Anwalt für Strafrecht erklärt
Sexuelle Belästigung, § 184i StGB

Der Vorwurf der sexuellen Belästigung (§ 184i StGB) trifft viele völlig unvorbereitet. Häufig beginnt alles mit einer scheinbar harmlosen Situation:
- ein Gespräch auf der Arbeit,
- ein Flirt auf einer Party oder
- eine flüchtige Berührung.
Doch plötzlich steht der schwerwiegende Verdacht im Raum: Sexuelle Belästigung nach § 184i StGB. Für Betroffene eines solchen Vorwurfs kann die gesamte Existenz auf dem Spiel stehe. Denn auch wenn der Tatbestand im juristischen Sinne nur ein „Vergehen“ darstellt – die gesellschaftlichen, beruflichen und persönlichen Folgen können verheerend sein:
- Der Ruf ist ruiniert – oft schon allein durch die bloße Anschuldigung.
- Der Job steht auf dem Spiel – vor allem im öffentlichen Sektor, aber auch in der Wirtschaft
- Das Strafverfahren bedeutet psychischen und finanziellen Druck.
Und selbst bei falscher Beschuldigung kann eine Anklage oder eine öffentliche Hauptverhandlung drohen. Gerade in Fällen, in denen Aussage gegen Aussage steht, unterschätzen viele Beschuldigte, wie ernst die Lage ist. Denn auch eine einzelne belastende Aussage kann zu einer Verurteilung führen – wenn sie als glaubhaft gilt.
Auf einen Blick
- Was ist sexuelle Belästigung im Strafrecht?
- Wie hoch ist die Strafe bei sexueller Belästigung nach § 184i StGB?
- Droht ein Eintrag im Führungszeugnis wegen sexueller Belästigung?
- Wann wird eine sexuelle Belästigung strafrechtlich verfolgt?
- Was ist der Unterschied zwischen sexueller Belästigung und Vergewaltigung?
- Kann ich meinen Job verlieren wegen sexueller Belästigung?
- Sexuelle Belästigung als Beamter: Was droht neben einer Verurteilung?
- Falschbeschuldigung: Wie sich dagegen wehren?
- Welche Beweise sind beim Vorwurf sexuelle Belästigung wichtig?
- Was passiert bei einer Anzeige wegen sexueller Belästigung?
- Welche Verteidigungsmöglichkeiten gibt es beim Vorwurf sexuelle Belästigung?
- Vorwurf sexuelle Belästigung: Muss ich zur polizeilichen Vorladung erscheinen?
- FAQs – Häufige Fragen
1. Was ist sexuelle Belästigung im Strafrecht?
Gerade beim Vorwurf sexuelle Belästigung gilt: Nicht jede unangenehme Situation ist strafbar.
Damit eine sexuelle Belästigung im strafrechtlichen Sinn tatsächlich vorliegt, müssen 5 zentrale Voraussetzungen erfüllt sein:
- Körperliche Berührung
- Berührung in sexuell bestimmter Weise
- Belästigung der anderen Person
- Ursächlichkeit zwischen Berührung und Belästigung
- Vorsatz
Fehlt eine dieser Voraussetzungen, liegt keine strafbare sexuelle Belästigung vor.
Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB)
(1) Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft […].
(2) In besonders schweren Fällen ist die Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.
(3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
Strafverteidiger Ippolito:
Viele Verfahren wegen sexueller Belästigung können schon im Ermittlungsverfahren zur Einstellung gebracht werden – wenn man früh die richtigen Weichen stellt. Ich prüfe die Belastungsaussage, sichere entlastende Beweise und entwickle eine individuelle Verteidigungsstrategie. Denn: Nicht jede unangenehme Situation ist strafbar – und nicht jede Aussage ist wahr.
a) Körperliche Berührung
Sexuelle Belästigung nach § 184i StGB ist ein sogenanntes „Hands-on“-Delikt. Das bedeutet: Es muss zu einem unmittelbaren körperlichen Kontakt gekommen sein – ohne Berührung kein Straftatbestand. Wichtig:
- Dabei muss nicht die nackte Haut berührt werden. Auch ein Griff über der Kleidung, etwa ans Gesäß oder an die Brust, reicht für eine Strafbarkeit bereits aus.
- Ebenso ist es unerheblich, ob die Berührung mit dem eigenen Körper oder mit einem Gegenstand erfolgt. Ein Schlag mit einer Sache auf das Gesäß oder das Drücken eines Gegenstands gegen die Brust können bereits ausreichen.
Keine sexuelle Belästigung im strafrechtlichen Sinn liegt dagegen vor bei rein verbalen oder nonverbalen Handlungen, zum Beispiel:
- Hinterherpfeifen
- Anzügliche Sprüche oder Gesten
- Aufdringliche Blicke
- Obszöne Nachrichten oder Emojis
Doch Vorsicht: Auch wenn hier keine sexuelle Belästigung nach § 184i StGB vorliegt, kann eine Strafbarkeit wegen Beleidigung (§ 185 StGB) oder Nachstellung (§ 238 StGB, Stalking) in Betracht kommen.
b) Berührung in sexuell bestimmter Weise
Nicht jede Berührung ist gleich eine sexuelle Belästigung. Entscheidend ist, ob sie in „sexuell bestimmter Weise“ erfolgt. Das kann objektiv oder subjektiv der Fall sein.
Objektiv sexuell bestimmt
Hier ergibt sich der sexuelle Bezug bereits aus dem äußeren Erscheinungsbild der Handlung – also so, wie es auch von außenstehenden Dritten verstanden würde.
Typische Fälle sind:
- Berühren der Brust oder des Gesäßes
- Kuss auf den Mund oder Hals
- Griff in den Schritt
Zur Bewertung ziehen Gerichte Kriterien wie
- Art,
- Dauer,
- Intensität und
- Kontext der Berührung sowie
- das Verhältnis der Beteiligten heran.
Achtung: Auch wenn der Täter keine sexuelle Absicht hatte, kann eine objektiv sexuelle Handlung dennoch strafbar sein – etwa aus Wut, Provokation oder als „dummer Scherz“.
- Beispiel: Wer aus Trotz einer Polizistin beim Abtasten in den Schritt fasst, handelt zwar ohne sexuelle Absicht – aber objektiv sexuell. Das reicht für eine Strafbarkeit!
