Anwalt für Strafrecht erklärt
Vergewaltigung, § 177 Abs. 6 StGB

Der Vorwurf der Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB) ist einer der schwerwiegendsten im deutschen Strafrecht. Oft reicht schon eine einzelne Aussage aus, um ein Ermittlungsverfahren in Gang zu setzen. Auch wenn Sie sich völlig unschuldig fühlen: Die Realität ist, dass bereits der bloße Verdacht Ihr Leben massiv verändern kann.
Wer wegen Vergewaltigung beschuldigt wird, steht schnell am Rand seiner Existenz. Noch bevor ein Gericht über Schuld oder Unschuld entscheidet, geraten viele Betroffene in eine schwere persönliche Krise:
- Berufliche Konsequenzen wie Freistellung oder Kündigung
- Familiäre und soziale Konflikte
- Stigmatisierung – oft durch das persönliche Umfeld
- Psychische Belastung, Schlafprobleme, Angstzustände, Depression
Und das alles, obwohl noch nichts bewiesen ist.
Viele machen in dieser Situation den entscheidenden Fehler:
- Sie sagen zu viel – oder zu früh. Dabei gilt: Was Sie jetzt tun, kann über den Ausgang des Verfahrens entscheiden.
Deshalb ist eines besonders wichtig: Suchen Sie sich sofort einen erfahrenen Strafverteidiger, der auf Sexualstrafrecht spezialisiert ist. Nur mit professioneller Hilfe können Sie:
- Ihre Rechte wirksam schützen
- Beweislage und Aussagen strategisch prüfen lassen
- Frühzeitig entlastende Schritte einleiten
- Falsche Beschuldigungen abwehren
- Eine öffentliche Hauptverhandlung verhindern
Auf einen Blick
- Was ist unter Vergewaltigung nach § 177 StGB zu verstehen?
- Welche Handlungen gelten als Vergewaltigung im Strafrecht?
- Wie hoch ist die Strafe bei Vergewaltigung?
- Erfolgt bei einer Verurteilung wegen Vergewaltigung ein Eintrag ins Führungszeugnis oder droht ein Berufsverbot?
- Vergewaltigung als Beamter: Was droht neben einer Verurteilung?
- Verjährung bei Vergewaltigung: Wie lange kann die Tat verfolgt werden?
- Vorwurf Vergewaltigung: Was passiert, wenn Aussage gegen Aussage steht?
- Falschbeschuldigung: Wie sich dagegen wehren?
- Welche Beweise sind beim Vorwurf Vergewaltigung wichtig?
- Welche Verteidigungsstrategien bestehen beim Vorwurf Vergewaltigung?
- Vorladung von der Polizei wegen Vergewaltigung: Was tun?
- FAQs – Häufige Fragen
1. Was ist unter Vergewaltigung nach § 177 StGB zu verstehen?
Der Begriff „Vergewaltigung“ ist emotional stark aufgeladen – und oft missverständlich. Deshalb ist es wichtig zu wissen, was das Strafrecht wirklich meint.
Nach § 177 Abs. 6 StGB liegt eine Vergewaltigung vor, wenn jemand gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person den Beischlaf vollzieht oder andere besonders erniedrigende sexuelle Handlungen vornimmt.
Besonders erniedrigend ist eine Handlung vor allem dann, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden ist – also z. B. mit Fingern, Gegenständen oder dem Geschlechtsteil.
Die meisten Fälle von Vergewaltigung stellen den ungewollten Geschlechtsverkehr, also das vaginale oder anale Eindringen mit dem Glied gegen den erkennbaren Willen der Person, dar.
Vergewaltigung = besonders schwere sexuelle Nötigung
Juristisch gesehen ist die Vergewaltigung eine besonders schwere Form der sexuellen Nötigung.
Eine sexuelle Nötigung (§ 177 Abs. 1 StGB) liegt vor: „Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“
Dabei geht es nicht um körperliche Gewalt – sondern maßgeblich ist allein der erkennbare Gegen-Willen des Opfers. Das ist der Kern der sogenannten „Nein-heißt-Nein“-Regelung, die seit der Reform des Sexualstrafrechts im Jahr 2016 gilt.
Wichtig: Für eine Vergewaltigung reicht es aus, wenn die betroffene Person deutlich macht, dass sie damit nicht einverstanden ist. Es bedarf keiner Schläge, Tritte oder Schreie – sondern ein unmissverständliches „Nein“ genügt, um den Gegenwillen zu äußern.
Wann liegt ein klarer „Nein“-Wille vor?
Der entgegenstehende Wille muss nach außen erkennbar sein – entweder durch Worte oder Verhalten. Beispiele: Die Person sagt deutlich
- „Nein“,
- „Ich will das nicht“ oder
- „Hör auf!“
Sie wehrt sich körperlich, etwa durch
- Wegstoßen,
- Schlagen oder
- Fluchtversuche.
Ob eine Vergewaltigung vorliegt, hängt also nicht mehr davon ab, ob sich das Opfer aktiv gewehrt hat, sondern ob das „Nein“ für einen objektiven Außenstehenden erkennbar war.
Warum das für die Verteidigung entscheidend ist
In vielen Fällen steht Aussage gegen Aussage. Es geht dann um die Frage: War der entgegenstehende Wille wirklich
- klar und unmissverständlich erkennbar?
- Oder war das Verhalten vielleicht uneindeutig, widersprüchlich oder im Nachhinein anders bewertet?
