Anwalt beim Vorwurf Besitz, Verbreitung und Erwerb von Kinderpornographie im Saarland

Strafverteidigung mit dem Ziel, Ihre Freiheit zu schützen, damit Sie weiter Ihren Job ausüben und bei Ihrer Familie sein können.

Saarbrücken | Saarland

Spezialisierter Anwalt beim Vorwurf Kinderpornographie

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Anwalt für Strafrecht beim Vorwurf Kinderpornographie im Saarland

Frühe Einstellung des Verfahrens

Strafverteidigung mit dem Ziel, das Verfahren gegen Sie bereits im Ermittlungsverfahren zur Einstellung zu bringen!

Hauptverhandlung verhindern

Strafverteidigung mit dem Ziel, eine öffentliche und belastende Hauptverhandlung für Sie und Ihre Familie zu verhindern!

Führungszeugnis sauber halten

Strafverteidigung mit dem Ziel, Ihr Führungszeugnis sauber zu halten. Damit Sie weiter „nicht vorbestraft“ sind!

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Wurde Ihre Wohnung durchsucht?

Wenn Ihre Wohnung im Saarland durchsucht wurde, Sie eine Vorladung von der Polizei zur Vernehmung erhalten haben oder bereits eine Anklage vorliegt, sollten Sie schnell reagieren!

Der Vorwurf Besitz, Verbreitung und Erwerb von Kinderpornographie ist schwerwiegend und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren bestraft werden (§ 184b Abs. 1 StGB).

Rechtsanwalt Ippolito ist ausschließlich im Strafrecht tätig und hat sich auf das Sexualstrafrecht spezialisiert; insbesondere auf die Verteidigung gegen den gegen den Vorwurf des Besitzes, Verbreitens oder Erwerbs von Kinderpornographie (§ 184b StGB).

Hilfe vom Anwalt für Strafrecht im Saarland

Es ist wichtig, frühzeitig professionelle Unterstützung durch einen auf den Tatvorwurf Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie spezialisierten Anwalt im Saarland zu erhalten.

Strafverteidiger Ippolito ist auf das Sexualstrafrecht spezialisiert, mit einem besonderen Schwerpunkt auf Fälle, die den Vorwurf der Kinderpornographie betreffen.

Die Aufgabe von Strafverteidiger Ippolito ist es, das Verfahren so früh wie möglich zu Ihren Gunsten zu beeinflussen.

Ziel ist es, das Strafverfahren zur Einstellung zu bringen und eine belastende Hauptverhandlung zu verhindern. So bleibt Ihr Führungszeugnis sauber, Ihre berufliche und private Zukunft geschützt und Ihr soziales Ansehen erhalten.

Panik vor einer Gefängnisstrafe?

Falls die Menge der sichergestellten Dateien zu einer Hauptverhandlung im Saarland führt, ist das Ziel klar:

  • Sie vor einer Haftstrafe bewahren und Ihre Freiheit sichern.
  • Damit Sie weiterhin für Ihre Familie da sein können und Ihren Beruf nachgehen können.

Strafverteidiger Ippolito entwickelt mit Ihnen gemeinsam eine maßgeschneiderte Verteidigung mit dem Ziel, Ihre Freiheit zu schützen!

Ich verstehe Ihre Ängste und Sorgen

Strafverteidiger Ippolito weiß, dass der Vorwurf Besitz, Verbreitung und Erwerb von Kinderpornographie für Sie belastend ist und Sie sich schämen, insbesondere wenn Ihre Wohnung durchsucht wurde.

Viele der Mandanten machen sich Sorgen über:

  • Die drohende Gefängnisstrafe
  • Den möglichen Verlust von Job und Familie
  • Die Auswirkungen auf ihr soziales Ansehen

Diese Ängste nimmt Rechtsanwalt Ippolito ernst. Deshalb ist es umso wichtiger, frühzeitig einen spezialisierten Strafverteidiger wie Strafverteidiger Ippolito einzuschalten, der Sie im Saarland unterstützt.

Gemeinsam entwickeln Sie mit ihm eine Strategie, um Ihre Freiheit bestmöglich zu schützen.

