Anwalt für Strafrecht & Sexualstrafrecht
Anwalt beim Vorwurf Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB)

Das Wichtigste
- Der Vorwurf der Vergewaltigung nach § 177 Abs. 6 StGB gehört zu den schwersten Vorwürfen im Sexualstrafrecht.
- Eine Verurteilung kann bereits auf einer einzigen belastenden Aussage beruhen, wenn das Gericht diese für glaubhaft hält.
- Beschuldigte sollten keine Aussage bei der Polizei machen, bevor ein Strafverteidiger Akteneinsicht genommen hat.
- Bei einer Verurteilung droht grundsätzlich eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren.
- Eine Bewährungsstrafe ist deshalb nur in engen Ausnahmefällen möglich.
- Die Verteidigung sollte früh ansetzen: Aussageanalyse, Beweissicherung, Prüfung digitaler Spuren und strategischer Einstellungsantrag.
- Ziel der Verteidigung ist es, bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung zu erreichen und eine öffentliche Hauptverhandlung zu verhindern.
Der Vorwurf der Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB) ist für Beschuldigte existenziell belastend. Schon ein Ermittlungsverfahren kann Beruf, Familie, Beziehung, Ruf und psychische Stabilität massiv erschüttern.
Viele Beschuldigte glauben zunächst, sie könnten den Vorwurf durch eine schnelle Erklärung bei der Polizei ausräumen. Genau das ist häufig der gefährlichste Fehler. Jede unüberlegte Aussage kann später gegen Sie verwendet werden.
Wenn Ihnen Vergewaltigung vorgeworfen wird, gilt deshalb:
- Schweigen. Keine Aussage bei der Polizei.
- Keine eigene Kontaktaufnahme zur beschuldigenden Person.
- Sofort Strafverteidiger einschalten.
Als spezialisierter Strafverteidiger im Sexualstrafrecht sagt Straf.Law die Vorladung bei der Polizei für Sie ab, beantragt Akteneinsicht, prüft die Aussage der belastenden Person und sichert frühzeitig entlastende Umstände mit dem Ziel: Einstellung des Verfahrens. Vermeidung einer öffentlichen Hauptverhandlung.
Auf einen Blick
- Was ist Vergewaltigung nach § 177 StGB?
- Welche Strafe droht bei Vergewaltigung?
- Was bedeutete Aussage gegen Aussage beim Vorwurf Vergewaltigung?
- Wie verteidigt man sich gegen eine Falschbeschuldigung wegen Vergewaltigung?
- Welche Beweise sind beim Vorwurf Vergewaltig wichtig?
- Welche Folgen drohen für Beruf, Führungszeugnis und bei Beamten?
- Wann verjährt der Vorwurf der Vergewaltigung?
- Was tun bei einer polizeilichen Vorladung?
- FAQs zum Vorwurf der Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB)
1. Was ist Vergewaltigung nach § 177 StGB?
Eine Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB) liegt vor, wenn eine sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person vorgenommen wird und es dabei zum Beischlaf oder zu einer vergleichbar erniedrigenden Handlung kommt, insbesondere wenn diese mit einem Eindringen in den Körper verbunden ist.
Juristisch ist die Vergewaltigung kein eigener Grundtatbestand, sondern ein besonders schwerer Fall des sexuellen Übergriffs bzw. der sexuellen Nötigung nach § 177 StGB.
Entscheidend ist also nicht nur die sexuelle Handlung selbst. Entscheidend ist vor allem, ob sie gegen den erkennbaren Willen der anderen Person erfolgt sein soll.
Seit der Reform des Sexualstrafrechts gilt der Grundsatz „Nein heißt Nein“. Das bedeutet: Eine Strafbarkeit kann nur dann dann im Raum stehen, wenn die andere Person ihren entgegenstehenden Willen erkennbar geäußert hat.
Das kann durch Worte geschehen, etwa:
- „Nein.“
- „Ich will das nicht.“
- „Hör auf.“
Es kann aber auch durch Verhalten geschehen, etwa durch
- Wegdrehen,
- Wegschieben,
- Weinen oder
- Fluchtversuche.
