Anwalt für Strafrecht & Sexualstrafrecht erklärt
Polizeiliche Vorladung im Sexualstrafrecht:
Richtig verhalten & Fehler vermeiden!

Eine polizeiliche Vorladung wegen eines Sexualdelikts trifft die meisten völlig unvorbereitet.
Ob in Düsseldorf, Saarbrücken oder irgendwo im Saarland – der Moment, in dem man das Schreiben der Polizei öffnet, verändert alles.
Ab sofort läuft ein Ermittlungsverfahren wegen einer Sexualstraftat gegen Sie. Der Vorwurf wiegt meistens schwer, die Unsicherheit bei viele Betroffenen ist groß – und viele reagieren aus Angst oder Unwissenheit falsch.
Die Entscheidung, ob Sie den Vernehmungstermin bei der Polizei wahrnehmen und eine Aussage machen, kann die Weichen für eine spätere Verurteilung oder Einstellung legen.
Dieser Beitrag erklärt, wie Sie richtig reagieren, was Sie besser vermeiden sollten und warum Schweigen Ihr wichtigstes Recht ist.
Das Wichtigste zuerst
Ausgangslage: Polizeiliche Vorladung von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf oder Saarbrücken
Tatvorwurf: Sexualdelikt (z. B. sexuelle Belästigung, Vergewaltigung oder Besitz von Kinderpornographie)
Rechtliche Bedeutung: Sie sind Beschuldigter im Ermittlungsverfahren
Fehler: Zur Polizei gehen und aussagen, um „alles erklären“ zu wollen
Richtig: Keine Aussage. Schweigen. Strafverteidiger beauftragen und Termin absagen
Ziel: Frühzeitige Einstellung des Verfahrens, bevor Anklage erhoben wird
1. Was bedeutet eine polizeiliche Vorladung?
Eine Vorladung von der Polizei als Beschuldigter bedeutet:
Gegen Sie liegt ein Anfangsverdacht (§ 152 Abs. 2 StPO) einer Sexualstraftat vor. Es liegen also „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte“ vor, dass Sie eine Straftat begangen haben könnten.
Ein solcher Anfangsverdacht beruht im Sexualstrafrecht meist auf einer Strafanzeige, einer Aussage gegenüber der Polizei oder durch Ermittlungsergebnisse anderer/ausländischer Behörden (z.B. NCMEC, LKA/BKA).
Wichtig:
Sie müssen einer polizeilichen Vorladung nicht nachkommen! Die Polizei darf Sie nicht zwingen, gegen sich selbst auszusagen.
Auch wenn es im Schreiben anders klingen mag – Schweigen ist kein Schuldeingeständnis, sondern Ihr gutes Recht – und immer die richtige Entscheidung!
Schweigen Sie und überlassen alles Weitere einem erfahrenen Strafverteidiger für Sexualstrafrecht in Düsseldorf & Saarland. Strafverteidiger Ippolito #regelt alles Weitere und sagt den Termin noch heute für Sie ab.
Darum gilt:
- Schweigen.
- Nicht zu Polizei gehen.
- Termin durch Strafverteidiger absagen lassen.
2. Warum Sie Schweigen sollten
Die Polizei ist nicht Ihr Freund. Sie hat die Aufgabe, eine Straftat aufzuklären, die Sie begangen haben sollen!
Deswegen wird alles, was Sie bei der polizeilichen Vernehmung sagen, gegen Sie verwendet werden!
Machen Sie also nicht den Fehler und meinen, die Sache schnell „klarstellen“ zu können oder zu sagen, „was wirklich passiert ist“.
Genau das sind die Momente, in denen die größten Fehler passieren und die später kaum noch zu korrigieren sind: Unüberlegte Formulierungen, Aufregung, Missverständnisse oder kleine Ungenauigkeiten können später als „Beweise“ zu Ihrer Überführung genutzt werden.
Gerade im Sexualstrafrecht, wo um Freiheit, Ruf und berufliche Existenz geht, darf kein Risiko eingegangen werden.
Typische Fehler nach einer Vorladung
Viele Beschuldigte in Düsseldorf und Saarbrücken machen dieselben Fehler:
Sie gehen zur Polizei und „erklären die Situation“.
Sie rufen bei der Polizei an, um den Vernehmungstermin abzusagen, lassen sich dann aber doch in ein Gespräch verwickeln und zu einer Aussage hinreißen.
Sie löschen blind Chatverläufe oder Fotos, um sich schützen zu wollen.
Sie rufen die angeblich Geschädigte an, um „das zu klären“.
Sie vertrauen auf Fairness – anstatt auf Verteidigungsstrategie.
Diese gut gemeinten Handlungen führen oft zur Katastrophe und können im weitere Verlauf nur schwer korrigiert werden.
Ein spezialisierter Strafverteidiger für Sexualstrafrecht kann das Verfahren gezielt zu Ihren Gunsten beeinflussen mit dem Ziel:
- Einstellung des Verfahrens.
- Keine Anklage.
- Keine Verhandlung.
- Kein Eintrag im Führungszeugnis.

Viele denken, sie könnten die Sache „schnell erklären“. Doch genau hierbei passieren die größten Fehler. Schweigen Sie und gehen Sie nicht zur polizeilichen Vernehmung. Ich sagen den Termin noch heute für Sie ab!
