oder das Schöffengericht am Amtsgericht Saarbrücken oder das Landgericht Saarbrücken. Die richtige Verteidigungsstrategie entscheidet hier maßgeblich über die Freiheit des Mandanten.
6. Berufung am Landgericht Saarbrücken
Gegen Urteile des Amtsgerichts Saarbrücken oder den anderen Amtsgerichten im Saarland kann Berufung eingelegt werden. Zuständig ist das Landgericht Saarbrücken. Die Berufung ist eine neue Tatsacheninstanz – das Verfahren wird vollständig neu verhandelt. Das bedeutet: neue Beweise, neue Bewertung und eine echte zweite Chance für Beschuldigte im Saarland.
7. Revision vor dem OLG Saarbrücken
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Verteidigungsziele beim Vorwurf Besitz oder Verbreitung von Kinderpornografie im Saarland
Das beste Ergebnis ist die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Saarbrücken, bevor es zur Anklage kommt. Das ist möglich, wenn die Beweislage schwach ist, die Dateien nicht eindeutig dem Mandanten zugeordnet werden können, technische Fehler bei der Sicherstellung vorliegen oder die Schuld als gering einzustufen ist. Ich prüfe nach Akteneinsicht sofort, wie eine Einstellung erreichbar ist.
Wenn eine vollständige Einstellung nicht erreichbar ist, kann ein Strafbefehl das zweitbeste Ergebnis sein: Das Verfahren wird ohne öffentliche Hauptverhandlung abgeschlossen. Kein Gerichtssaal, keine Öffentlichkeit, keine Berichterstattung. Ich verhandle mit der Staatsanwaltschaft Saarbrücken über die Höhe der Strafe und die Bedingungen des Strafbefehls.
Wenn es doch zur Hauptverhandlung vor den Gerichten im Saarland kommt, bereite ich diese intensiv vor: Kritische Prüfung des Auswertberichts, bildbezogene Argumentation, kein Besitzwille an den gefundenen Dateien. Ziel ist der Freispruch oder – wenn das nicht möglich ist – die Bewährung, um die Freiheit meiner Mandanten zu schützen.

Erfolge beim Vorwurf Kinderpornografie (§ 184b StGB) – Einstellungen, Bewährungen, Freisprüche
Bundesweit zeigen aktuelle Verfahren: Mit einer spezialisierten Verteidigungsstrategie lassen sich selbst bei schwerwiegenden Vorwürfen nach § 184b StGB Einstellungen durchsetzen, Bewährungen erreichen oder Freisprüche erzielen. Die folgenden Fälle geben einen Einblick in konkrete Ergebnisse aus der Praxis.
Vorwurf: Besitz kinderpornographischer Inhalte und automatisierter Upload in Cloud
Amtsgericht DetmoldVorwurf: Besitz von Kinderpornographie durch Instagram-Chat bei vorgespielter anderer Identität
Amtsgericht HagenVorwurf: Herstellen von Kinderpornographie und sexueller Missbrauch von Kindern im Schwimmbad
Amtsgericht KölnVorwurf: Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Inhalte im Erotikchat
Amtsgericht HagenKostenlose Ersteinschätzung vom spezialisierten Anwalt beim Vorwurf Kinderpornografie in Saarbrücken
Ein Vorwurf nach § 184b StGB stellt eine erhebliche Belastung dar und kann Ihr gesamtes Leben beeinflussen. Jede unüberlegte Reaktion kann den Verlauf des Verfahrens verschlechtern. Holen Sie sich jetzt eine Ersteinschätzung vom spezialisierten Strafverteidiger beim Vorwurf Kinderpornographie im Saarland– klar, ehrlich und auf Ihre Situation zugeschnitten.
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Warum Straf.Law beim Vorwurf Kinderpornografie (§ 184b StGB) im Saarland?
Straf.Law verbindet spezialisierte Strafverteidigung mit regionaler Erfahrung im Saarland und einem klaren Fokus auf digitale Sexualdelikten wie Besitz und Verbreitung kinderpornographischer Inhalte nach § 184b StGB.
Der Vorwurf der Kinderpornografie ist kein Delikt, das ein Allgemeinanwalt nebenher verteidigt. Die forensischen Besonderheiten – Hash-Wert-Abgleiche, Metadaten, Messenger-Protokolle, Cloud-Synchronisation – erfordern tiefes technisches und rechtliches Fachwissen. Straf.Law verteidigt ausschließlich im Strafrecht mit Fokus auf Sexualstrafrecht und § 184b StGB-Verfahren.
