Strafrecht | Strafverteidigung

Vorwurf: Sexueller Übergriff unter Polizisten
Ergebnis: Einstellung des Verfahrens. Keine Strafe. Freiheit und berufliche Existenz gesichert.
Ausgangslage: Polizeianwärter unter schwerem Tatvorwurf
Der Mandant befand sich am Anfang seiner beruflichen Laufbahn. Als Polizeianwärter stand er noch in der Probezeit und war besonders darauf angewiesen, sich dienstlich wie privat nichts zuschulden kommen zu lassen.
Mit einem Dienstkollegen verband ihn ein freundschaftliches Verhältnis. Eines Abends gingen beide gemeinsam aus, tranken viel Alkohol und entschieden sich schließlich, gemeinsam in der Wohnung des Dienstkollegen zu übernachten.
In dieser Nacht soll es zu dem Geschehen gekommen sein, das später den Kern des Strafverfahrens bildete:
Der Dienstkollege schlief nackt neben dem Mandanten. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mandanten vor, den Intimbereich des Kollegen mit dem Mund berührt zu haben – während dieser schlief.
Die Anklage lautete auf sexuellen Übergriff gemäß § 177 Abs. 1 StGB. Das Gesetz sieht hierfür eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten vor.
Herausforderung: Erdrückender Druck und belastende Beweise
Die Situation war für den Mandanten in mehrfacher Hinsicht extrem belastend:
- Es drohte eine strafrechtliche Verurteilung mit Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten
- Gleichzeitig stand seine gesamte berufliche Zukunft auf dem Spiel
- Als Polizeianwärter hätte eine Verurteilung nahezu zwangsläufig zur Entlassung aus dem Dienst geführt
Hinzu kam eine massive persönliche Belastung:
- Der Fall war innerhalb der Polizei bekannt. Dienstvorgesetzte und Kollegen verfolgten das Verfahren. Die Scham und psychische Belastung waren enorm.
Erschwerend kam hinzu, dass die Beweislage aus Verteidigungssicht ungünstig war: Es lag nicht nur die belastende Aussage des Arbeitskollegen vor, sondern auch DNA-Spuren im Intimbereich, die dem Mandanten hätten zugeordnet werden können.
Das Verfahren drohte, sowohl strafrechtlich als auch berufsrechtlich, existenzvernichtende Folgen zu haben.
Verteidigungsstrategie: Frühzeitige Gespräche und Blick auf das Ergebnis
Strafverteidiger Ippolito wählte in dieser Aussage-gegen-Aussagekonstellation einen strategischen Ansatz mit klarem Fokus auf das Ergebnis.
Bereits frühzeitig in der Hauptverhandlung suchte er das Gespräch mit Gericht und Staatsanwaltschaft. Dabei stellte er mehrere entscheidende Aspekte in den Vordergrund:
- die besondere Situation des Mandanten als Beamter auf Probe,
- die drohenden berufsrechtlichen Konsequenzen, die weit über das Strafmaß hinausgingen,
- sowie das zwischenzeitlich deutlich gewordene fehlende Strafverfolgungsinteresse des mutmaßlich Geschädigten.
Denn zwischen dem Mandanten und seinem Dienstkollegen hatte es bereits vor der Hauptverhandlung eine Aussprache gegeben. Beide hatten den Vorfall aufgearbeitet und die Angelegenheit für sich geklärt.
Strafverteidiger Ippolito machte deutlich, dass eine Verurteilung hier keine sachgerechte Lösung wäre, sondern vielmehr unverhältnismäßige Folgeschäden nach sich ziehen würde – insbesondere im Hinblick auf die berufliche Existenz des Mandanten.
Ergebnis: Einstellung statt Verurteilung
Die Verteidigungsstrategie zeigte Wirkung. Trotz des schweren Tatvorwurfs im Sexualstrafrecht und der vorhandenen Beweismittel konnte Strafverteidiger Ippolito das Gericht und die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen.
Damit wurde Urteil vermieden. Der Mandant gilt weiterhin als nicht vorbestraft. Seine Freiheit blieb unangetastet – und vor allem: Seine berufliche Zukunft im Polizeidienst wurde nicht durch eine strafrechtliche Verurteilung zerstört.
Ergebnis: Einstellung des Verfahrens. Keine Strafe. Freiheit und berufliche Existenz gesichert.
Fazit: Berufsrecht immer mitdenken
Dieser Fall zeigt eindrücklich, wie entscheidend es im Sexualstrafrecht ist, über das Strafmaß hinauszudenken.
Gerade bei Beamten, Polizeianwärtern oder Beamten auf Probe haben strafrechtliche Entscheidungen unmittelbare disziplinar- und dienstrechtliche Folgen – bis hin zur sofortigen Entlassung und dem Verlust von Pensionsansprüchen.
Eine erfolgreiche Verteidigung erfordert hier nicht nur strafrechtliches Fachwissen, sondern auch strategisches Gespür, Verhandlungskompetenz und den Blick für das Gesamtbild.
Strafverteidiger Ippolito konnte all dies in diesem Verfahren vereinen – und für seinen Mandanten das bestmögliche Ergebnis erzielen.
Ergebnis: Einstellung. Keine Strafe. Freiheit und berufliche Existenz des Mandanten gewahrt.
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Häufige Fragen (FAQ)
1. Warum ist ein sexueller Übergriff für Polizeianwärter besonders gefährlich?
Bereits eine Verurteilung kann zu disziplinarrechtlichen Maßnahmen führen, die bis zur Entlassung aus dem Dienst reichen.
2. Ist eine Einstellung trotz belastender Beweise möglich?
Ja. Auch bei belastender Beweislage kann eine Einstellung erreicht werden, etwa wenn das Strafverfolgungsinteresse gering ist oder die Folgen einer Verurteilung unverhältnismäßig wären.
3. Welche Rolle spielt Verhandlungsgeschick in solchen Verfahren?
Eine große. Gerade in sensiblen Sexualstrafverfahren entscheidet nicht nur die Akte, sondern auch die Fähigkeit, Gericht und Staatsanwaltschaft von einer sachgerechten, pragmatischen Lösung zu überzeugen.
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