Zögern Sie nicht – Handeln Sie Jetzt

Nehmen Sie diesen Vorwurf ernst! Die Justiz im Saarland verfolgt den Besitz und die Verbreitung von Kinderpornographie mit Nachdruck.

Sprechen Sie noch heute mit Strafverteidiger Ippolito und erhalten Sie eine unverbindliche Ersteinschätzung. Dieses Gespräch wird noch heute stattfinden.

Als Anwalt im Saarland mit Kanzleisitz in Saarbrücken unterstützt Sie Strafverteidiger Ippolito  in dieser schwierigen Situation: fachlich als auch menschlich.

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Ihr Anwalt im Saarland beim
Vorwurf Kinderpornographie

Yannic Ippolito

Rechtsanwalt Ippolito ist ausschließlich im Strafrecht tätig und hat sich auf das Sexualstrafrecht spezialisiert, insbesondere auf die Verteidigung gegen den Vorwurf Besitz, Verbreitung und Erwerb von Kinderpornographie (§ 184b StGB).

Mit Kanzleisitzen in Düsseldorf und in Saarbrücken verteidigt er Sie im ganzen Saarland mit dem Anspruch: Ihre Freiheit zu schützen.

Seit 2019 ist Strafverteidiger Ippolito Lehrbeauftragter für Strafrecht an der Universität und seit 2024 am Landgericht. Zudem ist er zertifizierter Coach mit akademischen Forschungsaufenthalt am King‘ s College London.

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Aktuelle Erfolge
Vorwurf Kinderpornographie

Vorwurf: Besitz kinderpornographischer Inhalte über Telegram
Wo: Amtsgericht Rheine
Ergebnis: Freispruch
Vorwurf: Besitz kinderpornographischer Inhalte über Telegram
Wo: Amtsgericht Lüdinghausen
Ergebnis: Freispruch
Vorwurf: Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Inhalte im Erotikchat
Wo: Amtsgericht Hagen
Ergebnis: Bewährung
Vorwurf: Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Inhalte über Discord
Wo: Amtsgericht Langen (Hessen)
Ergebnis: Bewährung
Vorwurf: Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Inhalte in WhatsApp-Gruppe
Wo: Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Ergebnis: Einstellung
Vorwurf: Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Inhalte über Facebook
Wo: Amtsgericht Herne
Ergebnis: Einstellung
Vorwurf: Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Inhalte
Wo: Amtsgericht Saarlouis
Ergebnis: Freiheit gesichert
Vorwurf: Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Inhalte
Wo: Amtsgericht Recklinghausen
Ergebnis: Freiheit gesichert
Vorwurf: Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Inhalte
Wo: Amtsgericht Bochum
Ergebnis: Bewährung
Vorwurf: Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Inhalte
Wo: Amtsgericht Bochum
Ergebnis: Bewährung

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Ihre Freiheit an erster Stelle

Beim Vorwurf Besitz, Verbreitung oder Erwerb von Kinderpornographie (§ 184b StGB) drohen bis zu 10 Jahre Haft.

Als spezialisierter Strafverteidiger im Saarland kämpfe ich dafür, das Verfahren frühzeitig zur Einstellung zu bringen und Ihre Freiheit zu sichern. Damit Sie weiterhin Ihren Beruf ausüben und bei Ihrer Familie sein können.

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1. Durchsuchung

Ob Sie sich richtig verhalten haben. Wie es zur Durchsuchung kam. Ob Sie Ihre Datenträger wieder zurückbekommen.


2. Tatvorwurf | Verteidigung

Was Ihnen genau vorgeworfen wird und welche Strategien zur Verteidigung bestehen.


3. Strafverfahren | Dauer

Wie das Strafverfahren von hier aus weitergeht und wie lange die Auswertung der Datenträger dauert.


4. Nächste Schritte | Plan

Was Sie als nächstes tun sollten und was nicht. Wie die Verteidigung am besten vorbereitet wird.


5. Kosten | Festpreis

Was die Strafverteidigung kosten wird und welche Ratenzahlung möglich ist.


