Strafrecht | Strafverteidigung

Vorwurf: Sexueller Missbrauch von Kindern und Herstellen von Kinderpornografie im Nachbarhaus
Vor dem Landgericht Frankfurt am Main musste sich der heranwachsende Mandant wegen schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern (§§ 176, 176a StGB) sowie wegen Herstellung und Besitzes von Kinderpornografie (§ 184b StGB) verantworten. Angesichts der Vielzahl der Tatvorwürfe und belastender Beweismittel setzte Strafverteidiger Ippolito frühzeitig auf eine geständige Verteidigung, Einsicht, Reue, Therapiebereitschaft und die persönliche Entwicklung des noch jungen Mandanten. Ergebnis: Jugendstrafe auf Bewährung – keine Jugendhaft, Freiheit des Mandanten erhalten.
Ausgangslage: Schwere Sexualvorwürfe
Dem noch heranwachsenden Mandanten wurden vor dem Landgericht Frankfurt am Main schwerwiegende Sexualdelikte vorgeworfen.
Die Anklage umfasste eine Vielzahl von Taten nach §§ 176, 176a StGB sowie Vorwürfe im Zusammenhang mit der Herstellung und dem Besitz von kinderpornographischen Inhalte gemäß § 184b StGB.
Die Tatvorwürfe entstanden innerhalb eines Nachbarschaftsverhältnisses. Betroffen war die Tochter der Nachbarn des Mandanten.
Für den noch jungen Mandanten war die Situation existenziell. Aufgrund der Schwere und der Vielzahl der angeklagten Taten stand nicht nur eine Verurteilung im Raum. Es drohte eine Jugendstrafe, die er in Haft hätte verbüßen müssen.
Damit ging es für ihn um eine der wichtigsten Fragen seines bisherigen Lebens: Kann er seine weitere Entwicklung in Freiheit fortsetzen oder muss er für längere Zeit in Jugendhaft?
Herausforderung: Drohende Jugendhaft
Die Ausgangslage war für die Verteidigung besonders schwierig.
Im Raum stand eine Jugendstrafe in einer Höhe, deren Vollstreckung nicht mehr zur Bewährung hätte ausgesetzt werden können.
Hinzu kam eine belastende Beweislage.
Insbesondere im Zusammenhang mit der Herstellung kinderpornografischer Inhalte existierte Beweismaterial, das den Mandanten unmittelbar mit Teilen der angeklagten Taten in Verbindung brachte.
Eine Verteidigungsstrategie, die sämtliche Vorwürfe pauschal bestritten hätte, wäre angesichts dieser Beweislage nicht zielführend gewesen.
Die entscheidende Aufgabe bestand deshalb darin, frühzeitig die richtigen Weichen zu stellen und die Hauptverhandlung so vorzubereiten, dass trotz der erheblichen Vorwürfe eine Jugendstrafe ohne tatsächlichen Haftantritt erreicht werden konnte.
Verteidigungsstrategie: Einsicht, Reue und Entwicklung
Strafverteidiger Ippolito setzte deshalb von Beginn an auf eine geständige und einsichtige Verteidigungsstrategie.
Er stellte dabei auch den im Jugendstrafrecht geltenden Erziehungsgedanke in den Vordergrund.
Dabei ging es nicht darum, lediglich ein formales Geständnis abzugeben. Gerade bei schwerwiegenden Vorwürfen muss für das Gericht nachvollziehbar werden, dass sich ein junger Angeklagter ernsthaft mit seinem Verhalten auseinandergesetzt hat und tatsächlich bereit ist, Verantwortung zu übernehmen.
Gemeinsam mit dem Mandanten wurde die Hauptverhandlung deshalb intensiv vorbereitet.
Für die Strafzumessung wurden insbesondere herausgearbeitet:
- die geständige Einlassung,
- die erkennbare Einsicht in das eigene Fehlverhalten,
- glaubhafte Reue,
- die Bereitschaft zu therapeutischer Aufarbeitung,
- die persönliche Entwicklung des noch jungen Mandanten,
- sowie Umstände, die gegen eine Wiederholungsgefahr sprachen.
Im Jugendstrafrecht kommt der weiteren Entwicklung eines jungen Menschen besondere Bedeutung zu. Deshalb musste dem Gericht vermittelt werden, dass eine weitere positive Entwicklung auch außerhalb des Strafvollzugs möglich war.
