Strafrecht | Strafverteidigung

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#geregelt, Strafrecht

Vorwurf: Gefährliche Körperverletzung bei der Freundin mit einem Bürostuhl

Wo: Amtsgericht Saarlouis
Wann: 16.10.2025
Ergebnis: Bewährung
Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken klagte den Mandanten vor dem Amtsgericht Saarlouis wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung (§ 224 StGB) an. Er soll seine Partnerin in einem Streit geschlagen und mit einem Stuhl beworfen haben. Trotz dokumentierter Verletzungen, Vorstrafen und einer zweiten Anklage gelang es Strafverteidiger Ippolito, das Gericht von einer Bewährungsstrafe zu überzeugen. Ergebnis: Bewährung. Keine Haft. Freiheit des Mandanten geschützt.

Ausgangslage: Beziehung, Streit & Eskalation

Der Mandant befand sich in einer schwierigen Beziehung. Zwischen ihm und seiner Partnerin kam es immer wieder zu Spannungen, Streit und emotional aufgeladenen Situationen. Eines Abends eskalierte ein Streit – und genau dieser Abend führte später zur Anklage vor dem Amtsgericht Saarlouis.

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken warf dem Mandanten vor, seine Freundin mehrfach geschlagen, geschubst und sogar mit einem Bürostuhl beworfen zu haben.

Die Frau erlitt mehrere Hämatome und eine Platzwunde, die im Krankenhaus behandelt werden mussten.

Der Tatvorwurf lautete daher: Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) – ein Vergehen, das mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten Freiheitsstrafe bedroht ist.

Herausforderung: Erdrückende Beweislage & Vorstrafen

Die Verteidigung stand vor einer äußerst schwierigen Ausgangssituation:

  • Die Verletzungen der Frau waren ärztlich dokumentiert,
  • mehrere Fotos der Wunden befanden sich in der Ermittlungsakte,
  • und es lagen mehrere Vorstrafen des Mandanten vor.

Damit war klar: Ein einfaches Bestreiten oder Leugnen wäre aussichtslos gewesen.

Hinzu kam eine zweite Anklage. Der Mandant soll gegen das Gewaltschutzgesetz verstoßen haben, indem er trotz richterlichen Verbots Kontakt zu seiner Ex-Partnerin suchte – über soziale Medien und in der Nähe ihrer Wohnung.

Damit drohte dem Mandanten eine Haftstrafe und seine Freiheit war in Gefahr..

Das Ziel von Strafverteidiger Ippolito war deshalb klar: Freiheit sichern – durch eine Bewährungsstrafe.

Strategie: Verantwortung übernehmen

Strafverteidiger Ippolito entschied sich für eine offene und strategisch kluge Linie. Statt ein aussichtsloses Leugnen zu riskieren, setzte er auf Einsicht, Reue und Verhandlungsgeschick.

Gemeinsam mit dem Mandanten sollte eine ehrliche Einlassung vorbereitet, die die Tat nicht beschönigte, aber die emotionale Ausnahmesituation in den Vordergrund gestellt werden.

Der Mandant sollte sein Fehlverhalten einräumen, sich entschuldigen und die persönlichen Belastungen, die zu der Eskalation geführt hatten – insbesondere Stress und Beziehungsprobleme – schildern.

Ergebnis: Freiheit gesichert

Trotz der belastenden Beweislage und der Vorstrafen konnte Strafverteidiger Ippolito das Amtsgericht Saarlouis davon überzeugen, dass eine kurze Freiheitsstrafe von sieben Monaten zur Bewährung ausgesetzt werden konnte.

Damit wurde die Freiheit des Mandanten trotz des schweren Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung gesichert.

Ergebnis: Bewährung. Keine Haft. Freiheit gesichert.

Fazit: Verteidigung anhand der Beweislage

In Fällen mit klarer Beweislage ist das Ziel einer erfolgreichen Strafverteidigung nicht, das Unmögliche zu leugnen, sondern das Mögliche zu erreichen: den Menschen in seiner Gesamtheit zu zeigen und die Zukunftsperspektive zu retten.

Strafverteidiger Ippolito stellte genau das unter Beweis: Mit strategischem Feingefühl, Verhandlungskompetenz und psychologischem Gespür gelang es ihm, eine Haftstrafe zu verhindern und die Freiheit seines Mandanten zu sichern.

Ergebnis: Bewährung. Keine Haft. Freiheit geschützt.


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FAQ zum Fall

1. Wann droht bei gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe?

Das Gesetz sieht bei gefährlicher Körperverletzung (§ 224 StGB) eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten vor. Eine Bewährung ist nur bei günstiger Sozialprognose möglich, wenn keine höhere Strafe als zwei Jahre ausgesprochen wird.

2. Warum wurde der Mandant trotz Vorstrafen nicht inhaftiert?

Das Geständnis ist ein enormer Strafmilderungsfaktor im Strafrecht. Hierdurch wird dem Opfer regelmäßig die belastende Zeugenaussage erspart und die Beweisaufnahme verkürzt. Dies wirkt sich immer positiv auf das Strafmaß aus und kann im Einzelfall zu einer Bewährungsstrafe führen.

3. Warum ist Verhandlungsgeschick in solchen Fällen entscheidend?

Gerade bei erdrückender Beweislage kann ein erfahrener Strafverteidiger durch geschickte Kommunikation mit Gericht und Staatsanwaltschaft den Ausgang entscheidend beeinflussen und eine Freiheitsstrafe vermeiden.

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    Strafrecht ⋅ Sexualstrafrecht

     

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