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Vorwurf: Körperverletzung unter Nachbarn

Wo: Staatsanwaltschaft Saarbrücken
Wann: 31.07.2025
Ergebnis: Einstellung

Vor der Staatsanwaltschaft Saarbrücken stand der Mandant wegen des Vorwurfs der Körperverletzung (§ 223 StGB). Trotz Belastungszeugin und ärztlich attestierter Verletzung konnte Strafverteidiger Ippolito durch das Aufdecken von Widersprüchen und das Hinterfragen der Motivlage eine Einstellung des Verfahrens erreichen – keine Anklage, keine Hauptverhandlung, kein Eintrag ins Führungszeugnis.

Ausgangslage

Der Mandant soll einen Nachbarn, mit dem es schon länger Streit gab, vor einem Supermarkt mehrfach mit der Faust in Bauch und Rücken geschlagen haben.

Nach Strafanzeige des Nachbarn leitete die Staatsanwaltschaft Saarbrücken ein Strafverfahren ein. Der Vorwurf: Körperverletzung (§ 223 StGB).

Besonders belastend: Die Ehefrau des Nachbarn soll den Vorfall beobachtet haben – aus dem Auto heraus.

Zusätzlich erschwerend: Das angebliche Opfer war danach beim Arzt, der ihm eine Prellung im Bauch attestierte.

Doch der Mandant bestritt die Tat entschieden: Er habe den Mann nicht geschlagen.

Herausforderung: Schlechte Beweislage

Ein Streit mit Vorgeschichte, ein angebliches Opfer mit ärztlich attestierter Verletzung, eine Ehefrau als weitere Belastungszeugin. Der Beweislage war nicht gut – Doch genau hier setzte Strafverteidiger Ippolito an.

Strategie: Widersprüche aufdecken

Strafverteidiger Ippolito analysierte die Ermittlungsakte intensiv. Die Verteidigung baute er auf drei zentrale Punkte:

  • Motiv aufdecken: Der angeblich Geschädigte hatte möglicherweise ein starkes persönliches Motiv: Dem Mandanten durch eine Anzeige „eins auszuwischen“ – wegen des Nachbarschaftskonflikts.

  • Widerspruch in der Akte: Bei der polizeilichen Aufnahme der Strafanzeige wurden keine Verletzungen dokumentiert. Es wurde sogar bewusst auf Lichtbilder verzichtet – obwohl angeblich mehrfache Schläge stattgefunden haben sollen. Das wirkte wenig glaubhaft.

  • Einvernehmliche Lösung anstreben: Strafverteidiger Ippolito brachte frühzeitig Strafmilderungsgründe ins Spiel und zeigte Gesprächsbereitschaft – mit dem Ziel, das Verfahren ohne Hauptverhandlung zu beenden.

Ergebnis: Einstellung – keine Anklage

Die Strategie ging auf: Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken ließ sich überzeugen.
Am Ende stand kein Urteil, sondern eine Einstellung des Verfahrens gegen eine geringe Geldauflage.

  • Keine Anklage
  • Keine Hauptverhandlung
  • Kein Eintrag ins Führungszeugnis

Ergebnis: Einstellung!

Fazit: Genauigkeit zahlt sich aus

Dieser Fall zeigt: Auch bei scheinbar klaren Vorwürfen lohnt sich ein genauer Blick.

  • Widersprüche in der Akte erkennen,
  • Motive hinterfragen und klug argumentieren – so konnte Strafverteidiger Ippolito das Verfahren ohne Verurteilung zu einem Abschluss führen.

Ergebnis: Einstellung gegen Geldauflage – kein Eintrag im Führungszeugnis, keine Strafe.

Häufige Fragen (FAQ)

1. Kann eine Anzeige wegen Körperverletzung ohne Hauptverhandlung enden?

Ja. Wenn die Beweislage unsicher ist oder mildernde Umstände vorliegen, kann ein Strafverteidiger erreichen, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt – oft gegen eine geringe Geldauflage (§ 153a StPO). So bleibt dem Beschuldigten eine öffentliche Hauptverhandlung erspart und sein Führungszeugnis sauber.

2. Welche Rolle spielen Widersprüche in Zeugenaussagen?

Widersprüche oder fehlende Beweise – wie nicht dokumentierte Verletzungen – können die Glaubhaftigkeit einer Belastungsaussage schwächen. Das kann entscheidend für eine Einstellung des Verfahrens sein.

3. Was bedeutet eine Einstellung für das Führungszeugnis?

Wird ein Verfahren eingestellt, gibt es keine Verurteilung und somit auch keinen Eintrag im Führungszeugnis. Das ist für berufliche und private Zukunftsperspektiven besonders wichtig. Man gilt weiter als „nicht vorbestraft“.

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    Yannic Ippolito

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    Dozent für Strafrecht an d. Universität Düsseldorf
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