Anwalt für Strafrecht & Sexualstrafrecht

Chat mit Minderjährigen: Welche Strafen drohen bei Snapchat, Instagram, Knuddels & Co.

Straf.Law Kanzlei für Strafrecht Strafverteidiger Rechtsanwalt Yannic Ippolito Düsseldorf Saarbrücken

Das Wichtigste

  1. Nicht jeder Chat mit einer minderjährigen Person ist automatisch strafbar.
  2. Entscheidend sind das genaue Alter, der Chatinhalt, die versandten Dateien und das Ziel der Kommunikation.
  3. Bei Kindern unter 14 Jahren drohen besonders schwere Vorwürfe nach § 176a, § 176b und 184b StGB.
  4. Bei Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren kommen andere Straftatbestände in Betracht, insbesondere § 184c und § 184 StGB.
  5. Das Anfordern sexueller Bilder kann bereits strafbar sein, auch wenn kein persönliches Treffen stattfindet.
  6. Nicht jedes Nacktbild eines Kindes oder Jugendlichen ist automatisch strafbare Kinder- oder Jugendpornografie.
  7. Bei Messenger-Diensten wie Snapchat, Instagram, Knuddels & Co. sind der vollständige Chatverlauf und die technische Speicherung der Dateien entscheidend.
  8. Beschuldigte sollten keine Aussage bei der Polizei machen und keine Chats oder Accounts löschen.
  9. Erst nach Akteneinsicht lässt sich beurteilen, welche Vorwürfe tatsächlich nachweisbar sind.
  10. Strafverteidiger Ippolito bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an. Absolut vertraulich und diskret.

Chats mit Minderjährigen stellen im Sexualstrafrecht sensible Strafverfahren mit hoher Straferwartung dar. 

Für Beschuldigte kann wegen eines einzelnen Chats innerhalb kurzer Zeit ein belastendes Ermittlungsverfahren entstehen. Häufig geht es um den sexuellen Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt, Cybergrooming oder kinder- beziehungsweise jugendpornographische Inhalte.

Im Mittelpunkt stehen insbesondere:

  • § 176a StGB – sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt (Cybergrooming),
  • § 176b StGB – Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern,
  • § 184b StGB – kinderpornographische Inhalte,
  • § 184c StGB – jugendpornographische Inhalte,
  • § 184 StGB – Weitergabe pornographischer Inhalte an Minderjährige

Welche Strafe konkret droht, hängt nicht allein davon ab, dass mit einer minderjährigen Person geschrieben wurde. Entscheidend sind das genaue Alter, der vollständige Chatverlauf, die Art der versandten Dateien und das Vorstellungsbild des Beschuldigten.

1. Wann ist ein Chat mit Minderjährigen strafbar?

Ein Chat mit einer minderjährigen Person ist nicht automatisch strafbar. Strafrechtlich relevant kann die Kommunikation werden, wenn sie auf sexuelle Handlungen, pornographische Inhalte, intime Bilder oder die Vorbereitung eines (sexuellen) Treffens gerichtet ist.

Der Begriff „minderjährig“ allein reicht für die rechtliche Einordnung nicht aus. Das Strafrecht unterscheidet zwischen:

  • Kindern unter 14 Jahren und
  • Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren.

Diese Altersgrenze ist entscheidend. Die Vorschriften über sexuellen Missbrauch von Kindern (§§ 176a, 176b StGB) und kinderpornographische Inhalte (§ 184b StGB) schützen Personen unter 14 Jahren. Für Jugendliche gelten teilweise andere Straftatbestände und Strafrahmen.

