Strafrecht | Strafverteidigung

Vorwurf: Teilnahme am unerlaubten Glücksspiel (Lottoland)
Vor dem Amtsgericht Wuppertal wurde gegen den Mandanten ein Strafverfahren wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel (§ 285 StGB) geführt. Neben einer Geldstrafe drohte insbesondere die Einziehung von Glücksspielgewinnen in Höhe von über 20.000 Euro. Strafverteidiger Ippolito stellte die psychische Ausnahmesituation des Mandanten, die nachhaltige Verhaltensänderung und das Fehlen jeder Wiederholungsgefahr in den Mittelpunkt der Verteidigung. Ergebnis: Einstellung des Strafverfahrens – keine Strafe, keine Einziehung von über 20.000 EUR.
Ausgangslage: Psychische Belastung und Online-Glücksspiel
Der Mandant befand sich zum damaligen Zeitpunkt in einer psychisch stark belasteten Situation mit einer depressiven Grundhaltung. In dieser Phase erhielt er wiederholt Werbung für Online-Glücksspiele, die gezielt mit schnellen Erfolgserlebnissen und positiven Reizen warben.
Auf der Suche nach kurzfristiger Ablenkung und emotionalem Ausgleich beteiligte sich der Mandant an entsprechenden Angeboten, konkret über die Plattform Lottoland. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft stellte dies eine strafbare Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel (§ 285 StGB) dar.
Im weiteren Verlauf erließ die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl, der nicht nur eine Geldstrafe vorsah, sondern zusätzlich die Einziehung der aus dem Glücksspiel erzielten Gewinne anordnete. Der angedrohte Einziehungsbetrag belief sich auf über 20.000 Euro und stellte für den Mandanten eine massive zusätzliche Belastung dar.
Herausforderung: Brutto-Prinzip und existenzielle Folgen
Die zentrale Herausforderung lag weniger in der Geldstrafe als vielmehr in der drohenden Vermögenseinziehung.
Nach der gefestigten Rechtsprechung gilt auch in Fällen des unerlaubten Glücksspiels das sogenannte Brutto-Prinzip:
- Maßgeblich ist allein der erzielte Gewinn
- Verluste oder Einsätze bleiben unberücksichtigt
- Der Grundsatz lautet: Straftaten sollen sich nicht lohnen
Damit stand für den Mandanten eine Einziehung von über 20.000 Euro im Raum – mit potenziell gravierenden Auswirkungen auf seine wirtschaftliche Existenz.
Strategie: Einzelfallbezogene Verteidigung und Verhaltensänderung
Strafverteidiger Ippolito arbeitete eng mit dem Mandanten zusammen und richtete die Verteidigung konsequent am konkreten Einzelfall aus. Im Mittelpunkt standen nicht abstrakte Rechtsfragen, sondern die persönliche Situation des Mandanten zur Tatzeit und danach.
Herausgearbeitet wurden insbesondere:
- der erhebliche zeitliche Abstand zwischen der Glücksspielteilnahme und dem gerichtlichen Verfahren,
- der gesundheitliche Zustand des Mandanten zur damaligen Zeit,
- die intensive Reflexion des eigenen Verhaltens,
- eine nachhaltige Änderung der Lebensgewohnheiten,
- das vollständige Unterlassen weiterer Glücksspielteilnahmen,
- sowie das Fehlen jeglicher Wiederholungsgefahr.
Diese Aspekte wurden gegenüber Gericht und Staatsanwaltschaft nachvollziehbar dargelegt und rechtlich eingeordnet. Ziel war es, deutlich zu machen, dass weder eine Bestrafung noch eine Einziehung zur spezial- oder generalpräventiven Wirkung erforderlich war.
Ergebnis: Einstellung – keine Strafe, keine Einziehung
Das Gericht und die Staatsanwaltschaft folgten der Argumentation der Verteidigung. Das Strafverfahren wurde eingestellt.
Damit wurde vollständig von einer Strafe sowie von der Einziehung der Gewinne in Höhe von über 20.000 Euro abgesehen.
Für den Mandanten bedeutete dies:
- Keine Verurteilung
- Keine Geldstrafe
- Keine Vermögenseinziehung von über 20.000 EUR
- Keine existenzgefährdenden Folgen
- Kein Eintrag im Führungszeugnis
Ergebnis: Einstellung des Strafverfahrens.
Fazit: Einzelfallgerechtigkeit im Strafrecht
Der Fall zeigt eindrücklich, dass selbst bei klarer rechtlicher Ausgangslage die Umstände des Einzelfalls entscheidend sein können.
Reue, Einsicht, eine nachvollziehbare Darstellung der damaligen Lebenssituation sowie eine glaubhafte und nachhaltige Verhaltensänderung können auch in wirtschaftlich hoch relevanten Verfahren den Ausschlag geben.
Eine konsequent auf den Mandanten zugeschnittene Verteidigung kann dazu führen, ein Strafverfahren ohne Urteil, ohne Strafe und ohne existenzbedrohende Einziehung zu beenden.
Ergebnis: Keine Strafe. Keine Einziehung von über 20.000 EUR. Kein Eintrag ins Führungszeugnis.
FAQ zum Fall
1. Was bedeutet Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel nach § 285 StGB?
Der Tatbestand erfasst die Teilnahme an Glücksspielen, die in Deutschland nicht erlaubt sind. Auch Online-Glücksspiele können darunter fallen, wenn sie nicht über eine gültige Erlaubnis verfügen. In diesem Fall ging es um eine Teilnahme am Glücksspiel über Lottoland.
2. Was ist das Brutto-Prinzip bei der Einziehung?
Beim Brutto-Prinzip wird ausschließlich auf den erzielten Gewinn aus der Straftat abgestellt. Eigene Einsätze oder Verluste werden nicht gegengerechnet, sodass hohe Einziehungsbeträge drohen können.
3. Warum wurde das Verfahren trotz drohender Einziehung eingestellt?
Entscheidend waren die psychische Ausnahmesituation des Mandanten zur Tatzeit, seine glaubhafte Verhaltensänderung und das Fehlen jeder Wiederholungsgefahr. Die Verteidigung konnte Gericht und Staatsanwaltschaft überzeugen, von Strafe und Einziehung abzusehen und das Verfahren einzustellen.
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