Nur wenn das Gericht zweifelsfrei überzeugt ist, dass der sexuelle Kontakt gegen den erkennbaren Willen der anderen Person erfolgte, kann es zu einer Verurteilung wegen Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB) kommen.
Eine Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB) liegt vor:
„In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder vollziehen lässt oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung)“
Strafverteidiger Ippolito:
Der Vorwurf der Vergewaltigung ist einer der schwerwiegendsten im deutschen Strafrecht. Besonders hier ist es wichtig, dass Sie sich an einen spezialisierten Strafverteidiger wenden, um die bestmögliche Verteidigung zu erhalten.
2. Welche Handlungen gelten als Vergewaltigung im Strafrecht?
Vergewaltigung kann in den meisten Fällen als
- Sexueller Zwang + Eindringen in den Körper
beschrieben werden. Aber das Gesetz versteht hierunter auch beischlafähnliche Handlungen, die besonders erniedrigend sind.
Das bedeutet: Vergewaltigung ist nicht nur der klassische Beischlaf (Penis in Vagina), sondern kann viele unterschiedliche Handlungen umfassen – sofern sie gegen den erkennbaren Willen der betroffenen Person erfolgen.
Dazu zählen etwa:
- Vaginalverkehr: Wenn der Penis in die Vagina eindringt.
- Analverkehr: Eindringen des Penis in den Anus.
- Oralverkehr: Wenn eine Person zum aktiven oder passiven Oralverkehr gezwungen wird – also z. B. gezwungen wird, den Penis zu stimulieren oder sich oral stimulieren zu lassen.
- Beischlafähnliche Handlungen: Dazu gehört z. B. das Eindringen mit den Fingern oder mit Gegenständen in den Körper (z. B. in Vagina oder Anus) oder das Anleiten hierzu, etwa über Chat oder Telefon.
3. Wie hoch ist die Strafe bei Vergewaltigung?
Wird jemand nach § 177 Abs. 6 StGB wegen Vergewaltigung verurteilt, drohen empfindliche Strafen – mit schwerwiegenden Folgen für das gesamte Leben.
Konkret sieht § 177 Abs. 6 StGB eine Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren bis maximal 15 Jahren vor.
Achtung: Eine Bewährungsstrafe ist in vielen Fällen nicht mehr möglich, da diese gesetzlich nur bei Strafen bis zu zwei Jahren infrage kommt (§ 56 Abs. 2 StGB).
Strafverschärfung bei besonderen Fällen
In bestimmten Konstellationen verschärft sich die Strafe automatisch (§ 177 Abs. 7, 8 StGB): Eine Freiheitsstrafe von mindestens 3 Jahren ist etwa dann vorgesehen, wenn
- bei der Vergewaltigung eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug bei sich geführt wird oder
- wenn das Opfer durch die Vergewaltigung schwer verletzt wird
Eine Freiheitsstrafe von mindestens 5 Jahren ist etwa dann vorgesehen, wenn
- bei der Vergewaltigung eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug eingesetzt wird oder
- durch die Vergewaltigung das Opfer in Todesgefahr gebracht wird
Achtung: In all diesen Fällen gibt keine Möglichkeit mehr für eine Bewährungsstrafe.
Minder schwerer Fall
Bei diesen besonderen Fällen (§ 177 Abs. 7, 8 StGB) ist in bestimmten Konstellationen eine geringe Strafe möglich.
Dies setzt einen minder schweren Fall voraus (§ 177 Abs. 9 StGB).
- Ein solcher liegt nur dann vor, wenn die strafmildernden Umstände das Bild der Tat bestimmen und die strafschärfenden Faktoren übersteigen.
Im Falle eines minder schweren Falls reduziert sich die Strafe auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
4. Erfolgt bei einer Verurteilung wegen Vergewaltigung ein Eintrag im Führungszeugnis oder droht ein Berufsverbot?
Eine Verurteilung nach wegen Vergewaltigung betrifft nicht nur die eigentliche Freiheitsstrafe. Die Folgen reichen weit darüber hinaus – in Beruf, Alltag und Lebensplanung.
Viele dieser Konsequenzen treffen auch Ersttäter mit voller Wucht. Deshalb ist es so wichtig, diese Risiken früh zu kennen.
Eintrag ins Führungszeugnis
Ein besonders sensibles Thema ist das Führungszeugnis – etwa für Bewerbungen im sozialen, medizinischen oder öffentlichen Bereich. Es gibt zwei Varianten:
- Einfaches Führungszeugnis: Hier erscheinen grundsätzlich nur bestimmte Verurteilungen, z. B. bei Geldstrafen über 90 Tagessätze oder bei Freiheitsstrafen über 3 Monate (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG).
- Erweitertes Führungszeugnis (§ 30a BZRG): Dieses wird z. B. bei Bewerbungen im öffentlichen Dienst, etwa Schulen, Kitas oder Pflegeeinrichtungen verlangt.
Wichtig: Bei Verurteilungen wegen Vergewaltigung nach § 177 StGB besteht eine Ausnahme. Es werden alle Verurteilungen in das Führungszeugnis eingetragen.
