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Vorwurf: Schwere räuberische Erpressung im Stadtpark

Wo: Amtsgericht Saarlouis
Wann: 09.07.2025
Ergebnis: Freispruch

Vor dem Amtsgericht Saarlouis wurde der junge Mandant wegen schwerer räuberischer Erpressung angeklagt. Trotz belastender Zeugenaussagen und drohender Jugendstrafe konnte Strafverteidiger Ippolito durch das Aufdecken von Widersprüchen und das Erschüttern der Beweislage einen Freispruch erreichen.

Ausgangslage

Ein junger Mann soll gemeinsam mit einem Bekannten eine Gruppe Jugendlicher mit einem Messer bedroht und sie zur Herausgabe von Geld und Handys gezwungen haben.

Ein Zeuge nannte gegenüber der Polizei den Namen des Mandanten – und brachte ihn damit ins Visier der Ermittlungen.

Damit sah er sich plötzlich mit einem harten Vorwurf konfrontiert. Die Anklage lautete: Schwere räuberische Erpressung.

Es drohte eine Jugendstrafe für den noch jungen Mandanten.

Herausforderung: Falsche Beschuldigung

Der Mandant beteuerte von Anfang an seine Unschuld. Er hatte mit der Tat nichts zu tun.

Doch: Eine Täterbeschreibung konnte auf ihn passen. Zudem hatte ein Zeuge persönlich etwas gegen ihn – der Verdacht einer bewussten Falschbeschuldigung lag nahe.

Strategie: Widersprüche herausarbeiten und Zweifel begründen

Strafverteidiger Ippolito setzte auf eine klare Verteidigung: Bestreiten und Zweifel begründen.

  • Vorlage eines Fotos des Mandanten vom angeblichen Tattag
  • Detaillierte Befragung der Zeugen zu Kleidung, Mütze, Größe, Bart, Gesichtszügen und Nationalität
  • Konkrete Nachfrage, wie sicher die Zeugen wirklich waren, dass es der Mandant gewesen sein soll

Durch diese gezielten Nachfragen gelang es, Unstimmigkeiten in den Aussagen der Zeugen sichtbar zu machen. Mehrere Punkte passten nicht zum Mandanten.

Ergebnis: Freispruch

Strafverteidiger Ippolito konnte Gericht und Staatsanwaltschaft überzeugen:

  • Die Zeugenaussagen waren unsicher und widersprüchlich.
  • Es fehlte eine zweifelsfreie Zuordnung der Tat zum Mandanten.
  • Im Zweifel für den Angeklagten – in dubio pro reo.

Ergebnis: Freispruch!

Fazit: Im Zweifel für den Mandanten

Im Strafrecht geht es nicht um Vermutungen – es geht um Überzeugung.

Strafverteidiger Ippolito hat gezeigt:

  • Widersprüche müssen herausgearbeitet werden.
  • Zeugenaussagen dürfen nicht einfach übernommen werden.
  • Jeder Angeklagte hat ein Recht auf eine faire und gründliche Verteidigung – gerade in Fällen möglicher Falschbeschuldigung.

Ergebnis: Freispruch!

Häufige Fragen (FAQ)

1. Was ist schwere räuberische Erpressung?

Schwere räuberische Erpressung liegt etwa vor, wenn ein Täter bei der Tat eine Waffe bei sich führt oder ein gefährlichen Werkzeug – zum Beispiel einem Messer – nutzt, um eine Person zur Herausgabe von Geld oder Wertgegenständen zu zwingen.

2. Kann eine falsche Beschuldigung zum Freispruch führen?

Ja. Wenn die Aussagen der Belastungszeugen widersprüchlich oder unsicher sind und keine zweifelsfreie Zuordnung möglich ist, muss das Gericht im Zweifel für den Angeklagten entscheiden.

3. Wie kann ein Strafverteidiger Widersprüche in Zeugenaussagen aufdecken?

Durch gezielte Nachfragen zu Details wie Kleidung, Aussehen oder Tatablauf können Unstimmigkeiten sichtbar gemacht werden. Solche Widersprüche können entscheidend für einen Freispruch sein.

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    Yannic Ippolito

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    Dozent für Strafrecht an d. Universität Düsseldorf
    Dozent für Strafrecht am Landgericht Düsseldorf
    Doktorand mit Station am King’s College (London)
    Zertifizierter Personal und Business Coach (ILS)
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