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Bewährung nach Verurteilung zu 9 Monaten Haft wegen Körperverletzung und Betrug bei vielen Vorstrafen & laufenden Bewährungen

Wo: Landgericht Saarbrücken
Wann: 29.01.2026
Ergebnis: Bewährung

Vor dem Landgericht Saarbrücken musste sich der Mandant in der Berufungsinstanz wegen Betrug (§ 263 StGB) und Körperverletzung (§ 223 StGB) verantworten. Nachdem das Amtsgericht ihn zuvor zu neun Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt hatte, drohte ihm der unmittelbare Haftantritt sowie der Widerruf weiterer Bewährungen. Strafverteidiger Ippolito stellte dem Landgericht eine nachvollziehbare, nachhaltige Lebensänderung des Mandanten dar. Ergebnis: Bewährung – Haft abgewendet, Freiheit gesichert.

Ausgangslage: Verurteilung zu 9 Monaten Haft

Der Mandant war in erster Instanz vom Amtsgericht wegen Betrugs und Körperverletzung zu einer neunmonatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Damit stand der sofortige Haftantritt im Raum.

Ausschlaggebend für das erstinstanzliche Urteil waren zahlreiche einschlägige Vorstrafen, unter anderem wegen Körperverletzung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Trunkenheit im Verkehr. Die Verurteilung stellte für den Mandanten einen massiven Einschnitt dar und führte zu einer existentiellen Krise, da er sich mit dem Verlust seiner Freiheit konfrontiert sah.

Herausforderung: Widerruf mehrerer Bewährungen

Die Lage war besonders kritisch, weil neben der aktuellen Freiheitsstrafe auch der Widerruf mehrerer laufender Bewährungen drohte. Im ungünstigsten Fall hätte dies zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von nahezu zwei Jahren geführt.

Die Freiheit des Mandanten war damit in höchstem Maße gefährdet. Eine erfolgreiche Verteidigung musste nicht nur die konkrete Rechtsfolge angreifen, sondern dem Berufungsgericht eine tragfähige Zukunftsperspektive aufzeigen, die einen Bewährungsbeschluss rechtfertigen konnte – trotz der belastenden Vorgeschichte.

Strategie: Nachhaltige Lebensveränderung

Strafverteidiger Ippolito entwickelte gemeinsam mit dem Mandanten eine konsequent auf Stabilisierung und Verhaltensänderung ausgerichtete Verteidigungsstrategie.

Zentraler Ansatzpunkt war die Erkenntnis, dass die begangenen Straftaten maßgeblich auf ein langjähriges Alkoholproblem zurückzuführen waren. Der Mandant zog hieraus Konsequenzen und begann unmittelbar nach dem Urteil mit einer wöchentlichen therapeutischen Behandlung.

Bis zur Berufungshauptverhandlung – rund neun Monate später – konnte der Mandant dem Gericht belegen:

  1. eine durchgehende Teilnahme an wöchentlichen Therapiesitzungen,
  2. eine stabile Abstinenz- und Reflexionsphase
  3. eine feste Arbeitsstelle,
  4. eine neue, tragfähige Partnerschaft mit familiärer Einbindung
  5. sowie einen insgesamt geordneten und stabilen Lebenswandel.

Diese Entwicklung wurde umfassend dokumentiert und dem Gericht nachvollziehbar dargelegt. Ziel war es, nicht vergangenes Fehlverhalten zu relativieren, sondern eine positive Sozialprognose und stabile Lebensumstände zu liefern.

Ergebnis: Bewährung statt Haft

Das Landgericht Saarbrücken folgte der Argumentation der Verteidigung.

Unter Berücksichtigung der nachhaltigen therapeutischen Aufarbeitung, der belegten Verhaltensänderung und der positiven sozialen Entwicklung setzte das Gericht die vom Amtsgericht verhängte neunmonatige Freiheitsstrafe zur Bewährung aus.

Damit konnte der Haftantritt vollständig abgewendet und die Freiheit des Mandanten gesichert werden.

Ergebnis: Bewährung statt Haft. Freiheit des Mandanten geschützt.

Fazit: Zweite Chance durch echte Veränderung

Der Fall zeigt, dass auch im Strafrecht zweite Chancen möglich sind – wenn sie ernsthaft erarbeitet werden. Entscheidend war hier nicht ein einzelnes Argument, sondern die konsequente und glaubhaft belegte Lebensänderung des Mandanten.

Durch Therapie, Einsicht und einen stabilen Lebenswandel lieferte der Mandant dem Gericht überzeugende Gründe, ihm eine Bewährung zu gewähren.

Eine frühzeitige, strategisch ausgerichtete Berufungsverteidigung kann selbst bei ungünstiger Vorstrafensituation entscheidend sein, um Freiheitsentzug zu vermeiden und eine Perspektive in Freiheit zu eröffnen.

Ergebnis: Bewährung statt Haft. Freiheit des Mandanten geschützt.


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FAQ zum Fall

1. Kann eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung in der Berufung noch ausgesetzt werden?

Ja. In der Berufungsinstanz prüft das Gericht den Fall vollständig neu. Bei einer positiven Sozialprognose und glaubhafter Verhaltensänderung kann auch eine zuvor nicht zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe vom Berufungsgericht zur Bewährung ausgesetzt werden.

2. Welche Rolle spielt Therapie bei der Bewährungsentscheidung?

Eine kontinuierliche und ernsthafte therapeutische Aufarbeitung – insbesondere bei suchtbedingten Straftaten – ist ein zentrales Kriterium für die Prognoseentscheidung des Gerichts und kann ausschlaggebend für Bewährung sein.

3. Wie wichtig ist eine frühzeitige Verteidigungsstrategie nach Einlegung der Berufung gegen das erstinstanzlichen Urteil?

Sehr wichtig. Eine frühzeitige Verteidigung ermöglicht es, gezielt Zeit zu nutzen, um positive Entwicklungen nachzuweisen und dem Berufungsgericht eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu liefern.

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