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Vorwurf: Widerstand & Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte an Karneval

Wo: Amtsgericht Köln
Wann: 20.11.2024
Ergebnis: Verwarnung

Vor dem Amtsgericht Köln musste sich ein Mandant wegen schwerer Vorwürfe – Widerstand und tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte – verantworten. Strafverteidiger Ippolito stellte die menschliche Seite des Mandanten in den Vordergrund und entkräftete die Vorwürfe. Das Ergebnis: Verwarnung unter Strafvorbehalt, kein Eintrag im Führungszeugnis.

Ausgangslage

Es war Karneval, und mein Mandant wollte mit seinem Freund einen lustigen Abend haben: ausgelassen Feiern, die Arbeit hinter sich lassen und den Abend genießen.

Vor einem Kiosk kamen sie dann mit einer Gruppe junger Frauen ins Gespräch. Alles schien entspannt, bis plötzlich Polizisten vor dem Mandanten standen.

Der Vorwurf: Er habe die Frauen sexuell belästigt.

Die Polizei sprach daraufhin einen Platzverweis aus, den der Mandant jedoch nicht nachvollziehen konnte. Ein Wortgefecht entstand, das in einer körperlichen Auseinandersetzung endete.

Der Mandant soll die Polizisten beleidigt sowie nach ihnen getreten zu haben.

Am Ende wurde er abgeführt und musste sich vor Gericht wegen mehrerer schwerer Straftaten verantworten:

  1. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
  2. Tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte 
  3. Bedrohung 
  4. Beleidigung
  5. Versuchte Körperverletzung

Herausforderung: Viele schwere Tatvorwürfe

Tatvorwürfe gegen Polizeibeamte sind vor Gericht immer eine besondere Herausforderung.

Die Justiz entscheidet in solchen Fällen oft zugunsten der Staatsgewalt. Hinzu kamen die Schwere der Vorwürfe und die Gefahr, dass der Mandant zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden könnte.

Strategie: Die Sicht des Mandanten aufzeigen

In einem solchen Fall ist es entscheidend, nicht nur auf die Fakten einzugehen, sondern auch die menschliche Seite des Mandanten zu beleuchten.

Strafverteidiger Ippolito gelang es, dem Gericht den Menschen hinter der „Karnevals-Maske“ zu zeigen. Dem Gericht wurde aufgezeigt, dass der Mandant in der Situation nicht eskalieren wollte, sich jedoch missverstanden fühlte.

Ergebnis: Verwarnung

Dank der Verteidigungsstrategie und der gezielten Befragung der Polizeibeamten konnte Strafverteidiger Ippolito das Gericht davon überzeugen, von einer Freiheitsstrafe abzusehen.

Stattdessen wurde der Mandant nur unter Strafvorbehalt verwarnt. Damit konnte ein Eintrag im Führungszeugnis des Mandanten verhindert werden!

Ergebnis: Verwarnung. Kein Eintrag im Führungszeugnis.

Fazit: Jeder Tatvorwurf hat seine eigene Geschichte

Dieser Fall zeigt: Vor Gericht geht es nicht nur um Paragraphen, sondern auch um die Geschichte eines Menschen zu dem Tatvorwurf.

Indem Strafverteidiger Ippolito die Perspektive des Mandanten nachvollziehbar machten und Schwachstellen in den Aussagen der Polizeibeamten aufzeigten, konnte nicht nur das Führungszeugnis sauber gehalten, sondern auch eine Strafe abgewendet werden.

Ergebnis: Verwarnung. Kein Eintrag im Führungszeugnis.

Häufige Fragen (FAQ)

1. Was bedeutet eine Verwarnung unter Strafvorbehalt?

Eine Verwarnung unter Strafvorbehalt (§ 59 StGB) bedeutet, dass das Gericht eine Strafe grundsätzlich für angemessen hält, diese aber nicht vollstreckt. Es gibt keinen Eintrag im Führungszeugnis.

2. Sind Vorwürfe gegen Polizeibeamte besonders schwerwiegend?

Ja. Vorwürfe wie Widerstand oder tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte werden von Gerichten regelmäßig streng bewertet. Umso wichtiger ist eine durchdachte Verteidigungsstrategie.

3. Kann ein Platzverweis rechtlich angefochten werden?

Grundsätzlich ja. Wer einen Platzverweis für ungerechtfertigt hält, kann ihn im Nachhinein rechtlich überprüfen lassen. Entscheidend ist jedoch, dass man sich in der Situation zunächst daran hält, um eine Eskalation und zusätzliche Vorwürfe zu vermeiden.

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    Yannic Ippolito

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    Doktorand mit Station am King’s College (London)
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