Bei der Prüfung eines Chatverlaufs kommt es unter anderem auf folgende Fragen an:

  • Wie alt war die andere Person tatsächlich?
  • Welches Alter wurde im Profil angegeben?
  • Wurde das Alter im Chat ausdrücklich genannt?
  • Was wusste oder vermutete der Beschuldigte?
  • Wer begann mit den sexuellen Themen?
  • Welche konkreten Nachrichten wurden geschrieben?
  • Wurden Bilder oder Videos verlangt?
  • Welche Körperbereiche sollten gezeigt werden?
  • Wurden tatsächlich Dateien übersandt?
  • Wurde Geld oder ein Geschenk angeboten?
  • Wurde Druck ausgeübt oder gedroht?
  • Sollte es zu einem persönlichen Treffen kommen?
  • Ist der Chatverlauf vollständig?

Einzelne Nachrichten dürfen nicht isoliert betrachtet werden. Ein Satz kann je nach vorheriger und nachfolgender Kommunikation eine völlig andere Bedeutung haben.

Für die Verteidigung ist deshalb der vollständige Chatverlauf entscheidend.

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2. Welche Strafen drohen bei Chats mit Kindern?

Bei Chats mit Kindern unter 14 Jahren drohen je nach Inhalt Freiheitsstrafen von mehreren Jahren. Besonders relevant sind § 176a StGB, § 176b StGB und § 184b StGB.

a) Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind, § 176a StGB (Cybergrooming)

Wer auf ein Kind durch pornographische Inhalte oder entsprechend sexuelle Reden einwirkt, kann sich nach § 176a StGB strafbar machen. Ein persönliches Treffen oder eine körperliche Berührung ist dafür nicht erforderlich.

Der Strafrahmen beträgt: Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

§ 176a StGB erfasst unter anderem Fälle, in denen jemand:

  • sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
  • ein Kind zu sexuellen Handlungen bestimmt,
  • einem Kind pornographische Bilder oder Videos zeigt,
  • durch entsprechend intensive sexuelle Gespräche auf das Kind einwirkt.

Ein typischer Vorwurf lautet beispielsweise, der Beschuldigte habe mit dem Kind sexualisierte Nachrichten ausgetauscht (sog. Sexting).

Auch das Übersenden pornographischer Inhalte kann den Tatbestand erfüllen. Nicht jede sexuelle Formulierung reicht dafür jedoch aus. Das Gesetz verlangt eine „Einwirkung“ auf das Kind.

Für die Verteidigung muss deshalb genau geprüft werden:

  • Was wurde tatsächlich geschrieben?
  • War der Inhalt überhaupt pornographisch?
  • Hat das Kind die Nachricht oder Datei wahrgenommen?
  • War die Kommunikation von ausreichender Intensität?
  • Ist der vollständige Kontext dokumentiert?
  • Kann der Account sicher dem Beschuldigten zugeordnet werden?

Eine unangemessene oder geschmacklose Nachricht ist nicht automatisch sexueller Missbrauch nach § 176a StGB.

Mehr zum Vorwurf § 176a StGB (Cybergrooming) erfahren Sie in diesem Ratgeber

Was bedeutete „Einwirken“ durch pornographische Reden bei § 176a Abs. 1 Nr. 3 StGB?

Einwirken setzt erst einmal die tatsächliche Kenntnisnahme des Inhalts voraus. Zudem wird eine psychische Einflussnahme tiefergehender Art verlangt.

  • Nicht bei: Bloßem Vorzeigen pornographischer Bilder.
  • Bejaht bei: Übersenden solcher Bilder in Verbindung mit sexualbezogenen Nachrichten oder körperlichen sexuellen Übergriffen.

BGH, Beschluss vom 25.10.2023 – 2 StR 285/23

b) Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern, § 176b StGB

Wer auf ein Kind einwirkt, um spätere sexuelle Handlungen oder die Herstellung kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB) vorzubereiten, kann sich wegen Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern nach § 176b StGB strafbar machen.

Der Strafrahmen beträgt: Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Typische Vorwürfe in diesem Zusammenhang sind:

  • Aufbau eines Vertrauensverhältnisses über mehrere Tage oder Wochen,
  • schrittweises Einführen sexueller Gesprächsthemen,
  • Fragen nach sexuellen Erfahrungen,
  • Anforderung intimer Bilder oder Videos,
  • Anweisungen zu sexuellen Handlungen,
  • Angebot von Geld, Guthabenkarten oder Geschenken,
  • Vorbereitung eines geheimen Treffens,
  • Aufforderung, den Chat vor den Eltern zu verbergen.

