Strafrecht | Strafverteidigung

Vorwurf: Vergewaltigung der Ex-Ehefrau über mehrere Jahre
Vor dem Landgericht Münster musste sich der Mandant wegen mehrfach vorgeworfener Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB) verantworten. Die Vorwürfe wurden im Zusammenhang mit der Trennung von seiner ehemaligen Ehefrau erhoben. Strafverteidiger Ippolito analysierte die Belastungsaussage anhand aussagepsychologischer Kriterien und arbeitete erhebliche Zweifel an ihrer Tragfähigkeit heraus. Ergebnis: Freispruch – keine Strafe, keine Haft, Freiheit des Mandanten geschützt.
Ausgangslage: Vorwürfe aus der Ehe
Der Mandant sah sich mit einem der schwerwiegendsten Vorwürfe im Sexualstrafrecht konfrontiert. Seine ehemalige Ehefrau beschuldigte ihn insbesondere, sie während der Beziehung mehrfach vergewaltigt zu haben.
Die Anschuldigungen wurden im Zusammenhang mit der Trennung der Eheleute erhoben. Die ehemalige Partnerin zeichnete dabei nicht nur einzelne angebliche Taten, sondern ein insgesamt stark negatives Bild des Mandanten und der gemeinsamen Beziehung.
Für den Mandanten begann damit ein Strafverfahren, das sein gesamtes bisheriges Leben zu verändern drohte. Es ging um seine Freiheit. Es ging um seinen Beruf. Und es ging um die Frage, ob er künftig als verurteilter Sexualstraftäter gelten würde.
Gerade der Vorwurf der Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB) trifft Beschuldigte häufig mit voller Wucht. Schon das Verfahren selbst kann privat, beruflich und menschlich existenzbedrohend sein – selbst dann, wenn am Ende keine Verurteilung steht.
Herausforderung: Aussage gegen Aussage
Wie häufig beim Vorwurf der Vergewaltigung handelte es sich um eine klassische Aussage-gegen-Aussage-Konstellation.
Objektive Beweismittel für die behaupteten Taten existierten nicht. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand daher die Belastungsaussage der ehemaligen Ehefrau.
Besonders schwierig war, dass sich die Vorwürfe auf eine längere Beziehung bezogen. Die Zeugin schilderte nicht nur einzelne angebliche Vorfälle, sondern ordnete diese in eine belastende Gesamterzählung über die Beziehung ein.
Für die Verteidigung bedeutete das: Es musste nicht nur eine einzelne Aussage geprüft werden. Es musste die gesamte Aussageentwicklung verstanden, verglichen und bewertet werden.
Für den Mandanten stand enorm viel auf dem Spiel. Im Falle einer Verurteilung drohte ihm eine mehrjährige Freiheitsstrafe.
Verteidigungsstrategie: Aussageanalyse im Detail
Strafverteidiger Ippolito unterzog die Belastungsaussage einer umfassenden aussagepsychologischen Analyse.
Maßstab waren insbesondere die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Kriterien zur Beweiswürdigung in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen.
Dafür wurden die früheren Angaben bei der Polizei detailliert mit der Aussage der ehemaligen Ehefrau vor dem Landgericht Münster verglichen. Entscheidend war die Frage: Trägt diese Aussage wirklich eine Verurteilung wegen mehrfacher Vergewaltigung?
In der Hauptverhandlung konnten mehrere zentrale Schwachstellen herausgearbeitet werden:
- deutliche Aussageerweiterungen gegenüber früheren polizeilichen Angaben,
- Widersprüche innerhalb der verschiedenen Schilderungen,
- Detailarmut bei entscheidenden Teilen des behaupteten Kerngeschehens,
- Auslassungen bei wesentlichen Vorwürfen,
- sowie eine zunehmende Verschärfung der Belastungsaussage.
Diese Auffälligkeiten wurden in der Hauptverhandlung gezielt herausgearbeitet und in den Kontext der gesamten Aussageentwicklung gestellt.
Die Verteidigung machte deutlich: Eine Belastungsaussage muss gerade bei schwersten Sexualvorwürfen eine besondere Qualität haben. Wenn objektive Beweismittel fehlen, darf eine mehrjährige Freiheitsstrafe nicht auf eine Aussage gestützt werden, die in zentralen Punkten widersprüchlich, erweitert und nicht konstant ist.
Ergebnis: Freispruch
Die Verteidigungsstrategie war erfolgreich.
Aufgrund der sorgfältigen Überprüfung der Belastungsaussage anhand aussagepsychologischer Kriterien bestanden erhebliche Zweifel daran, dass die erhobenen Vorwürfe in der geschilderten Form tatsächlich erlebnisbasiert waren.