§ 32 Abs. 1 S. 2 BZRG sagt ausdrücklich:
„Soweit in Absatz 2 Nr. 3 bis 9 hiervon Ausnahmen zugelassen werden, gelten diese nicht bei Verurteilungen wegen einer Straftat nach den §§ 174 bis 180 oder 182 des Strafgesetzbuches.“
Berufsverbot
Das Gericht kann zusätzlich zur Strafe ein Berufsverbot (§ 70 StGB) aussprechen, wenn die Gefahr besteht, dass der Täter in seinem Beruf weitere Straftaten begeht.
- Ein Berufsverbot ist etwa möglich für Lehrer, Erzieher, Ärzte oder Pflegekräfte.
Es kann für einzelne Tätigkeiten, ganze Berufsgruppen oder bestimmte Einrichtungen gelten.
Wichtig: Ein Berufsverbot verlangt, dass die Vergewaltigung einen Bezug zum Beruf hat und die begründete Gefahr besteht, dass eine solche Tat sich wiederholen wird. Andernfalls darf kein Berufsverbot verhangen werden!
Berufsverbot (§ 70 StGB Abs. 1 StGB):
„Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er unter Mißbrauch seines Berufs […] begangen hat, verurteilt […], so kann ihm das Gericht die Ausübung des Berufs […] für die Dauer von einem Jahr bis zu fünf Jahren verbieten, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und der Tat die Gefahr erkennen läßt, daß er bei weiterer Ausübung des Berufs […] erhebliche rechtswidrige Taten der bezeichneten Art begehen wird.
Das Berufsverbot kann für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, daß die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht.“
5. Vergewaltigung als Beamter: Was droht neben einer Verurteilung?
Für Beamte wie Polizisten, Lehrer, Soldaten, Justizvollzugsbedienstete oder Verwaltungsbeamte hat eine Verurteilung wegen Vergewaltigung ganz gravierende Folgen. Es drohen:
- Dienstentfernung: Sofortige und automatische Entfernung aus dem Dienst mit Rechtskraft des Urteils.
- Pensionsverlust: Die beamtenrechtlichen Versorgungsansprüche entfallen vollständig.
- Disziplinarverfahren: Häufig wird parallel zur strafrechtlichen Aufarbeitung ein Disziplinarverfahren geführt.
- Rufschädigung: Bereits ein anhängiges Ermittlungsverfahren kann dienstlich bekannt werden – was zu Suspendierung oder Umsetzung führen kann.
Automatische Entfernung aus dem Dienst bei Freiheitsstrafe ab einem Jahr
Wer als Beamter zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber verurteilt wird – egal ob mit oder ohne Bewährung –, verliert automatisch seinen Beamtenstatus, wenn er wegen es eine Vorsatztat gewesen ist.
§ 24 Abs. 1 Nr. 1 BeamtStG sagt für Landesbeamte ausdrücklich:
„Wenn eine Beamtin oder ein Beamter im ordentlichen Strafverfahren durch das Urteil eines deutschen Gerichts wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, endet das Beamtenverhältnis mit der Rechtskraft des Urteils.
Gleiches wird in § 41 BBG für Bundesbeamte geregelt.
Achtung: Diese Regelung greift auch dann, wenn die Verurteilung nichts mit dem Beruf zu tun hatte. Allein die Höhe der Strafe und der Vorsatz reichen aus.
Automatischer Verlust der Pension bei Freiheitsstrafe ab zwei Jahre
Auch Ruhestandsbeamte (also Beamte im Ruhestand mit Versorgungsanspruch) sind nicht vor disziplinarischen Konsequenzen geschützt.
Wer im Ruhestand wegen einer Vergewaltigung nach § 177 StGB zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren oder darüber verurteilt wird, verliert automatisch mit Rechtskraft des Urteils seine Pensionsansprüche.
§ 59 Abs. 1 Nr. 2a BeamtVG sagt ausdrücklich:
„Ein Ruhestandsbeamter, der wegen einer nach Beendigung des Beamtenverhältnisses begangenen Tat durch ein deutsches Gericht im Geltungsbereich dieses Gesetzes im ordentlichen Strafverfahren wegen einer vorsätzlichen Tat zu Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt worden ist, verliert mit der Rechtskraft der Entscheidung seine Rechte als Ruhestandsbeamter.“
Strafverteidiger Ippolito:
Wenn Sie als Beamter einer Vergewaltigung beschuldigt werden, steht nicht nur Ihre Freiheit, sondern auch Ihre berufliche und wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel.
6. Verjährung bei Vergewaltigung: Wie lange kann die Tat verfolgt werden?
Auch bei Sexualdelikten wie Vergewaltigung stellt sich oft die Frage: Wann ist die Tat verjährt? Oder anders gesagt: Wie lange kann man für eine Vergewaltigung noch strafrechtlich verfolgt werden? Die Antwort: Es kommt auf die
- Schwere des Tatvorwurfs an – und darauf,
- wie alt das mutmaßliche Opfer zum Tatzeitpunkt war.
„Einfache“ Vergewaltigung – Verjährung nach 5 Jahren
In vielen Fällen wird der Vorwurf der „einfachen“ Vergewaltigung nach § 177 Abs. 6 StGB erhoben. Dieser Absatz verweist auf den Grundtatbestand aus § 177 Abs. 1 StGB, bei dem die Höchststrafe bei 5 Jahren Freiheitsstrafe liegt.