Besonders wichtig ist eine gesetzliche Besonderheit:

Ein strafbarer Versuch kann auch dann vorliegen, wenn der Beschuldigte nur glaubt, mit einem Kind zu schreiben. Hinter dem Account kann sich tatsächlich ein Erwachsener, ein Elternteil oder ein Polizeibeamter befinden.

Für die Verteidigung kommt es deshalb nicht nur auf das wirkliche Alter der anderen Person an. Entscheidend kann auch sein, von welchem Alter der Beschuldigte ausging.

c) Kinderpornografische Inhalte, § 184b StGB

Werden über den Chat intime bzw. sexualisierte Bilder oder Videos einer Person unter 14 Jahren angefordert, empfangen, gespeichert oder weitergeleitet, steht der Vorwurf nach § 184b StGB im Raum.

Kinderpornographisch ist insbesondere ein pornographischer Inhalt, der zeigt:

  • sexuelle Handlungen von, an oder vor einem Kind,
  • ein ganz oder teilweise unbekleidetes Kind in aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung,
  • die unbekleideten Genitalien oder das unbekleidete Gesäß eines Kindes in sexuell aufreizender Weise

Nicht jedes Nacktbild eines Kindes ist automatisch Kinderpornografie.

Ein gewöhnliches Urlaubsfoto, ein Badebild oder eine nicht sexualisierte Aufnahme fällt nicht allein wegen der Nacktheit unter § 184b StGB. Entscheidend sind die konkrete Körperhaltung, der Bildausschnitt, die Inszenierung und der sexuelle Gesamtcharakter.

Besonders schwer wiegt der Vorwurf, ein Kind zur Herstellung und Übersendung einer entsprechenden Aufnahme veranlasst zu haben (§ 176b Abs. 1 Nr. 2 StGB).

Je nach konkreter Tathandlung drohen unterschiedliche Strafen:

  • Für das Verbreiten oder öffentliche Zugänglichmachen drohen sechs Monate bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe (§ 184b Abs. 1 StGB)
  • Auch die Herstellung eines Inhalts, der ein tatsächliches Geschehen zeigt, kann mit sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden (§ 184b Abs. 1 StGB)
  • Für Abruf und Besitz tatsächlicher oder wirklichkeitsnaher kinderpornographischer Inhalte drohen drei Monate bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe (§ 184b Abs. 3 StGB)

Ob eine Datei tatsächlich kinderpornografisch ist, muss für jedes Bild und jedes Video einzeln geprüft werden.

Ebenso wichtig ist die technische Frage:

  • Wurde die Datei bewusst angefordert?
  • Wurde sie geöffnet?
  • Wurde sie gespeichert?
  • Wurde sie weitergeleitet?
  • Befand sie sich nur vorübergehend im Cache?
  • Wurde sie automatisch heruntergeladen?
  • Hatte der Beschuldigte Kenntnis von der Speicherung?
  • Hatten andere Personen Zugriff auf das Gerät?

Ein technischer Fund auf einem Smartphone beweist noch keinen vorsätzlichen Besitz.

Mehr zum Vorwurf § 184b StGB (Kinderpornographie) erfahren Sie in diesem Ratgeber

Alle wichtigen Informationen zu § 184b StGB auf einen Blick:

Ratgeber § 184b StGB Kinderpornographie Straf.Law

3. Welche Strafen drohen bei Chats mit Jugendlichen?

Bei Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren greifen die Vorschriften über sexuellen Missbrauch von Kindern und Kinderpornographie nicht. Strafbar können aber insbesondere Jugendpornographie (§ 184c StGB) und das Übersenden gewöhnlicher Pornographie (§ 184 StGB).

a) Jugendpornografische Inhalte, § 184c StGB

§ 184c StGB betrifft pornografische Darstellungen von Personen zwischen 14 und 17 Jahren. Erfasst werden insbesondere Inhalte, die zeigen:

  • sexuelle Handlungen von, an oder vor Jugendlichen,
  • ganz oder teilweise unbekleidete Jugendliche in aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung,
  • unbekleidete Genitalien oder das unbekleidete Gesäß eines Jugendlichen in sexuell aufreizender Weise.