Subjektiv sexuell bestimmt
Hier steht die Motivation des Täters im Vordergrund:
- Wollte er durch die Berührung sexuelles Interesse oder Verlangen ausdrücken?
Solche Fälle sind häufig schwerer zu beurteilen und hängen stark vom Einzelfall ab.
Beispiele sind:
- Das Streicheln des Oberschenkels
- Berührungen am Rücken oder an der Taille
- Das Streicheln der Haaren
Die Berührung des Knies
Die Verteidigung prüft hier genau, was wirklich beabsichtigt war – und ob das Verhalten nicht doch sozialadäquat oder missverständlich war.
Keine „sexuelle“ Berührung
Die Belästigung muss sexuell motiviert oder geprägt sein – also über eine bloße Distanzlosigkeit oder Unhöflichkeit hinausgehen.
Nicht ausreichend sind daher:
- reine Unhöflichkeit
- taktlose Annäherung
- ein „versehentliches“ In-den-Arm-Nehmen
- Platzmangel in der Bahn oder
- betriebsbedingte Nähe im Arbeitsumfeld
All diese Fälle erfordern eine genaue Einzelfallprüfung.
c) Belästigung durch die sexuelle Berührung
Nicht jede sexuelle oder sexuell konnotierte Berührung erfüllt automatisch den Straftatbestand der sexuellen Belästigung nach § 184i StGB.
Entscheidend ist:
- Die betroffene Person muss sich durch die konkrete Berührung in sexuell bestimmter Weise belästigt fühlen.
Subjektives Empfinden – mit objektivem Korrektiv
Zunächst gilt: Es kommt auf das persönliche Empfinden der betroffenen Person an.
- Hat sie sich tatsächlich sexuell belästigt gefühlt?
Aber: Nicht jedes subjektive Unwohlsein genügt!
Der Gesetzgeber hat bewusst ein objektives Korrektiv eingebaut, um den Tatbestand nicht uferlos auszuweiten.
Voraussetzungen der Belästigung:
- Das subjektive Gefühl der Belästigung muss für einen objektiven Dritten nachvollziehbar sein und
- eine gewisse Erheblichkeit erreichen.
Nur wenn diese Kriterien erfüllt sind, liegt eine strafbare sexuelle Belästigung vor.
Wann liegt keine strafbare Belästigung vor?
Nicht jede unerwünschte Berührung ist eine Straftat. Es fehlt an der strafrechtlichen Relevanz insbesondere dann, wenn die betroffene Person:
- lediglich verwirrt oder überrascht ist
- die Berührung sogar positiv oder neutral empfindet
- zuvor eingewilligt hat
Auch bei gewissen körperlichen Kontakten ist es zweifelhaft, ob sie überhaupt geeignet sind, eine sexuelle Belästigung zu begründen – insbesondere:
- Berührung am Arm
- Berührung der Schulter
- Längere Umarmung bei Begrüßung oder Abschied
- Streifen des Beins beim Vorbeigehen
All diese Situationen können im Rahmen sozialadäquaten Verhaltens liegen – besonders bei bestehender
- Vertrautheit,
- räumlicher Enge oder
- kulturellen Unterschieden.
Hier kann die Verteidigung gezielt ansetzen. Wichtig: Jede Bewertung ist kontextabhängig. Entscheidend ist das Gesamtbild – nicht nur die isolierte Handlung.
d) Ursächlichkeit zwischen Berührung und Belästigung
Nicht jede unangenehme Situation darf nachträglich uminterpretiert werden. Wesentlich ist:
- Die konkrete Berührung muss unmittelbar die empfundene Belästigung ausgelöst haben.
Eine nachträgliche Kränkung – etwa weil eine Beziehung zerbricht oder Außenstehende einen „Skandal“ konstruieren – reicht nicht aus.
- Beispiel: Eine früher gewünschte körperliche Nähe darf nicht im Nachhinein zur Straftat umgedeutet werden, nur weil sich Gefühle verändert haben.
Ihr Anwalt für Strafrecht prüft beim Vorwurf sexuelle Belästigung deshalb sehr genau, ob tatsächlich eine sexuelle Belästigung im Sinne des Strafrechts vorliegt – oder ob sich der Vorwurf lediglich auf ein verzerrtes Empfinden, eine Überreaktion oder ein nachträgliches Umdeuten stützt.
Strafverteidiger Ippolito:
Für eine strafbare sexuelle Belästigung ist mehr erforderlich als ein schlechtes Gefühl oder ein unangenehmer Moment. Es bedarf immer einer konkreten sexuellen Berührung, die tatsächlich und nachvollziehbar belästigend wirkt.
e) Vorsatz
Die sexuelle Belästigung nach § 184i StGB ist ein sogenanntes Vorsatzdelikt. Das bedeutet:
- Ohne Vorsatz keine Strafbarkeit.
Der Beschuldigte muss die entscheidenden Merkmale der Tat wissen und wollen – also:
- dass es zu einer körperlichen Berührung kommt,
- dass diese in sexuell bestimmter Weise erfolgt und
- dass sich die andere Person dadurch belästigt fühlt.
Achtung: Dabei ist es nicht erforderlich, dass der Täter die Belästigung mit sicherer Gewissheit beabsichtigt. Es reicht bereits aus, wenn er sie für möglich hält und billigend in Kauf nimmt – also mit Eventualvorsatz handelt.
Beispiel:
- Wer einer Kollegin ans Gesäß fasst, obwohl er „nicht ganz sicher ist, wie sie das finden wird“, handelt in der Regel mit Eventualvorsatz – und macht sich strafbar, wenn sich die Betroffene sexuell belästigt fühlt.
- Ebenso macht es keinen Unterschied, ob die Handlung als Scherz, aus Provokation, Wut oder Renitenz erfolgt.
Solche Motive schließen den Vorsatz nicht aus!
Wichtig für die Verteidigung:
- Ob tatsächlich Vorsatz vorlag, ist in vielen Fällen Auslegungssache – und hängt stark vom Verhalten, Kontext und Beweislage ab.
- Ein spezialisierter Strafverteidiger wird deshalb genau prüfen, ob die subjektive Tatseite wirklich nachgewiesen werden kann – oder ob ein Missverständnis oder Irrtum vorliegt.