Deshalb gilt hier für die „normale“ Vergewaltigung:
- Verjährung nach 5 Jahren (§ 78 Abs. 1 Nr. 4 StGB)
Das bedeutet: Wenn die Tat mehr als 5 Jahre zurückliegt, darf in der Regel kein Strafverfahren mehr geführt werden – es sei denn, es gibt Besonderheiten, die die Verjährung unterbrechen oder ruhen lassen.
Besonders schwere Fälle – Verjährung erst nach 20 Jahren
In besonders schweren Fällen – etwa bei besonderer Gewalt oder bei schweren Folgen – beträgt verlängert sich die Frist der Verjährung auf 20 Jahre (§ 78 Abs. 1 Nr. 1 StGB), wenn keine Ausnahme greift.
Sonderregel bei Vergewaltigung: Verjährung ruht bis zum 30. Geburtstag des Opfers
Ein wichtiger Punkt: Wenn das mutmaßliche Opfer zum Zeitpunkt der Vergewaltigung noch nicht 30 Jahre alt war, beginnt die Verjährungsfrist nicht sofort zu laufen. Stattdessen:
- Die Verjährung beginnt erst ab dem 30. Geburtstag des mutmaßlichen Opfers. Bis dahin ruht die Verjährungsfrist (§ 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB).
D.h. konkret:
- Bei einer „einfachen“ Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB) tritt Verjährung mit dem 35. Geburtstag des mutmaßlichen Opfers ein.
- Im Falle einer besonders schweren Vergewaltigung (§ 177 Abs. 7, 8 StGB) tritt Verjährung dagegen erst mit dem 50. Geburtstag des mutmaßlichen Opfers ein.
Das bedeutet für Beschuldigte
Auch eine viele Jahre zurückliegende Vergewaltigung kann noch strafrechtlich verfolgt werden, wenn die betroffene Person damals noch keine 30 Jahre alt war. Ob Verjährung eingetreten ist, sollte von einem erfahren Strafverteidiger geprüft werden – vor allem, wenn es sich um Vorwürfe handelt, die viele Jahre zurückliegen.
7. Vorwurf Vergewaltigung: Was passiert, wenn Aussage gegen Aussage steht?
Wenn gegen Sie der Vorwurf der Vergewaltigung erhoben wird, liegt in der Praxis häufig eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation vor.
Das bedeutet:
- Eine Person behauptet, Sie hätten sie gegen ihren Willen zu sexuellen Handlungen gezwungen.
- Sie selbst bestreiten das.
- Es gibt keine Zeugen, keine Videoaufnahmen, keine objektiven Beweise.
Viele glauben: „Dann wird das Verfahren sicher eingestellt.“ Das ist ein gefährlicher Irrtum.
Tatsächlich: Eine Verurteilung wegen Vergewaltigung ist auch ohne „handfeste“ Beweise möglich – aufgrund einer einzigen Zeugenaussage.
Voraussetzung ist: Das Gericht hält die Aussage für glaubhaft und den Vorwurf für „erlebnisbasiert“. Dann reicht das aus für eine Verurteilung.
Deshalb ist es unbedingt wichtig, frühzeitig aktiv zu werden und einen Strafverteidiger für Sexualstrafrecht zu beauftragen – am besten sofort nach Bekanntwerden des Vorwurfs.
Wie Sie sich in einer Aussage-gegen-Aussage-Situation verteidigen können
Ein spezialisierter Strafverteidiger im Sexualstrafrecht prüft in einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation die belastende Aussage nach festen Kriterien, die aus der Aussagepsychologie und Rechtsprechung abgeleitet sind.
Diese Prüfung umfasst unter anderem:
- Analyse der Entstehungsgeschichte: Wie und wann wurde die Aussage gemacht? Kam sie direkt oder erst nach Wochen oder Monaten?
- Motivationsanalyse: Gibt es denkbare Motive für eine Falschbeschuldigung (z. B. Beziehungskonflikte, Sorgerechtsstreit, Eifersucht)?
- Realkennzeichen: Sind die Schilderungen detailreich, konsistent und glaubwürdig? Oder fehlen typische Merkmale?
Gerade wenn keine objektiven Beweise vorliegen, ist die Qualität der Aussage entscheidend – und die Fähigkeit des Strafverteidigers, Schwächen sichtbar zu machen.
Strafverteidiger Ippolito: Verfahren, in denen Aussage gegen Aussage steht, sind für den Beschuldigten immer belastend. Meine Verteidigung setzt bereits im Ermittlungsverfahren an. Das Ziel: Eine Anklage und öffentliche Hauptverhandlung verhindern und das Verfahren zur Einstellung bringen!
8. Falschbeschuldigung: Wie sich dagegen wehren?
Im Sexualstrafrecht – insbesondere beim Vorwurf der Vergewaltigung nach § 177 Abs. 6 StGB – kommt es immer wieder zu Falschbeschuldigungen. Das ist kein Randphänomen, sondern eine Realität, die Beschuldigte existenziell bedrohen kann.
Was droht bei einer Falschbeschuldigung?
Selbst eine unbegründete Anschuldigung kann Sie als Beschuldigten stark belasten:
- Ihre Wohnung kann durchsucht werden.
- Ihr Umfeld – Arbeitgeber, Familie – erfährt von dem Vorwurf.
- Aufforderung zur DNA-Abgabe.
- Eine Anklage und öffentliche Hauptverhandlung drohen.
- Die Gefahr einer Freiheitsstrafe besteht – auch ohne Beweise, wenn das Gericht die Aussage für glaubhaft hält.