Auch hier gilt: Nicht jedes Nacktbild eines Jugendlichen ist automatisch strafbare Jugendpornografie. Maßgeblich sind unter anderem:

  • Körperhaltung,
  • Bildausschnitt,
  • Beleuchtung und Inszenierung,
  • Fokus auf bestimmte Körperbereiche.

Für das Verbreiten oder öffentliche Zugänglichmachen jugendpornographischer Inhalte drohen: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe (§ 184c Abs. 1 StGB).

Für Abruf, Sichverschaffen und Besitz eines tatsächlichen jugendpornographischen Inhalts drohen: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe (§ 184c Abs. 3 StGB).

Mehr zum Vorwurf § 184c StGB (Jugendpornographie) erfahren Sie in diesem Ratgeber

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b) Verbreitung pornographischer Inhalte, § 184 StGB

Wer einer Person unter 18 Jahren gewöhnliche pornographische Inhalte anbietet, überlässt oder zugänglich macht, kann sich nach § 184 Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar machen.

§ 184 Abs. 1 Nr. 6 StGB bestraft, wer pornographische Inhalten an eine Person weiterleitet, ohne von diesem hierzu aufgefordert zu sein.

Der Strafrahmen beträgt: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe (§ 184 Abs. 1 StGB).

§ 184 StGB betrifft nicht die Frage, ob auf dem Bild ein Kind oder Jugendlicher dargestellt ist. Die Vorschrift kann bereits eingreifen, wenn gewöhnliche Erwachsenenpornographie an einen Minderjährigen geschickt wird.

Beispiele:

  • Ein Erwachsener schickt einem 16-jährigen Jugendlichen über Snapchat ein pornographisches Video. Auf dem Video sind ausschließlich Erwachsene zu sehen.
  • Ein Erwachsener schickt einem 17-jährigen Jugendlichen ohne von diesem dazu aufgefordert zu werden, ein pornographisches Video über Instagram.

Der Inhalt ist dann weder kinder- noch jugendpornographisch. Das Übersenden kann aber dennoch nach § 184 StGB strafbar sein, weil der pornographische Inhalt einer Person unter 18 Jahren zugesendet wurde.

Für die Verteidigung sind insbesondere folgende Fragen wichtig:

  • War der Inhalt tatsächlich pornographisch?
  • War er lediglich erotisch oder bereits pornographisch?
  • Wurde die Datei bewusst versandt?
  • Hat der Beschuldigte das Alter gekannt?
  • Welches Alter war im Profil angegeben?
  • Wurde der Inhalt tatsächlich zugänglich gemacht?
  • Kann der Versand dem Beschuldigten sicher zugeordnet werden?
  • Gab es eine Aufforderung zum Zusenden?
  • Ist der Chat vollständig dokumentiert?

 

Was ist Pornografie im Strafrecht?

Nicht jedes freizügige oder sexualisierte Bild ist automatisch Pornografie. Pornografisch sind Darstellungen, die sexualbezogenes Geschehen vergröbernd und ohne Sinnzusammenhang mit anderen Lebensäußerungen zeigen.

BGH, Beschluss vom 25.10.2023 – 2 StR 285/23

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4. Wann ist das Anfordern sexueller Bilder im Chat strafbar?

Das Anfordern eines sexuellen Bildes im Chat kann bereits strafbar sein, wenn ein Kind oder Jugendlicher gezielt zur Herstellung einer kinder- oder jugendpornographischen Aufnahme veranlasst werden soll.

