Spezialisierte Strafverteidigung | Düsseldorf, Saarland & Bundesweit
Erfolge beim Vorwurf Vergewaltigung, § 177 Abs. 6 StGB

Der Vorwurf einer Vergewaltigung nach § 177 Abs. 6 StGB gehört zu den schwerwiegendsten Vorwürfen im Sexualstrafrecht. Für Beschuldigte stehen regelmäßig erhebliche Freiheitsstrafen, der Verlust der beruflichen und persönlichen Existenz sowie ein Eintrag im Führungszeugnis im Raum.
Auf dieser Seite finden Sie ausgewählte Erfolge bei dem Vorwurf der Vergewaltigung. Sie zeigen, welche Bedeutung eine frühzeitige, spezialisierte und strategische Strafverteidigung in Verfahren nach § 177 StGB haben kann.
Warum spezialisierte Strafverteidigung beim Vorwurf der Vergewaltigung entscheidend ist
Verfahren wegen Vergewaltigung sind besonders anspruchsvoll. Häufig steht Aussage gegen Aussage. Entscheidend ist dann die aussagepsychologische Analyse der Belastungsaussage. Dabei werden Widersprüche, Aussageentwicklung, mögliche Falschbelastungsmotive und objektive Beweismittel wie Chatverläufe, Standortdaten, Zeugenaussagen oder medizinische Befunde sorgfältig ausgewertet.
Strafverteidiger Ippolito ist auf die Verteidigung gegen den Vorwurf der Vergewaltigung nach § 177 Abs. 6 StGB und Aussage-gegen-Aussage-Verfahren spezialisiert. In zahlreichen Verfahren konnten Freisprüche, Einstellungen und andere günstige Ergebnisse erreicht werden.
Hinweis: Die dargestellten Erfolge beziehen sich auf konkrete Einzelfälle. Sie lassen keine Rückschlüsse auf den Ausgang anderer Verfahren zu und stellen keine Erfolgsgarantie dar.
Freispruch Landgericht Münster
Die ehemalige Ehefrau beschuldigte den Mandanten im Zusammenhang mit der Trennung, sie während der Ehe mehrfach vergewaltigt zu haben. Objektive Beweise fehlten; es bestand eine klassische Aussage-gegen-Aussage-Konstellation. Strafverteidiger Ippolito analysierte die Belastungsaussage und arbeitete Inkonstanzen heraus. Zum Fall
Ergebnis: Freispruch! Freiheit des Mandanten geschützt!
Freispruch Amtsgericht Dortmund (Schöffengericht)
Der junge Mandant musste sich vor dem Jugendschöffengericht Dortmund wegen mehrerer schwerwiegender Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, gemeinsam mit einem jüngeren Bekannten gegen dessen Willen sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben. Es bestand eine klassische Aussage-gegen-Aussage-Konstellation, sodass die Entscheidung maßgeblich von der Glaubhaftigkeit der einzigen Belastungsaussage abhing. Zum Fall
Ergebnis: Freispruch – keine Strafe, Zukunft und Freiheit geschützt
Einstellung Staatsanwaltschaft Dortmund
Gegen den Mandanten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen zwei Vergewaltigungsvorwürfen sowie eines sexuellen Übergriffs eingeleitet. Es handelte sich um eine klassische Aussage-gegen-Aussage-Konstellation. Strafverteidiger Ippolito analysierte die Aussagen der Anzeigeerstatterin umfassend anhand aussagepsychologischer Kriterien und arbeitete Widersprüche, Inkonstanzen und Plausibilitätsdefizite heraus. Zusätzlich wurden entlastende Beweismittel eingeführt. Auf dieser Grundlage wurde ein aussagepsychologisches Gutachten eingeholt. Zum Fall
Ergebnis: Einstellung – keine Anklage, kein Eintrag ins Führungszeugnis
Freispruch Landgericht Essen (Berufung)
Der Mandant musste sich vor dem Landgericht Essen in der Berufungsinstanz wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung verantworten. In erster Instanz war er bereits zu einer Freiheitsstrafe von über zweieinhalb Jahren verurteilt worden – mit unmittelbarem Haftantritt. Es lag eine klassische Aussage-gegen-Aussage-Konstellation ohne objektive Beweise vor. Zum Fall
Ergebnis: Freispruch in der Berufung – Haftstrafe aufgehoben, keine Strafe, Freiheit des Mandanten gesichert
Keine Jugendstrafe Amtsgericht Dortmund (Jugendschöffengericht)
Vor dem Jugendschöffengericht Dortmund musste sich der jugendliche Mandant wegen insgesamt 11 Tatvorwürfen, darunter zweifache Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB) verantworten. Aufgrund der Schwere der Vorwürfe drohte eine Jugendstrafe mit Eintrag im Führungszeugnis. Strafverteidiger Ippolito setzte auf eine differenzierte Verteidigungsstrategie: aussagepsychologische Analyse der Vergewaltigungsvorwürfe, präzise rechtliche Einordnung der jugendpornographischen Vorwürfe sowie die konsequente Darstellung der positiven Entwicklung, Einsicht und Reife des Mandanten. Zum Fall
Ergebnis: Keine Jugendstrafe – Verwarnung mit geringer Geldauflage
Freispruch Landgericht Bonn