Deshalb ist es entscheidend, frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen und einen Strafverteidiger mit Spezialisierung Sexualstrafrecht zu kontaktieren.
Er analysiert:
- Die Entstehungsgeschichte der Aussage
- Die Realkennzeichen (Detailreichtum, Konstanz, Widersprüche etc.)
- Die persönlichen Motive der beschuldigenden Person
Typische Motive für Falschbeschuldigungen
Falschbeschuldigungen passieren nicht zufällig. Meist stehen persönliche Gründe dahinter:
- Beziehungsstreit oder Trennung: Die Ex-Partnerin will sich rächen oder Druck aufbauen.
- One-Night-Stand oder Affäre: Wegen einem schlechten Gewissen, der Verschleierung des eigenen Fremdgehens oder sozialem Druck wird im Nachhinein der Vorwurf erhoben.
- Alkoholeinfluss oder Erinnerungslücken: Eine unklare Situation wird falsch eingeordnet oder dramatisiert.
- Sorgerechts- oder Unterhaltsstreit: Der Vorwurf soll den anderen Elternteil schädigen.
Ein erfahrener Strafverteidiger erkennt solche Hintergründe – und setzt genau dort an.
Verteidigung gegen eine Falschbeschuldigung
Ihr Strafverteidiger nutzt unter anderem:
- Aussagepsychologische Analyse: Prüfung der Belastungsaussage anhand wissenschaftlicher Maßstäbe.
- Gegenanzeige: Anzeige wegen falscher Verdächtigung (§ 164 StGB) oder Verleumdung (§ 187 StGB).
- Einstellungsantrag: Eine vorbeugende Stellungnahme, um die Ermittlungsbehörden auf Widersprüche hinzuweisen und eine Anklage zu verhindern.
Erzwingung von Entlastungsbeweisen: Etwa Chatverläufe, Zeugenaussagen, aussagepsychologische Gutachten.
Lassen Sie sich nicht einschüchtern
Eine falsche Beschuldigung kann jeden treffen – doch mit der richtigen Verteidigungsstrategie stehen die Chancen gut, dass sich die Wahrheit durchsetzt.
9. Welche Beweise sind beim Vorwurf Vergewaltigung wichtig?
Viele Beschuldigte einer Vergewaltigung erleben, dass ihnen plötzlich ein schwerer Tatvorwurf gemacht wird, ohne dass es klare Beweise gibt. Häufig steht allein die belastende Aussage der mutmaßlich betroffenen Person im Raum: Aussage gegen Aussage.
Das Problem: Auch wenn es keine Zeugen oder objektiven Beweise gibt, kann eine einzige glaubhaft erscheinende Aussage für eine Anklage – und sogar eine Verurteilung – ausreichen.
Deshalb ist es entscheidend, dass Sie schnell einen spezialisierten Strafverteidiger für Sexualstrafrecht einschalten. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle möglichen Beweise frühzeitig gesichert, kritisch überprüft und zugunsten des Mandanten bewertet werden.
Zu den wichtigsten Beweismitteln zählen:
Forensische Gutachten (DNA, Verletzungen)
Forensische Spuren werden oft gleich zu Beginn des Ermittlungsverfahrens gesichert – insbesondere nach einer Anzeige mit ärztlicher Untersuchung:
- DNA-Spuren: Etwa an Kleidung, Körper oder Bettwäsche – sie können beweisen, dass es zu einem Kontakt kam. Aber: DNA-Spuren sagen nichts über die Freiwilligkeit der sexuellen Handlung aus. Das ist ein häufiger Irrtum.
- Verletzungsbilder: Körperliche Verletzungen wie Hämatome, Rötungen oder Einrisse können Hinweise geben – doch sie können unspezifisch sein. Auch einvernehmlicher Geschlechtsverkehr kann zu solchen Spuren führen.
Ein erfahrener Strafverteidiger muss forensische Ergebnisse immer in den Kontext der Gesamtumstände stellen und nicht vorschnell akzeptieren.
Digitale Beweise: Chatverläufe, Social Media & Bewegungsprofile
Die Kommunikation vor und nach dem angeblichen Vorfall ist häufig ein Schlüsselbeweis:
- Chats vor dem Treffen: Zeigen sie Flirtverhalten? Wird Sex thematisiert? Wurde der Kontakt von beiden Seiten gewünscht?
- Nachrichten nach dem Vorfall: Wenn das mutmaßliche Opfer weiterhin freundlich, normal oder sogar flirtend schreibt, widerspricht das oft dem Vorwurf einer Vergewaltigung.
- Social Media: Wurden während oder nach dem Vorfall Bilder gemacht, die eine fröhliche und gut gelaunte „Geschädigte“ zeigt?
- Bewegungsprofile: Gibt es Nachweise, dass man sich nach dem Vorfall bei ihr getroffen hat und Zeit miteinander verbracht hat? Oder widerspricht das Bewegungsprofil der Schilderung?
Ein Verteidiger wird diese digitalen Spuren rekonstruieren, sichern und in die Verteidigungsstrategie einbauen.
Aussagepsychologisches Gutachten
In Aussage-gegen-Aussage-Fällen muss geprüft werden, ob die belastende Aussage tatsächlich „erlebnisbasiert“ ist. Dafür kommen aussagepsychologische Methoden zum Einsatz – teils durch private Gutachter, teils durch gerichtliche Sachverständige.
