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Vorwurf: Gewerbsmäßiger Betrug mit Solaranlagen

Wo: Amtsgericht Saarlouis
Wann: 14.07.2025
Ergebnis: Bewährung

Vor dem Schöffengericht Saarlouis stand der Mandant wegen des Vorwurfs des gewerbsmäßigen Betrugs mit einem Schaden von über 40.000 EUR. Strafverteidiger Ippolito konnte durch das Aufzeigen der persönlichen Hintergründe, fehlender krimineller Energie sowie Einsicht und Reue eine Bewährungsstrafe erreichen – Freiheit und wirtschaftliche Existenz gesichert.

Ausgangslage

Der Mandant wagte den Schritt in die Selbständigkeit im Bereich Photovoltaik-Anlagen. Anfangs lief es gut. Doch dann kam das schlechte Wetter – und mit ihm der Einbruch der Aufträge. Die Fixkosten blieben hoch, die Einnahmen fielen.

Trotzdem schloss er weitere Verträge ab. Er verlangte Anzahlungen, konnte aber nicht mehr liefern. Schließlich kam es zur Insolvenz. Und: Zur Anklage vor dem Schöffengericht wegen gewerbsmäßigen Betrugs – mit einem Schaden von über 40.000 EUR.

Herausforderung: Freiheit in Gefahr

Der Vorwurf war schwer:

  1. Gewerbsmäßiger Betrug
  2. Hohe Schadenssumme
  3. Das Gesetz sieht nur noch Freiheitsstrafe vor

Besonders hart: Der Mandant war Alleinverdiener. Seine Ehefrau war krank und konnte nicht arbeiten. Eine Haftstrafe hätte nicht nur seine Freiheit, sondern auch die wirtschaftliche Existenz seiner Familie zerstört.

Strategie: Der Mensch im Mittelpunkt

Strafverteidiger Ippolito setzte auf das, was wirklich zählt: Die Geschichte hinter der Tat.

  • Der Mandant war kein Betrüger im klassischen Sinne.
  • Er war überfordert, nicht gezielt kriminell.
  • Unerfahrenheit und Hoffnung, dass es besser laufen wird.
  • Von Anfang an: Einsicht, Reue, Entschuldigung.

Ergebnis: Bewährung statt Haft

Die fehlende boshafte kriminelle Energie, der menschliche Hintergrund, die Belastung der Familie – all das überzeugte.

  1. Keine Haft
  2. Strafe zur Bewährung ausgesetzt
  3. Freiheit gesichert – auch wirtschaftlich

Ergebnis: Bewährung!

Fazit: Die Geschichte hinter dem Vorwurf

Strafverteidiger Ippolito hat gezeigt: Hinter jedem Vorwurf steht ein Mensch – mit Ängsten, Fehlern und einer Geschichte.

Nicht jeder, der einen Fehler macht, ist ein schlechter Mensch. Auch wenn das Strafrecht rote Linien zieht und hierauf nicht immer Rücksicht nehmen kann. Ergebnis: Keine Haft. Bewährung!

Ähnlicher Fall

Häufige Fragen (FAQ)

1. Was bedeutet „gewerbsmäßiger Betrug“?

Von gewerbsmäßigem Betrug spricht man, wenn eine Person wiederholt und mit der Absicht handelt, sich aus der Tat eine fortlaufende Einnahmequelle zu verschaffen. Das Strafmaß ist dann höher als bei „einfachem“ Betrug.

2. Kann bei gewerbsmäßigem Betrug eine Bewährungsstrafe möglich sein?

Ja. Trotz hoher Schadenssummen kann eine Bewährung möglich sein, wenn z. B. keine erhebliche kriminelle Energie nachweisbar ist, Einsicht gezeigt wird und besondere persönliche Umstände vorliegen.

3. Welche Rolle spielen persönliche Umstände im Strafverfahren?

Persönliche und familiäre Hintergründe können das Strafmaß erheblich beeinflussen. Eine glaubhaft dargelegte Belastungssituation oder Reue kann helfen, eine Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen.

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    Ihr Strafverteidiger

     

    Yannic Ippolito

    Ausschließe Tätigkeit als Strafverteidiger
    Dozent für Strafrecht an d. Universität Düsseldorf
    Dozent für Strafrecht am Landgericht Düsseldorf
    Doktorand mit Station am King’s College (London)
    Zertifizierter Personal und Business Coach (ILS)
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