Mit Kanzleisitz in Saarbrücken kennt Straf.Law die Staatsanwaltschaft Saarbrücken, das Amtsgericht Saarbrücken und das Landgericht Saarbrücken. Man weiß, wie die Zentralstelle Cybercrime Saarbrücken arbeitet, welche Sachbearbeiter für § 184b StGB zuständig sind und wie die Gerichte im Saarland in vergleichbaren Fällen entschieden haben.
RA Ippolito hat einen Lehrauftrag für Strafrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und ist Ausbilder am Landgericht Düsseldorf. Diese wissenschaftliche Fundierung fließt direkt in die Verteidigung ein – insbesondere bei komplexen Rechtsfragen zu § 184b StGB.
Über 100 Mandantenbewertungen auf anwalt.de belegen, was in diesem Bereich am meisten zählt: Diskretion, Erreichbarkeit und Ergebnisse. Ich bin persönlich erreichbar – nicht über eine Hotline oder einen Sachbearbeiter.
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Anwalt für § 184b StGB – Kanzlei nahe am Amts- und Landgericht Saarbrücken
Straf.Law ist Ihr Ansprechpartner für Sexualstrafrecht in Saarbrücken und im gesamten Saarland. Die Kanzlei befindet sich in der Schroten 4, 66121 Saarbrücken – gut erreichbar und in unmittelbarer Nähe zum Amts- und Landgericht Saarbrücken.
Die Verteidigung erfolgt vor allen Amts- und Landgerichten im Saarland, insbesondere in Saarbrücken und Saarlouis. Straf.Law unterstützt Sie schnell beim Vorwurf Besitz oder Verbreitung von Kinderpornografie nach § 184b StGB – sowie bei Hausdurchsuchung, polizeilicher Vorladung, Untersuchungshaft oder Anklage wegen § 184b StGB.
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Strafverteidiger Yannic Ippolito
Rechtsanwalt · Strafverteidiger · Lehrbeauftragter für Strafrecht
Rechtsanwalt Yannic Ippolito ist spezialisierter Strafverteidiger für Sexualstrafrecht – mit besonderem Fokus auf Verfahren nach § 184b StGB wegen Verbreitung, Erwerb oder Besitz kinderpornografischer Inhalte.
Er verteidigt Beschuldigte mit dem klaren Ziel, Einstellungen zu erreichen, öffentliche Verhandlungen zu vermeiden und die Freiheit seiner Mandanten zu sichern.
Seine Tätigkeit verbindet anwaltliche Praxis, wissenschaftliche Vertiefung und Lehrtätigkeit – für eine Verteidigung, die juristisch präzise, strategisch durchdacht und konsequent auf Ergebnisse ausgerichtet ist.
Strafverteidiger Ippolito ist fachlich vernetzt und Mitglied bei:
Lehrtätigkeit im Strafrecht
Lehrbeauftragter für Strafrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (seit 2019) und Ausbilder von Referendaren am Landgericht Düsseldorf (seit 2024).
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FAQs – Vorwurf § 184b StGB im Saarland
#1 Was passiert nach einer Hausdurchsuchung wegen § 184b StGB im Saarland?
Nach der Hausdurchsuchung werden die sichergestellten Geräte vom LKA Saarland oder beauftragten Unternehmen forensisch ausgewertet. Das dauert in der Regel mehrere Monate. In dieser Zeit läuft das Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken weiter. Sie erhalten in der Regel keine sofortige Rückmeldung. Das bedeutet nicht, dass das Verfahren eingestellt wird – es bedeutet, dass die Ermittlungen laufen. Nutzen Sie diese Zeit: Beauftragen Sie sofort einen spezialisierten Strafverteidiger im Saarland, der Akteneinsicht beantragt und die Beweislage bewertet, bevor die Staatsanwaltschaft Saarbrücken ihre Entscheidung trifft.
#2 Muss ich nach der Hausdurchsuchung eine Aussage machen?
Nein. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Sie sind nicht verpflichtet, gegenüber der Polizei Saarbrücken oder der Staatsanwaltschaft Saarbrücken eine Aussage zu machen. Dieses Recht gilt uneingeschränkt – auch wenn die Beamten Ihnen sagen, eine Aussage würde helfen. Ohne vorherige Akteneinsicht und anwaltliche Beratung sollten Sie keine Aussage machen.
