Strafrecht | Strafverteidigung

Aktuelle Erfolge
#geregelt, Jugendstrafrecht, Sexualstrafrecht

Vorwurf: Besitz von Kinderpornographie im Klassenchat

Wo: Amtsgericht Hagen
Wann: 23.10.2025
Ergebnis: Einstellung

Erfolgreiche Einstellung eines Verfahrens wegen des Vorwurfs Besitz kinderpornographischer Inhalte nach § 184b StGB am Amtsgericht Hagen im Jugendstrafrecht. Strafverteidiger Ippolito erreichte, dass das Verfahren ohne Strafe und ohne Eintrag im Führungszeugnis beendet wurde. Für den jungen Mandanten war dies entscheidend, da seine berufliche Zukunft – insbesondere die Bewerbung bei der Polizei – akut gefährdet war.

Ausgangslage

Der Fall begann in einer WhatsApp-Gruppe einer Schulklasse. Dort tauschten die Schülerinnen und Schüler sowohl schulische Inhalte als auch private Nachrichten aus. Wie in vielen Jugendgruppen kam es häufig zu sogenanntem Sticker-Spamming.

Der junger Mandant hatte zuvor ein kinderpornographisches Bild zugeschickt bekommen – eine Datei, die er hätte löschen müssen. In der Dynamik des Sticker-Spammings klickte er versehentlich auf genau dieses Bild und teilte es unbewusst in der Gruppenunterhaltung. Eine Schülerin informierte daraufhin die Klassenlehrerin.

Die Konsequenz: Ein Ermittlungsverfahren wegen Besitzes von Kinderpornographie (§ 184b StGB), später Anklage vor dem Amtsgericht Hagen (Jugendrichter).

Herausforderung: Berufliche Zukunft gefährdet

Besonders einschneidend war die Nachricht, die der Mandant kurz darauf von der Polizei erhielt: Seine Bewerbung für eine Ausbildung wurde wegen des laufenden Strafverfahrens abgelehnt.

Für einen jungen Menschen, der Polizist werden möchte, ein Schock – und ein massiver Einschnitt in die berufliche Zukunft.

Das Ziel war daher klar: Alles tun, um eine Einstellung zu erreichen und seine Laufbahn zu retten.

Strategie: Strafmilderungsgründe

Strafverteidiger Ippolito suchte frühzeitig das Gespräch mit der zuständigen Jugendrichterin. Die besonderen Umstände des Einzelfalls wurden transparent in der Gerichtsverhandlung dargestellt:

  1. ein einmaliger, unbedachter Fehltritt
  2. ohne jegliche kriminelle Energie.
  3. Zudem zeigte der Mandant sofortige Reue und Einsicht.

Ippolito argumentierte zudem, dass die bereits eingetretenen Folgen – insbesondere die Ablehnung der Polizeibewerbung – eine erhebliche Belastung darstellen und im Ergebnis bereits einer „Strafe“ gleichkommen.

Ergebnis: Einstellung des Verfahrens

Das Gericht folgte der Argumentation der Verteidigung. Staatsanwaltschaft und Jugendrichter erklärten sich einverstanden, das Verfahren wegen Besitzes kinderpornographischer Inhalte einzustellen. Damit konnte die berufliche Zukunft des Mandanten – insbesondere sein Traum, Polizist zu werden – gewahrt werden.

Ergebnis: Einstellung des Verfahrens. Keine Strafe. Kein Eintrag im Führungszeugnis. Berufliche Zukunft des jungen Mandanten geschützt.

Fazit: Strategische Vorbereitung zahlt sich aus

Gerade Jugendliche können in Chatsituationen impulsiv handeln, ohne die Tragweite zu erkennen. Strafverteidiger Ippolito zeigte dem Gericht, welche gravierenden Folgen bereits ein Ermittlungsverfahren nach § 184b StGB haben kann, und wie stark der Mandant bereits durch die Ablehnung der Polizeibewerbung getroffen wurde.

Durch klare Einsicht, Reue und eine frühzeitige Kommunikation mit dem Gericht konnte die Einstellung erreicht werden. Ein Erfolg, der die Zukunft des jungen Mandanten nachhaltig schützt.

Ergebnis: Einstellung. Keine Strafe. Kein Eintrag im Führungszeugnis.