2. Wie hoch ist die Strafe bei sexueller Belästigung nach § 184i StGB?
Sexuelle Belästigung ist kein „Kavaliersdelikt“, sondern wird in Deutschland mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft (§ 184i Abs. 1 StGB).
Die konkrete Strafe hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab:
- Regelstrafe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren
- Besonders schwere Fälle (Absatz 2): Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren
Das bedeutet: Schon bei vermeintlich „kleinen Übergriffen“ droht – je nach Bewertung durch die Justiz – eine Verurteilung zur Freiheitsstrafe mit Eintrag im Führungszeugnis.
Faktoren, die die Strafe beeinflussen
Ob es bei einer Geldstrafe bleibt oder eine Freiheitsstrafe (ggf. zur Bewährung) verhängt wird, hängt unter anderem ab von:
- Schwere der Tat: z. B. ob die Berührung kurz oder intensiv war, ob es sich um intime Körperzonen handelte
- Tatmotivation: War es ein „Missverständnis“ oder gezielte Demütigung?
- Vorstrafen: Ist der Beschuldigte bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten?
- Verhalten nach der Tat: Gab es eine Entschuldigung oder Einsicht?
- Aussageverhalten des Beschuldigten: Hat er gestanden?
3. Droht ein Eintrag im Führungszeugnis wegen sexueller Belästigung?
Ob es bei einer sexuellen Belästigung nach § 184i StGB zu einem Eintrag im Führungszeugnis kommt, hängt davon ab,
- ob es zu einer Verurteilung kommt
- und wie hoch die Strafe ausfällt.
Kein Eintrag bei Einstellung im Ermittlungsverfahren
Wird das Strafverfahren noch im Ermittlungsverfahren eingestellt – etwa mangels Tatverdacht (§ 170 Abs. 2 StPO) oder gegen Auflagen (§ 153a StPO) –erfolgt kein Eintrag im Führungszeugnis. Verteidigungsziel eines erfahrenen Strafverteidigers ist deshalb:
- Das Verfahren bereits in diesem frühen Stadium zu beenden – ohne öffentliche Verhandlung und ohne Folgen im Führungszeugnis.
Wann kommt es zu einem Eintrag?
Kommt es zu einer Verurteilung, hängt der Eintrag ins Führungszeugnis von der Höhe der Strafe ab. Gemäß § 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG gilt:
- Geldstrafe über 90 Tagessätzen
- Freiheitsstrafe über 3 Monate
führen in der Regel zu einem Eintrag ins einfache Führungszeugnis. Keine Eintragung erfolgt, wenn:
- die Geldstrafe maximal 90 Tagessätzen beträgt oder
- eine Freiheitsstrafe von maximal 3 Monaten wurde und
- kein weiterer Eintrag vorhanden ist.
§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG:
Nicht aufgenommen werden Verurteilungen, durch die auf
a) Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen,
b) Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten
erkannt worden ist, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist,
Strafverteidiger Ippolito:
Je früher Sie sich beim Vorwurf der sexuellen Belästigung von einem spezialisierten Anwalt für Strafrecht beraten lassen, desto größer sind die Chancen, das Verfahren ohne öffentliche Hauptverhandlung und ohne Eintrag ins Führungszeugnis zu beenden.
4. Wann wird eine sexuelle Belästigung strafrechtlich verfolgt?
Nicht jede sexuelle Belästigung führt automatisch zu einer Strafverfolgung.
Denn:
- Nach § 184i Abs. 3 StGB ist die sexuelle Belästigung ein sogenanntes relatives Antragsdelikt.
Das bedeutet:
- Die Tat wird grundsätzlich nur verfolgt, wenn das Opfer einen Strafantrag stellt.
- Oder: Die Staatsanwaltschaft die Tat von Amts wegen verfolgt, weil hieran ein besonderes öffentliches Interesse besteht.
Was ist ein Strafantrag?
Ein Strafantrag ist nicht einfach nur eine Strafanzeige – sondern die ausdrückliche Erklärung des Opfers, dass die Strafverfolgung der Tat erfolgen soll. Wichtig: Erfolg der Strafantrag nicht innerhalb von 3 Monaten ab Kenntnis von Täter und Tat (§ 77b StGB), ist er unwirksam.
Wann liegt ein „besonderes öffentliches Interesse“ vor?
Ob ein besonderes öffentliches Interesse besteht, prüft die Staatsanwaltschaft im Einzelfall. Ein solches Interesse kann z. B. vorliegen, wenn:
- die Tat besonders schwerwiegend war (z. B. massives Übergriffverhalten),
- es mehrere Geschädigte gibt,
- der Fall mediales Interesse erregt (z. B. im Zusammenhang mit der #MeToo-Bewegung),
- Die Tat in der Öffentlichkeit oder am Arbeitsplatz passiert ist oder
- der Beschuldigte vorbestraft ist.
Achtung: Liegt ein öffentliches Interesse vor, kann
- auch ohne Strafantrag des Opfers ein Verfahren geführt werden –
- sogar gegen dessen Willen.
5. Was ist der Unterschied zwischen sexueller Belästigung und Vergewaltigung?
Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB) und Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB) gehören beide zu den Sexualstraftaten, unterscheiden sich aber erheblich in
- Schwere,
- Tatbestand und
- Strafe.
Der wesentliche Unterschied besteht in der Tathandlung sind:
- Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB): Hier genügt bereits eine sexuell bestimmte Berührung, die belästigend empfunden wird – z. B. ein Griff an das Gesäß oder ein aufdringlicher Kuss gegen den Willen der anderen Person.
- Vergewaltigung: § 177 Abs. 6 StGB verlangt eine sexuelle Handlung von erheblicher Intensität gegen den erkennbaren Willen der anderen Person – etwa den erzwungenen Geschlechtsverkehr. Aber auch andere Handlungen, die mit dem Eindringen in den Körper verbunden sind und wodurch die Person besonders erniedrigt wird (z. B. erzwungene Einführu).
Dieser Unterschied zeigt sich in der Höhe der Strafe:
- Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB): Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren (Regelstrafrahmen) und in besonders schweren Fällen: 3 Monate bis 5 Jahre Freiheitsstrafe
- Vergewaltigung (§ 177 StGB): Keine Geldstrafe mehr möglich: Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren bis 15 Jahren (Regelstrafrahmen) und in besonders schweren Fällen (z. B. mit Gewalt oder Einsatz einer Waffe): nicht unter 3 oder sogar 5 Jahren Freiheitsstrafe!