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Anwalt Strafrecht ⋅ Saarland ⋅ Kinderpornographie

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    Vorwurf Besitz, Verbreitung und Erwerb von Kinderpornographie (§ 184b StGB)

    Häufige Fragen

    #1 Ab wann gilt eine Person als „Kind“ im Strafrecht?

    Im Strafrecht gelten Personen unter 14 Jahren als Kinder (§ 184b Abs. 1 Nr. 1a StGB). Zwischen 14 und 18 Jahren spricht man von Jugendlichen – hier greift das Verbot der Jugendpornographie (§ 184c StGB).

     

    #2 Was genau ist Kinderpornographie gemäß § 184b StGB?

    Kinderpornographie umfasst Darstellungen, die pornographisch sind und Kinder betreffen, etwa bei sexuellen Handlungen, aufreizenden Posen oder der sexuellen Darstellung unbekleideter Genitalien von Kindern.

    Strafbar sind z. B.:

    • Sexuelle Handlungen mit oder von Kindern,

    • Aufreizende Posen unbekleideter Kinder („Posing-Bilder“),

    • Sexuell betonte Nahaufnahmen der kindlichen Genitalien oder des Gesäßes.

    • #3 Können auch Darstellungen mit älteren Personen als Kinderpornographie gelten?

     

    #3 Können auch Darstellungen mit älteren Personen als Kinderpornographie gelten?

    Ja. Wenn eine Person zwar über 14 Jahre alt ist, aber wie ein Kind aussieht („Scheinkind“), kann trotzdem strafbare Kinderpornographie vorliegen – entscheidend ist der kindliche Eindruck.

     

    #4 Wann liegt keine strafbare Kinderpornographie vor?

    Keine strafbare Kinderpornographie liegt etwa vor

    • wenn die abgebildete Person erkennbar kein Kind im strafrechtlichen Sinn ist oder
    • der sexuelle Bezug fehlt – z.B. bei Urlaubsfotos, Alltagssituationen oder vollständig bekleideten Kindern in neutraler Haltung

     

    #5 Ist auch fiktive Kinderpornographie strafbar?

    Ja, auch fiktive Inhalte können strafbar sein – wenn sie wirklichkeitsnah wirken.

    Erkennbar künstliche Darstellungen (z. B. Zeichnungen, Animes oder Comics) sind aber regelmäßig nicht „wirklichkeitsnah“ und deswegen nicht strafbar.

     

    #6 Was bedeutet „Verbreiten von Kinderpornographie“?

    Verbreitung liegt vor, wenn kinderpornografische Inhalte an eine größere, unkontrollierbare Gruppe weitergegeben wird; z.B.

    • Posten in großen Messenger-Gruppen oder
    • Hochladen auf öffentlich zugänglichen Internetplattformen.

     

    #7 Ist schon das bloße Versenden von Kinderpornographie an eine einzige Person strafbar?

    Ja. Wird Kinderpornographie gezielt an eine Person geschickt, ist das strafbar. Bereits mit dem Absenden macht man sich strafbar.

    Wichtig: Es ist nicht erforderlich, dass die andere Person die Datei tatsächlich gesehen hat. Es reicht aus, wenn die bloße Möglichkeit bestand, diese Datei abzurufen!

     

    #8 Ist der Besitz oder das Abrufen von Kinderpornographie strafbar?

    Ja. Wer Kinderpornographie besitzt, sich beschafft oder gezielt aufruft, macht sich strafbar – auch wenn keine Speicherung erfolgt. Wer bereits entsprechende Suchbegriffe eingibt, macht sich bereits strafbar!

    Wichtig: Ein Wille zum Abruf dieser Dateien sowie ein Besitzwille müssen jedoch nachgewiesen werden können!

     

    #9 Welche Strafen drohen bei Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie?

    Die Strafe beginnt bei mindestens drei Monaten Freiheitsstrafe für den Besitz von kinderpornographischen Inhalten. Für das Verbreiten oder das Weiterschicken sieht das Gesetz eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten vor.

    Achtung: Eine Geldstrafe sieht § 184b StGB nicht vor!

