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#geregelt, Sexualstrafrecht

Vorwurf: Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen auf dem Damen-WC und Besitz von Kinderpornographie

Wo: Amtsgericht Altena
Wann: 23.09.2025
Ergebnis: Bewährung
Vor dem Schöffengericht Altena stand der Mandanten wegen der Vorwürfe Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen (§ 184k StGB) und Besitz kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB). Nach dem Auffinden einer versteckten Kamera in seiner Firma auf dem Damen-WC und dem Fund verbotener Dateien drohte dem Mandanten eine Freiheitsstrafe. Durch das geschickte Vorgehen von Strafverteidiger Ippolito konnte eine Bewährungsstrafe erreicht werden – ohne Haft, ohne Zerstörung seiner neu aufgebauten Existenz. Ergebnis: Bewährung. Keine Haft. Freiheit des Mandanten gesichert.

Ausgangslage: Kamera im Damen-WC auf der Arbeit

Der Mandant arbeitete seit Jahren in einem kleinen Betrieb, bis plötzlich ein gravierender Vorwurf alles veränderte: Eine Mitarbeiterin entdeckte auf dem Damen-WC eine versteckte Kamera. Aufgrund der geringen Zahl von Beschäftigten fiel der Verdacht rasch auf den Mandanten.

Die Polizei leitete umgehend ein Ermittlungsverfahren ein und führte eine Hausdurchsuchung durch. Auf den sichergestellten Datenträgern fanden sich mehrere Videos, die Frauen beim Toilettengang zeigten. Zusätzlich wurden drei Videos mit kinderpornographischem Inhalt entdeckt.

Die Anklage vor dem Schöffengericht in Altena bezog sich deshalb auf zwei typische Straftaten im Sexualstrafrecht:

Herausforderung: Erdrückende Beweislage

Der Fund der Kamera, die Aufnahmen und die Tonspuren mit der Stimme des Mandanten schufen eine nahezu lückenlose Beweiskette.

Hinzu kam, dass gegen ihn bereits in einem früheren Verfahren wegen desselben Tatvorwurfs (§ 184k StGB) ermittelt worden war – dieses war damals gegen eine hohe Geldauflage eingestellt worden.

Durch den neuen Fall hatte der Mandant seinen Arbeitsplatz verloren und war fristlos gekündigt worden. Er hatte sich in einer anderen Stadt ein neues Leben aufgebaut, eine neue Arbeitsstelle gefunden und wollte seine Vergangenheit hinter sich lassen. Doch das drohte zu scheitern:

Die Kombination aus § 184k StGB und § 184b StGB ließ eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung wahrscheinlich erscheinen. Das Gesetz sieht bereits für den Besitz einer kinderpornographischer Datei ausschließlich Freiheitsstrafe und keine Geldstrafe mehr vor. Das Vorliegen eines Wiederholungsfalls belastete ihn zusätzlich.

Für den Mandanten stand damit alles auf dem Spiel – insbesondere seine Freiheit.

Strategie: Verantwortung übernehmen – Freiheit sichern

Angesichts der erdrückenden Beweislage entschied sich Strafverteidiger Ippolito für eine lösungsorientierte Verteidigungsstrategie mit dem klaren Ziel: Bewährung statt Haft.

Er nahm Kontakt zu Gericht und Staatsanwaltschaft auf, um eine Verfahrenslösung zu erreichen, die den geschädigten Kolleginnen eine erneute, beschämende Aussage vor Gericht ersparen würde.

Die Strategie bestand aus drei Kernpunkten:

  1. Geständige Einlassung: Der Mandant räumte die Taten ein und zeigte glaubhafte Reue.
  2. Wiedergutmachung: Er erklärte sich bereit, eine finanzielle Entschädigung für die betroffenen Frauen zu leisten.
  3. Zukunftsperspektive: Ippolito betonte, dass der Mandant sein Leben bereits vollständig neu geordnet hatte – keine Wiederholungsgefahr, stabile Lebensverhältnisse, neue Arbeit.

Ergebnis: Bewährung – Freiheit gesichert

Das Gericht würdigte die Einsicht und das Verhalten des Mandanten. Die von Strafverteidiger Ippolito erarbeitete Lösung – bestehend aus Geständnis, Entschädigungszahlung und klarer Zukunftsperspektive – überzeugte.

Statt einer unbedingten Freiheitsstrafe wurde eine Bewährungsstrafe ausgesprochen. So konnte der Mandant seine Freiheit behalten und sein neues Leben fortsetzen.

Ergebnis: Bewährung. Keine Haft. Freiheit des Mandanten gesichert.

Fazit: Verantwortung übernehmen

Dieser Fall zeigt, dass selbst bei scheinbar aussichtsloser Beweislage der Ausgang eines Strafverfahrens mit der richtigen Strategie entscheidend beeinflusst werden kann.

Im Sexualstrafrecht – insbesondere bei Vorwürfen nach § 184k und § 184b StGB – ist die Balance aus juristischer Präzision, Empathie und Verhandlungsgeschick entscheidend.

Durch Offenheit, Verantwortungsübernahme und Wiedergutmachung konnte Strafverteidiger Ippolito eine Freiheitsstrafe vermeiden und dem Mandanten ermöglichen, die Vergangenheit hinter sich zu lassen.

Ergebnis: Bewährung. Keine Haft. Freiheit des Mandanten geschützt.

FAQ zum Fall

1. Warum wurde trotz schwerer Vorwürfe eine Bewährungsstrafe ausgesprochen?

Weil der Mandant Verantwortung übernahm, glaubhafte Reue zeigte und Wiedergutmachung leistete. Dies überzeugte Gericht und Staatsanwaltschaft von seiner positiven Sozialprognose.

2. Welche Rolle spielt ein Geständnis in Sexualstrafverfahren?

Ein Geständnis kann das Verfahren verkürzen, den Opfern belastende Aussagen ersparen und dem Angeklagten eine Strafmilderung ermöglichen – insbesondere, wenn es frühzeitig erfolgt.

3. Was bedeutet eine Bewährungsstrafe konkret?

Der Mandant bleibt auf freiem Fuß, muss sich aber während der Bewährungszeit bewähren. Kommt er seinen Auflagen nach, gilt die Strafe am Ende als vollständig verbüßt – ohne Haft.

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    Strafrecht ⋅ Sexualstrafrecht

     

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