Beschuldigter einer Straftat?
Straf.Law #regelt
Verteidigung bei allen Vorwürfen im Strafrecht und Sexualstrafrecht – mit dem Ziel, Ihre Freiheit zu schützen, auch bei drohender Untersuchungshaft, damit Sie weiter Ihren Beruf ausüben und bei Ihrer Familie sein können
Kanzlei in Düsseldorf und Saarbrücken | Verteidigung in ganz Nordrhein-Westfalen & Saarland
Bekannte Verfahren aus: (Anklicken erlaubt)

Straf.Law #regelt für Sie
Verteidigung im allgemeinen Strafrecht und im Sexualstrafrecht, insbesondere bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen, Vorwürfen nach § 184b StGB oder § 177 StGB sowie bei Untersuchungshaft oder im Haftvollzug
Frühe Einstellung des Verfahrens
Ziel einer effektiven Verteidigung ist es, das Strafverfahren bereits frühzeitig im Ermittlungsverfahren zur Einstellung zu bringen – bevor es zu einer belastenden Hauptverhandlung oder einer Strafe kommt.
Hauptverhandlung verhindern
Öffentliche Hauptverhandlungen sind für Beschuldigte und Angehörige oft extrem belastend. Ziel ist es daher, das Verfahren vorzeitig zu beenden und so eine öffentliche Verhandlung zu vermeiden.
Führungszeugnis & Existenz schützen
Eintragungen im Führungszeugnis können gravierende Folgen für den Beruf haben. Um das zu vermeiden, zielt die Verteidigung darauf ab, Ihr Führungszeugnis sauber zu halten – damit Sie formal „nicht vorbestraft“ sind.
Worin Straf.Law #regelt
Verteidigung in allen Bereichen des allgemeinen Strafrechts – von der ersten Vernehmung bis zum Abschluss des Verfahrens.
Ohne Fachchinesisch, ohne Belehrungen – sondern mit einem klaren Plan, wie wir Ihre Situation gemeinsam #regeln.
Strafverteidiger Ippolito ist fachlich tief im Strafrecht verankert und lehrt seit 2019 Strafrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und seit 2024 am Landgericht Düsseldorf.
Zum allgemeinen Strafrecht zählen zahlreiche klassische Vorwürfe, bei denen Straf.Law regelmäßig verteidigt und nachweislich Erfolge erzielt:
- Diebstahl (§ 242 StGB)
- Einfache Körperverletzung (§ 223 StGB) und gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB)
- Bedrohung (§ 241 StGB), Beleidigung (§ 185 StGB)
- Betrug (§ 263 StGB) und Untreue (§ 266 StGB)
- Erpressung (§ 253 StGB)
- Geldwäsche (§ 261 StGB)
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
- Widerstand / Tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte (§§ 113, 114 StGB)
Spezialisierte Strafverteidigung bei allen Vorwürfen im Sexualstrafrecht – Diskret. Erfahren. Ohne Vorverurteilung.
Schwerpunkte der Verteidigung:
- Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen:
Verteidigung in Verfahren, in denen objektive Beweise fehlen und die Glaubhaftigkeit einer einzelnen Aussage entscheidet.
Zum Fachbeitrag oder Erfolge ansehen - Digitale Sexualdelikte (u. a. § 184b StGB):
Verteidigung bei Vorwürfen des Besitzes oder der Verbreitung kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB) – insbesondere bei Hausdurchsuchung und Beschlagnahme digitaler Geräte.
Zum Fachbeitrag oder Erfolge ansehen - Schwere Sexualdelikte:
Konsequente Verteidigung in sexualstrafrechtliche Verfahren mit drohender Untersuchungshaft, hohen Strafandrohungen und öffentlicher Tragweite.
Zum Fachbeitrag zu § 177 Abs. 6 StGB (Vergewaltigung)
→ Mehr zur spezialisierten Verteidigung im Sexualstrafrecht
→ Verteidigung im Sexualstrafrecht in Düsseldorf & NRW
→ Verteidigung im Sexualstrafrecht in Saarbrücken & Saarland
Untersuchungshaft & Haftvollzug bedeuteten massive Einschnitte in das Leben:
Die Freiheit ist entzogen und der Kontakt zur Außenwelt stark eingeschränkt. Häufig entsteht zusätzlich Unsicherheit darüber, was erlaubt ist, was beantragt werden kann und wie Einfluss auf die Situation genommen werden kann.
Straf.Law vertritt Mandanten konsequent in Haftsituationen – von der Haftprüfung (§ 117 StPO) zur Haftbeschwerde (§ 304 StPO) bis hin zu vollzugsrechtlichen Maßnahmen während der Inhaftierung.
Ziele sind,
- den Freiheitsentzug zu überprüfen,
- Haftbedingungen zu verbessern und die
- Voraussetzungen für Besuche, Kommunikation, medizinische Versorgung und Lockerungen rechtlich durchzusetzen.

Aktuelle Erfolge:Was zuletzt #geregelt wurde
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Wer für Sie #regelt
Rechtsanwalt, Strafverteidiger, Lehrbeauftragter für Strafrecht (Universität Düsseldorf, Landgericht Düsseldorf), Doktorand & Zertifizierter Coach (ILS)
Rechtsanwalt Yannic Ippolito verteidigt Mandanten in komplexen Strafverfahren – mit besonderem Fokus auf Sexualstrafrecht, Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen, Verfahren nach § 184b StGB und haftnahen Situationen.