Fazit
Sexuelle Belästigung ist im Vergleich zur Vergewaltigung ein niederschwelliger Vorwurf im Sexualstrafrecht – aber auch dieser kann Ihre berufliche und persönliche Zukunft massiv gefährden.
6. Kann ich meinen Job verlieren wegen sexueller Belästigung?
Der Vorwurf der sexuellen Belästigung nach § 184i StGB kann nicht nur strafrechtliche, sondern auch massive arbeitsrechtliche Konsequenzen haben – bis hin zur fristlosen Kündigung.
Kündigung auch ohne Strafverfahren möglich
Viele Beschuldigte glauben, dass erst eine strafrechtliche Verurteilung erfolgen muss, bevor der Arbeitgeber reagieren darf. Das ist ein gefährlicher Irrtum. Schon der bloße Verdacht einer sexuellen Belästigung – insbesondere am Arbeitsplatz – kann arbeitsrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen, z. B.:
- Versetzung
- Abmahnung
- Freistellung
- und in vielen Fällen: außerordentliche (fristlose) Kündigung
Arbeitgeber sind nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sogar verpflichtet, auf Hinweise über sexuelle Belästigung im Betrieb zu reagieren (§ 12 AGG).
Wann ist eine Kündigung wegen sexueller Belästigung zulässig?
Die Rechtsprechung ist hier eindeutig: Eine sexuelle Belästigung von Kolleginnen oder Kollegen – etwa durch aufdringliche Berührungen oder ungewollte körperliche Nähe – kann ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung sein (§ 626 BGB). Und zwar auch dann, wenn:
- der Vorfall einmalig war,
- es keine strafrechtliche Verurteilung gab,
- oder die Belästigung außerhalb der Arbeitszeit geschah (z. B. auf Betriebsfeiern).
Was tun, wenn der Arbeitgeber reagiert?
Sobald Sie mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen konfrontiert werden – ob Abmahnung, Anhörung oder Kündigung – gilt:
- Keine schriftliche oder mündliche Stellungnahme ohne vorherige Rücksprache mit einem Anwalt!
Jede Äußerung kann sowohl im arbeits- als auch im Strafverfahren gegen Sie verwendet werden!
Kündigungsschutzklage: Jetzt zählt jeder Tag
Wenn Sie eine fristlose Kündigung wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung erhalten haben, dürfen Sie keine Zeit verlieren. In arbeitsrechtlicher Hinsicht ist jetzt schnelles und überlegtes Handeln entscheidend.
3-Wochen-Frist zur Klageerhebung
Eine Kündigung – auch eine außerordentliche oder fristlose – wird rechtswirksam, wenn nicht binnen drei Wochen eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben wird (§ 4 KSchG).
- Fristbeginn: Diese Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung (nicht erst mit dem Tag, an dem Sie die Vorwürfe vollständig verstanden haben).
Achtung: Wird die Frist versäumt, kann selbst eine rechtswidrige Kündigung nicht mehr angegriffen werden – das Arbeitsverhältnis gilt dann als endgültig beendet.
Warum eine Kündigungsschutzklage sinnvoll sein kann
Gerade bei einem bloßen Verdacht sexueller Belästigung – etwa auf Grundlage einer internen Beschwerde oder eines noch laufenden Ermittlungsverfahrens – bestehen oft gute Chancen, sich erfolgreich gegen die Kündigung zu wehren. Denn:
- Häufig fehlen belastbare Beweise.
- Eine Anhörung vor Ausspruch der Kündigung fand oft gar nicht statt.
- Die Vorwürfe sind pauschal oder widersprüchlich.
In solchen Fällen kann eine Kündigungsschutzklage dazu führen, dass:
- die Kündigung für unwirksam erklärt wird,
- das Arbeitsverhältnis fortbesteht oder
- eine Abfindung sowie ein Arbeitszeugnis im Rahmen eines Vergleichs erzielt wird.
Wichtig: Wenn Sie eine entsprechende Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten für die Kündigungsschutzklage und das arbeitsgerichtliche Verfahren!
7. Sexuelle Belästigung als Beamter: Was droht neben einer Verurteilung?
Für Beamte wie Polizisten, Lehrer, Soldaten, Justizvollzugsbedienstete oder Verwaltungsbeamte kann eine Verurteilung wegen sexueller Belästigung gravierende Folgen. Es drohen:
- Dienstentfernung: Sofortige und automatische Entfernung aus dem Dienst mit Rechtskraft des Urteils.
- Pensionsverlust: Die beamtenrechtlichen Versorgungsansprüche entfallen vollständig.
- Disziplinarverfahren: Häufig wird parallel zur strafrechtlichen Aufarbeitung ein Disziplinarverfahren geführt.
- Rufschädigung: Bereits ein anhängiges Ermittlungsverfahren kann dienstlich bekannt werden – was zu Suspendierung oder Umsetzung führen kann.
Automatische Entfernung aus dem Dienst bei Freiheitsstrafe ab einem Jahr
Wer als Beamter zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber verurteilt wird – egal ob mit oder ohne Bewährung –, verliert automatisch seinen Beamtenstatus, wenn er wegen einer Vorsatztat verurteilt worden ist.
§ 24 Abs. 1 Nr. 1 BeamtStG sagt für Landesbeamte ausdrücklich:
„Wenn eine Beamtin oder ein Beamter im ordentlichen Strafverfahren durch das Urteil eines deutschen Gerichts wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, endet das Beamtenverhältnis mit der Rechtskraft des Urteils.
Gleiches wird in § 41 BBG für Bundesbeamte geregelt.
Achtung: Diese Regelung greift auch dann, wenn die Verurteilung nichts mit dem Beruf zu tun hatte. Allein die Höhe der Strafe und der Vorsatz reichen aus.
Automatischer Verlust der Pension bei Freiheitsstrafe ab zwei Jahre
Auch Ruhestandsbeamte (also Beamte im Ruhestand mit Versorgungsanspruch) sind nicht vor disziplinarischen Konsequenzen geschützt.
Wer im Ruhestand wegen einer Vergewaltigung nach § 177 StGB zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren oder darüber verurteilt wird, verliert automatisch mit Rechtskraft des Urteils seine Pensionsansprüche.