Für die Verteidigung ist genau dieser Punkt häufig entscheidend:
- War ein entgegenstehender Wille wirklich klar erkennbar?
- War die Situation möglicherweise missverständlich?
- Gab es vorher oder nachher Kommunikation, die gegen den Vorwurf spricht?
- Ist die Aussage in sich stimmig oder widersprüchlich?
Nur wenn das Gericht zweifelsfrei überzeugt ist, dass der sexuelle Kontakt gegen den erkennbaren Willen erfolgte, kann es zu einer Verurteilung kommen (§ 261 StPO).
Welche Handlungen können als Vergewaltigung gelten?
Als Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB) können vor allem sexuelle Handlungen gewertet werden, bei denen es gegen den erkennbaren Willen zu einem Eindringen in den Körper kommt.
Dazu gehören insbesondere:
- vaginaler Geschlechtsverkehr,
- analer Geschlechtsverkehr,
- erzwungener Oralverkehr,
- Eindringen mit Fingern,
- Eindringen mit Gegenständen,
- sonstige beischlafähnliche Handlungen, wenn sie besonders erniedrigend sind.
Wichtig ist: Nicht jede sexuelle Handlung ist automatisch eine Vergewaltigung. Es muss immer geprüft werden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Dazu gehören insbesondere:
- eine sexuelle Handlung von erheblichem Gewicht,
- ein erkennbar entgegenstehender Wille,
- Vorsatz des Beschuldigten,
- bei § 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB zusätzlich Beischlaf oder eine vergleichbar erniedrigende Handlung.
Gerade bei intimen Begegnungen nach Partys, Dates, Beziehungskonflikten oder Alkoholkonsum ist häufig streitig, wie die Situation tatsächlich ablief und ob ein entgegenstehender Wille erkennbar war.
Hier setzt die Verteidigung bei Straf.Law an.
Strafverteidiger Ippolito:
Der Vorwurf der Vergewaltigung ist einer der schwerwiegendsten im Sexualstrafrecht. Besonders hier ist ein spezialisierter Verteidiger wichtig!
2. Welche Strafe droht bei Vergewaltigung?
Bei einer Verurteilung wegen Vergewaltigung droht grundsätzlich eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren (§ 177 Abs. 6 StGB).
Das ist der entscheidende Punkt für Beschuldigte: Ab einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren ist eine Bewährung rechtlich ausgeschlossen (§ 56 Abs. 2 StGB). Eine Bewährungsstrafe kommt nur bei Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren überhaupt in Betracht.
Der Strafrahmen bei Vergewaltigung nach § 177 Abs. 6 StGB beträgt: Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bis fünfzehn Jahren.
In besonders schweren Konstellationen kann sich die Mindeststrafe weiter erhöhen.
- Eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren droht etwa, wenn bei der Tat eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug bei sich geführt wird oder wenn die betroffene Person durch die Tat schwer verletzt wird (§ 177 Abs. 7 StGB).
- Eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren droht insbesondere dann, wenn eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug verwendet wird oder die betroffene Person in Todesgefahr gebracht wird (§ 177 Abs. 8 StGB).
Für Beschuldigte bedeutet das:
Der Vorwurf Vergewaltigung ist kein Verfahren, in dem man „erst einmal abwartet“. Bereits im Ermittlungsverfahren muss geprüft werden, ob der Tatvorwurf überhaupt tragfähig ist, ob die Aussage belastbar ist und ob entlastende Beweise gesichert werden können. Genau hier setzt die spezialisierte Verteidigung bei Straf.Law an.

3. Was bedeutet Aussage gegen Aussage beim Vorwurf Vergewaltigung?
Aussage gegen Aussage bedeutet, dass eine Person den Vorwurf erhebt und der Beschuldigte diesen bestreitet, ohne dass es objektive Beweise gibt.
