Strafrecht | Strafverteidigung

Vorwurf: Gefährliche Körperverletzung im Kindergarten
Staatsanwaltschaft Düsseldorf: Ein Kindergärtner sah sich dem schweren Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung ausgesetzt. Durch die Verteidigungsstrategie von Strafverteidiger Ippolito konnte das Verfahren eingestellt werden – gegen eine Geldauflage. Keine Anklage, kein Eintrag im Führungszeugnis.
Ausgangslage
Der Mandant war als Kindergärtner tätig. Aufgrund eines Vorfalls bei der Arbeit veränderte sich das Leben des Mandanten: Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf führte gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlichen Körperverletzung.
Der Vorwurf:
- Er habe ein Kind gegen ein Klettergerüst geschubst,
- es gekniffen und
- sogar geworfen.
Zudem sollen zwei fremde Personen den Vorfall beobachtet haben.
Herausforderung: Ruf und Existenz standen auf dem Spiel
Eine öffentliche Gerichtsverhandlung wegen gefährliche Körperverletzung hätte den Mandanten beruflich und sozial ruiniert.
- Der Verlust des Arbeitsplatzes würde drohen.
- Selbst ein Freispruch hätte möglicherweise nicht mehr geholfen, um das verlorene Vertrauen zurückzugewinnen.
Die Situation war also hochbrisant – sowohl rechtlich als auch menschlich.
Strategie: Juristische Expertise und menschliche Seite
Strafverteidiger Ippolito analysierte den Fall aus juristischer und menschlicher Sicht:
1. Strafrecht:
Selbst wenn man die Aussagen als wahr unterstellt, würde keine gefährliche Körperverletzung vorliegen. Der Tatbestand war schlicht nicht erfüllt.
2. Strafprozessrecht:
Die Aussagen der Zeugen waren zu vage und unkonkret.
Sie erfüllten nicht die strafprozessualen Anforderungen, um eine Anklage zu rechtfertigen.
3. Menschlich:
Strafverteidiger Ippolito machte klar, dass es sich ansonsten um einen einmaligen Ausrutscher gehandelt hätte.
Zudem:
- Es gab keine bleibenden Schäden beim Kind.
- Der Vorfall war eingebettet in einen stressigen Kita-Alltag, der erklärt, aber nicht entschuldigt.
Ergebnis: Einstellung
Durch den Einstellungsantrag von Strafverteidiger Ippolito konnte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf überzeugt werden, keine Anklage zu erheben, sondern das Verfahren wegen gefährliche Körperverletzung gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen.
Ergebnis: Einstellung des Verfahrens! Keine Anklage. Kein Eintrag im Führungszeugnis.
Fazit: Kontext geben
Strafrecht ist mehr als Paragrafen. Es geht auch darum, Menschen zu verstehen, ihre Situation einzuordnen und ihre Rechte entschlossen zu verteidigen.
In diesem Fall hat Strafverteidiger Ippolito beim Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung gezeigt:
- Juristisches Fachwissen,
- Empathie, und
- eine klare Verteidigungslinie führen zum Erfolg.
Ergebnis: Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Keine Anklage. Kein Eintrag im Führungszeugnis.
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Häufige Fragen (FAQ)
1. Was versteht man unter gefährlicher Körperverletzung?
Gefährliche Körperverletzung liegt etwa vor, wenn eine Körperverletzung unter Einsatz von Waffen, gefährlichen Werkzeugen oder in einer lebensgefährdenden Weise begangen wird. Der Vorwurf ist deutlich schwerwiegender als eine einfache Körperverletzung.
2. Kann ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung im Ermittlungsverfahren eingestellt werden?
Ja. Wenn die Beweislage unsicher ist oder die Tat rechtlich nicht den Vorwurf trägt, kann ein erfahrener Strafverteidiger die Einstellung des Verfahrens erreichen – ohne Hauptverhandlung.
3. Was bedeutet eine Einstellung für das Führungszeugnis?
Wird ein Verfahren im Ermittlungsverfahren eingestellt, erfolgt keine Verurteilung und kein Eintrag ins Führungszeugnis. Der Beschuldigte gilt weiterhin als nicht vorbestraft, was insbesondere für Beruf und Zukunftsperspektiven entscheidend ist.
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