§ 59 Abs. 1 Nr. 2a BeamtVG sagt ausdrücklich:
„Ein Ruhestandsbeamter, der wegen einer nach Beendigung des Beamtenverhältnisses begangenen Tat durch ein deutsches Gericht im Geltungsbereich dieses Gesetzes im ordentlichen Strafverfahren wegen einer vorsätzlichen Tat zu Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt worden ist, verliert mit der Rechtskraft der Entscheidung seine Rechte als Ruhestandsbeamter.“
8. Falschbeschuldigung: Wie sich dagegen wehren?
Im Sexualstrafrecht – insbesondere beim Vorwurf der sexuellen Belästigung nach §184i StGB – kommt es immer wieder zu Falschbeschuldigungen. Das ist kein Randphänomen, sondern eine Realität, die Beschuldigte existenziell bedrohen kann.
Was droht bei einer Falschbeschuldigung?
Selbst eine unbegründete Anschuldigung kann Sie als Beschuldigten stark belasten:
- Ihre Wohnung kann durchsucht werden.
- Ihr Umfeld – Arbeitgeber, Familie – erfährt von dem Vorwurf.
- Eine Anklage und öffentliche Hauptverhandlung drohen.
Die Gefahr einer Geld- oder sogar Freiheitsstrafe besteht – auch ohne Beweise, wenn das Gericht die Aussage für glaubhaft hält.
Deshalb ist es entscheidend, sich bei einer solchen Aussage gegen Aussage-Konstellation frühzeitig an einen spezialisierten Strafverteidiger zu wenden. Er analysiert:
- Die Entstehungsgeschichte der Aussage
- Die Realkennzeichen (Detailreichtum, Konstanz, Widersprüche etc.)
- Die persönlichen Motive der beschuldigenden Person
Falschbeschuldigungen passieren nicht zufällig. Meist stehen persönliche Gründe dahinter:
- Beziehungsstreit oder Trennung: Die Ex-Partnerin will sich rächen oder Druck aufbauen.
- One-Night-Stand oder Affäre: Wegen einem schlechten Gewissen, der Verschleierung des eigenen Fremdgehens oder sozialem Druck wird im Nachhinein der Vorwurf erhoben.
- Alkoholeinfluss oder Erinnerungslücken: Eine unklare Situation wird falsch eingeordnet oder dramatisiert.
- Sorgerechts- oder Unterhaltsstreit: Der Vorwurf soll den anderen Elternteil schädigen.
- Berufliche Ziele: z.B. interne Versetzung oder Konkurrenten „aus dem Weg räumen“
Ein erfahrener Strafverteidiger erkennt solche Hintergründe – und setzt genau dort an.
Verteidigung gegen eine Falschbeschuldigung
In einer solchen Aussage gegen Aussage-Konstellation nutzt ein spezialisierter Strafverteidiger unter anderem:
- Aussagepsychologische Analyse: Prüfung der Belastungsaussage anhand wissenschaftlicher Maßstäbe.
- Gegenanzeige: Anzeige wegen falscher Verdächtigung (§ 164 StGB) oder Verleumdung (§ 187 StGB).
- Einstellungsantrag: Eine vorbeugende Stellungnahme, um die Ermittlungsbehörden auf Widersprüche hinzuweisen und eine Anklage zu verhindern.
- Erzwingung von Entlastungsbeweisen: Etwa Chatverläufe, Zeugenaussagen, aussagepsychologische Gutachten.
Lassen Sie sich nicht einschüchtern
Eine falsche Beschuldigung kann jeden treffen – doch mit der richtigen Verteidigungsstrategie stehen die Chancen gut, dass sich die Wahrheit durchsetzt.
Strafverteidiger Ippolito: Verfahren, in denen Aussage gegen Aussage steht, sind für den Beschuldigten immer belastend. Meine Verteidigung setzt bereits im Ermittlungsverfahren an. Das Ziel: Eine Anklage und öffentliche Hauptverhandlung verhindern und das Verfahren zur Einstellung bringen!
9. Welche Beweise sind beim Vorwurf sexuelle Belästigung wichtig?
Viele Beschuldigte einer sexuellen Belästigung erleben, dass ihnen plötzlich ein schwerer Tatvorwurf gemacht wird, ohne dass es klare Beweise gibt. Häufig steht allein die belastende Aussage der mutmaßlich betroffenen Person im Raum: Aussage gegen Aussage.
Achtung: Auch wenn es keine Zeugen oder objektiven Beweise gibt, kann eine einzige glaubhaft erscheinende Aussage für eine Anklage – und sogar eine Verurteilung – ausreichen.
Deshalb ist es entscheidend, dass Sie schnell einen spezialisierten Strafverteidiger für Sexualstrafrecht einschalten. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle möglichen Beweise frühzeitig gesichert, kritisch überprüft und zugunsten des Mandanten bewertet werden.
Zu den wichtigsten Beweismitteln zählen:
Digitale Beweise: Chatverläufe, Social Media & Bewegungsprofile
Die Kommunikation vor und nach dem angeblichen Vorfall ist häufig ein Schlüsselbeweis:
- Chats vor dem Treffen: Zeigen sie Flirtverhalten? Wird Intimität thematisiert? Wurde der Kontakt von beiden Seiten gewünscht?
- Nachrichten nach dem Vorfall: Wenn das mutmaßliche Opfer weiterhin freundlich, normal oder sogar flirtend schreibt, widerspricht das oft dem Vorwurf einer sexuellen Belästigung.
- Social Media: Wurden während oder nach dem Vorfall Bilder gemacht, die eine fröhliche und gut gelaunte „Geschädigte“ zeigt?
- Bewegungsprofile: Gibt es Nachweise, dass man sich nach dem Vorfall bei ihr getroffen hat und Zeit miteinander verbracht hat? Oder widerspricht das Bewegungsprofil der Schilderung?
Ein Verteidiger wird diese digitalen Spuren rekonstruieren, sichern und in die Verteidigungsstrategie einbauen.
Aussagepsychologisches Gutachten
In Aussage-gegen-Aussage-Fällen muss geprüft werden, ob die belastende Aussage tatsächlich „erlebnisbasiert“ ist. Dafür kommen aussagepsychologische Methoden zum Einsatz – teils durch private Gutachter, teils durch gerichtliche Sachverständige. Geprüft wird unter anderem:
- Gibt es Konstanz in der Aussage über die Zeit?
