Strafrecht | Strafverteidigung

Aktuelle Erfolge
#geregelt, Sexualstrafrecht

Vorwurf: Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt

Wo: Amtsgericht Herne
Wann: 24.01.2025
Ergebnis: Bewährung

Vor dem Schöffengericht Herne stand ein junger Mandant wegen des Vorwurfs sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt sowie Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie. Dank der Verteidigungslinie von Strafverteidiger Ippolito konnte das Verfahren mit einer Bewährungsstrafe enden – die Freiheit des Mandanten wurde gesichert.

Ausgangslage

Der Mandant wurde vor dem Schöffengericht in Herne angeklagt.
Vorwurf:

  • Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind sowie
  • Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie.

Der Mandant soll sich online – insbesondere über Instagram – als jüngere Person ausgegeben und mit anderen, ebenfalls jüngeren Personen gechattet haben. Dabei wurden unter anderem Nacktbilder verschickt.

Herausforderung: Freiheit in Gefahr

Ein junger Mann. Keine Vorstrafen. Doch plötzlich stand er wegen schwerer Vorwürfe vor Gericht. Für den Mandanten stand also seine Freiheit auf dem Spiel.

Strategie: Verständnis schaffen

Die Strategie von Strafverteidiger Ippolito war klar: Verständnis schaffen – ohne zu beschönigen.

Strafverteidiger Ippolito erzählte die Geschichte des Mandanten – ehrlich und menschlich.

  • Er schilderte die persönlichen Umstände, die zu dem Verhalten geführt hatten.
  • Er zeigte dem Gericht: Der Mandant hat keine kriminelle Energie, sondern Orientierungslosigkeit und Naivität in einem schwierigen Lebensabschnitt.
  • Ziel war es, Verständnis zu wecken – ohne Schuld zu leugnen.

Ergebnis: Bewährung

Strafverteidiger Ippolito konnte das Gericht überzeugen:

  1. Keine Haftstrafe
  2. Strafe auf Bewährung
  3. Freiheit gesichert

Fazit: Den Menschen in den Vordergrund stellen

Im Strafrecht ist nicht immer alles schwarz oder weiß. Oft geht es um Grauzonen, um Motivation, um Reife – und um Menschlichkeit.

Strafverteidiger Ippolito hat gezeigt: Auch wenn ein Verhalten rechtlich problematisch ist, kann es menschlich in gewisser Weise nachvollziehbar sein.

Ergebnis: Bewährung. Keine Haft. Freiheit gesichert!

FAQ

1. Droht bei sexuellem Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt immer eine Haftstrafe?
Nicht zwangsläufig. Zwar sieht das Gesetz hohe Strafen (Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten, § 176a StGB) vor, doch unter bestimmten Voraussetzungen – etwa bei Geständnis, Einsicht und günstiger Sozialprognose – ist auch eine Bewährung möglich.

2. Welche Rolle spielt das persönliche Umfeld bei der Strafzumessung?
Das Gericht berücksichtigt Alter, Lebensumstände und ob der Beschuldigte bisher strafrechtlich auffällig war. Diese Faktoren können erheblich strafmildernd wirken.

3. Warum ist eine gute Verteidigungsstrategie so wichtig?
Weil sie den entscheidenden Unterschied machen kann: Zwischen einer Haftstrafe und einer Bewährungsstrafe – und damit zwischen Gefängnis und Freiheit.

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    Yannic Ippolito

    Ausschließe Tätigkeit als Strafverteidiger
    Dozent für Strafrecht an d. Universität Düsseldorf
    Dozent für Strafrecht am Landgericht Düsseldorf
    Doktorand mit Station am King’s College (London)
    Zertifizierter Personal und Business Coach (ILS)
    Kanzlei in Düsseldorf
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    Klartext von Mandanten

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      Danach wissen Sie

      1. Vorladung | Anklage | Strafbefehl

      Wie Sie sich bei einer polizeilichen Vorladung, einer Anklageschrift oder einem Strafbefehl richtig verhalten.


      2. Tatvorwurf | Verteidigung

      Was Ihnen genau vorgeworfen wird und welche Strategien zur Verteidigung bestehen.


      3. Strafverfahren | Dauer

      Wie das Strafverfahren von hier aus weitergeht und wie lange alles dauern kann.