Vor dem Landgericht Bonn wurde der Mandant wegen Vergewaltigung angeklagt. Es handelte sich um eine klassische Aussage-gegen-Aussage-Konstellation ohne objektive Beweise. Erschwerend kamen belastende Zeugenaussagen vom Hörensagen hinzu sowie die erhebliche zeitliche Distanz zum angeblichen Tatgeschehen. Strafverteidiger Ippolito setzte auf eine konsequente aussagepsychologische Verteidigung. Zudem konnte ein mögliches Motiv für eine Falschbeschuldigung aufgezeigt werden. Diese Aspekte erschütterten die Glaubhaftigkeit der Belastungsaussage entscheidend. Zum Fall
Ergebnis: Freispruch
Bewährung Amtsgericht Münster (Schöffengericht)
Vor dem Schöffengericht Münster wurde der Mandant wegen Vergewaltigung angeklagt. Aufgrund einer belastenden Beweislage – einschließlich einer weiteren Zeugin – drohte ihm eine mehrjährige Freiheitsstrafe. Erschwerend kam hinzu, dass die Anzeige erst Jahre nach dem angeblichen Tatgeschehen erstattet wurde, während der Mandant zwischenzeitlich ein stabiles Familienleben aufgebaut hatte und ein schwer erkranktes Kind betreute Strafverteidiger Ippolito verfolgte eine strikt ergebnisorientierte Verteidigungsstrategie mit dem Ziel, eine Haftstrafe zu vermeiden. Zum Fall
Ergebnis: Bewährung – Freiheit des Mandanten geschützt
Einstellung Landgericht Frankfurt am Main
Vor dem Landgericht Frankfurt am Main stand der Mandant wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung. Ihm wurde vorgeworfen, die Schulfreundin seiner Tochter vergewaltigt zu haben, während er dachte, sie habe geschlafen. Der Fall erregte bundesweite mediale Aufmerksamkeit – unter anderem berichteten BILD und die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) über das Verfahren. Strafverteidiger Ippolito entwickelte eine glaubhafte Einlassung, die ein Gegengewicht zur Anklage darstellte und Zweifel am Vorwurf begründete. Zum Fall
Ergebnis: Einstellung des Verfahrens – kein Urteil, keine Strafe, Freiheit des Mandanten geschützt
Bewährung Landgericht Karlsruhe (Berufung)
Der Mandant stand vor dem Landgericht Karlsruhe in der Berufungsinstanz. In erster Instanz hatte ihn das Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren ohne Bewährung verurteilt. Durch das strategische Verhandlungsgeschick von Strafverteidiger Ippolito und intensive Gespräche mit Gericht, Staatsanwaltschaft und Nebenklage konnte erreicht werden, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zum Fall
Ergebnis: Bewährung – keine dreijährige Haftstrafe, Freiheit des Mandanten geschützt
Freispruch Amtsgericht Mühlhausen (Schöffengericht)
Ergebnis: Freispruch – Freiheit des Mandanten gewahrt
Freispruch Amtsgericht Köln (Schöffengericht)
In einem Fall unter Arbeitskollegen nach einer Affäre deckte Strafverteidiger Ippolito digitale Widersprüche auf und sicherte entlastende Beweise. Hierdurch war die Belastungsaussage nicht mehr glaubhaft. Zum Fall
Ergebnis: Freispruch – Freiheit des Mandanten geschützt
Freispruch Amtsgericht Mayen (Schöffengericht)
Ein Lehrer stand vor gravierenden beruflichen und privaten Folgen. Strafverteidiger Ippolito arbeitete Widersprüche in der Belastungsaussage heraus und zeigte mögliche Gründe für eine Falschbeschuldigung auf. Zum Fall
Ergebnis: Freispruch – Freiheit und berufliche Existenz des Mandanten geschützt
Freispruch Amtsgericht Hamm (Schöffengericht)
In einer früheren Beziehung kam es während eines intimen Moments der Zweisamkeit zu einem schwerwiegenden Vorwurf. Strafverteidiger Ippolito zeigte Widersprüche in der Belastungsaussage und ein mögliches Rachemotiv auf. Zum Fall
Ergebnis: Freispruch – keine Haft, kein Eintrag ins Führungszeugnis, Freiheit des Mandanten gewahrt

Hier erkläre ich Ihnen alles Wichtige beim Vorwurf einer Vergewaltigung nach § 177 Abs. 6 StGB:
Anwalt erklärt: Vergewaltigung & Verteidigung
– Strafverteidiger Yannic Ippolito
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Danach wissen Sie
1. Vorladung | Anklage | Strafbefehl
Wie Sie sich bei einer polizeilichen Vorladung, einer Anklageschrift oder einem Strafbefehl richtig verhalten.
2. Tatvorwurf | Verteidigung
Was Ihnen genau vorgeworfen wird und welche Strategien zur Verteidigung bestehen.
3. Strafverfahren | Dauer
Wie das Strafverfahren von hier aus weitergeht und wie lange alles dauern kann.
4. Nächste Schritte | Plan
Was Sie als nächstes tun sollten und was nicht. Wie die Verteidigung am besten vorbereitet wird.
5. Kosten | Festpreis
Was die Strafverteidigung kosten wird und welche Ratenzahlung möglich ist.