Geprüft wird unter anderem:
- Gibt es Konstanz in der Aussage über die Zeit?
- Enthält sie Detailreichtum und individuelle Besonderheiten?
- Gibt es Widersprüche oder Korrekturen, die auf ein echtes Erinnern schließen lassen?
- Könnte es sich um Scheinerinnerungen handeln?
- Bestanden fremde Einflüsse (Suggestionen) für eine Falschbeschuldigung
Ein Strafverteidiger mit Kenntnissen der Aussagepsychologie kann beurteilen, ob das Gericht zu Recht auf die Aussage vertraut – oder ob Zweifel bestehen müssen.
Zeugenaussagen von Dritten
Auch wenn niemand die Tat selbst beobachtet hat, können andere Personen wichtige Anhaltspunkte liefern:
- Vor dem Vorfall: Haben Zeugen die Beteiligten gemeinsam gesehen? Gab es Zärtlichkeiten, freiwillige Nähe oder gar sexuelle Andeutungen?
- Nach dem Vorfall: Hat sich das Verhalten des mutmaßlichen Opfers auffällig verändert – oder wirkte alles wie immer?
- Allgemeine Einschätzungen: Freunde, Verwandte oder Kollegen können Aussagen zur Glaubwürdigkeit, Beziehung der Beteiligten oder zu Motiven (z. B. Trennung, Eifersucht, Streit) machen.
Aufgabe des Strafverteidigers
Aufgabe eines guten Strafverteidigers ist die kritische Analyse aller verfügbaren Beweismittel:
- ob forensische Gutachten falsch interpretiert wurden
- ob Chatverläufe entlastende Hinweise liefern
- ob Bewegungsprofile eine andere Perspektive liefern
- ob die Aussage der Zeugin aussagepsychologisch tragfähig ist
- ob Zeugen neue Perspektiven aufzeigen können und
- ob sonstige entlastende Beweismittel zugunsten des Mandanten vorliegen
Strafverteidiger Ippolito:
Als spezialisierter Strafverteidiger im Sexualstrafrecht prüfe ich beim Vorwurf Vergewaltigung alle Beweise kritisch – auch mit Blick auf die Aussagepsychologie.
10. Welche Verteidigungsstrategien bestehen beim Vorwurf Vergewaltigung?
Der Vorwurf Vergewaltigung wiegt schwer – juristisch, sozial und persönlich. Für eine erfolgreiche Verteidigung kommt es auf Erfahrung, juristische Präzision und psychologisches Fingerspitzengefühl an.
Je früher Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, desto besser stehen die Chancen, das Verfahren ohne Anklage und ohne öffentliche Gerichtsverhandlung zu beenden. Nachfolgend bewährte Verteidigungsstrategien beim Vorwurf Vergewaltigung:
– Unglaubhafte Belastungsaussage (Aussage gegen Aussage)
In vielen Verfahren wegen Vergewaltigung gibt es keine objektiven Beweise – etwa keine DNA-Spuren, keine Verletzungen, keine Zeugen. Stattdessen steht oft nur eine Aussage im Raum: „Er hat mich vergewaltigt.“ Ein spezialisierter Strafverteidiger prüft in dieser Aussage-gegen-Aussage-Konstellation genau, ob die Tat überhaupt nachgewiesen werden kann – also: Kann man Ihnen nachweisen, dass Sie
- an diesem Tag,
- zu dieser Zeit,
- diese konkrete Handlung
- gegen den Willen der Person vorgenommen haben?
In solchen sogenannten Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen gelten strenge Anforderungen an die Beurteilung der Glaubhaftigkeit. Diese stammen aus der aussagepsychologischen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
- Ziel der Verteidigung: Die belastende Aussage auf innere Widersprüche, logische Brüche oder fehlende Plausibilität zu prüfen – und deren Glaubhaftigkeit in Frage zu stellen.
– Ambivalentes Verhalten des mutmaßlichen Opfers
Der Straftatbestand der Vergewaltigung erfordert einen klar erkennbaren entgegenstehenden Willen – das sogenannte „Nein-heißt-Nein“-Prinzip (§ 177 Abs. 1 StGB). Wenn sich jedoch die betroffene Person widersprüchlich oder ambivalent verhalten hat – etwa verbal „Nein“ sagte, aber körperlich nicht ablehnend reagierte – besteht Verteidigungspotenzial. Denn:
- Ein ambivalentes oder missverständliches Verhalten reicht rechtlich nicht aus, um eine Vergewaltigung zu begründen.
Hier setzt ein spezialisierter Strafverteidiger an und analysiere das Verhalten im Kontext, etwa mithilfe von Chatverläufen, Bewegungsprofilen oder der Zeugenaussage des mutmaßlichen Opfers selbst.
– Entlastende Beweise präsentieren
Viele Verfahren stehen und fallen mit den vorhandenen Beweismitteln. Entlastende Beweise können Zweifel an der Schuld begründen – oder sogar einvernehmlichen Sexualkontakt belegen. Mögliche entlastende Beweise sind:
- Chatverläufe vor oder nach der Tat (z. B. freundlicher Ton nach dem angeblichen Vorfall)
- Videos oder Fotos, die den freiwilligen Kontakt dokumentieren
- Zeugenaussagen, die das Verhältnis oder Verhalten der Beteiligten bewerten können
Ein spezialisierter Verteidiger weiß, wo zu suchen ist – und wie entlastende Beweise rechtlich wirksam eingebracht werden.
