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#geregelt, Sexualstrafrecht

Vorwurf: Vergewaltigung einer alten Schulfreundin

Wo: Landgericht Bonn
Wann: 19.12.2025
Ergebnis: Freispruch

Vor dem Landgericht Bonn stand ein junger Familienvater wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB). Trotz belastender Zeugenaussagen und einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation konnte Strafverteidiger Ippolito durch intensive Befragung, Aufdeckung von Widersprüchen und das Herausarbeiten eines möglichen Motivs für eine Falschbeschuldigung einen Freispruch erreichen!

Ausgangslage: Späte Vorwürfe

Der Mandant war zum Zeitpunkt der Anklage ein junger Familienvater und alleiniger Ernährer seiner Familie. Umso größer war der Schock, als ihm die Staatsanwaltschaft Bonn vorwarf, vier Jahre zuvor eine ehemalige Schulfreundin in deren Wohnung vergewaltigt (§ 177 Abs. 6 StGB) zu haben.

Der Vorwurf traf den Mandanten völlig unvorbereitet. Zwischen ihm und der Zeugin hatte es in der Vergangenheit Kontakt gegeben, jedoch – aus Sicht des Mandanten – ausschließlich einvernehmliche sexuelle Handlungen. Gleichwohl erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Vergewaltigung vor dem Landgericht Bonn – ein Tatvorwurf mit enormer strafrechtlicher Tragweite im Sexualstrafrecht.

Da das Verfahren vor dem Landgericht Bonn geführt wurde, drohte im Falle einer Verurteilung eine mehrjährige Freiheitsstrafe, die nicht mehr zur Bewährung hätte ausgesetzt werden können.

Herausforderung: Aussage gegen Aussage mit belstanden Zeugen

Der Fall wies eine typische Konstellation im Sexualstrafrecht auf: Aussage gegen Aussage.

  1. Der Mandant bestritt den Tatvorwurf entschieden.
  2. Die Belastungszeugin schilderte eine Vergewaltigung.
  3. Unmittelbare Beweise existierten nicht.

Erschwerend kam hinzu, dass der angebliche Vorfall mehrere Jahre zurücklag. Die Belastungszeugin benannte zudem weitere Personen, denen sie sich im Nachhinein anvertraut haben wollte. Solche sogenannten Zeugen vom Hörensagen sind in der Beweiswürdigung zwar relevant, können aber die fehlende unmittelbare Beweisgrundlage nicht ersetzen.

Für den Mandanten bedeutete diese Situation eine enorme psychische Belastung. Eine Haftstrafe hätte nicht nur seine Freiheit, sondern auch die wirtschaftliche Existenz seiner Familie zerstört.

Verteidigungsstrategie: Glaubhaftigkeit angreifen

Strafverteidiger Ippolito setzte auf eine mehrschichtige Verteidigungsstrategie.

Zentral war zunächst, dem Gericht die Sicht des Mandanten nachvollziehbar zu vermitteln: Es habe keine Vergewaltigung gegeben, kein „Nein“, keine Ablehnung – sondern einvernehmliche sexuelle Kontakte.

Darüber hinaus analysierte Strafverteidiger Ippolito die Aussage der Belastungszeugin aussagepsychologisch und arbeitete in der Hauptverhandlung durch intensive Befragung:

  • Widersprüche in der inhaltlichen Darstellung,
  • Inkonstanzen zwischen früheren Angaben und der Aussage vor Gericht,
  • Detailarmut in der früheren Vernehmung als auch in der gerichtlichen Zeugenaussage,
  • Unstimmigkeiten und Unplausibles im Ablauf des behaupteten Geschehens

heraus.

Ein weiterer zentraler Punkt war die Herausarbeitung eines möglichen Motivs für eine Falschbeschuldigung. Im Raum stand der Vorwurf, die Anzeige könne aus Rache erfolgt sein – im Zusammenhang mit früheren Anschuldigungen aus der Jugendzeit des Mandanten, die jedoch nie zu einem Gerichtsverfahren geführt hatten.

Diese Aspekte erschütterten die Glaubhaftigkeit der Belastungsaussage erheblich.

Ergebnis: Freispruch

Die Staatsanwaltschaft beantragte eine mehrjährige Freiheitsstrafe  – eine Strafe ohne Bewährung und mit unmittelbarem Haftantritt.

Das Landgericht Bonn folgte jedoch der Argumentation von Strafverteidiger Ippolito. Nach umfassender Würdigung der Beweisaufnahme kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass der Vorwurf der Vergewaltigung nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden könne.

Die Aussage der Belastungszeugin hatte durch die herausgearbeiteten Widersprüche, Inkonstanzen und Detailarmut ihre erforderliche Glaubhaftigkeit verloren.

Es galt der Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten.

Ergebnis: Freispruch.

Der Mandant verließ den Gerichtssaal als freier Mann – ohne Vorstrafe, ohne Haft, mit gesicherter Zukunft für seine Familie.

Fazit: Aussagepsychologie entscheidend

Gerade bei Vorwürfen wie Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB) kommt es häufig allein auf die Glaubhaftigkeit der einzigen Belastungsaussage an, da eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation vorliegt.

Was in einer solchen Beweislage wichtig ist:

  1. Spezifische Erfahrung in der Aussagepsychologie
  2. Strategisches Vorgehen bei der Befragung von Belastungszeugen
  3. Das Erkennen menschlicher Motive hinter Falschbeschuldigungen

Strafverteidiger Ippolito ist auf Sexualstrafrecht und dort auf Fälle von Aussage-gegen-Aussage spezialisiert.

Wie entscheidend eine solche Expertise ist, hat sich in diesem Fall gezeigt: Er konnte einen Freispruch für den Mandanten erreichen und ihn vor einer mehrjährigen Haftstrafe aufgrund einer Falschbeschuldigung bewahren.

Ergebnis: Freispruch! Freiheit des Mandanten geschützt!


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FAQ zum Fall

1. Was bedeutet „Aussage gegen Aussage“ beim Vorwurf der Vergewaltigung?

In solchen Fällen stehen sich ausschließlich die Aussage der Belastungszeugin und die des Beschuldigten gegenüber. Objektive Beweise wie Videos, Spuren oder unabhängige Tatzeugen fehlen. Das Gericht muss daher allein anhand der Glaubhaftigkeit der Aussagen entscheiden.

2. Warum sind Widersprüche in der Aussage der Zeugin so entscheidend?

Widersprüche, Inkonstanzen oder wechselnde Details können die Glaubhaftigkeit einer Aussage erheblich erschüttern. Gerade bei lange zurückliegenden Vorwürfen prüft das Gericht besonders streng, ob die Schilderung lebensnah, konstant und frei von äußeren Einflüssen ist.

3. Welche Bedeutung hat ein Freispruch vor dem Landgericht für den Mandanten?

Ein Freispruch bedeutet, dass der Tatvorwurf nicht bewiesen werden konnte. Der Mandant gilt weiterhin als unschuldig, erhält keinen Eintrag im Führungszeugnis und muss keine Freiheitsstrafe verbüßen – seine persönliche, familiäre und berufliche Existenz bleibt vollständig geschützt.

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