Anwalt für Strafrecht & Sexualstrafrecht erklärt

Vorwurf oder Anzeige wegen Vergewaltigung (§ 177 StGB) – Verteidigung in Düsseldorf & Saarland

Ein Vorwurf wegen Vergewaltigung (§ 177 StGB) zählt zu den schwersten Anschuldigungen im Sexualstrafrecht. Für Beschuldigte bedeutet er enormen sozialen Druck, drohende Untersuchungshaft und den Verlust von Ruf und beruflicher Existenz.

In vielen Verfahren – ob in Düsseldorf, Köln oder Saarbrücken – steht am Ende meist Aussage gegen Aussage. Es existieren keine objektiven Beweise, keine Zeugen, keine DNA-Spuren. Oft beruhen solche Verfahren allein auf einer einzigen, belastenden Aussage – nicht selten eine Falschbeschuldigung.

Als auf Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen im Sexualstrafrecht spezialisierter Strafverteidiger prüfe ich solche Aussagen mit psychologischer und juristischer Präzision – mit dem Ziel, Zweifel zu begründen und die Freiheit meiner Mandanten zu sichern.

Das Wichtigste zuerst

  1. Ausgangslage: Anfangsverdacht gem. § 152 Abs. 2 StPO wegen Vergewaltigung (§ 177 StGB) meist nach einer Strafanzeige
  2. Gefahr: Vergewaltigung ist mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft (§ 177 Abs. 6 StGB)
  3. Beweislage: Häufig Aussage gegen Aussage, keine anderen Beweise, Falschbeschuldigung
  4. Fehler: Spontane Aussagen bei der Polizei, Kontakt mit der Anzeigenerstatterin, um die Sache „zu klären“
  5. Richtig: Schweigen, keine Kontaktaufnahme zur Anzeigenerstatterin, Strafverteidiger einschalten
  6. Ziel: Einstellung des Verfahrens oder Freispruch (Zu den Erfolgen bei Aussage gegen Aussage)

1. Worum geht es beim Vorwurf der Vergewaltigung nach § 177 StGB?

Der Tatbestand der Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB) erfasst sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person, die regelmäßig mit dem Eindringen in den Körper verbunden sind. Regelfall ist der Geschlechtsverkehr.

Das bedeutet:

Bereits eine einzige subjektiv als „gegen den Willen“ empfundene Sexpraktik kann den Anfangsverdacht einer Vergewaltigung auslösen – auch ohne körperliche Verletzung oder Zwang. Nicht selten kommt es zu Hausdurchsuchungen, um Beweise zu sichern.

Typische Ausgangssituationen:

  • Nach einer gemeinsamen Feier oder Party („Einverständnis oder nicht?“)
  • Nach Beziehungsende („nachträglicher Widerruf des Einverständnisses“)
  • Bei angeblich „überraschenden Handlungen“ während einvernehmlichen Kontakts („so wollte ich das nicht“)
  • Nach Ende eines Seitensprungs oder einer Affäre („das wollte ich nicht“)

Wichtig:

Beim Vorwurf der Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB) sieht das Gesetz keine Geldstrafe mehr vor, sondern ausschließlich Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren vor.

Deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie sich frühzeitig an einen auf das Sexualstrafrecht spezialisierten Anwalt wenden, um Ihre Freiheit und Ihre Existenz schützen zu können.

Strafverteidiger Ippolito verteidigt seine Mandanten schwerpunktmäßig im Sexualstrafrecht und gegen den Vorwurf nach § 177 Abs. 6 StGB in Düsseldorf, Saarbrücken, NRW oder Saarland.

Erhalten Sie noch Heute eine kostenlose Ersteinschätzung von Rechtsanwalt Ippolito nach einer Anzeige wegen Vergewaltigung (§ 177 StGB).

2. Aussage gegen Aussage & Falschbeschuldigungen als zentrale Herausforderungen beim Vorwurf Vergewaltigung

In den meisten Vergewaltigungsverfahren steht Aussage gegen Aussage.