Gerade beim Vorwurf der Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB) ist das häufig der Fall. Es gibt oft keine Zeugen des unmittelbaren Geschehens. Häufig gibt es auch keine Videoaufnahme und keine eindeutigen Spuren, die beweisen, ob der sexuelle Kontakt einvernehmlich war oder nicht.
Wichtig ist: Eine Verurteilung ist auch bei Aussage gegen Aussage möglich.
Das Gericht darf eine Verurteilung auf die Aussage einer einzigen Person stützen, wenn es von deren Glaubhaftigkeit überzeugt ist (§ 261 StPO). Deshalb ist die Aussageanalyse im Sexualstrafrecht besonders wichtig.
Straf.Law prüft unter anderem:
- Wann wurde der Vorwurf erstmals erhoben?
- Wurde die Aussage später verändert oder gesteigert?
- Gibt es Widersprüche?
- Gibt es ein mögliches Motiv für eine Falschbeschuldigung?
- Gibt es Chatverläufe vor oder nach dem behaupteten Vorfall?
- Gibt es Zeugen zum Verhalten der Beteiligten?
- Gibt es objektive Spuren, die zur Aussage passen oder ihr widersprechen?
- Ist die Aussage wirklich erlebnisbasiert?
Gerade in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen entscheidet häufig die Qualität der Verteidigung darüber, ob ein Verfahren eingestellt wird, ob Anklage erhoben wird oder ob es zu einem Freispruch kommt.
4. Wie verteidigt man sich gegen eine Falschbeschuldigung wegen Vergewaltigung?
Gegen eine Falschbeschuldigung verteidigt man sich nicht durch spontane Erklärungen gegenüber der Polizei, sondern durch Akteneinsicht, Aussageanalyse, Beweissicherung und eine strategische Verteidigung.
Falschbeschuldigungen im Sexualstrafrecht können unterschiedliche Hintergründe haben. In Betracht kommen etwa:
- Trennung oder Beziehungskonflikt,
- Eifersucht,
- Rache,
- Sorgerechts- oder Umgangsstreit,
- sozialer Druck nach einem einvernehmlichen Kontakt,
- Alkoholkonsum und Erinnerungslücken,
- nachträgliche Umdeutung einer Situation,
- Einflussnahme durch Dritte.
Das bedeutet nicht, dass jeder Vorwurf falsch ist. Es bedeutet aber: Die Verteidigung muss prüfen, ob der konkrete Vorwurf tragfähig ist.
Dabei kommt es auf Details an.
- Wann wurde die Anzeige erstattet?
- Gab es vorher Streit?
- Gab es nach dem angeblichen Vorfall noch freundlichen Kontakt?
- Wurden Nachrichten gelöscht?
- Gibt es Screenshots, Fotos, Standortdaten oder Zeugen?
- Hat sich die Aussage im Laufe des Verfahrens verändert?
Eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung (§ 164 StGB) sollte nicht vorschnell gestellt werden. Sie kann im Einzelfall sinnvoll sein, muss aber strategisch geprüft werden. Häufig ist es zunächst wichtiger, die Ermittlungsakte auszuwerten und entlastende Beweise gezielt in das Verfahren einzuführen.
5. Welche Beweise sind beim Vorwurf Vergewaltigung wichtig?
Wichtig sind alle Beweise, die etwas zur Einvernehmlichkeit, zum Ablauf, zur Glaubhaftigkeit der Aussage oder zu möglichen Entlastungsumständen sagen können.
Dazu gehören insbesondere:
Digitale Kommunikation
Chatverläufe sind in vielen Verfahren entscheidend. Relevant sind Nachrichten vor und nach dem angeblichen Vorfall.
Wichtig können etwa sein:
- Flirtverhalten vor dem Treffen,
- Verabredungen,
- Nachrichten über sexuelle Themen,
- freundliche Kommunikation nach dem Vorfall,
- spätere Kontaktaufnahme durch die belastende Person,
- Widersprüche zwischen Chat und Aussage.
DNA und Spuren
DNA-Spuren können zeigen, dass es zu körperlichem Kontakt gekommen ist. Sie beweisen aber nicht automatisch, dass der Kontakt gegen den Willen erfolgt ist.
