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Vorwurf: Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Inhalte über Facebook

Wo: Amtsgericht Herne
Wann: 20.01.2025
Ergebnis: Einstellung

Amtsgericht Herne: Der Mandant stand wegen des Vorwurfs der Verbreitung und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte vor Gericht. Dank der Verteidigungsstrategie von Strafverteidiger Ippolito konnte eine Einstellung erreicht werden – keine Strafe, kein Eintrag ins Führungszeugnis. Sonst hätte eine Ausreise aus Deutschland gedroht.

Ausgangslage

Ein scheinbar kleiner Fehler mit großen Folgen: Der Mandant soll über Facebook Messenger mehrere Dateien einem Freund im Ausland weitergeleitet haben.

Die Staatsanwaltschaft sah darin eine schwere Straftat: Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Inhalte (Kinderpornographie).

Der Tatvorwurf umfasste „nur“ 3 Dateien. Das Strafrecht sieht für diese Straftaten keine Geldstrafe mehr vor, sondern nur noch Freiheitsstrafe.  Umso wichtiger ist es, in diesen Fällen eine klare Verteidigungsstrategie zu entwickeln, um die Freiheit des Mandanten zu schützen.

Herausforderung: Drohende Ausreise aus Deutschland

Ausgangslage

Der Mandant war kein Deutscher Staatsbürger, sondern befand sich mitten im Anerkennungsverfahren für eine Aufenthaltserlaubnis.

Er lebte mit seiner Frau und seiner kleinen Tochter in Deutschland.
Seine Frau kümmerte sich um das Kind, während er allein das Einkommen der Familie sicherte.

Die Angst war groß: Würde er wegen des Strafverfahrens verurteilt,

  • drohten Ausweisung,
  • Verlust der Arbeitserlaubnis und der
  • wirtschaftliche Ruin für die gesamte Familie.

Strategie: Den Mensch und die drohenden Folgen in den Mittelpunkt stellen

Strafverteidiger Ippolito stellen den Menschen in den Mittelpunkt:

  1. Er erzählte dem Gericht die Geschichte des Mandanten – wie dieser in eine Situation geriet, die er nicht voll überblickte
  2. Er betonte, dass es sich um einen einmaligen, unbedachten Fehler handelte – ohne kriminelle Absicht.
  3. Der Mandant zeigte Einsicht, Reue und war bereit zur Schadenswiedergutmachung.

Durch diese menschliche und zugleich juristisch fundierte Darstellung wurde klar: Hier geht es nicht um einen Kriminellen, sondern um einen Familienvater, der für sein Familie da sein möchte.

Ergebnis: Einstellung

Strafverteidiger Ippolito überzeugte Staatsanwaltschaft und Gericht beim Vorwurf Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Inhalte (Kinderpornographie):

  • Einstellung des Strafverfahrens gegen Geldauflage
  • Keine Strafe, kein Eintrag ins Führungszeugnis
  • Keine Vorstrafe – keine Ausweisung
  • Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis nicht gefährdet

Der Mandant konnte dadurch weiter in Deutschland bleiben und seine Familie unterstützen.

Ergebnis: Einstellung. Keine Strafe. Kein Eintrag im Führungszeugnis.

Fazit: Der Mensch hinter dem Tatvorwurf

Im Strafrecht geht es oft nicht nur um Paragrafen, sondern um Menschen, Existenzen und Familien.

Strafverteidiger Ippolito hat mit einem klugen, einfühlsamen und durchdachten Vorgehen das Gericht überzeugt:
Nicht jede Handlung verdient eine harte Strafe – manchmal reicht ein klares Zeichen und die Erkenntnis, aus einem Fehler gelernt zu haben.

Ergebnis: Einstellung. Keine Strafe. Kein Eintrag im Führungszeugnis.

Häufige Fragen (FAQ)

1. Droht bei Verbreitung von kinderpornographischen Dateien immer eine Haftstrafe?

Ja, das Gesetz sieht für Kinderpornographie keine Geldstrafe mehr vor, sondern nur Freiheitsstrafe. Mit der richtigen Verteidigungsstrategie kann aber in manchen Fällen eine Einstellung, Bewährung oder Freispruch erreicht werden.

2. Welche Bedeutung hat das Aufenthaltsrecht in solchen Strafverfahren?

Eine Verurteilung kann bei Nicht-EU-Bürgern zu einer Ausweisung führen. Deshalb ist es besonders wichtig, dass ein Strafverteidiger die Auswirkungen auf das Ausländerrecht in die Strategie einbezieht.

3. Was bedeutet eine Einstellung des Verfahrens für das Führungszeugnis?

Wird ein Verfahren eingestellt, erfolgt keine Verurteilung. Das bedeutet: Kein Eintrag ins Führungszeugnis und der Beschuldigte bleibt rechtlich „nicht vorbestraft“.

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    Yannic Ippolito

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    Dozent für Strafrecht an d. Universität Düsseldorf
    Dozent für Strafrecht am Landgericht Düsseldorf
    Doktorand mit Station am King’s College (London)
    Zertifizierter Personal und Business Coach (ILS)
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