      4. Nächste Schritte | Plan

      Was Sie als nächstes tun sollten und was nicht. Wie die Verteidigung am besten vorbereitet wird.


      5. Kosten | Festpreis

      Was die Strafverteidigung kosten wird und welche Ratenzahlung möglich ist.


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      Ergebnis: Bewährung

      Als der Mandant die Anklage im Briefkasten fand, war er sprachlos. Der Vorwurf: Vergewaltigung.

      Eine ehemalige Arbeitskollegin beschuldigte ihn, sie in ihrer Wohnung – zwei Jahre zuvor – gegen ihren Willen zum Sex gezwungen zu haben. Dabei hatten beide über zwei Jahre hinweg eine geheime Affäre.

      Nach dem Ende der Affäre war die Zeugin in psychiatrischer Behandlung – danach stellte sie Strafanzeige.

      Die Staatsanwaltschaft war überzeugt: Das war Vergewaltigung – und klagte den Mandanten vor dem Schöffengericht in Köln an.

      Herausforderung: Aussage gegen Aussage

      Die rechtlichen Folgen einer Verurteilung wegen Vergewaltigung wären dramatisch gewesen: Hierfür sieht das Gesetz eine Mindestfreiheitsstrafe von zwei Jahren vor. Der Mandant hätte höchstwahrscheinlich ins Gefängnis gemusst.

      Der Vorfall soll zwei Jahre zurückgelegen haben – eine enorme Schwierigkeit, um Beweise oder Entlastendes zu finden. Auch weil der gemeinsame Kontakt eine heimliche Affäre gewesen ist.

      Zudem: Es gab keine Zeugen. Nur zwei Aussagen, die sich widersprachen: Sie sagt „Vergewaltigung“ – er sagt „einvernehmlich“. Damit lag wie häufig im Sexualstrafrecht eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation vor.

      Doch nicht nur das: Er wurde bereits wegen diesem Tatvorwurf von seinem Arbeitgeber fristlos gekündigt.

      Der Druck war also immens.

      Verteidigungsstrategie: Eigene Beweise und Widersprüche

      Strafverteidiger Ippolito setzte auf eine klare Strategie:

      • Digitale Spuren sichern: Gemeinsam mit dem Mandanten konnten Geodaten vom Handy ausgewertet werden. Diese belegten: Der Mandant war auch nach dem angeblichen Tatzeitpunkt noch mehrfach bei der Zeugin zu Besuch. Ein klarer Widerspruch zur Aussage der Zeugin, dass nach der behaupteten Tat der Kontakt abgebrochen sei.
      • Belastungsaussage prüfen: Die Zeugin blieb bei ihrer Schilderung – doch Strafverteidiger Ippolito konnte weitere Widersprüche und Inkonstanzen aufdecken –  Anzeichen für fehlende Glaubhaftigkeit in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen.

      Ergebnis: Freispruch

      Die Staatsanwaltschaft forderte über 2,5 Jahre Haft.

      Doch Strafverteidiger Ippolito machte klar:

      • Wenn zwei Versionen gleich plausibel sind, darf das Gericht nicht verurteilen (Grundsatz „in dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten).

      Mit dieser Verteidigung konnte das Gericht überzeugt werden, dass es erhebliche Zweifel an der Anklage gibt.

      Ergebnis: Freispruch!

      Fazit: Aussage gegen Aussage ist kein Selbstläufer

      Gerade bei Vorwürfen wie Vergewaltigung kommt es oft allein auf die Glaubhaftigkeit der einzigen Belastungsaussage an, da eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation vorliegt.

      Strafverteidiger Ippolito hat in diesem Fall gezeigt:

      1. wie wichtig die präzise Analyse einer Aussage ist,
      2. wie man durch aussagepsychologische Grundsätze Zweifel erzeugen kann und
      3. warum es entscheidend ist, Gegenbewiese vorzulegen.

      Nur durch eine konsequente, sachliche und fundierte Verteidigung konnte der Freispruch erreicht werden – und der Mandant vor einer massiven Strafe bewahrt werden.

      Ergebnis: Freispruch! Keine Haft.

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        Ergebnis: Freispruch
        Vorwurf: Vergewaltigung unter Arbeitskollegen nach Affäre
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        Ergebnis: Freispruch
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