Strafrecht | Strafverteidigung

Vorwurf: Vergewaltigung nach intimer Situation mit zwei Frauen
Vor dem Schöffengericht Münster stand der Mandant wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB). Aufgrund einer belastenden Beweislage drohte ihm eine mehrjährige Haftstrafe. Durch gezieltes Verhandlungsgeschick und eine ergebnisorientierte Verteidigungsstrategie gelang es Strafverteidiger Ippolito, eine Haftstrafe zu vermeiden. Ergebnis: Bewährung – Freiheit des Mandanten geschützt!
Ausgangslage: Partyabend mit Folgen
Der Mandant war an einem Abend gemeinsam mit einer Gruppe aus dem Musikverein feiern. Es wurde viel Alkohol konsumiert, die Stimmung war ausgelassen. Im Verlauf des Abends entwickelte sich zwischen zwei Frauen eine sexuelle Spannung, die später sogar in eine längerfristige Beziehung mündete.
In den späten Stunden fuhren die beiden Frauen gemeinsam mit dem Mandanten zu einer Bekannten, um dort zu übernachten. In der Wohnung kam es zunächst zu Annäherungen zwischen den beiden Frauen. Der Mandant stieß später dazu und legte sich mit ins Bett. Es soll zu Berührungen gekommen sein, bevor er aus dem Bett gedrängt wurde.
Die Anklage warf dem Mandanten vor, eine der Frauen gegen ihren Willen oral penetriert zu haben. Daraufhin sollen beide Frauen aufgesprungen sein und sich gemeinsam im Badezimmer eingeschlossen haben.
Auf dieser Grundlage erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB) vor dem Schöffengericht Münster – ein schwerer Vorwurf im Sexualstrafrecht, der eine erhebliche Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann.
Herausforderung: Schlechte Beweislage und extreme persönliche Belastung
Die Situation des Mandanten war außergewöhnlich belastend. Anders als in vielen Sexualstrafverfahren stand es hier nicht Aussage gegen Aussage, sondern es war eine weitere Zeugin zum behaupteten Tatgeschehen anwesend. Damit war die Beweislage für den Mandanten deutlich verschlechtert.
Erschwerend kam hinzu, dass die Strafanzeige erst mehrere Jahre nach dem angeblichen Tatgeschehen erstattet wurde. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Mandant längst ein neues Leben aufgebaut: Er war verheiratet, Vater mehrerer Kinder und fest im Familienleben verankert.
Besonders dramatisch war die familiäre Situation: Eines seiner Kinder war schwer erkrankt. Die Ärzte hatten eine stark eingeschränkte Lebenserwartung prognostiziert. Die größte Sorge des Mandanten war nicht die öffentliche Stigmatisierung, sondern die reale Angst, seine Familie – insbesondere sein krankes Kind – in den kommenden Jahren nicht begleiten zu können, sollte er zu einer Haftstrafe verurteilt werden.
Der Druck auf den Mandanten war enorm – emotional, familiär und existenziell.
Strategie: Freiheit als oberstes Ziel
Vor diesem Hintergrund entwickelte Strafverteidiger Ippolito eine strikt ergebnisorientierte Verteidigungsstrategie. Ziel war es nicht, einen langjährigen Rechtsstreit zu führen, sondern die Freiheit des Mandanten zu sichern.
Im Verhandlungstermin suchte Ippolito frühzeitig das Gespräch mit dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage. Er stellte die besonderen Umstände des Falles in den Vordergrund:
- den erheblichen Zeitabstand zwischen Tatvorwurf und Anklage,
- die zwischenzeitliche Lebensführung des Mandanten,
- die außergewöhnliche familiäre Belastung durch die schwere Erkrankung des Kindes.
Gemeinsam mit der Nebenklagevertretung wurde eine Lösung erarbeitet, die für alle Beteiligten zielführend war. Der Mandant erklärte sich bereit, Verantwortung zu übernehmen und einen finanziellen Ausgleich an die Zeugin zu leisten. Im Gegenzug wurde eine Lösung gesucht, die eine Haftstrafe vermeidet.
Ergebnis: Bewährung – Freiheit gesichert
Durch das Verhandlungsgeschick von Strafverteidiger Ippolito konnte schließlich eine Einigung mit allen Verfahrensbeteiligten erzielt werden.
Der Mandant zeigte sich geständig, leistete einen Ausgleichsbetrag an die Zeugin und erhielt im Gegenzug eine Bewährungsstrafe. Eine unmittelbare Haftstrafe wurde vermieden.
Damit konnte das zentrale Ziel der Verteidigung erreicht werden: Der Mandant blieb in Freiheit und konnte weiterhin für seine Familie – insbesondere für sein schwer erkranktes Kind – da sein.
Ergebnis: Bewährung. Keine Haft. Freiheit geschützt.
Fazit: Weitblick und Verhandlungsgeschick
Dieser Fall zeigt eindrücklich, dass Strafverteidigung mehr ist als reine Paragrafenanwendung. Gerade bei schweren Tatvorwürfen wie Vergewaltigung müssen auch die außerstrafrechtlichen Folgen eines Verfahrens in den Blick genommen werden.
Wenn die Freiheit eines Mandanten untrennbar mit dem Wohl seiner Familie verbunden ist, sind Weitblick, Empathie und Verhandlungsgeschick entscheidend. Genau diese Faktoren ermöglichten es hier, trotz schwieriger Beweislage eine Haftstrafe zu vermeiden.
Ergebnis: Bewährung. Keine Haftstrafe. Freiheit des Mandanten geschützt.
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FAQ zum Fall
1. Warum ist die besondere Situation mit zwei Frauen für die rechtliche Bewertung relevant?
Die Anwesenheit mehrerer Personen in einer intimen Situation verändert die Beurteilung der Beweislage erheblich. Gerade im Sexualstrafrecht steht häufig Aussage gegen Aussage. Ist eine weitere Zeugin beim behaupteten Tatgeschehen anwesend und hat dies mitbekommen, liegt gerade keine Aussage gegen Aussage-Situation mehr vor.
2. Welche Bedeutung hatte der lange Zeitabstand zwischen dem behaupteten Geschehen und der Anzeige?
Ein erheblicher zeitlicher Abstand kann die Beweiswürdigung beeinflussen, da Erinnerungen verblassen und Details im Laufe der Zeit unbewusst verändert werden können. Zudem stellt sich die Frage, warum der Vorwurf erst Jahre später erhoben wurde. Solche Aspekte spielen insbesondere bei der Glaubhaftigkeitsprüfung eine wichtige Rolle.
3. Warum kam es trotz schwieriger Beweislage zu einer Bewährungsstrafe statt Haft?
Im Fokus stand die Sicherung der Freiheit des Mandanten unter Berücksichtigung seiner persönlichen Lebensumstände, insbesondere seiner familiären Situation. Durch Verhandlungsgeschick, eine geständige Einlassung und eine einvernehmliche Lösung mit den Verfahrensbeteiligten konnte eine Haftstrafe beim Vorwurf der Vergewaltigung vermieden und eine Bewährung erreicht werden.
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Strafrecht ⋅ Sexualstrafrecht
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Wo: Amtsgericht HammErgebnis: FreispruchIhr Strafverteidiger

Yannic Ippolito
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