Auch Verletzungen müssen sorgfältig eingeordnet werden. Nicht jede Rötung, jedes Hämatom oder jede Hautveränderung beweist Gewalt. Umgekehrt können fehlende Verletzungen den Vorwurf nicht automatisch ausschließen.
Aussagepsychologische Prüfung
In Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen ist die Glaubhaftigkeit der Belastungsaussage zentral. Geprüft wird unter anderem:
- Aussagekonstanz,
- Detailreichtum,
- innere Widersprüche,
- nachträgliche Steigerungen,
- mögliche Suggestion,
- mögliche Belastungsmotive,
- Entstehungsgeschichte der Aussage.
Zeugen
Auch Personen, die die behauptete Tat nicht gesehen haben, können wichtig sein. Sie können Angaben machen zum Verhalten vor oder nach dem Vorfall, zur Beziehung der Beteiligten, zu Streitigkeiten, zu möglichen Motiven oder zu späteren Gesprächen.
Standortdaten, Fotos und Social Media
Bewegungsdaten, Bilder, Social-Media-Posts oder Zeitstempel können helfen, Abläufe zu rekonstruieren. Manchmal zeigen sie, dass die Darstellung in der Anzeige zeitlich oder tatsächlich nicht stimmen kann.
Für die Verteidigung gilt:
Entlastende Beweise müssen früh gesichert werden. Viele digitale Spuren gehen verloren, wenn man zu lange wartet.
Welche Verteidigungsstrategien gibt es beim Vorwurf Vergewaltigung?
Die richtige Verteidigungsstrategie hängt vom konkreten Akteninhalt ab. Häufig geht es um die Aussageanalyse, entlastende digitale Beweise, die Frage des erkennbaren Willens und den Vorsatz des Beschuldigten.
Typische Verteidigungsansätze sind:
Zweifel an der Belastungsaussage
Wenn der Tatvorwurf allein auf einer Aussage beruht, muss diese Aussage besonders sorgfältig geprüft werden. Widersprüche, Erinnerungslücken, nachträgliche Belastungssteigerungen oder eine problematische Entstehungsgeschichte können erhebliche Zweifel begründen.
Kein erkennbarer entgegenstehender Wille
§ 177 StGB setzt voraus, dass der entgegenstehende Wille erkennbar war. Wenn die Situation objektiv mehrdeutig war, kann das für die Verteidigung entscheidend sein.
Das gilt besonders bei intimen Situationen, in denen vorher Nähe bestand, sexuelle Kommunikation geführt wurde oder das Verhalten der Beteiligten nicht eindeutig ablehnend war.
Fehlender Vorsatz
Für eine Verurteilung reicht es nicht, dass die andere Person innerlich nicht einverstanden war. Der Beschuldigte muss vorsätzlich gehandelt haben. Wenn er nachvollziehbar davon ausging, dass Einvernehmen bestand, kann der Vorsatz fehlen.
Entlastende Beweise
Chatverläufe, Fotos, Zeugen, Standortdaten oder spätere Kommunikation können den Vorwurf erschüttern. Ein Strafverteidiger muss prüfen, welche Beweise gesichert und wie sie in das Verfahren eingeführt werden.
Einstellungsantrag im Ermittlungsverfahren
Straf.Law verfasst regelmäßig nach Akteneinsicht einen fundierten Einstellungsantrag an die Staatsanwaltschaft . Ziel ist, eine Anklage und öffentliche Hauptverhandlung zu verhindern.
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6. Welche Folgen drohen für Führungszeugnis, Beruf und Beamte?
Bei einer Verurteilung wegen Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB) drohen neben der Freiheitsstrafe erhebliche Nebenfolgen. Dazu gehören Eintragungen im Führungszeugnis, berufliche Konsequenzen, ein mögliches Berufsverbot und bei Beamten der Verlust des Beamtenstatus.