#3 Kann das Verfahren wegen § 184b StGB eingestellt werden?
Ja. Eine Einstellung ist möglich, wenn die Beweislage schwach ist, die Dateien nicht eindeutig dem Beschuldigten zugeordnet werden können, technische Fehler bei der Sicherstellung oder Auswertung vorliegen oder die Schuld als gering einzustufen ist.
#4 Welche Strafe droht beim Vorwurf § 184b StGB?
§ 184b StGB sieht für den Besitz kinderpornographischer Inhalte eine Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten vor. Für das Verbreiten oder Weiterschicken liegt die Mindeststrafe bei sechs Monaten Freiheitsstrafe. Eine Geldstrafe ist gesetzlich ausgeschlossen.
#5 Sind auch KI-generierte oder gezeichnete Darstellungen strafbar?
Fiktive Kinderpornografie – etwa Zeichnungen, Animes oder KI-generierte Bilder – können strafbar sein, wenn sie „wirklichkeitsnah“ wirken. Erkennbar künstliche Darstellungen, die keinen realen Eindruck erwecken, sind nicht strafbar. Diese Abgrenzung ist jedoch im Einzelfall komplex und wird von den Gerichten im Saarland unterschiedlich beurteilt.
#6 Was bedeutet die erkennungsdienstliche Behandlung nach der Hausdurchsuchung?
Die erkennungsdienstliche Behandlung (ED-Behandlung) umfasst die Abnahme von Fingerabdrücken, die Aufnahme von Lichtbildern und ggf. die Entnahme von DNA-Proben. Sie ist in § 81b StPO geregelt und dient der Identifizierung des Beschuldigten für das aktuelle oder für künftige Strafverfahren. Die ED-Behandlung bedeutet nicht, dass Sie bereits verurteilt sind oder dass das Verfahren zu einer Verurteilung führt. Die gespeicherten Daten können nach einem Freispruch oder einer Einstellung des Verfahrens gelöscht werden – Straf.Law beantrage das für Sie.
#7 Wie kommt es überhaupt zu einer Hausdurchsuchung wegen § 184b StGB?
Ermittlungsverfahren wegen § 184b StGB im Saarland entstehen häufig durch Meldungen von US-amerikanischen Plattformen (NCMEC/CyberTipline) über das BKA an das LKA Saarland, durch internationale Ermittlungsoperationen (z.B. Darknet-Ermittlungen), durch Hinweise aus dem sozialen Umfeld oder durch automatisierte Hash-Wert-Abgleiche auf Plattformen wie iCloud, Google Photos oder Dropbox. Das bedeutet: Die Ermittlungsbehörden im Saarland handeln in der Regel auf Basis konkreter technischer Hinweise.
#8 Was passiert mit meinen sichergestellten Geräten?
Die sichergestellten Geräte werden vom LKA Saarland oder Drittunternehmen forensisch ausgewertet. Nach Abschluss des Verfahrens werden sie zurückgegeben – es sei denn, sie werden als Beweismittel eingezogen. Straf.Law prüft nach Akteneinsicht, ob und welche Geräte zurückgegeben werden können und ob eine vorzeitige Herausgabe möglich ist.
#9 Kann ich meinen Anwalt beim Vorwurf § 184b StGB selbst wählen?
Ja. Als Beschuldigter haben Sie das Recht auf einen Verteidiger Ihrer Wahl (§ 137 StPO). Gerade beim Vorwurf nach § 184b StGB ist die Wahl eines spezialisierten Strafverteidigers entscheidend – ein Allgemeinanwalt ohne Erfahrung in digitalen Sexualdelikten kann die forensischen und rechtlichen Besonderheiten dieses Verfahrens nicht vollständig überblicken.
#10 Ist es sinnvoll, beim Vorwurf § 184b StGB eine Sexualtherapie zu beginnen?
Das hängt vom Einzelfall ab. In bestimmten Konstellationen – insbesondere bei geständigen Mandanten oder wenn eine Hauptverhandlung nicht vermeidbar ist – kann die frühzeitige Aufnahme einer Sexualtherapie die Strafzumessung erheblich beeinflussen. Straf.Law berät Sie offen und ohne Vorwurf darüber, ob und wann dieser Schritt sinnvoll ist.

