3. Wie ich als Strafverteidiger in dieser Phase vorgehe
Meine Verteidigungsarbeit beginnt, bevor Sie überhaupt ein Wort sagen:
- Absagen: Ich sage den Termin bei der Polizei ab – noch am selben Tag. Sie müssen nicht erscheinen.
- Akteneinsicht: Ich beantrage Akteneinsicht gegenüber der Staatsanwaltschaft in Saarbrücken oder Düsseldorf
- Analyse: Ich analysiere die gesamte Akte und alle Beweismittel – inklusive möglicher Widersprüche oder Motive.
- Einstellungsantrag: Ich entwickle eine präventive Verteidigungsstrategie, die auf Einstellung statt Anklage und Prozess abzielt.
Gerade im Sexualstrafrecht ist die Analyse der Zeugenaussage oft zentral:
Viele Verfahren stehen auf dem Prüfstand einer einzigen belastenden Aussage. Es steht Aussage gegen Aussage.
Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit im Sexualstrafrecht besteht in Aussage-gegen-Aussage-Verfahren. Hier setze ich gezielt an – mit Methoden, die aus der wissenschaftlichen Aussageanalyse stammen, um mögliche Falschbeschuldigungen aufzudecken.
4. Frühe Verteidigung ist entscheidend
Die größte Chance, eine öffentliche Hauptverhandlung und eine Strafe abzuwenden, besteht im Ermittlungsverfahren.
Wer erst nach einer Anklage einen Strafverteidiger beauftragt, verliert wertvolle Zeit.
Eine professionelle Verteidigung im Saarland & Düsseldorf kann früh:
- Aktenfehler oder Ermittlungsfehler aufdecken
- belastende Beweise entkräften
- die Staatsanwaltschaft Düsseldorf oder Saarbrücken von einer Einstellung überzeugen
So konnten in der Vergangenheit bereits zahlreiche Mandate ohne öffentliche Hauptverhandlung beendet werden.
Strafverteidiger Yannic Ippolito
– Anwalt für Sexualstrafrecht in Düsseldorf & Saarbrücken –
Rechtsanwalt Ippolito ist auf das Strafrecht und Sexualstrafrecht spezialisiert. Mit Kanzleisitzen in Düsseldorf (NRW) und Saarbrücken (Saarland) verteidigt er Mandanten in Verfahren wegen Sexualdelikten vor der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, dem Amtsgericht Düsseldorf sowie vor der Staatsanwaltschaft Saarbrücken und den Amtsgerichten des Saarlandes.
- Lehrbeauftragter für Strafrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
- Ausbilder für Strafrecht am Landgericht Düsseldorf und zertifizierter Coach
- Kanzlei in Düsseldorf & Saarbrücken
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FAQs – Häufige Fragen | Polizeiliche Vorladung im Sexualstrafrecht
Antworten, die weiterhelfen
Nein. Sie sind rechtlich nicht verpflichtete, einer polizeilichen Vorladung nachzukommen und bei der Polizei zu erscheinen.
Die Polizei kann Sie nicht zwingen, auszusagen – erst recht nicht gegen Sie selbst.
Nein. Ohne Akteneinsicht riskieren Sie, sich selbst zu belasten.
Hier passieren die größten Fehler (Aufregung, Ungenauigkeiten, Missverständnisse), die später durch einen Strafverteidiger kaum noch zu korrigieren sind.
Alles, was Sie bei der Polizei sagen, wird gegen Sie verwendet. Die Polizei ist keine neutrale Behörde; sie ermittelt wegen einer Straftat, die Sie begangen haben sollen.
Daher: Keine Aussage machen. Schweigen und Anwalt einschalten.
Erst nach Akteneinsicht durch Ihren Strafverteidiger. Nur er bekommt die gesamte Akte zugesandt und kann Einsicht in besondere Beweismittel nehmen.
Durch gezielte schriftliche Stellungnahme durch einen Anwalt nach Akteneinsicht und Analyse der Beweislage.
Strafverteidiger Ippolito verfasst einen juristisch fundierten Einstellungsantrag an die Staatsanwaltschaft mit dem Ziel: Einstellung des Verfahrens. Keine Hauptverhandlung. Kein Eintrag ins Führungszeugnis.
Nein, nicht immer.
In vielen Fällen kann durch einen schriftlichen Einstellungsantrag nach Akteneinsicht das Verfahren zur Einstellung gebracht werden.
Deswegen ist es wichtig, dass Sie sich frühzeitig an einen spezialisierten Anwalt wenden. Ist bereits Anklage durch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf oder Saarbrücken erhoben worden, schließt sich hieran in der Regel eine Hauptverhandlung vor Gericht an.
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Strafrecht ⋅ Sexualstrafrecht
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Yannic Ippolito
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Danach wissen Sie
1. Vorladung | Anklage | Strafbefehl
Wie Sie sich bei einer polizeilichen Vorladung, einer Anklageschrift oder einem Strafbefehl richtig verhalten.
2. Tatvorwurf | Verteidigung
Was Ihnen genau vorgeworfen wird und welche Strategien zur Verteidigung bestehen.
3. Strafverfahren | Dauer
Wie das Strafverfahren von hier aus weitergeht und wie lange alles dauern kann.
4. Nächste Schritte | Plan
Was Sie als nächstes tun sollten und was nicht. Wie die Verteidigung am besten vorbereitet wird.
5. Kosten | Festpreis
Was die Strafverteidigung kosten wird und welche Ratenzahlung möglich ist.


