Eintrag im Führungszeugnis
Eine Verurteilung wegen Vergewaltigung erscheint immer im Führungszeugnis (§ 32 Abs. 1 BZRG). Besonders problematisch ist dies bei Tätigkeiten im öffentlichen Dienst, im sozialen Bereich, in Schulen, Kitas, Pflegeeinrichtungen, medizinischen Berufen oder sicherheitsrelevanten Tätigkeiten.
Berufsverbot
Ein Berufsverbot nach § 70 StGB kommt in Betracht, wenn die Tat unter Missbrauch des Berufs oder Gewerbes begangen wurde und die Gefahr weiterer erheblicher Straftaten besteht.
Das betrifft insbesondere Berufe mit Nähe-, Betreuungs- oder Abhängigkeitsverhältnissen.
Wichtig ist aber:
Ein Berufsverbot darf nicht automatisch verhängt werden. Es muss konkret begründet werden. Die Verteidigung muss prüfen, ob überhaupt ein beruflicher Bezug besteht und ob eine Wiederholungsgefahr tragfähig begründet werden kann.
Beamte
Für Beamte kann eine Verurteilung besonders gravierende Folgen haben.
Bei einer vorsätzlichen Tat und einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr endet das Beamtenverhältnis kraft Gesetzes mit Rechtskraft des Urteils (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 BeamtenStG, § 41 BBG).
Das betrifft etwa:
- Polizeibeamte,
- Lehrer,
- Justizvollzugsbeamte,
- Soldaten,
- Verwaltungsbeamte,
- Beamte im Ruhestand.
Für Ruhestandsbeamte können zudem Pensionsansprüche gefährdet sein (§ 59 Abs. 1 Nr. 2a BeamtenVG).
Deshalb geht es bei Beamten nicht nur um die strafrechtliche Strafe. Es geht häufig um die gesamte berufliche und wirtschaftliche Existenz.
Strafverteidiger Ippolito:
Wenn Sie als Beamter einer Vergewaltigung beschuldigt werden, steht nicht nur Ihre Freiheit, sondern auch Ihre berufliche und wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel.
7. Wann verjährt der Vorwurf der Vergewaltigung?
Die Verjährung beim Vorwurf der Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB) beträgt fünf Jahre (§ 78 Abs. 1 Nr. 4 StGB).
Wann diese Zeitspanne endet, hängt vom Alter der mutmaßlich betroffenen Person ab.
Besonders wichtig ist dabei die Regelung über das Ruhen der Verjährung bei Sexualdelikten (§ 78b StGB). War die mutmaßlich betroffene Person zur Tatzeit noch nicht 30 Jahre alt, so ruht die Verjährung bis zum 30. Geburtstag (§ 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB).
Das bedeutet:
Auch länger zurückliegende Vorwürfe können noch verfolgt werden. Gerade bei alten Vorwürfen muss deshalb genau geprüft werden, welche Tatvariante behauptet wird, welche Verjährungsfrist gilt und ob die Verjährung möglicherweise geruht oder unterbrochen wurde.
Für Beschuldigte ist dieser Punkt besonders wichtig, wenn der Vorwurf viele Jahre zurückliegt.
8. Was tun bei einer polizeilichen Vorladung wegen Vergewaltigung?
Bei einer polizeilichen Vorladung wegen Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB) sollten Sie nicht zur Aussage erscheinen, sondern sofort einen Strafverteidiger beauftragen.
Sie sind als Beschuldigter nicht verpflichtet, bei der Polizei auszusagen. Sie müssen den Vorwurf nicht erklären. Sie müssen sich nicht rechtfertigen. Und es entstehen Ihnen keine Nachteile, wenn Sie schweigen.
Der richtige Ablauf ist:
- keine Aussage bei der Polizei,
- keine schriftliche Stellungnahme ohne Anwalt,
- keine Kontaktaufnahme zur beschuldigenden Person,
- keine Herausgabe von Chats ohne Prüfung,
- Strafverteidiger beauftragen,
- Akteneinsicht abwarten,
- Verteidigungsstrategie entwickeln.
