Strafrecht | Strafverteidigung

Vorwurf: Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Inhalte
Vor dem Schöffengericht Recklinghausen wurde ein Mandant wegen Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Inhalte (Kinderpornographie) angeklagt. Trotz des ernsten Tatvorwurfs von 15 Dateien und der drohenden Freiheitsstrafe gelang es Strafverteidiger Ippolito, eine Strafe am unteren Rand des Strafrahmens durchzusetzen – auf Bewährung. Freiheit gesichert!
Ausgangslage
Dem Mandanten wurde vor dem Schöffengericht in Recklinghausen eine schwere Straftat vorgeworfen: Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Inhalte (Kinderpornographie).
Der Tatvorwurf umfasste 15 Dateien.
Das Strafrecht sieht für diese Straftaten keine Geldstrafe mehr vor, sondern nur noch Freiheitsstrafe. Umso wichtiger ist es, in diesen Fällen eine klare Verteidigungsstrategie zu entwickeln, um die Freiheit des Mandanten zu schützen.
Strategie: Strafmilderungsgründe
Strafverteidiger Ippolito gelang es, eine Vielzahl von Strafmilderungsgründen in das Strafverfahren einzuführen. Hierzu zählten etwa:
- Reue und Einsicht des Mandanten,
- Darstellung der Umstände, die hierzu geführt haben und
- Schadenswiedergutmachung.
Ergebnis: Freiheit
Durch die engmaschige Betreuung und die umfassende Vorbereitung der Hauptverhandlung konnte Strafverteidiger Ippolito den Grundstein für eine erfolgreiche Verteidigung beim Vorwurf Verbreitung und Besitz kinderpornographische Inhalte (Kinderpornographie) legen.
Hierdurch gelang es Strafverteidiger Ippolito die Staatsanwaltschaft und das Gericht davon überzeugen, eine Bewährungsstrafe am untersten Rand des gesetzlichen Strafrahmens auszusprechen.
Ergebnis: Freiheit des Mandanten gesichert!
Fazit: Strategische Vorbereitung zahlt sich aus
Gerade in Fällen von Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Inhalte (Kinderpornographie) ist es wichtig. frühzeitig eine zielführende Verteidigungsstrategie mit dem Mandanten abzustimmen.
Nur so kann es gelingen, die Freiheit des Mandanten am Ende zu sichern!
Ergebnis: Bewährung. Keine Haft. Freiheit geschützt!
Häufige Fragen (FAQ)
1. Droht bei Kinderpornographie immer eine Freiheitsstrafe?
Ja. Das Gesetz sieht bei Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Inhalte keine Geldstrafe mehr vor, sondern Freiheitsstrafe. Ob diese zur Bewährung ausgesetzt wird, hängt vom Einzelfall ab sowie von der Verteidigungsstrategie.
2. Welche Rolle spielen Strafmilderungsgründe?
Strafmilderungsgründe wie Reue, Einsicht, Therapie oder Schadenswiedergutmachung können entscheidend sein, um eine Haftstrafe in eine Bewährungsstrafe umzuwandeln.
3. Was bedeutet eine Bewährungsstrafe für das Führungszeugnis?
Eine zur Bewährung ausgesetzte Strafe wird zwar im Bundeszentralregister eingetragen, aber der Mandant kann weiter in Freiheit leben – vorausgesetzt, er hält sich an die Bewährungsauflagen.
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Danach wissen Sie
1. Vorladung | Anklage | Strafbefehl
Wie Sie sich bei einer polizeilichen Vorladung, einer Anklageschrift oder einem Strafbefehl richtig verhalten.
2. Tatvorwurf | Verteidigung
Was Ihnen genau vorgeworfen wird und welche Strategien zur Verteidigung bestehen.
3. Strafverfahren | Dauer
Wie das Strafverfahren von hier aus weitergeht und wie lange alles dauern kann.
4. Nächste Schritte | Plan
Was Sie als nächstes tun sollten und was nicht. Wie die Verteidigung am besten vorbereitet wird.
5. Kosten | Festpreis
Was die Strafverteidigung kosten wird und welche Ratenzahlung möglich ist.