– Kein Vorsatz: Irrtum über das Einverständnis
Nicht immer geht es darum, ob eine Handlung objektiv einvernehmlich war – sondern ob Sie das Einverständnis subjektiv für gegeben hielten. Beispiele:
- „Ich dachte, sie wollte das auch.“
- „Ich habe es anders verstanden – es sah für mich nicht nach einem Nein aus.“
In solchen Fällen kann ein Irrtum über das fehlende Einverständnis dazu führen, dass kein Vorsatz vorliegt (§ 16 Abs. 1 StGB) – und damit keine strafbare Vergewaltigung. Voraussetzung ist jedoch, dass dieser Irrtum nachvollziehbar und ernsthaft bestand. Das zu vermitteln, ist Aufgabe Ihres Strafverteidigers.
Was ist die richtige Verteidigungsstrategie für Sie?
Jeder Fall ist anders. Ob Zweifel an der Aussage bestehen, entlastende Beweise vorliegen oder ein Irrtum über das Einverständnis vorlag – all das muss individuell von einem spezialisierten Strafverteidiger geprüft werden, um die für Sie richtige Strategie zu finden.
11. Vorladung von der Polizei wegen Vergewaltigung: Was tun?
Eine polizeiliche Vorladung wegen des Verdachts auf Vergewaltigung ist für viele ein Schock – oft der erste direkte Kontakt mit den Ermittlungsbehörden.
In diesem Moment ist es ganz normal, nervös oder überfordert zu sein. Doch genau jetzt ist es entscheidend, einen kühlen Kopf zu bewahren und keine voreiligen Entscheidungen zu treffen.
Der größte Fehler: „Ich erkläre das schnell der Polizei“
Viele Betroffene denken: „Ich habe nichts zu verbergen – ich erkläre einfach, was passiert ist.“
Sie glauben, sie könnten durch ein Gespräch mit der Polizei „alles richtigstellen“ oder sich „entlasten“. Doch genau hier liegt eine große Gefahr:
- Die Polizei ist nicht neutral. Sie ermittelt gegen Sie.
- Schon kleine Ungenauigkeiten, unüberlegte Formulierungen oder emotional gefärbte Aussagen können später als „Indizien“ gegen Sie verwendet werden.
- Jedes Wort wird protokolliert – und kann im schlimmsten Fall Grundlage einer Anklage sein.
Muss ich zur Polizei und eine Aussage als Beschuldigter machen?
Nein. Sie sind nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung nachzukommen.
Und: Es entstehen Ihnen keine Nachteile, wenn Sie den Termin nicht wahrnehmen.
Wichtig: Keine Aussage ohne Anwalt!
Der richtige Weg: Schweigen & Anwalt beauftragen
Sobald Sie eine polizeiliche Vorladung wegen Vergewaltigung erhalten, gilt: Nicht reagieren – sondern sofort professionelle Hilfe suchen.
Ein erfahrener Strafverteidiger für Sexualstrafrecht kann:
- Die Vorladung für Sie absagen
- Akteneinsicht beantragen
- Ihre Verteidigungsstrategie sorgfältig vorbereiten
- Kontakt mit der Polizei übernehmen, ohne dass Sie selbst in Erscheinung treten müssen
FAQs – Häufige Fragen | Vorwurf Vergewaltigung (§ 177 StGB)
Antworten, die weiterhelfen
Vergewaltigung liegt vor, wenn eine Person gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen vornimmt, die besonders erniedrigend sind – insbesondere mit Eindringen in den Körper (§ 177 Abs. 6 StGB).
Dazu gehören etwa:
- Vaginalverkehr
- Analverkehr
- Oralverkehr (aktiv oder passiv)
- Beischlafähnliche Handlungen (z. B. Eindringen mit Fingern oder Gegenständen)
Wichtig: Eine Vergewaltigung liegt nur dann vor, wenn diese sexuellen Handlung gegen den erkennbaren Gegenwillen der anderen Person stattfinden.
Die Regelstrafe für Vergewaltigung beträgt mindestens 2 Jahre bis maximal 15 Jahre Freiheitsstrafe (§ 177 Abs. 6 StGB).
In schweren Fällen (§ 177 Abs. 7, 8 StGB) kann sich die Freiheitsstrafe auf mindestens 3 Jahre bzw. 5 Jahre erhöhen; etwa:
- wenn bei der Tat eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug bei sich geführt oder verwendet wird oder
- das Opfer durch die Tat schwer verletzt oder in Todesgefahr geraten ist
Liegt bei diesen schweren Fällen ein sog. minder schwerer Fall vor (§ 177 Abs. 9 StGB) reduziert sich die Freiheitsstrafe auf mindestens 6 Monate bis 10 Jahre.
Ja – eine Verurteilung wegen Vergewaltigung wird immer in das Führungszeugnis eingetragen.
Das kann negative Auswirkungen auf Jobbewerbungen oder berufliche Zulassungen haben.
Das kommt auf den Einzelfall an.
Ein Berufsverbot (§ 70 StGB) darf das Gericht nur aussprechen, wenn die Tat einen beruflichen Bezug aufweist und die konkrete Gefahr besteht, dass eine solche Tat erneut im beruflichen Umfeld passieren kann.
Andernfalls darf kein Berufsverbot ausgesprochen werden!