- Enthält sie Detailreichtum und individuelle Besonderheiten?
- Gibt es Widersprüche oder Korrekturen, die auf ein echtes Erinnern schließen lassen?
- Könnte es sich um Scheinerinnerungen handeln?
- Bestanden fremde Einflüsse (Suggestionen) für eine Falschbeschuldigung
Ein Strafverteidiger mit Kenntnissen der Aussagepsychologie kann beurteilen, ob das Gericht zu Recht auf die Aussage vertraut – oder ob Zweifel bestehen müssen.
Zeugenaussagen von Dritten
Auch wenn niemand die Tat selbst beobachtet hat, können andere Personen wichtige Anhaltspunkte liefern:
- Vor dem Vorfall: Haben Zeugen die Beteiligten gemeinsam gesehen? Gab es Zärtlichkeiten, freiwillige Nähe oder gar sexuelle Andeutungen?
- Nach dem Vorfall: Hat sich das Verhalten des mutmaßlichen Opfers auffällig verändert – oder wirkte alles wie immer?
- Allgemeine Einschätzungen: Freunde, Verwandte oder Kollegen können Aussagen zur Glaubwürdigkeit, Beziehung der Beteiligten oder zu Motiven (z. B. Trennung, Eifersucht, Streit) machen.
Aufgabe des Strafverteidigers
Aufgabe eines guten Strafverteidigers ist die kritische Analyse aller verfügbaren Beweismittel:
- ob Chatverläufe entlastende Hinweise liefern
- ob Bewegungsprofile eine andere Perspektive liefern
- ob die Aussage der Zeugin aussagepsychologisch tragfähig ist
- ob Zeugen neue Perspektiven aufzeigen können und
- ob sonstige entlastende Beweismittel zugunsten des Mandanten vorliegen
10. Was passiert bei einer Anzeige wegen sexueller Belästigung?
Eine Anzeige wegen sexueller Belästigung kann für die betroffene Person extrem belastend sein. Die größte Sorge ist oft: „Was passiert jetzt mit mir?“ – vor allem, wenn man den Vorwurf als falsch oder überzogen empfindet.
Einleitung eines Ermittlungsverfahrens
Wird bei der Polizei eine Anzeige wegen sexueller Belästigung erstattet, wird ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet.
Das bedeutet:
- Die Polizei prüft, ob ein Anfangsverdacht wegen sexueller Belästigung besteht.
- Die Polizei beginnt, Beweise zu sichern – etwa durch Zeugenbefragungen, Sicherung von Chatverläufen oder Kameraaufnahmen.
- Sie selbst werden formell als Beschuldigter geführt.
Wichtig: Ein Ermittlungsverfahren läuft auch dann, wenn der Vorwurf am Ende nicht „stichhaltig“ gewesen ist. Selbst wenn Sie sich nichts vorzuwerfen haben, kann es zu unangenehmen Konsequenzen kommen – z. B. Rufschädigung, fristlose Kündigung, Vertrauensverlust in der Familie.
Kommt es automatisch zu einer öffentlichen Hauptverhandlung?
Nein, nicht jede Anzeige führt automatisch zu einer Hauptverhandlung oder Strafe. Es gilt:
- Besteht kein hinreichender Tatverdacht, muss das Verfahren bereits im Ermittlungsstadium eingestellt werden (§ 170 Abs. 2 StPO).
- Bei einem geringfügigen Vorwurf kann unter Umständen eine Einstellung gegen Auflage erfolgen (§ 153a StPO).
Nur wenn ein hinreichender Tatverdacht, ein Strafantrag und/oder ein besonderes öffentliches Interesse vorliegen, erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage.
Eine Anzeige wegen sexueller Belästigung ist kein Urteil – aber sie kann der Beginn einer langen und belastenden Auseinandersetzung sein.
Je früher Sie einen spezialisierten Strafverteidiger hinzuziehen, desto besser lassen sich Fehler vermeiden und Weichen richtig stellen – so dass eine Anklage oder gar einer Verurteilung verhindert werden kann.
11. Welche Verteidigungsmöglichkeiten gibt es beim Vorwurf sexuelle Belästigung?
Wird Ihnen sexuelle Belästigung vorgeworfen, bestehen verschiedene Ansatzpunkte für eine wirksame Verteidigungsstrategie.
Voraussetzung ist allerdings immer, dass ein erfahrener Strafverteidiger Ihren Fall individuell analysiert.
Denn: Kein Fall ist wie der andere – die Verteidigung muss immer auf den konkreten Sachverhalt und die Beweislage abgestimmt sein. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über bewährte Verteidigungsstrategien:
Aussage gegen Aussage: Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Beschuldigung
Sexuelle Belästigung findet häufig unter vier Augen statt. In solchen Konstellationen steht oft die Aussage des angeblichen Opfers Ihrer eigenen Aussage gegenüber – ohne andere Beweise.
In dieser sogenannten Aussage-gegen-Aussage-Situation hat die höchstrichterliche Rechtsprechung klare Maßstäbe für die Beurteilung der Glaubhaftigkeit aufgestellt.
Ein spezialisierter Strafverteidiger analysieren insbesondere:
- Aussagekonstanz: Gibt es Widersprüche?
- Detailreichtum: Ist der geschilderte Ablauf detailliert beschrieben?
- Aussagemotivation: Könnte ein Eigeninteresse bestehen?
- Entstehung und Entwicklung der Aussage
- Mögliche suggestive Einflüsse Dritter
Ergibt sich aus dieser Analyse, dass die Belastungsaussage nicht erlebnisbasiert ist, muss das Verfahren eingestellt werden (§ 170 Abs. 2 StPO) – oder in der Hauptverhandlung ein Freispruch erfolgen.
Keine sexuelle Handlung
§ 184i StGB verlangt eine körperliche Berührung in sexuell bestimmter Weise. Nicht jede körperliche Nähe erfüllt dieses Merkmal.
Eine Verteidigungsstrategie kann daher sein, dass die Berührung im konkreten Fall nicht sexuell konnotiert war – z. B. bei
- einer freundschaftlichen Geste,
- einer flüchtigen Umarmung oder
- einem Missverständnis in beengten Räumen.