Seine Tätigkeit verbindet anwaltliche Praxis, wissenschaftliche Vertiefung und Lehrtätigkeit. Dieses Zusammenspiel sorgt für eine Verteidigung, die juristisch präzise, strategisch durchdacht und auf das Wesentliche konzentriert ist.
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Wo #geregelt wird
Noch Fragen?
Nein! Sie sind nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen. Machen Sie nicht den Fehler und kommen Sie einer polizeilichen Vorladung nach!
Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Auch, wenn Sie der Meinung sind, dass Sie „es nicht waren“. Beachten Sie: Alles, was Sie bei der Polizei sagen, kann gegen Sie verwendet werden.
Lassen Sie es #regeln. Strafverteidiger Ippolito sagt den Vernehmungstermin bei der Polizei noch heute für Sie ab! – Und verfasst dann ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft mit dem Ziel: Einstellung des Verfahrens.
Ja. Wenn Sie eine Anzeige erhalten haben, ist es sehr wichtig, nichts ohne anwaltlichen Rat zu tun.
Selbst wenn Sie glauben, „nichts gemacht“ zu haben, sollten Sie niemals einer polizeilichen Vorladung nachkommen und bei der Polizei eine Aussage machen.
Beachten Sie: Alles, was Sie bei der Polizei sagen, kann gegen Sie verwendet werden.
Lassen Sie es #regeln. Strafverteidiger Ippolito bietet Ihnen noch heute eine kostenlose Ersteinschätzung an.
Wichtig: Ein Strafbefehl ist fast wie ein Urteil – wenn Sie nicht fristgerecht innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen.
In viele Fällen kann #geregelt werden:
- Deutliche Reduzierung der Geldstrafe
- Aufhebung der Nebenstrafen (z. B. Führerschein)
- Einstellung des Verfahrens
Strafverteidiger Ippolito legt noch heute Einspruch gegen Ihren Strafbefehl ein. Lassen Sie sich noch heute in einem kostenlosen Erstgespräch beraten.
Ein guter Anwalt für Strafrecht / ein guter Strafverteidiger sollte spezialisiert auf Strafrecht sein, über Erfahrung vor Gericht verfügen und schnell erreichbar sein.
Tipps zur Auswahl:
Achten Sie auf einen Anwalt mit Spezialisierung auf Strafrecht
Prüfen Sie, ob der Anwalt für Strafrecht sich fachlich weiterbildet oder als Dozent für Strafrecht tätig ist
Lesen Sie sich Bewertungen von Mandanten durch (z. B. anwalt.de)
Lesen Sie sich aktuelle Erfolge des Anwalts für Strafrecht durch
Strafverteidigung ist Vertrauenssache: Rufen Sie an und klären Sie, ob Sie sich gut aufgehoben fühlen.
Ein typisches Strafverfahren läuft in mehreren Schritten ab:
Strafanzeige (bei der Polizei) oder sonstiger Hinweis
Ermittlungsverfahren (Polizei prüft den Fall) / ggf. Untersuchungshaft
Anklage oder Strafbefehl (Staatsanwaltschaft entscheidet)
Hauptverhandlung vor Gericht und Urteil (Abschluss der 1. Instanz)
Rechtsmittel (2. Instanz: Berufung / Revision)
Straf.Law begleitet Sie durch alle Phasen und setzt sich für Ihre Rechte ein.
Schildern Sie noch heute Ihren Fall und holen Sie sich eine kostenlose Ersteinschätzung ein.
In den meisten Fällen übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung nicht die Kosten für Ihren Strafverteidiger – das gilt vor allem dann, wenn Ihnen eine Vorsatztat vorgeworfen wird.
Zudem: Im Strafrecht gibt es keine Prozesskostenhilfe.
Die Höhe der Kosten für Ihre Verteidigung hängt davon ab, was #geregelt werden soll; etwa:
- Welche Lage des Verfahrens
- Welcher Tatvorwurf
- Wie viele Tatvorwürfe
- Umfang der Verteidigung
- Schwierigkeitsgrad der Sache
Strafverteidigung beginnt mir Klarheit – auch bei den Kosten!
Deswegen bietet Straf.Law in der Regel Strafverteidigung zu Festpreisen an. So wissen Sie bereits im Vorfeld, wie viel Ihre Strafverteidigung kostet.
Lassen Sie sich noch heute in Ihrer kostenlosen Ersteinschätzung auch bzgl. der Kosten und der Möglichkeit zur Ratenzahlung beraten.
Sie schildern Ihren Fall – telefonisch oder per Rückruf-Formular. Strafverteidiger Ippolito erklärt Ihnen:
1. Vorladung | Anklage | Strafbefehl | Untersuchungshaft: Wie Sie sich bei einer polizeilichen Vorladung, einer Anklageschrift, einem Strafbefehl oder drohender Untersuchungshaft richtig verhalten. Was Ihnen genau vorgeworfen wird und welche Strategien zur Verteidigung bestehen.
2. Tatvorwurf | Verteidigung: Was Ihnen genau vorgeworfen wird und welche Strategien zur Verteidigung bestehen.
3. Strafverfahren | Dauer: Wie das Strafverfahren von hier aus weitergeht und wie lange alles dauern kann.
4. Nächste Schritte | Plan: Was Sie als nächstes tun sollten und was nicht. Wie die Verteidigung am besten vorbereitet wird.
5. Kosten | Festpreis: Was die Strafverteidigung kosten wird und welche Ratenzahlung möglich ist.
