Das bedeutet: Die Belastungsaussage ist das einzige Beweismittel.

Hier ist es entscheidend, sich an einen spezialisierter Verteidiger zu wenden, der die Aussage anhand von aussagepsychologischen Kriterien analysiert, um Falschbeschuldigungen aufzudecken.

Ich prüfe insbesondere:

  1. Widersprüche zwischen einzelnen Aussagen
  2. Inkonstante Beschreibungen der behaupteten Vergewaltigung
  3. Zeitliche Abstände der Anzeige (Monate oder Jahre später)
  4. Motivlage der Anzeigenerstatterin (Rache, Reue, Eifersucht, Trennung, Sorgerecht)
  5. Aussageentwicklung über die Ermittlungsphase hinweg
  6. Anzeichen auf suggestive Einflüsse (z.B. Therapie)
  7. Notwendigkeit der Einholung eines aussagepsychologischen Gutachtens

Diese Punkte sind entscheidend, um Zweifel an der Glaubhaftigkeit zu begründen – und Zweifel bedeuten im Strafrecht: Freispruch!

Verteidigungsstrategien nach einer Anzeige wegen Vergewaltigung in Düsseldorf & Saarbrücken

Der Vorwurf einer Vergewaltigung (§ 177 StGB) wiegt schwer – strafrechtlich, sozial und persönlich.

Eine wirksame Verteidigung erfordert Erfahrung, psychologisches Gespür und eine frühe, taktisch kluge Strategie.

Ziel: Einstellung des Verfahrens – ohne öffentliche Hauptverhandlung, ohne Eintrag im Führungszeugnis oder Freispruch.

Bewährte Verteidigungsansätze:

1. Aussage gegen Aussage: Oft existiert nur eine belastende Aussage ohne objektive Beweise.

→ Analyse auf Widersprüche, Lücken und Plausibilität nach aussagepsychologischen Kriterien.


2. Ambivalentes Verhalten des mutmaßlichen Opfers: „Nein heißt Nein“ – aber nicht jedes Missverständnis ist strafbar.

→ Bewertung des Verhaltens im Kontext (z. B. Chatverläufe, Gestik, Kommunikation, Kontext).


4. Entlastende Beweise sichern: Chatverläufe, Nachrichten, Fotos oder Zeugenaussagen können zeigen, dass der Kontakt freiwillig war.

→ Frühe Sicherung dieser Beweise ist entscheidend.


4. Kein Vorsatz – Irrtum über das Einverständnis: Wenn der Beschuldigte von einem beiderseitigen Einverständnis ausging, fehlt der Vorsatz (§ 16 Abs. 1 StGB).

→ Juristisch nachvollziehbare Darstellung des subjektiven Erlebens.


Was ist die beste Verteidigung in Ihrem Fall?

Das kommt auf Ihren konkreten Einzelfall an. Nutzen Sie die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung von Rechtsanwalt Ippolito. Dieses Gespräch findet noch heute statt und ist absolut unverbindlich.

Nach einer Anzeige wegen Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB) braucht es einen spezialisierten Verteidiger. Hier sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren vor. Zum Schutz Ihrer Freiheit verbinde ich juristische mit psychologischer Expertise.

Strafverteidiger Yannic Ippolito

3. Freisprüche & Einstellungen beim Vorwurf der Vergewaltigung durch Strafverteidiger Ippolito

Strafverteidiger Ippolito hat Kanzleistandorte in Düsseldorf und Saarbrücken und ist auf das Sexualstrafrecht spezialisiert; insbesondere auf Aussage-gegen-Aussage-Verfahren.