     

    #10 Wann verjährt die Tat wegen Kinderpornographie?

    Die Verjährung hängt davon ab, welcher Tatbestand des Verbots von Kinderpornographie (§ 184b StGB) vorliegt und welche Strafandrohung damit verbunden ist.

    • Verbreitung/Herstellen/Versenden von Kinderpornographie (§ 184b Abs. 1 StGB) verjährt nach 10 Jahren
    • Besitz/Abrufen von Kinderpornographie (§ 184b Abs. 3 StGB) verjährt nach 5 Jahren

     

    #11 Wie kommt es zu einem Strafverfahren wegen Kinderpornographie?

    Die meisten Ermittlungsverfahren beruhen auf speziellen Cyberfahndungen durch nationale und internationale Behörden. So etwa das National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) – eine halbstaatliche Organisation aus den USA.
     
    NCMEC durchsucht weltweit das Internet nach kinder- und jugendpornografischen Inhalten und meldet gefundene Hinweise an die Behörden der betroffenen Länder.
     
    Neben den NCMEC-Daten führen auch die Bundes- und Landeskriminalämter (BKA/LKA) eigenständige Ermittlungen durch.
     
     
     

    #12 Polizeiliche Vorladung wegen Kinderpornographie: Was tun?

    Eine polizeiliche Vorladung kann – neben der Hausdurchsuchung – der erste Kontakt mit den Ermittlungsbehörden sein. 
     
    Lassen Sie sich nicht verunsichern!
     
    In diesem Moment können Fehlentscheidungen gravierende Folgen haben. Die wichtigste Regel lautet: Keine Aussage ohne Anwalt!
     
    Viele Beschuldigte denken, dass sie die Sache schnell „aufklären“ können, wenn sie mit der Polizei sprechen. Das ist ein gefährlicher Irrtum! 
     
    Schon kleinste Unstimmigkeiten oder unbedachte Aussagen können fatale Konsequenzen haben.
    Beachten Sie:
     
    1. Einer polizeiliche Vorladung müssen Sie nicht nachkommen.
    2. Es gibt keine Nachteile, wenn Sie den Termin nicht wahrnehmen.
    3. Alles, was Sie sagen, kann und wird gegen Sie verwendet werden.

    Sobald Sie eine Vorladung wegen Verbreitung, Besitz oder Erwerb von Kinderpornographie (§ 184b StGB) erhalten, sollten Sie einen spezialisierten Strafverteidiger beauftragen.

     
    Strafverteidiger Ippolito übernimmt für Sie die Kommunikation mit der Polizei und sagen den Termin zur Vernehmung für Sie ab.
     
     
     

    #13 Wie lange dauert das Strafverfahren beim Vorwurf Kinderpornographie?

    Ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Kinderpornographie kann sich über viele Monate oder sogar Jahre hinziehen.
     
    Der genaue Zeitrahmen hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Dauer der Auswertung der beschlagnahmten Datenträger.
     
    Der häufigste Einstieg in ein Strafverfahren ist eine Hausdurchsuchung.
     
    Dabei werden in der Regel folgende Gegenstände beschlagnahmt:
     
    • Computer
    • Laptops
    • Handys
    • Tablets
    • Externe Festplatten
    • USB-Sticks
    • Speicherkarten.

    Die sichergestellten Geräte werden zur IT-Forensik der Polizei oder des Landeskriminalamts gebracht. Dort erfolgt eine technische Auswertung.

     
    • Die Auswertung dauert in der Regel zwischen 6 und 12 Monaten
    • In einigen Fällen kann es noch länger dauern, wenn die Behörden überlastet sind

    Während dieser langen Zeit des Wartens bleibt der Betroffene oft im Unklaren über den Stand des Verfahrens.

     
    Erst nach Abschluss der technischen Auswertung erhält der Verteidiger Einsicht in die Ermittlungsakte.
     
    Wichtig: Als erfahrener Strafverteidiger nutzt Rechtsanwalt Ippolito diese Zwischenphase und entwickelt mit Ihnen eine zielgerichtete Verteidigungsstrategie!
     