Besonders problematisch sind Nachrichten wie:

  • „Schick mir ein Bild ohne Kleidung.“
  • „Zeig mir deinen Intimbereich.“
  • „Mach ein Video, während du dich berührst.“
  • „Fotografiere dich in einer bestimmten Position.“
  • „Ich schicke dir Geld für ein Bild.“

Durch einen solchen Chat droht eine Strafbarkeit wegen drei Normen gleichzeitig (Tateinheit, § 52 StGB):

  1. § 176a Abs. 1 Nr. 3 StGB: Indem man auf ein Kind durch pornographische Reden einwirkt
  2. § 176b Abs. 1 Nr. 2 StGB: Indem man auf das Kind einwirkt, um einen kinderpornographischen Inhalt herzustellen oder sich in den Besitz eines solchen zu bringen
  3. § 184b Abs. 3 StGB: Indem das kinderpornographische Bild tatsächlich empfangen bzw. gespeichert wurde

Gerade deswegen ist eine spezialisierte Verteidigung erforderlich, die prüft:

  • Wer brachte das Thema auf?
  • Wie konkret war die Aufforderung?
  • Welche Körperbereiche sollten gezeigt werden?
  • Sollte eine sexuelle Handlung vorgenommen werden?
  • Wurde Geld angeboten?
  • Wurde Druck ausgeübt?
  • Wurde das Bild tatsächlich hergestellt?
  • Wurde es versandt?
  • Wurde es gespeichert oder weitergeleitet?
Straf.Law Kanzlei für Strafrecht Strafverteidiger Rechtsanwalt Yannic Ippolito Düsseldorf Saarbrücken

5. Wie wirkt sich eine falsche Altersangabe aus?

Eine falsche Altersangabe kann für den Vorsatz entscheidend sein, führt aber nicht automatisch zur Straflosigkeit. Relevant kann in diesem Fall eine Strafbarkeit wegen Versuchs (§ 22 StGB) werden.

Für eine vorsätzliche Tatbegehung muss der Beschuldigte die tatsächlichen Umstände kennen oder zumindest für möglich halten und billigend in Kauf nehmen.

  • Behauptet eine 13-jährige Person im Profil und im Chat, bereits 16 oder 18 Jahre alt zu sein, kann dies für die Verteidigung von erheblicher Bedeutung sein und den Vorsatz des Beschuldigten ausschließen.
  • Umgekehrt: Glaubt der Beschuldigte irrtümlich, mit einem Kind zu schreiben, kann ein strafbarer Versuch vorliegen, obwohl sich tatsächlich ein Erwachsener hinter dem Account befindet.

Straf.Law prüft in solchen Fällen

  • Welches Alter stand im Profil?
  • Wurde das Alter im Chat ausdrücklich genannt?
  • Gab es widersprüchliche Angaben?
  • Wie trat die Person auf?
  • Welche Fotos waren im Profil sichtbar?
  • Gab es Hinweise auf Schule, Eltern oder Klassenstufe?
  • Hat der Beschuldigte nach dem Alter gefragt?
  • Hat er eine Antwort erhalten?
  • Musste er aufgrund anderer Umstände Zweifel haben?

Eine Altersangabe von „18“ führt nicht automatisch zur Straflosigkeit, wenn der gesamte Chat gleichzeitig klare Hinweise auf ein deutlich jüngeres Alter enthält.

Umgekehrt darf aus dem später festgestellten wirklichen Alter nicht ohne Weiteres geschlossen werden, dass der Beschuldigte dieses Alter kannte.

Die Altersfrage muss deshalb aus beiden Richtungen geprüft werden.

Strafverteidiger Ippolito:

Glaubt der Beschuldigte irrtümlich, mit einem Kind zu schreiben, kann gleichwohl ein strafbarer Versuch vorliegen, obwohl sich tatsächlich ein Erwachsener hinter dem Account befindet.