Unerheblichkeit der Handlung
Selbst wenn eine Berührung vorlag, stellt sich die Frage: Fühlte sich die betroffene Person tatsächlich sexuell belästigt – und war dies objektiv nachvollziehbar und erheblich?
Ist der sogenannte Belästigungserfolg nicht gegeben, liegt auch keine strafbare sexuelle Belästigung vor.
Einverständnis der anderen Person
Ein klarer Verteidigungsansatz: Lag ein Einverständnis der anderen Person vor, kann keine Strafbarkeit bestehen.
Ein solches Einverständnis kann ausdrücklich oder konkludent erklärt worden sein – z. B. durch Verhalten oder Kommunikation vor Ort.
Gerade in Situationen mit vorheriger körperlicher Nähe oder flirty Atmosphäre kann dies eine Rolle spielen.
Wichtig: Auch ambivalente Signale („Nein sagen, aber körperlich Nähe suchen“) müssen juristisch sauber bewertet werden.
Fehlender Vorsatz: Irrtum über die Situation
Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln. Wenn der Beschuldigte ernsthaft davon ausgegangen ist, dass:
- die andere Person mit der Berührung einverstanden war oder
- sie sich durch die Handlung nicht sexuell belästigt fühlen würde,
dann fehlt es am sog. Tatvorsatz. Dieser Irrtum schließt eine Strafbarkeit aus (§ 16 Abs. 1 StGB).
Fazit
Die Verteidigung beim Vorwurf der sexuellen Belästigung verlangt hohe Sensibilität, taktisches Vorgehen und tiefes strafrechtliches Wissen. Nur durch frühzeitige anwaltliche Hilfe lassen sich Ermittlungsverfahren oft schon im Anfangsstadium beenden – noch bevor Anklage erhoben wird oder es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommt.
Was ist die richtige Verteidigungsstrategie für Sie?
Jeder Fall ist anders. Ob Zweifel an der Aussage bestehen, entlastende Beweise vorliegen oder ein Irrtum über das Einverständnis vorlag – all das muss individuell von einem spezialisierten Strafverteidiger geprüft werden, um die für Sie richtige Strategie zu finden.
12. Vorwurf sexuelle Belästigung: Muss ich zur polizeilichen Vorladung erscheinen?
Eine polizeiliche Vorladung wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung ist für viele ein Schock – oft der erste direkte Kontakt mit den Ermittlungsbehörden.
In diesem Moment ist es ganz normal, nervös oder überfordert zu sein. Doch genau jetzt ist es entscheidend, einen kühlen Kopf zu bewahren und keine voreiligen Entscheidungen zu treffen.
Der größte Fehler: „Ich erkläre das schnell der Polizei“
Viele Betroffene denken: „Ich habe nichts zu verbergen – ich erkläre einfach, was passiert ist.“
Sie glauben, sie könnten durch ein Gespräch mit der Polizei „alles richtigstellen“ oder sich „entlasten“. Doch genau hier liegt eine große Gefahr:
- Die Polizei ist nicht neutral. Sie ermittelt gegen Sie.
- Schon kleine Ungenauigkeiten, unüberlegte Formulierungen oder emotional gefärbte Aussagen können später als „Indizien“ gegen Sie verwendet werden.
- Jedes Wort wird protokolliert – und kann im schlimmsten Fall Grundlage einer Anklage sein.
Muss ich zur Polizei und eine Aussage als Beschuldigter machen?
Nein. Sie sind nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung nachzukommen.
Und: Es entstehen Ihnen keine Nachteile, wenn Sie den Termin nicht wahrnehmen.
Wichtig: Keine Aussage ohne Anwalt!
Der richtige Weg: Schweigen & Anwalt beauftragen
Sobald Sie eine polizeiliche Vorladung wegen sexueller Belästigung erhalten, gilt: Nicht reagieren – sondern sofort professionelle Hilfe suchen.
Ein erfahrener Strafverteidiger für Sexualstrafrecht kann:
- Die Vorladung für Sie absagen
- Akteneinsicht beantragen
- Ihre Verteidigungsstrategie sorgfältig vorbereiten
- Kontakt mit der Polizei übernehmen, ohne dass Sie selbst in Erscheinung treten müssen
FAQs – Häufige Fragen | Vorwurf Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB)
Antworten, die weiterhelfen
Sexuelle Belästigung ist nach § 184i StGB nur dann strafbar, wenn fünf Voraussetzungen erfüllt sind:
- Körperliche Berührung
- Sexuell bestimmte Weise der Berührung
- Belästigung der betroffenen Person
- Ursächlichkeit zwischen Berührung und Belästigung
- Vorsatz des Täters
Fehlt eine dieser Bedingungen, liegt keine strafbare sexuelle Belästigung vor.
Wichtig: Reine Worte, Blicke oder Nachrichten stellen keine sexuelle Belästigung im strafrechtlichen Sinn dar, können aber andere Straftatbestände – wie Beleidigung oder Stalking – erfüllen.
Sexuelle Belästigung wird mit:
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren bestraft (§ 184i Abs. 1 StGB).
- In besonders schweren Fällen: 3 Monate bis 5 Jahre Freiheitsstrafe (§ 184i Abs. 2 StGB).
Die Höhe der Strafe hängt u. a. von der Schwere der Tat, den Umständen, dem Verhalten nach der Tat und eventuellen Vorstrafen ab.
Ja, aber nur bei bestimmten Verurteilungen erfolgt ein Eintrag; bei:
- Geldstrafe über 90 Tagessätze oder
- Freiheitsstrafe über 3 Monate verhängt wurde
Kein Eintrag, wenn:
- Geldstrafe maximal 90 Tagessätze oder
- Freiheitsstrafe maximal 3 Monate und
- kein weiterer Eintrag bestehen.
Wird das Verfahren aufgrund eines Einstellungsantrags von einem Strafverteidiger schon im Ermittlungsverfahren eingestellt, erfolgt kein Eintrag im Führungszeugnis.
Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB) ist ein relatives Antragsdelikt:
- Eine Strafverfolgung erfolgt durch Strafantrag der betroffenen Person.
- Oder: Wenn ein besonderes öffentliches Interesse besteht an der Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft besteht.
Der Strafantrag muss innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntwerden der Tat und der Person des Täters gestellt werden (§ 77b StGB), sonst ist er unwirksam.
