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#geregelt, Sexualstrafrecht

Vorwurf: Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Inhalte

Wo: Amtsgericht Bochum
Wann: 08.11.2024
Ergebnis: Bewährung

Vor dem Schöffengericht Bochum stand ein Mandant wegen des Vorwurfs der Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB) sowie Jugendpornographie. Trotz rund 3.500 Dateien gelang es Strafverteidiger Ippolito, eine Bewährungsstrafe zu erreichen. Ergebnis: Freiheit gesichert!

Ausgangslage

Dem Mandanten wurde vor dem Schöffengericht in Bochum eine schwere Straftat vorgeworfen: Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB) sowie Verbreitung und Besitz von Jugendpornographie (§ 184c StGB).

Der Tatvorwurf umfasste ca. 3.500 Dateien.

Das Strafrecht sieht für diese Straftaten keine Geldstrafe mehr vor, sondern nur noch Freiheitsstrafe.

Umso wichtiger ist es, in diesen Fällen eine klare Verteidigungsstrategie zu entwickeln, um die Freiheit des Mandanten zu schützen.

Strategie: Strafmilderungsgründe

Strafverteidiger Ippolito gelang es, eine Vielzahl von Strafmilderungsgründen in das Strafverfahren einzuführen. Hierzu zählten etwa:

  1. Reue und Einsicht des Mandanten,
  2. Therapiebereitschaft und
  3. Schadenswiedergutmachung.

Ergebnis: Freiheit

Durch die engmaschige Betreuung und die umfassende Vorbereitung der Hauptverhandlung konnte Strafverteidiger Ippolito den Grundstein für eine erfolgreiche Verteidigung beim Vorwurf Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB) sowie Jugendpornographie (§ 184c StGB) legen.

Trotz der hohen Anzahl der Dateien gelang es Strafverteidiger Ippolito die Staatsanwaltschaft und das Gericht davon überzeugen, eine Bewährungsstrafe auszusprechen.

Ergebnis: Bewährung. Freiheit des Mandanten gesichert!

Fazit: Strategische Vorbereitung zahlt sich aus

Gerade in Fällen von Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB) ist es wichtig. frühzeitig eine zielführende Verteidigungsstrategie mit dem Mandanten abzustimmen.

Nur so kann es gelingen, die Freiheit des Mandanten am Ende zu sichern!

Ergebnis: Bewährung. Freiheit des Mandanten gesichert!

Häufige Fragen (FAQ)

1. Welche Strafen drohen bei Kinderpornografie?

Nach § 184b StGB droht bei Verbreitung oder Besitz kinderpornographischer Inhalte eine Freiheitsstrafe. Geldstrafen sind in diesen Fällen nicht mehr vorgesehen.

2. Welche Bedeutung haben Strafmilderungsgründe?

Strafmilderungsgründe wie Reue, Einsicht, Therapiebereitschaft oder Schadenswiedergutmachung können entscheidend dafür sein, dass das Gericht eine Strafe zur Bewährung aussetzt – und so die Freiheit des Mandanten gesichert wird.

3. Warum ist eine frühzeitige Verteidigungsstrategie so wichtig?

Gerade bei schweren Vorwürfen wie im Bereich der Kinderpornografie kann nur eine rechtzeitig entwickelte Verteidigungsstrategie verhindern, dass es zu einer Haftstrafe kommt. Vorbereitung und enge Zusammenarbeit mit dem Strafverteidiger sind hier der Schlüssel zum Erfolg.

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