Das Landgericht Münster konnte sich deshalb nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit (§ 261 StPO) von der Schuld des Mandanten überzeugen.
Die Konsequenz: Freispruch.
Eine mehrjährige Haftstrafe konnte vollständig abgewendet werden. Der Mandant blieb in Freiheit und konnte sein berufliches und persönliches Leben fortsetzen.
Der Fall fand zudem mediale Aufmerksamkeit. Auch die Münsterland Zeitung berichtete über das Verfahren.
Ergebnis: Freispruch. Keine Strafe. Keine Haft. Freiheit des Mandanten geschützt.
Fazit: Aussage gegen Aussage braucht Expertise
Gerade bei einem schwerwiegenden Vorwurf wie der Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB) und einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation ist die genaue Analyse der einzigen Belastungsaussage von fundamentaler Bedeutung.
Ein auf Aussagepsychologie spezialisierter Strafverteidiger muss die Aussage anhand der von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Kriterien überprüfen, ihre Entwicklung nachvollziehen und Widersprüche, Aussageerweiterungen sowie weitere Auffälligkeiten erkennen.
In diesem Fall gelang es Strafverteidiger Ippolito, erhebliche Zweifel an der Belastungsaussage aufzuzeigen. Damit konnte eine mehrjährige Haftstrafe abgewendet und die Freiheit des Mandanten geschützt werden.
Dass auch die Münsterland Zeitung über das Verfahren berichtete, zeigt zugleich die zusätzliche öffentliche Belastung, die ein solcher Sexualstrafvorwurf für einen Beschuldigten mit sich bringen kann.
Ergebnis: Freispruch. Freiheit des Mandanten geschützt.
FAQ zum Fall
1. Was bedeutet Aussage gegen Aussage beim Vorwurf der Vergewaltigung?
Bei einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation stehen sich die Aussage der Belastungszeugin und die Einlassung des Beschuldigten gegenüber. Gibt es keine objektiven Beweismittel, muss die Belastungsaussage besonders sorgfältig geprüft werden. Widersprüche, Aussageerweiterungen, fehlende Details und mögliche Belastungsmotive können entscheidend sein.
2. Kann ein Freispruch bei einem Vergewaltigungsvorwurf auch ohne objektive Beweise erreicht werden?
Ja. Eine Verurteilung darf nur erfolgen, wenn das Gericht von der Schuld des Angeklagten überzeugt ist (§ 261 StPO). Bestehen nach der Beweisaufnahme vernünftige Zweifel an der Belastungsaussage, muss das Gericht freisprechen.
3. Warum ist Aussagepsychologie im Sexualstrafrecht so wichtig?
In vielen Sexualstrafverfahren gibt es keine objektiven Beweismittel. Dann kommt es entscheidend darauf an, ob die Aussage glaubhaft ist. Eine aussagepsychologische Analyse prüft unter anderem Aussagekonstanz, Detailreichtum, Plausibilität und mögliche Widersprüche.
Jetzt anrufen und kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls erhalten
Oder schreiben Sie eine Nachricht – Sie erhalten innerhalb von einer Stunde einen Rückruf!
Strafrecht ⋅ Sexualstrafrecht
Weitere Erfolge | Aussage gegen Aussage
Vorwurf: Vergewaltigung nach erstinstanzlicher Haftstrafe von über 2,5 Jahren
Landgericht EssenVorwurf: Sexuelle Belästigung unter Arbeitskollegen im privaten Umfeld
Amtsgericht LeverkusenVorwurf: Vergewaltigung bei Schulfreundin der eigenen Tochter
Landgericht Frankfurt am MainIhr Strafverteidiger

Yannic Ippolito
Kostenlose Ersteinschätzung Heute
Jetzt anrufen und kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls erhalten
Oder schreiben Sie eine Nachricht – Sie erhalten innerhalb von einer Stunde einen Rückruf!
Danach wissen Sie
1. Vorladung | Anklage | Strafbefehl
Wie Sie sich bei einer polizeilichen Vorladung, einer Anklageschrift oder einem Strafbefehl richtig verhalten.
2. Tatvorwurf | Verteidigung
Was Ihnen genau vorgeworfen wird und welche Strategien zur Verteidigung bestehen.
3. Strafverfahren | Dauer
Wie das Strafverfahren von hier aus weitergeht und wie lange alles dauern kann.
4. Nächste Schritte | Plan
Was Sie als nächstes tun sollten und was nicht. Wie die Verteidigung am besten vorbereitet wird.
5. Kosten | Festpreis
Was die Strafverteidigung kosten wird und welche Ratenzahlung möglich ist.