Das Ziel der Verteidigung war eindeutig: Trotz der schwerwiegenden Vorwürfe sollte die Jugendstrafe in einem Bereich bleiben, der noch eine Aussetzung zur Bewährung ermöglicht.
Ergebnis: Jugendstrafe auf Bewährung
Die intensive Vorbereitung zahlte sich aus.
Die Verteidigung beantragte, die gegen den Mandanten zu verhängende Jugendstrafe zur Bewährung auszusetzen.
Die Jugendkammer des Landgerichts Frankfurt am Main folgte diesem Antrag.
Der Mandant wurde zwar zu einer Jugendstrafe verurteilt. Die Vollstreckung dieser Jugendstrafe wurde jedoch zur Bewährung ausgesetzt.
Damit konnte verhindert werden, dass der noch junge Mandant aus seinem bisherigen Leben herausgerissen und inhaftiert wird. Er erhielt stattdessen die Möglichkeit, seine persönliche Entwicklung in Freiheit fortzusetzen und sich weiter mit seinem Verhalten auseinanderzusetzen.
Gerade angesichts der Vielzahl der Tatvorwürfe und der belastenden Beweismittel war dies für den Mandanten von entscheidender Bedeutung.
Ergebnis: Jugendstrafe auf Bewährung. Keine Jugendhaft. Freiheit des Mandanten erhalten.
Fazit: Bei klarer Beweislage zählt die richtige Strategie
Eine erfolgreiche Strafverteidigung bedeutet nicht, in jedem Verfahren sämtliche Vorwürfe zu bestreiten.
Ist die Beweislage belastend, kann gerade im Sexualstrafrecht entscheidend sein, frühzeitig zu erkennen, wo der tatsächliche Verteidigungsschwerpunkt liegt. Dann kann es darauf ankommen, die Rechtsfolgen in den Mittelpunkt zu stellen und alles dafür zu tun, einen tatsächlichen Freiheitsentzug zu verhindern.
Besonders im Jugendstrafrecht spielen dabei die persönliche Entwicklung, Einsicht, Reue, Therapiebereitschaft und die zukünftige Lebensführung des Mandanten eine zentrale Rolle.
Hier wurde die Verteidigungsstrategie gemeinsam mit dem Mandanten intensiv vorbereitet. Dadurch konnten trotz schwerwiegender Tatvorwürfe und belastender Beweismittel wesentliche Gesichtspunkte zugunsten des noch jungen Mandanten in die Hauptverhandlung eingebracht werden.
Für den Mandanten bedeutete dies vor allem eines: Er bekam die Chance, sein Leben in Freiheit neu auszurichten.
Ergebnis: Bewährung. Keine Jugendhaft. Freiheit gesichert.
FAQ zum Fall
1. Kann eine Jugendstrafe bei schweren Sexualdelikten noch zur Bewährung ausgesetzt werden?
Ob eine Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Gerade bei jungen Angeklagten können persönliche Entwicklung, Einsicht, Reue, Therapiebereitschaft und die zukünftige Lebensführung von erheblicher Bedeutung sein.
2. Warum kann ein Geständnis bei belastender Beweislage sinnvoll sein?
Ist die Beweislage eindeutig, kann ein pauschales Bestreiten die Verteidigungsmöglichkeiten verschlechtern. Eine gut vorbereitete geständige Einlassung kann dagegen zeigen, dass der Angeklagte Verantwortung übernimmt und sich ernsthaft mit seinem Verhalten auseinandersetzt. Das kann sich besonders positiv auf die Strafzumessung auswirken.
3. Welche Bedeutung hat die persönliche Entwicklung im Jugendstrafrecht?
Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke besonders im Mittelpunkt. Das Gericht berücksichtigt deshalb nicht nur die Tat, sondern auch die Persönlichkeit, Entwicklung und Zukunftsperspektive des jungen Angeklagten. Eine positive Entwicklung kann für die Frage entscheidend sein, ob eine Jugendstrafe tatsächlich vollstreckt werden muss.
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Strafrecht ⋅ Sexualstrafrecht
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Landgericht Frankfurt am MainIhr Strafverteidiger

Yannic Ippolito
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