Viele Beschuldigte wollen sofort „alles richtigstellen“. Das ist verständlich, aber gefährlich. Ohne Akteneinsicht wissen Sie nicht, was genau behauptet wird, welche Beweise vorliegen und worauf die Ermittlungsbehörden ihren Verdacht stützen.
Straf.Law sagt die Vorladung für Sie absagen, beantragt Akteneinsicht und verfasst in geeigneten Fällen einen umfassenden Einstellungsantrag an die Staatsanwaltschaft.
Warum ist frühe Verteidigung beim Vorwurf Vergewaltigung so wichtig?
Frühe Verteidigung ist entscheidend, weil im Ermittlungsverfahren oft die Weichen für den gesamten Ausgang gestellt werden.
In dieser Phase kann ein Strafverteidiger:
- Akteneinsicht beantragen,
- die Aussage der belastenden Person analysieren,
- entlastende Chatverläufe sichern,
- Zeugen identifizieren,
- digitale Spuren prüfen,
- forensische Befunde einordnen,
- Fehler in der Beweiswürdigung herausarbeiten,
- einen Einstellungsantrag vorbereiten.
Je früher die Verteidigung beginnt, desto größer ist die Chance, eine Anklage zu verhindern.
Gerade beim Vorwurf Vergewaltigung ist eine öffentliche Hauptverhandlung für Beschuldigte extrem belastend. Ziel der Verteidigung ist deshalb, das Verfahren bereits vorher zur Einstellung zu bringen.
Strafverteidiger Ippolito – Verteidigung beim Vorwurf Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB)
Rechtsanwalt Yannic Ippolito ist Strafverteidiger mit Schwerpunkt im Sexualstrafrecht. Die Verteidigung beim Vorwurf Vergewaltigung erfordert Erfahrung, Diskretion, Aussageanalyse und eine klare Strategie.
Straf.Law verteidigt Beschuldigte in Düsseldorf, NRW, Saarbrücken und im Saarland.
Wenn Ihnen Vergewaltigung nach § 177 StGB vorgeworfen wird, sollten Sie keine Aussage machen und sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Ziel der Verteidigung ist es, Ihre Freiheit, Ihre berufliche Existenz und Ihren Ruf zu schützen – möglichst früh, möglichst diskret und möglichst ohne öffentliche Hauptverhandlung.
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FAQs zum Vorwurf Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB)
Nein. Als Beschuldigter müssen Sie einer polizeilichen Vorladung nicht folgen und keine Aussage machen. Sie sollten den Termin nicht selbst wahrnehmen, sondern sofort einen Strafverteidiger beauftragen. Dieser kann die Vorladung absagen und Akteneinsicht beantragen.
Ja. Eine Verurteilung ist auch bei Aussage gegen Aussage möglich, wenn das Gericht die belastende Aussage für glaubhaft hält. Deshalb ist die aussagepsychologische Prüfung der Belastungsaussage für die Verteidigung besonders wichtig.
Bei einer Verurteilung wegen Vergewaltigung beträgt die Mindeststrafe grundsätzlich zwei Jahre Freiheitsstrafe. Bewährung kommt nur bei Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren überhaupt in Betracht (§ 56 Abs. 2 StGB). Deshalb droht bei einer Verurteilung wegen Vergewaltigung häufig eine Haftstrafe ohne Bewährung. Aus diesem Grund ist die Verteidigung im Ermittlungsverfahren besonders wichtig.
Eine Anzeige kann nicht einfach „zurückgezogen“ werden, wenn die Ermittlungsbehörden bereits von dem Vorwurf erfahren haben. Die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob weiter ermittelt wird. Eine spätere Relativierung oder Korrektur der Aussage kann aber für die Verteidigung sehr wichtig sein.
Die Kosten hängen vom Umfang des Verfahrens, der Aktenlage und dem Verfahrensstadium ab. In der Regel wird zunächst eine kostenlose Ersteinschätzung angeboten. Danach kann ein Festpreis für die Verteidigung im Ermittlungsverfahren oder gerichtlichen Verfahren vereinbart werden.
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