Strafrecht | Strafverteidigung

Vorwurf: Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Inhalte im Erotikchat
Vor dem Schöffengericht Dülmen stand der Mandant wegen des Vorwurfs der Verbreitung und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte (Kinderpornographie) in rund 750 Dateien. Trotz der schweren Anklage, die gesetzlich nur mit Freiheitsstrafe bedroht ist, konnte Strafverteidiger Ippolito durch die Einführung zahlreicher Strafmilderungsgründe – wie Reue, Therapiebereitschaft und Schadenswiedergutmachung – eine Bewährungsstrafe erreichen. Die Freiheit des Mandanten blieb geschützt.
Der Mandant war in Erotikportalen unterwegs. Dort soll er in einem Chat auch kinderpornographische Inhalte (Kinderpornographie) geteilt haben. Kurze Zeit später wurde beim Mandanten die Wohnung durchsucht.
Der Vorwurf in der Anklage: Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Inhalte (Kinderpornographie).
Der Tatvorwurf umfasste ca. 750 Dateien.
Herausforderung: Freiheit bedroht
Ein schwerer Vorwurf – und noch schwereren Folgen: Für diese Straftat sieht das Strafgesetz keine Geldstrafe, sondern nur noch Freiheitsstrafe vor.
Der Mandant drohte also nicht nur seine Freiheit zu verlieren. Zumal stand er unter enormen emotionalen Stress, weil diese Strafverfahren seine Ehe belastete.
Strategie: Strafmilderungsgründe
Strafverteidiger Ippolito gelang es, eine Vielzahl von Strafmilderungsgründen in das Strafverfahren einzuführen. Hierzu zählten etwa:
- Reue und Einsicht des Mandanten,
- Therapiebereitschaft und
- Schadenswiedergutmachung.
Ergebnis: Freiheit
Durch die engmaschige Betreuung und die umfassende Vorbereitung der Hauptverhandlung konnte Strafverteidiger Ippolito den Grundstein für eine erfolgreiche Verteidigung beim Vorwurf Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Inhalte (Kinderpornographie) legen.
Dadurch gelang es Strafverteidiger Ippolito das Gericht davon zu überzeugen, eine Bewährungsstrafe auszusprechen.
Ergebnis: Freiheit des Mandanten gesichert!
Fazit: Strategische Vorbereitung zahlt sich aus
Gerade beim Tatvorwurf Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Inhalte (Kinderpornographie) ist es wichtig. frühzeitig eine zielführende Verteidigungsstrategie mit dem Mandanten abzustimmen.
Nur so kann es gelingen, die Freiheit des Mandanten am Ende zu sichern!
Ergebnis: Bewährung. Keine Haft. Freiheit geschützt!
Häufige Fragen (FAQ)
1. Droht bei dem Vorwurf Besitzes kinderpornographischer Inhalte immer eine Haftstrafe?
Ja. Nach aktueller Rechtslage sieht das Gesetz keine Geldstrafe vor. Eine spezialisierte Verteidigungsstrategie kann jedoch oft eine Bewährungsstrafe ermöglichen – oder gar einen Freispruch!
2. Welche Rolle spielt Reue vor Gericht?
Reue und Einsicht können bei der Strafzumessung entscheidend sein. In Verbindung mit glaubhaften Therapiebereitschaften können sie beim Vorwurf Besitz oder Verbreitung von Kinderpornographie zu einer deutlichen Strafmilderung führen.
3. Ist Schadenswiedergutmachung bei Kinderpornographie möglich?
Ja, in begrenztem Rahmen. Zwar kann der eigentliche Schaden nicht rückgängig gemacht werden, doch aktive Bemühungen, Verantwortung zu übernehmen, können strafmildernd wirken.
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Danach wissen Sie
1. Vorladung | Anklage | Strafbefehl
Wie Sie sich bei einer polizeilichen Vorladung, einer Anklageschrift oder einem Strafbefehl richtig verhalten.
2. Tatvorwurf | Verteidigung
Was Ihnen genau vorgeworfen wird und welche Strategien zur Verteidigung bestehen.
3. Strafverfahren | Dauer
Wie das Strafverfahren von hier aus weitergeht und wie lange alles dauern kann.
4. Nächste Schritte | Plan
Was Sie als nächstes tun sollten und was nicht. Wie die Verteidigung am besten vorbereitet wird.
5. Kosten | Festpreis
Was die Strafverteidigung kosten wird und welche Ratenzahlung möglich ist.