Beim Vorwurf der Vergewaltigung konnte Rechtsanwalt Ippolito bereits vielfach einen Freispruch oder eine Einstellung vor Gericht für seine Mandanten erzielen:

4. Meine Strategie als Strafverteidiger in Saarbrücken und Düsseldorf

In Verfahren wegen Vergewaltigung (§ 177 StGB) setze ich auf eine strafrechtlich fundierte und aussagepsychologische Verteidigung:

  • Akteneinsicht: Ich fordere umgehend die vollständige Ermittlungsakte bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf oder Saarbrücken an.
  • Aussageanalyse: Detaillierte Prüfung der Belastungsaussage nach aussagepsychologischen Kriterien.
  • Konfrontationsstrategie: Erarbeitung einer Einlassung oder konsequentes Schweigen.
  • Einstellungsantrag: Juristisch fundierte Argumentation basierend auf Inkonstanzen, Widersprüche oder fehlenden Vorsatz.

Ziel: Einstellung im Ermittlungsverfahren – keine Anklage, keine öffentliche Hauptverhandlung, kein Eintrag im Führungszeugnis.

Anwalt für Sexualstrafrecht Yannic Ippolito: Spezialisierte Verteidigung beim Vorwurf Vergewaltigung in Düsseldorf & Saarland

Rechtsanwalt Ippolito ist auf das Strafrecht und Sexualstrafrecht spezialisiert. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit besteht in der Verteidigung bei Aussage-gegen-Aussage-Verfahren.

Seine Kanzlei Straf.Law hat zwei Standorte – in Düsseldorf (NRW) und Saarbrücken (Saarland).

Er verteidigt seine Mandanten beim Vorwurf Vergewaltigung in Düsseldorf, ganz NRW sowie in Saarbrücken sowie im gesamten saarländischen Raum.

  • Dozent für Strafrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
  • Ausbilder für Strafrecht am Landgericht Düsseldorf und zertifizierter Coach
  • Kanzlei in Düsseldorf & Saarbrücken

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Strafverteidiger Ippolito unterstützt Sie nach einer Hausdurchsuchung, einer polizeilichen Vorladung oder einer Strafanzeige wegen Vergewaltigung (§ 177 StGB) vor der Staatsanwaltschaft Düsseldorf  und Saarbrücken.

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FAQs – Häufige Fragen | Vorwurf & Anzeige wegen Vergewaltigung (§ 177 StGB)

Antworten, die weiterhelfen

Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Eine Bewährung ist nur bei einer Freiheitsstrafe bis maximal zwei Jahren möglich.

Es gibt keine objektiven Beweise, sondern es stehen sich zwei gegensätzliche Aussagen gegenüber: die des Beschuldigten und die des mutmaßlichen Opfers.

Es bestehen unterschiedliche Strategien zur Verteidigung, die abhängig vom Einzelfall sind.

Bewährt sind: Aussagepsychologie, Gegenerklärungen und gezielte Beweisanträge.

Ja, insbesondere bei Flucht- oder Verdunkelungsgefahr (§ 112 StPO). Eine frühe Verteidigung kann dies verhindern.

Ermittlungsverfahren meist 3–12 Monate, Hauptverfahren (falls Anklage) mehrere Monate – abhängig vom Ermittlungsaufwand und ob ein aussagepsychologisches Gutachten eingeholt wird.

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      Danach wissen Sie

      1. Vorladung | Anklage | Strafbefehl

      Wie Sie sich bei einer polizeilichen Vorladung, einer Anklageschrift oder einem Strafbefehl richtig verhalten.


      2. Tatvorwurf | Verteidigung

      Was Ihnen genau vorgeworfen wird und welche Strategien zur Verteidigung bestehen.


      3. Strafverfahren | Dauer

      Wie das Strafverfahren von hier aus weitergeht und wie lange alles dauern kann.


      4. Nächste Schritte | Plan

      Was Sie als nächstes tun sollten und was nicht. Wie die Verteidigung am besten vorbereitet wird.


      5. Kosten | Festpreis

      Was die Strafverteidigung kosten wird und welche Ratenzahlung möglich ist.