Der Unterschied liegt in der Art der sexuellen Handlung:
- Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB): Jede sexuell konnotierte Berührung gegen den Willen der betroffenen Person (z. B. Griff an Brust, Gesäß, Kuss).
- Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB): Sexuelle Handlung von erheblicher Intensität gegen den erkennbaren Willen der anderen Person – etwa der erzwungene Geschlechtsverkehr. Aber auch andere Handlungen, die mit dem Eindringen in den Körper verbunden sind und wodurch die Person besonders erniedrigt wird (z. B. erzwungene Einführung eines Anal-Plugs).
Ja, auch ohne strafrechtliche Verurteilung:
- Arbeitgeber können schon bei Verdacht Maßnahmen wie Freistellung oder fristlose Kündigung ergreifen.
Eine fristlose Kündigung ist rechtlich zulässig, wenn:
- Die behauptete Tat am Arbeitsplatz oder in dienstlichem Zusammenhang steht,
- und ein wichtiger Grund vorliegt (§ 626 BGB).
Wichtig: Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden, sonst wird die Kündigung rechtswirksam!
Für Beamte wie Polizisten, Lehrer, Soldaten, Justizvollzugsbedienstete oder Verwaltungsbeamte kann eine Verurteilung wegen sexueller Belästigung gravierende Folgen. Es drohen:
- Dienstentfernung: Sofortige und automatische Entfernung aus dem Dienst mit Rechtskraft des Urteils.
- Pensionsverlust: Die beamtenrechtlichen Versorgungsansprüche entfallen vollständig.
- Disziplinarverfahren: Häufig wird parallel zur strafrechtlichen Aufarbeitung ein Disziplinarverfahren geführt.
- Rufschädigung: Bereits ein anhängiges Ermittlungsverfahren kann dienstlich bekannt werden – was zu Suspendierung oder Umsetzung führen kann.
Motive für eine Falschbeschuldigung gibt es unzählige. Nicht immer kann der wahre Grund für eine falsche Beschuldigung aufgedeckt werden. Mögliche und regelmäßige Motive sind z. B.:
- Schlechtes Gewissen nach dem Fremdgehen,
- Erinnerungslücke oder Missverständnis aufgrund von Drogen
- Rache nach einer Trennung,
- Sorgerechtsstreit,
- Eifersucht,
- Rufschädigung oder der
- Versuch, Aufmerksamkeit zu erlangen.
Ja, z. B. wegen falscher Verdächtigung oder Verleumdung.
Aber Vorsicht: Eine Gegenanzeige sollte strategisch überlegt und gut vorbereitet sein, sonst kann sie sich negativ auswirken.
Ja. In Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen kann die alleinige Aussage des mutmaßlichen Opfers ausreichen – wenn das Gericht sie für glaubhaft hält.
Hier ist die Aussagepsychologie entscheidend – ein spezialisierter Strafverteidiger für Sexualstrafrecht prüft die Aussage auf Widersprüche, mögliche Motive und fehlende Realkennzeichen.
Beweise wie Chatverläufe, Social Media, Bewegungsdaten, aussagepsychologische Gutachten und Zeugenaussagen Dritter können Widersprüche belegen oder das angebliche Opfer unglaubwürdig machen.
Aufgabe eines guten Strafverteidigers ist die kritische Analyse aller verfügbaren Beweismittel, um die für Ihren Fall bestmögliche Verteidigung zu finden.
Ein Ermittlungsverfahren wird eingeleitet. Polizei und Staatsanwaltschaft prüfen den Vorwurf und sammeln Beweise (etwa Chatverläufe oder Zeugenaussagen).
Schon vor einer möglichen Anklage kann das Folgen für Job, Ruf und soziales Umfeld haben – selbst bei unbegründeten Vorwürfen.
Ein spezialisierter Strafverteidiger analysiert die Aussage genau, erkennt Widersprüche, prüft alternative Motive – und sorgt dafür, dass alle Zweifel am Vorwurf deutlich gemacht werden.
Etwa durch: Fehlender Vorsatz, Einverständnis, keine sexuelle Handlung, unerhebliche Berührung oder Zweifel an der Aussage des angeblichen Opfers.
Die Ziele:
- Verfahren frühzeitig einstellen.
- Hauptverhandlung verhindern.
- Eintrag im Führungszeugnis verhindern.
- Einer polizeiliche Vorladung müssen Sie nicht nachkommen.
- Es gibt keine Nachteile, wenn Sie den Termin nicht wahrnehmen.
- Alles, was Sie sagen, kann und wird gegen Sie verwendet werden.
Sobald Sie eine Vorladung wegen sexuelle Belästigung erhalten, sollten Sie einen spezialisierten Strafverteidiger beauftragen.
Die Kosten hängen vom Fall und vom Stadium des Verfahrens ab.
Aufgrund der anspruchsvollen Arbeit ist eine Verteidigung im Sexualstrafrecht selten günstig.
Aber: Bei Strafverteidiger Ippolito erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung – vertraulich und auf Wunsch noch am selben Tag.
Strafverteidigung beginnt mir Klarheit – auch bei den Kosten.
Jetzt anrufen und kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls erhalten
Oder schreiben Sie eine Nachricht – Sie erhalten innerhalb von einer Stunde einen Rückruf!
Strafrecht ⋅ Sexualstrafrecht
Weitere Erfolge | Aussage gegen Aussage
Ihr Strafverteidiger

Yannic Ippolito
Jetzt anrufen und kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls erhalten
Oder schreiben Sie eine Nachricht – Sie erhalten innerhalb von einer Stunde einen Rückruf!
Danach wissen Sie
1. Vorladung | Anklage | Strafbefehl
Wie Sie sich bei einer polizeilichen Vorladung, einer Anklageschrift oder einem Strafbefehl richtig verhalten.
2. Tatvorwurf | Verteidigung
Was Ihnen genau vorgeworfen wird und welche Strategien zur Verteidigung bestehen.
3. Strafverfahren | Dauer
Wie das Strafverfahren von hier aus weitergeht und wie lange alles dauern kann.
4. Nächste Schritte | Plan
Was Sie als nächstes tun sollten und was nicht. Wie die Verteidigung am besten vorbereitet wird.
5. Kosten | Festpreis
Was die Strafverteidigung kosten wird und welche Ratenzahlung möglich ist.