6. Welche Bedeutung haben Snapchat, Instagram, Knuddels und WhatsApp für die Beweise?

Die jeweilige Plattform beeinflusst, welche Chatnachrichten und Dateien später noch rekonstruiert werden können. Entscheidend bleiben aber der vollständige Verlauf und die technische Zuordnung zum Beschuldigten.

Bei Snapchat können Nachrichten und Bilder nach dem Öffnen verschwinden. Dennoch können vorhanden sein:

  • Screenshots,
  • gespeicherte Chatnachrichten,
  • Benachrichtigungen,
  • Vorschaubilder,
  • lokale Datenbanken,
  • Daten auf dem Empfängergerät,
  • Plattformauskünfte,
  • wiederhergestellte Dateien.

Bei WhatsApp können Bilder automatisch auf dem Smartphone oder in einem Cloud-Backup gespeichert werden.

Bei Instagram können Direktnachrichten, Reaktionen, Bilder und Links relevant sein.

Bei Knuddels spielen neben privaten Nachrichten häufig Profilangaben, öffentliche Chaträume und verschiedene Benutzerkonten eine Rolle.

Bei der technischen Auswertung müssen insbesondere folgende Fragen beantwortet werden:

  • Wem gehörte der Account?
  • War der Account dauerhaft eingeloggt?
  • Hatten andere Personen Zugriff?
  • Von welchem Gerät wurde die Nachricht versandt?
  • Ist der Zeitstempel zuverlässig?
  • Ist der Chat vollständig?
  • Wurden Nachrichten gelöscht?
  • Wurden Screenshots bearbeitet?
  • Wurde ein Bild bewusst gespeichert?
  • Entstand die Datei nur durch einen Auto-Download?
  • Befand sie sich lediglich im Cache?
  • Wurde sie in eine Cloud synchronisiert?
  • War die Datei für den Nutzer überhaupt sichtbar?

Eine Datei kann technisch auf einem Gerät vorhanden sein, ohne dass der Nutzer sie bewusst gespeichert oder überhaupt wahrgenommen hat.

Hier setzt die Verteidigung bei Straf.Law an.

NCMEC und CyberTipline Report - Verdachtskette bei § 184b STGB Kinderpornografie - Straf.Law

7. Bedeutet eine Hausdurchsuchung, dass der Vorwurf bewiesen ist?

Nein. Eine Hausdurchsuchung dient zunächst der Suche und Sicherung möglicher Beweismittel. Sie bedeutet weder, dass der Tatvorwurf bereits bewiesen ist, noch dass später tatsächlich Anklage erhoben wird.

Ermittlungsverfahren wegen sexueller Chats oder des Austauschs verdächtiger Dateien können insbesondere ausgelöst werden durch:

  • eine Strafanzeige,
  • einen bei der Polizei eingereichten Screenshot,
  • eine Mitteilung der Eltern,
  • eine Meldung der Schule,
  • eine Meldung der verwendeten Plattform,
  • eine NCMEC-Meldung,
  • Erkenntnisse aus einem anderen Ermittlungsverfahren.

Wie kann eine NCMEC-Meldung eine Hausdurchsuchung auslösen?

Gerade bei Vorwürfen nach § 184b oder § 184c StGB ist häufig eine NCMEC-Meldung der Ausgangspunkt des Ermittlungsverfahrens.

NCMEC steht für das US-amerikanische „National Center for Missing & Exploited Children“. Anbieter wie Meta, Google, Microsoft oder andere Plattform- und Cloud-Dienste sind verpflichtet, einen verdächtigen Upload, eine Chatdatei oder einen sonstigen digitalen Inhalt an das NCMEC zu melden.

Die Meldung wird anschließend an die deutschen Ermittlungsbehörden (BKA/LKA) weitergeleitet, was regelmäßig in einer Hausdurchsuchung beim Anschlussinhaber der festgestellten IP-Adresse endet.

