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Vorwurf: Gefährliche Körperverletzung bei einer Gruppenschlägerei unter Jugendlichen

Wo: Amtsgericht Bergisch-Gladbach
Wann: 13.11.2024
Ergebnis: Freispruch

Vor dem Amtsgericht Bergisch-Gladbach stand ein junger Mandant unter dem schweren Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung. Mehrere Zeugen behaupteten, ihn bei einer Schlägerei gesehen zu haben. Strafverteidiger Ippolito konnte jedoch durch präzise Befragung die Zweifel verstärken – mit Erfolg: Freispruch!

Ausgangslage

Der noch junger Mandant geriet eines Abends mit seiner Freundesgruppe in eine Auseinandersetzung mit einer anderen Gruppe von Jugendlichen.

Was mit einem Wortgefecht begann, endete in einer Schlägerei.

Die Gruppe des Mandanten verfolgte die anderen Jugendlichen, und die Situation wurde schnell unübersichtlich.

Am Ende des Abends stand der Mandant vor dem Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung.

Ein schwerwiegender Tatvorwurf

Für den jungen Mandanten, der gerade erst sein Leben aufbauen wollte, war der Vorwurf ein schwerer Schock.

Die Konsequenzen für die Zukunft – sei es die berufliche Laufbahn oder sein soziales Umfeld – konnten gravierend sein.

Hinzu kam, dass mehrere Zeugen behaupteten, ihn bei der Schlägerei gesehen zu haben, wie er andere geschlagen haben soll.

Der Mandant selbst beteuerte jedoch von Anfang an, dass er zwar anwesend war, aber niemanden geschlagen hat.

Herausforderung: Belastende Zeugenaussagen widerlegen

Dem Geschehen lag ein dynamisches, hektisches Geschehen zugrunde, das sich in der Dunkelheit abspielte. Mehrere Zeugen beschuldigten den Mandanten des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung.

Aber folgende Fragen blieben:

  • Haben die Zeugen auch tatsächlich das gesehen, was sie behaupteten?
  • Oder wurde der Mandant in der allgemeinen Hektik und Dynamik bloß verwechselt?

Strategie: Sorgfältige Analyse und gezielte Befragung

Um die Wahrheit ans Licht zu bringen, analysierte Strafverteidiger Ippolito das Geschehen Stück für Stück. Ziel war es, Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussagen der Zeugen zu schüren.

Oftmals können Menschen in solchen unübersichtlichen und hektischen Situationen am dunklen Abend kein klares Bild gewinnen; geschweige denn dieses Bild nach vielen Monaten wieder abrufen.

Ergebnis: Freispruch

Am Ende gelang es Strafverteidiger Ippolito, die Zeugen so zu befragen, dass keiner von ihnen mit Sicherheit sagen konnte, dass der Mandant die Tat begangen hatte.

Die Unschuldsvermutung griff, und ohne richterliche Überzeugung musste das Gericht den Mandanten vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freisprechen.

Dank der Strategie von Strafverteidiger Ippolito konnte der noch junge Mandant als Freigesprochener nach Hause gehen und sich wieder auf seine Zukunft konzentrieren.

Ergebnis: Freispruch!

Fazit: Zeugenbefragung als Schlüssel zum Erfolg

Dieser Fall zeigt, wie wichtig eine gezielte und durchdachte Verteidigungsstrategie ist.

In dynamischen Situationen, wie Schlägereien, sind Erinnerungen oft unzuverlässig. Durch präzise Zeugenbefragung konnte die Unschuld des Mandanten bewiesen und er vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen werden.

Ergebnis: Freispruch!


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Häufige Fragen (FAQ)

1. Wie zuverlässig sind Zeugenaussagen bei Schlägereien?

In hektischen und unübersichtlichen Situationen – etwa bei Schlägereien im Dunkeln – können Zeugen oft kein klares Bild behalten. Erinnerungen sind fehleranfällig und können im Laufe der Zeit weiter verschwimmen. Das macht sie für die Verteidigung besonders angreifbar.

2. Was bedeutet die Unschuldsvermutung im Strafprozess?

Die Unschuldsvermutung besagt, dass niemand verurteilt werden darf, solange nicht zweifelsfrei nachgewiesen ist, dass er die Tat begangen hat. Bleiben vernünftige Zweifel, muss ein Freispruch erfolgen.

3. Welche Rolle spielt die Zeugenbefragung durch den Strafverteidiger?

Eine präzise und strategische Befragung kann Widersprüche aufdecken und die Glaubhaftigkeit von Aussagen in Frage stellen. Gerade in Fällen mit vielen Beteiligten und chaotischen Abläufen ist sie oft der Schlüssel zum Freispruch oder zur Einstellung.

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    Yannic Ippolito

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    Dozent für Strafrecht am Landgericht Düsseldorf
    Doktorand mit Station am King’s College (London)
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