Strafrecht | Strafverteidigung

Vorwurf: Mehrfacher Betrug auf eBay Kleinanzeigen
Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach leitete gegen die Mandantin mehrere Ermittlungsverfahren wegen Betrug (§ 263 StGB) im Zusammenhang mit Verkäufen über ebay Kleinanzeigen ein. Nachdem bereits ein Strafbefehl rechtskräftig geworden war, drohten weitere Verfahren mit erheblichen Folgen für Ausbildung und Führungszeugnis. Strafverteidiger Ippolito stellte den Erziehungsgedanken, die persönliche Überforderungssituation und die bereits erfolgte Sanktion in den Mittelpunkt der Verteidigung. Ergebnis: Einstellung der weiteren Ermittlungsverfahren.
Ausgangslage: Finanzielle Notlage
Die Mandantin, eine junge Frau in laufender Ausbildung, befand sich in einer angespannten persönlichen und finanziellen Situation. Auch ihre Eltern waren von wirtschaftlichen Schwierigkeiten betroffen, sodass sie versuchte, diese nach ihren Möglichkeiten zu unterstützen.
Vor diesem Hintergrund bot die Mandantin über ebay Kleinanzeigen verschiedene Gegenstände zum Verkauf an. Als sie dort eine Digitalkamera einstellte, erhielt sie innerhalb kurzer Zeit zahlreiche Kaufanfragen. In dieser Situation der Überforderung traf sie eine folgenschwere Entscheidung: Sie verkaufte die Kamera mehrfach, ohne die Ware anschließend zu versenden.
In der Folge leitete die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach mehrere Ermittlungsverfahren wegen Betrugs (§ 263 StGB) ein.
Herausforderung: Mehrere Ermittlungsverfahren bei klarer Beweislage
Die rechtliche Ausgangslage war für die Mandantin besonders belastend:
- Die Überweisungen der Geschädigten ließen sich eindeutig nachvollziehen
- Mehrere Käufer hatten Strafanzeige erstattet
- Besonders problematisch war, dass bereits ein Strafbefehl rechtskräftig ergangen war, bevor eine anwaltliche Vertretung eingeschaltet wurde
An diesen Strafbefehl schlossen sich weitere Ermittlungsverfahren an. Für die Mandantin bedeutete dies eine erhebliche Unsicherheit – insbesondere mit Blick auf:
- Mögliche weitere strafrechtliche Konsequenzen,
- Zusätzliche Einträge im Führungszeugnis,
- Negative Auswirkungen auf ihre laufende Ausbildung und berufliche Perspektive.
Strategie: Strafbefehl & Erziehungsgedanke als Grundlage
Strafverteidiger Ippolito setzte in der Verteidigung konsequent beim Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts an und stellte einen umfassend begründeten Einstellungsantrag.
Dabei wurden insbesondere hervorgehoben:
- Die Reue und Einsicht der Mandantin,
- Ihre persönliche und wirtschaftliche Überforderungssituation,
- Der Umstand, dass es sich um eine einmalige Fehlentscheidung handelte,
- Das Fehlen einer dauerhaft angelegten betrügerischen Motivation,
- Die Bereitschaft zur Schadenswiedergutmachung sowie
- die Tatsache, dass durch den bereits rechtskräftigen Strafbefehl eine spürbare Sanktion erfolgt war.
Diese bereits verhängte Strafe wurde gezielt als ausreichende erzieherische Reaktion dargestellt, sodass weitere strafrechtliche Maßnahmen weder erforderlich noch angemessen erschienen.
Ergebnis: Einstellung der Verfahren
Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach folgte der Argumentation der Verteidigung und stellte die weiteren Ermittlungsverfahren ein.
Für die Mandantin bedeutete dies:
- Keine zusätzlichen Strafen
- Kein Eintrag im Führungszeugnis
- Keine negativen Auswirkungen auf ihre Ausbildung
Ergebnis: Einstellung der weiteren Ermittlungsverfahren.
Fazit: Einzelfallgerechtigkeit im Jugendstrafrecht
Der Fall zeigt, dass auch bei klarer Beweislage und bereits erfolgter Bestrafung eine differenzierte Verteidigung möglich ist. Gerade im Jugendstrafrecht kommt es darauf an, die persönliche Situation, den Entwicklungsstand und den erzieherischen Zweck des Strafverfahrens in den Mittelpunkt zu stellen.
Durch eine präzise Aufarbeitung der Umstände und den Fokus auf Verhältnismäßigkeit konnte Strafverteidiger Ippolito erreichen, dass weitere Verfahren beendet wurden und der Mandantin ein unbelasteter weiterer Lebensweg ermöglicht wurde.
Ergebnis: Einstellung. Keine Anklage. Kein Eintrag im Führungszeugnis.
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FAQ zum Fall
1. Warum wurden nicht alle Betrugsvorwürfe weiterverfolgt?
Weil bereits eine rechtskräftige Sanktion erfolgt war und die Staatsanwaltschaft durch die Verteidigung überzeugt werden konnte, dass diese Maßnahme für den erzieherischen Zweck ausreichend war.
2. Welche Rolle spielte das Jugendstrafrecht?
Im Jugendstrafrecht steht nicht die Bestrafung, sondern die erzieherische Wirkung im Vordergrund. Die persönliche Überforderungssituation und die Einsicht der Mandantin waren daher entscheidend; ebenso der bereits ergangene Strafbefehl.
3. Hat die Einstellung Auswirkungen auf das Führungszeugnis?
Nein. Durch die Einstellung der weiteren Verfahren kam es zu keinem Eintrag im Führungszeugnis, sodass die Ausbildung der Mandantin nicht gefährdet wurde.
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