Hausdurchsuchung Verhaltensregeln Straf.Law - Anwalt Strafrecht und Sexualstrafrecht - Düsseldorf Saarbrücken

8. Was sollten Beschuldigte nach einer Vorladung oder Hausdurchsuchung tun?

Beschuldigte sollten schweigen, keine Daten löschen und sofort einen auf Sexualstrafrecht spezialisierten Strafverteidiger beauftragen.

Das gilt unabhängig davon, ob der Vorwurf aus Sicht des Beschuldigten falsch, übertrieben oder leicht zu erklären ist.

Sie sollten insbesondere:

  • keine Aussage bei der Polizei machen,
  • nicht freiwillig zur Beschuldigtenvernehmung erscheinen,
  • nichts unterschreiben,
  • keine Passwörter oder PINs herausgeben.

Eine polizeiliche Vorladung verpflichtet einen Beschuldigten nicht dazu, zu erscheinen oder auszusagen.

Deshalb gilt: Keine Aussage ohne Akteneinsicht und Verteidigungsstrategie.

Was prüft Straf.Law bei Chat-Vorwürfen?

Straf.Law prüft das Alter, den vollständigen Chatverlauf, die konkreten Dateien, das Wissen des Beschuldigten und die technische Zuordnung von Accounts und Geräten.

Zu den wichtigsten Fragen gehören:

  • Wie alt war die andere Person tatsächlich?
  • Welches Alter wurde angegeben?
  • Was wusste der Beschuldigte?
  • Ist der Chat vollständig?
  • Fehlen Nachrichten oder Dateien?
  • Wurden Screenshots bearbeitet oder verkürzt?
  • Wer begann mit der sexualisierten Kommunikation?
  • Welche konkrete Handlung wurde verlangt?
  • Wurde ein Bild tatsächlich angefordert?
  • Ist die Datei kinder- oder jugendpornographisch?
  • Wurde gewöhnliche Pornografie an einen Minderjährigen geschickt?
  • Wurde ein Bild bewusst gespeichert?
  • Liegt nur ein automatischer Download vor?
  • Wer hatte Zugriff auf das Gerät?
  • Kann der Account sicher dem Beschuldigten zugeordnet werden?
  • Liegt eine vollendete Tat oder nur ein Versuch vor?
  • Welche Strafnorm ist überhaupt einschlägig?
  • Kommt eine Einstellung in Betracht?

Die Verteidigung darf sich nicht auf einzelne belastende Screenshots beschränken. Der gesamte Verlauf muss rekonstruiert und rechtlich eingeordnet werden.


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FAQs zum strafbaren Chat mit Minderjährigen

Nein. Entscheidend sind das tatsächliche Alter, der Inhalt des Chats und die Zielrichtung der Kommunikation. Bei Kindern unter 14 Jahren greifen besonders strenge Vorschriften (§§ 176a, 176b, 184b StGB). Bei Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren müssen andere Straftatbestände und zusätzliche Voraussetzungen geprüft werden (§ 184c, 184 StGB).

Das kann der Fall sein. Wird ein Kind oder Jugendlicher gezielt zur Herstellung einer sexualisierten oder pornographischen Aufnahme veranlasst, können insbesondere §§ 176b, 184b oder 184c StGB einschlägig sein. Nicht jedes Nacktbild ist jedoch automatisch kinder- oder jugendpornographisch.

Eine falsche Altersangabe kann für den Vorsatz entscheidend sein. Geprüft werden müssen das Profil, der vollständige Chat und alle Hinweise auf das tatsächliche Alter. Sie führt nicht automatisch zur Straflosigkeit. Umgekehrt darf nicht allein aus dem tatsächlichen Alter geschlossen werden, dass der Beschuldigte dieses kannte.

Nein. Als Beschuldigter müssen Sie einer polizeilichen Vorladung nicht folgen und keine Angaben zur Sache machen. Zunächst sollte ein Strafverteidiger Akteneinsicht beantragen.

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