Neben strafrechtlichen Folgen drohen insbesondere zwei schwere berufsrechtliche Konsequenzen bei einer Verurteilung wegen Vergewaltigung:
- Beamte im aktiven Dienst verlieren ihren Status und damit ihren Job, wenn sie wegen einer Vorsatztat zu über einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt werden (§ 24 BeamtStG).
- Ruhestandsbeamte verlieren ihre Pension bei einer Verurteilung zu mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe (§ 59 Abs. 1 Nr. 2a BeamtVG).
Motive für eine Falschbeschuldigung gibt es unzählige. Nicht immer kann der wahre Grund für eine falsche Beschuldigung aufgedeckt werden. Mögliche und regelmäßige Motive sind z. B.:
- Rache nach einer Trennung,
- Ablenken vom eigenen Seitensprung,
- Sorgerechtsstreit,
- Eifersucht,
- Rufschädigung oder der
- Versuch, Aufmerksamkeit zu erlangen.
Ja, z. B. wegen falscher Verdächtigung oder Verleumdung.
Aber Vorsicht: Eine Gegenanzeige sollte strategisch überlegt und gut vorbereitet sein, sonst kann sie sich negativ auswirken.
Wann Strafverfolgungs-Verjährung eintritt, bestimmt sich nach der konkret vorgeworfenen Vergewaltigung:
- Bei „normaler“ Vergewaltigung: nach 5 Jahren (§ 78 Abs. 1 Nr. 4 StGB)
- Bei schwerer Vergewaltigung (z. B. mit Waffe oder Lebensgefahr für Opfer): nach 20 Jahren (§ 78 Abs. 1 Nr. 1 StGB)
Wichtig: Die Verjährung beginnt frühestens mit dem 30. Geburtstag des mutmaßlichen Opfers. Solange ruht der Beginn der Verjährung (§ 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB)
Auch ohne weitere Beweise kann eine einzige glaubhafte Aussage zu einer Verurteilung führen.
Hier ist die Aussagepsychologie entscheidend – ein spezialisierter Strafverteidiger für Sexualstrafrecht prüft die Aussage auf Widersprüche, mögliche Motive und fehlende Realkennzeichen.
Sofort einen spezialisierten Strafverteidiger für Sexualstrafrecht einschalten.
Dieser prüft die Motivation der Aussage, analysiert Widersprüche und entlastende Beweise. Je früher Sie handeln, desto größer die Chance, dass das Verfahren eingestellt wird.
Ein spezialisierter Strafverteidiger analysiert die Aussage genau, erkennt Widersprüche, prüft alternative Motive – und sorgt dafür, dass alle Zweifel am Vorwurf deutlich gemacht werden.
Mögliche Verteidigungsstrategien:
- Unglaubhafte Aussage angreifen
- Entlastende Beweise vorlegen
- Ambivalentes Verhalten des vermeintlichen Opfers aufzeigen
- Vorsatz verneinen („Ich dachte, sie wollte es auch“)
Welche Strategie passt, hängt vom konkreten Fall ab.
Die Ziele:
- Verfahren frühzeitig einstellen.
- Hauptverhandlung verhindern.
- Eintrag im Führungszeugnis verhindern.
Das ändert nichts daran, dass ein bereits eingeleitetes Strafverfahren fortgesetzt wird.
Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB) ist ein Offizialdelikt und setzt weder eine Strafanzeige noch einen Strafantrag des mutmaßlichen Opfers voraus.
Sobald die Polizei Kenntnis erlangt, dass eine Vergewaltigung passiert sein könnte, wird von Amts wegen ein Strafverfahren eingeleitet und fortgeführt.
- Einer polizeiliche Vorladung müssen Sie nicht nachkommen.
- Es gibt keine Nachteile, wenn Sie den Termin nicht wahrnehmen.
- Alles, was Sie sagen, kann und wird gegen Sie verwendet werden.
Sobald Sie eine Vorladung wegen Vergewaltigung erhalten, sollten Sie einen spezialisierten Strafverteidiger beauftragen.
Der Vorwurf einer Vergewaltigung ist ein schwerwiegendes Thema. Die Verteidigung in solchen Fällen erfordert nicht nur rechtliches Wissen, sondern auch viel Fingerspitzengefühl.
Ein erfahrener Anwalt muss genau verstehen, wie Aussage-gegen-Aussage Konstellationen funktionieren. Kenntnisse in der Aussagepsychologie sind hier besonders wichtig.
Die Arbeit in diesem Bereich ist anspruchsvoll. Daher ist ein Anwalt im Sexualstrafrecht selten günstig. Die intensive Vorbereitung und die Komplexität des Falls rechtfertigen dies.
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Danach wissen Sie
1. Vorladung | Anklage | Strafbefehl
Wie Sie sich bei einer polizeilichen Vorladung, einer Anklageschrift oder einem Strafbefehl richtig verhalten.
2. Tatvorwurf | Verteidigung
Was Ihnen genau vorgeworfen wird und welche Strategien zur Verteidigung bestehen.
3. Strafverfahren | Dauer
Wie das Strafverfahren von hier aus weitergeht und wie lange alles dauern kann.
4. Nächste Schritte | Plan
Was Sie als nächstes tun sollten und was nicht. Wie die Verteidigung am besten vorbereitet wird.
5. Kosten | Festpreis
Was die Strafverteidigung kosten wird und welche Ratenzahlung möglich ist.