Strafrecht | Strafverteidigung

Vorwurf: Besitz von Kinderpornographie im Klassenchat
Erfolgreiche Einstellung eines Verfahrens wegen des Vorwurfs Besitz kinderpornographischer Inhalte nach § 184b StGB am Amtsgericht Hagen im Jugendstrafrecht. Strafverteidiger Ippolito erreichte, dass das Verfahren ohne Strafe und ohne Eintrag im Führungszeugnis beendet wurde. Für den jungen Mandanten war dies entscheidend, da seine berufliche Zukunft – insbesondere die Bewerbung bei der Polizei – akut gefährdet war.
Ausgangslage
Der Fall begann in einer WhatsApp-Gruppe einer Schulklasse. Dort tauschten die Schülerinnen und Schüler sowohl schulische Inhalte als auch private Nachrichten aus. Wie in vielen Jugendgruppen kam es häufig zu sogenanntem Sticker-Spamming.
Der junger Mandant hatte zuvor ein kinderpornographisches Bild zugeschickt bekommen – eine Datei, die er hätte löschen müssen. In der Dynamik des Sticker-Spammings klickte er versehentlich auf genau dieses Bild und teilte es unbewusst in der Gruppenunterhaltung. Eine Schülerin informierte daraufhin die Klassenlehrerin.
Die Konsequenz: Ein Ermittlungsverfahren wegen Besitzes von Kinderpornographie (§ 184b StGB), später Anklage vor dem Amtsgericht Hagen (Jugendrichter).
Herausforderung: Berufliche Zukunft gefährdet
Besonders einschneidend war die Nachricht, die der Mandant kurz darauf von der Polizei erhielt: Seine Bewerbung für eine Ausbildung wurde wegen des laufenden Strafverfahrens abgelehnt.
Für einen jungen Menschen, der Polizist werden möchte, ein Schock – und ein massiver Einschnitt in die berufliche Zukunft.
Das Ziel war daher klar: Alles tun, um eine Einstellung zu erreichen und seine Laufbahn zu retten.
Strategie: Strafmilderungsgründe
Strafverteidiger Ippolito suchte frühzeitig das Gespräch mit der zuständigen Jugendrichterin. Die besonderen Umstände des Einzelfalls wurden transparent in der Gerichtsverhandlung dargestellt:
- ein einmaliger, unbedachter Fehltritt
- ohne jegliche kriminelle Energie.
- Zudem zeigte der Mandant sofortige Reue und Einsicht.
Ippolito argumentierte zudem, dass die bereits eingetretenen Folgen – insbesondere die Ablehnung der Polizeibewerbung – eine erhebliche Belastung darstellen und im Ergebnis bereits einer „Strafe“ gleichkommen.
Ergebnis: Einstellung des Verfahrens
Das Gericht folgte der Argumentation der Verteidigung. Staatsanwaltschaft und Jugendrichter erklärten sich einverstanden, das Verfahren wegen Besitzes kinderpornographischer Inhalte einzustellen. Damit konnte die berufliche Zukunft des Mandanten – insbesondere sein Traum, Polizist zu werden – gewahrt werden.
Ergebnis: Einstellung des Verfahrens. Keine Strafe. Kein Eintrag im Führungszeugnis. Berufliche Zukunft des jungen Mandanten geschützt.
Fazit: Strategische Vorbereitung zahlt sich aus
Gerade Jugendliche können in Chatsituationen impulsiv handeln, ohne die Tragweite zu erkennen. Strafverteidiger Ippolito zeigte dem Gericht, welche gravierenden Folgen bereits ein Ermittlungsverfahren nach § 184b StGB haben kann, und wie stark der Mandant bereits durch die Ablehnung der Polizeibewerbung getroffen wurde.
Durch klare Einsicht, Reue und eine frühzeitige Kommunikation mit dem Gericht konnte die Einstellung erreicht werden. Ein Erfolg, der die Zukunft des jungen Mandanten nachhaltig schützt.
Ergebnis: Einstellung. Keine Strafe. Kein Eintrag im Führungszeugnis.
Häufige Fragen (FAQ)
1. Führt der Besitz kinderpornographischer Inhalte immer zu einer Verurteilung?
Nein. Je nach Einzelfall – insbesondere bei Jugendlichen, einmaligen Versehen oder fehlender krimineller Energie – kann die Verteigung eine Einstellung des Verfahrens erreichen.
2. Welche Rolle spielt Reue und Einsicht bei Jugendstrafverfahren?
Eine sehr große. Gerade im Jugendstrafrecht steht Erziehung vor Bestrafung. Einsicht, Reue und ein erkennbar einmaliger Fehltritt wirken stark entlastend.
3. Kann ein Ermittlungsverfahren nach § 184b StGB die berufliche Zukunft gefährden?
Ja. Bereits ein laufendes Verfahren kann Bewerbungen bei Polizei, Zoll, Bundeswehr oder im öffentlichen Dienst behindern. Eine Einstellung des Verfahrens ist regelmäßig erforderlich, um die berufliche Zukunft des Mandanten zu schützen – wenn kein Freispruch in Betracht kommt.
Jetzt anrufen und kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls erhalten
Oder schreiben Sie eine Nachricht – Sie erhalten innerhalb von einer Stunde einen Rückruf!
Strafrecht ⋅ Sexualstrafrecht
Was zuletzt #geregelt wurde
Ihr Strafverteidiger

Yannic Ippolito
Jetzt anrufen und kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls erhalten
Oder schreiben Sie eine Nachricht – Sie erhalten innerhalb von einer Stunde einen Rückruf!
Danach wissen Sie
1. Vorladung | Anklage | Strafbefehl
Wie Sie sich bei einer polizeilichen Vorladung, einer Anklageschrift oder einem Strafbefehl richtig verhalten.
2. Tatvorwurf | Verteidigung
Was Ihnen genau vorgeworfen wird und welche Strategien zur Verteidigung bestehen.
3. Strafverfahren | Dauer
Wie das Strafverfahren von hier aus weitergeht und wie lange alles dauern kann.
4. Nächste Schritte | Plan
Was Sie als nächstes tun sollten und was nicht. Wie die Verteidigung am besten vorbereitet wird.
5. Kosten | Festpreis
Was die Strafverteidigung kosten wird und welche Ratenzahlung möglich ist.
