Häufige Fragen (FAQ)

1. Führt der Besitz kinderpornographischer Inhalte immer zu einer Verurteilung?

Nein. Je nach Einzelfall – insbesondere bei Jugendlichen, einmaligen Versehen oder fehlender krimineller Energie – kann die Verteigung eine Einstellung des Verfahrens erreichen.

2. Welche Rolle spielt Reue und Einsicht bei Jugendstrafverfahren?

Eine sehr große. Gerade im Jugendstrafrecht steht Erziehung vor Bestrafung. Einsicht, Reue und ein erkennbar einmaliger Fehltritt wirken stark entlastend.

3. Kann ein Ermittlungsverfahren nach § 184b StGB die berufliche Zukunft gefährden?

Ja. Bereits ein laufendes Verfahren kann Bewerbungen bei Polizei, Zoll, Bundeswehr oder im öffentlichen Dienst behindern. Eine Einstellung des Verfahrens ist regelmäßig erforderlich, um die berufliche Zukunft des Mandanten zu schützen – wenn kein Freispruch in Betracht kommt.

Kostenlose Ersteinschätzung Heute

Jetzt anrufen und kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls erhalten

Oder schreiben Sie eine Nachricht – Sie erhalten innerhalb von einer Stunde einen Rückruf!





    Strafrecht ⋅ Sexualstrafrecht

     

    Was zuletzt #geregelt wurde

     

    Vorwurf: Gefährliche Körperverletzung bei der Freundin mit einem Bürostuhl
    Wo: Amtsgericht Saarlouis
    Ergebnis: Bewährung
    Vorwurf: Vergewaltigung bei Schulfreundin der eigenen Tochter
    Wo: Landgericht Frankfurt am Main
    Ergebnis: Einstellung
    Vorwurf: Besitz von Kinderpornographie durch Instagram-Chat bei vorgespielter anderer Identität
    Wo: Amtsgericht Hagen
    Ergebnis: Bewährung
    Vorwurf: Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen auf dem Damen-WC und Besitz von Kinderpornographie
    Wo: Amtsgericht Altena
    Ergebnis: Bewährung
    Vorwurf: Vergewaltigung in der Berufungsinstanz nach 3-jähriger Haftstrafe
    Wo: Landgericht Karlsruhe
    Ergebnis: Bewährung
    Vorwurf: Gefährliche Körperverletzung nach Angriff mit Pfefferspray
    Wo: Amtsgericht Idstein
    Ergebnis: Geldstrafe
    Vorwurf: Sexueller Übergriff des Hausmeisters bei der Mieterin
    Wo: Amtsgericht Witten
    Ergebnis: Einstellung
    Vorwurf: Besitz von Jugendpornographie durch Erotikchat
    Wo: Amtsgericht Schwerte
    Ergebnis: Geldstrafe

    Ihr Strafverteidiger

    Yannic Ippolito

    Ausschließe Tätigkeit als Strafverteidiger
    Dozent für Strafrecht an d. Universität Düsseldorf
    Dozent für Strafrecht am Landgericht Düsseldorf
    Doktorand mit Station am King’s College (London)
    Zertifizierter Personal und Business Coach (ILS)
    Kanzlei in Düsseldorf
    Kanzlei in Saarbrücken
    Festpreise
    Kostenlose Ersteinschätzung Heute
    #geregelt

    Klartext von Mandanten

    Kostenlose Ersteinschätzung Heute

    Jetzt anrufen und kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls erhalten

    Oder schreiben Sie eine Nachricht – Sie erhalten innerhalb von einer Stunde einen Rückruf!






      Danach wissen Sie

      1. Vorladung | Anklage | Strafbefehl

      Wie Sie sich bei einer polizeilichen Vorladung, einer Anklageschrift oder einem Strafbefehl richtig verhalten.


      2. Tatvorwurf | Verteidigung

      Was Ihnen genau vorgeworfen wird und welche Strategien zur Verteidigung bestehen.


      3. Strafverfahren | Dauer

      Wie das Strafverfahren von hier aus weitergeht und wie lange alles dauern kann.


      4. Nächste Schritte | Plan

      Was Sie als nächstes tun sollten und was nicht. Wie die Verteidigung am besten vorbereitet wird.


      5. Kosten | Festpreis

      Was die Strafverteidigung kosten wird und welche Ratenzahlung möglich ist.