     
     

    #14 Ist es sinnvoll, beim Vorwurf Kinderpornographie eine Sexualtherapie zu machen?

    Viele Mandanten fragen sich, ob eine Sexualtherapie hilfreich sein kann, wenn sie mit dem Vorwurf Kinderpornographie konfrontiert werden.
     
    Die Antwort darauf ist individuell und hängt stark von den persönlichen Umständen ab.
     
    Wenn Sie unschuldig in das Verfahren geraten sind und keinerlei Neigung oder Konsum solcher Inhalte haben oder hatten, dann ist eine Therapie überflüssig.
     
    In diesem Fall sollte sich die Verteidigung ausschließlich auf die Widerlegung des Tatvorwurfs konzentrieren.
     
    Kurz gesagt: Wenn Sie zu Unrecht beschuldigt werden, ist eine Therapie nicht nötig und möglicherweise sogar kontraproduktiv!
     
    Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie ein Problem in diesem Bereich haben, oder wenn Sie wissen, dass Sie sich mit diesem Thema auseinandersetzen müssen, dann kann eine Sexualtherapie ein wichtiger Schritt sein:
     
    • Therapie bedeutet keine Schuldeingeständnis – sondern persönliche Reflexion und Prävention.
    • Der Therapeut unterliegt der Schweigepflicht.

    Falls das Verfahren eingestellt oder mit einem Freispruch endet, haben Sie die Therapie „nur“ für sich gemacht – ein wertvoller Schritt zur Vermeidung künftiger Risiken.

     
    Ist eine Verurteilung wahrscheinlich oder unumgänglich, kann eine begonnene Sexualtherapie der wichtigste strafmildernde Faktor sein.
     
    • Gerichte werten eine freiwillige Therapie als Zeichen von Einsicht und Verantwortungsbewusstsein.
    • Frühzeitige Therapie kann das Strafmaß erheblich senken und eine Bewährungsstrafe ermöglichen.

    Strafverteidiger Ippolito berät Sie diskret und strategisch dazu, ob eine Sexualtherapie in Ihrem Fall sinnvoll ist oder nicht.

     
     

    #15 Wie kann ein Strafverteidiger beim Vorwurf Kinderpornographie helfen?

    Zunächst steht Ihnen der Strafverteidiger menschlich zur Seite.

    Dieser Tatvorwurf ist immer sehr belastend. Häufig ist der Strafverteidiger die einzige Person im unmittelbaren Umfeld, der von den Vorwürfen weiß.
     
    In dieser schweren Zeit unterstützt Sie Ihr Anwalt. Ein spezialisierter Strafverteidiger analysiert genau, ob der Tatnachweis gegen Sie überhaupt erbracht werden kann.
     
    Es gibt mehrere Verteidigungsansätze, etwa:
     
    1. Kein Tatnachweis: Oft geraten Unschuldige ins Visier der Ermittlungen – etwa durch technische Fehler, Fehlinterpretationen oder voreilige Schlussfolgerungen. Die Verteidigung kann hier nachweisen, dass Sie nicht der Täter sind oder Ihnen die Handlung nicht sicher zugeordnet werden kann.

    2. Keine strafbare Darstellung: Nicht jede Datei ist automatisch kinderpornografisch. Es wird geprüft, ob die dargestellten Personen wirklich strafrechtlich als Kinder gelten, ob die Inhalte pornographisch sind oder ob es sich etwa um satirische, künstlerische oder bloß fantasiebezogene Inhalte handelt.

    3. Kein Besitzwille: Strafbar ist nur der vorsätzliche Besitz. Technische Ursachen wie automatisch gespeicherte Vorschaubilder (Thumbnails), Cache-Dateien, automatische Downloads in Messenger-Apps, unbemerkte Dateiübertragungen, versteckte Ordner, gelöschte Dateien oder einzelne verdächtige Inhalte inmitten legaler Dateien können zeigen, dass kein bewusster Besitz vorlag.

    Nutzen Sie die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung. Strafverteidiger Ippolito berät Sie zu diesem sensiblen Thema vertraulich und diskret. Heute.