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#geregelt, Kipo, NRW, Sexualstrafrecht

Vorwurf: Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt über Instagram und Besitz von Kinderpornografie

Wo: Amtsgericht Bergisch Gladbach
Wann: 31.03.2026
Ergebnis: Bewährung

Vor dem Amtsgericht Bergisch Gladbach musste sich der Mandant wegen sexuellem Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind (§ 176a StGB) sowie wegen dem Besitz kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB) verantworten. Strafverteidiger Ippolito richtete die Verteidigung angesichts der belastenden Beweislage konsequent auf Strafzumessung, Einsicht, persönliche Entwicklung und eine positive Sozialprognose aus.
Ergebnis: Bewährung – keine Haft, Freiheit des Mandanten gesichert.

Ausgangslage: Chat über Instagram

Gegen den Mandanten wurde ein Strafverfahren wegen mehrerer Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht geführt. Hintergrund waren Chatkontakte über soziale Medien (Instagram) sowie kinderpornographische Dateien, die später im Rahmen einer Hausdurchsuchung festgestellt wurden.

Für den Mandanten war die Situation von Beginn an enorm belastend. Es ging nicht nur um einen einzelnen Vorwurf. Vielmehr standen mehrere sexualstrafrechtliche Vorwürfe im Raum, die erhebliche strafrechtliche Folgen haben konnten.

Herausforderung: Freiheit gefährdet

Die Ausgangslage war äußerst schwierig. Die vorgeworfenen Delikte sehen ausschließlich Freiheitsstrafen vor. Durch das Zusammentreffen mehrerer Tatvorwürfe erhöhte sich das Risiko einer empfindlichen Gesamtfreiheitsstrafe zusätzlich.

Auch die Beweislage war belastend. Die digitalen Spuren konnten dem Mandanten eindeutig zugeordnet werden und die relevanten Dateien wurden auf seinen Endgeräten festgestellt.

Eine unbedingte Freiheitsstrafe hätte erhebliche Auswirkungen auf seine berufliche und persönliche Zukunft gehabt.

Verteidigungsstrategie: Strafzumessung und Sozialprognose

Da die objektive Beweislage nur eingeschränkte Angriffsmöglichkeiten bot, konzentrierte sich die Verteidigung auf die Strafzumessung.

Strafverteidiger Ippolito arbeitete gemeinsam mit dem Mandanten die Punkte heraus, die für eine Bewährungsentscheidung entscheidend sein konnten:

  • Einsicht,
  • Reue,
  • die damalige persönliche Ausnahmesituation,
  • fehlende Wiederholungsgefahr sowie
  • eine günstige Sozialprognose.

Entscheidend war, dem Gericht zu zeigen, dass eine Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht erforderlich ist. Der Mandant hatte sich mit seinem Verhalten auseinandergesetzt. Er übernahm Verantwortung. Und es bestanden tragfähige Gründe dafür, ihm eine Chance außerhalb des Strafvollzugs zu geben.

Ergebnis: Bewährung statt Haft

Das Gericht folgte der Argumentation der Verteidigung. Die verhängte Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Dadurch konnte ein Haftantritt verhindert werden.

Für den Mandanten bedeutete dies: Er blieb in Freiheit. Seine berufliche und persönliche Existenz konnte trotz der schwerwiegenden Vorwürfe erhalten werden.

Ergebnis: Bewährung. Keine Haft. Freiheit des Mandanten gesichert.

Fazit: Wenn Strafzumessung entscheidet

Der Fall zeigt, dass Verfahren wegen digitaler Sexualdelikte (§ 176a StGB und § 184b StGB) eine spezialisierte Verteidigung erfordern. Ist die Beweislage belastend, entscheidet häufig nicht mehr allein die Frage des Tatnachweises. Dann rückt die Strafzumessung in den Mittelpunkt.

Gerade in solchen Verfahren muss die Verteidigung frühzeitig herausarbeiten, welche persönlichen, sozialen und prognostischen Umstände gegen eine Haftstrafe sprechen. Es geht darum, dem Gericht eine tragfähige Grundlage für Bewährung zu geben.

Durch konsequente Vorbereitung, die klare Darstellung der persönlichen Entwicklung und eine überzeugende Sozialprognose konnte hier trotz erheblicher Vorwürfe eine Bewährungsstrafe erreicht werden.

Ergebnis: Bewährung. Keine Haft. Freiheit gesichert.

FAQ zum Fall

1. Kann bei digitalen Sexualdelikten noch Bewährung erreicht werden?

Ja. Auch bei schwerwiegenden digitalen Sexualdelikten wie Cybergrooming (§ 176a StGB) oder Kinderpornografie (§ 184b StGB) kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Entscheidend sind unter anderem Einsicht, Reue, fehlende Wiederholungsgefahr, die persönliche Entwicklung und eine positive Sozialprognose.

2. Was bedeutet Strafzumessung in solchen Verfahren?

Bei der Strafzumessung prüft das Gericht, welche Strafe im konkreten Einzelfall angemessen ist. Dabei geht es nicht nur um den Tatvorwurf, sondern auch um die Person des Angeklagten, sein Verhalten nach der Tat, seine Lebenssituation und seine Zukunftsprognose. Ziel ist es, eine tat- und schuldangemessene Strafe zu finden.

3. Was bedeutet eine Freiheitsstrafe auf Bewährung?

Eine Freiheitsstrafe deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird, bedeutet, dass der Mandant nicht in Haft muss. Die Freiheitsstrafe wird nicht vollstreckt, solange er sich während der Bewährungszeit straffrei führt und geforderte Auflagen erfüllt.

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    #geregelt

    Aktuelle Erfolge | Vorwurf Kinderpornographie (§ 184b StGB)

    Ihr Strafverteidiger

    Rechtsanwalt Yannic Ippolito – Strafverteidiger bei Straf.Law Düsseldorf Saarbrücken

    Yannic Ippolito

    Ausschließliche Tätigkeit als Strafverteidiger
    Spezialisierung auf Sexualstrafrecht
    Dozent für Strafrecht an d. Universität Düsseldorf
    Dozent für Strafrecht am Landgericht Düsseldorf
    Kanzlei in Düsseldorf
    Kanzlei in Saarbrücken
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