Strafrecht | Strafverteidigung

Vorwurf: Vergewaltigung in der Berufungsinstanz nach 3-jähriger Haftstrafe
Ausgangslage
Der Mandant stand unter enormem Druck. In erster Instanz hatte das Amtsgericht ihn wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Nach deutschem Strafrecht ist eine Strafe in dieser Höhe nicht mehr zur Bewährung aussetzbar – das bedeutet: Haft.
Dieser Vorwurf des Sexualstrafrechts wiegt sehr schwer. Im Rahmen einer gemeinsamen Partynacht soll der Mandant eine Arbeitskollegin nach Hause gefahren und dort gegen ihren Willen sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen haben.
Für den Mandanten, der familiär und beruflich fest im Leben stand, bedeutete das Urteil der ersten Instanz den drohenden Verlust seiner Freiheit, seiner Arbeit und seines gesamten sozialen Umfelds.
Herausforderung: Erdrückende Beweislage und Vorstrafen
Die Berufung vor dem Landgericht Karlsruhe war die letzte Chance für den Mandanten seine Freiheit zu erhalten.
Wie so oft im Sexualstrafrecht handelte es sich um eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation – jedoch mit einer Vielzahl belastender Umstände.
Das Gericht hatte in erster Instanz der Belastungszeugin geglaubt, deren Aussage als detailreich und konstant bewertet und dem damals bestreitenden Mandanten daher keine Glaubhaftigkeit zugesprochen.
Erschwerend kam hinzu, dass der Mandant bereits mehrere Vorstrafen hatte.
Das machte die Ausgangslage noch schwieriger: In der Berufung ging es weniger um die Frage, ob die Tat bewiesen war, sondern darum, ob die verhängte Strafe – drei Jahre Haft – noch in eine Bewährungsstrafe umgewandelt werden konnte.
Strategie: Verantwortung übernehmen – Freiheit schützen
Strafverteidiger Ippolito analysierte das Urteil des Amtsgerichts Satz für Satz. Dabei stellte er fest, dass die Beweislage belastend war und ein Freispruch angesichts dieser Umstände unrealistisch schienen.
Die Verteidigung richtete den Fokus daher auf das strategisch erreichbare Ziel: Freiheit.
Ippolito suchte aktiv den Kontakt zum Gericht, zur Staatsanwaltschaft und zur Nebenklagevertretung. Er zeigte auf, dass der Mandant bereit war, Verantwortung zu übernehmen, Einsicht zu zeigen und die Tat zu sühnen – ohne eine erneute belastende Aussage der Geschädigten zu erzwingen.
In intensiven Gesprächen während der Berufungsverhandlung gelang es, alle Beteiligten davon zu überzeugen, dass eine Bewährungsstrafe sowohl rechtlich vertretbar als auch menschlich gerecht war.
Das Gericht erkannte die gezeigte Reue des Mandanten an und würdigte seine Bereitschaft, der Frau eine erneute Zeugenaussage zu ersparen.
Ergebnis: Bewährung statt 3 Jahre Haft
Das Landgericht Karlsruhe folgte der Argumentation von Strafverteidiger Ippolito. Die Freiheitsstrafe von drei Jahren wurde aufgehoben und zur Bewährungsstrafe umgewandelt – ein außergewöhnliches Ergebnis bei einem so schweren Tatvorwurf wie dem der Vergewaltigung.
Damit konnte der Mandant seine Freiheit behalten, weiter seiner Arbeitssuche nachgehen und sich in geordneten Lebensverhältnissen stabilisieren.
Ergebnis: Bewährung. Keine Haft. Freiheit des Mandanten gesichert.
Fazit: Freiheit als oberstes Ziel
Dieser Fall zeigt, dass Strafverteidigung weit mehr als juristische Argumentation ist. Gerade in Berufungsverfahren, wenn die Beweislage erdrückend ist und die Freiheit bei einem so schweren Vorwurf wie der Vergewaltigung auf dem Spiel steht, sind Verhandlungsgeschick, Weitblick und Menschlichkeit im Sexualstrafrecht entscheidend.
Strafverteidiger Ippolito konnte durch diplomatisches, aber bestimmtes Vorgehen die beteiligten Parteien – Gericht, Staatsanwaltschaft und Nebenklage – von einer Lösung überzeugen, die das Leben des Mandanten nicht zerstörte.
Ergebnis: Bewährung. Keine Haft. Freiheit des Mandanten geschützt.
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FAQ zum Fall
1. Warum war hier eine Bewährungsstrafe trotz Verurteilung zu einer mehrjährigen Haftstrafe in der ersten Instanz wegen Vergewaltigung möglich?
Weil in der Berufung eine einvernehmliche Lösung gefunden wurde: Der Mandant übernahm Verantwortung und zeigte Reue. Der Zeugin konnte hierdurch eine belastende Aussage vor Gericht erspart werden. So konnte das Berufungsgericht die Strafe noch zur Bewährung aussetzen.
2. Welche Rolle spielte das Geständnis im Berufungsverfahren?
Ein glaubhaftes Geständnis kann ein starkes Zeichen der Einsicht sein und strafmildernd wirken. Hier war es ausschlaggebend dafür, die Haftstrafe in eine Bewährungsstrafe umzuwandeln.
3. Was passiert, wenn man in der Berufung nicht geständig ist?
Dann prüft das Gericht erneut die gesamte Beweislage. Bei schwerwiegenden Vorwürfen wie Vergewaltigung in einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation ist eine erneute Beweisaufnahme oft belastend – für alle Beteiligten.
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Yannic Ippolito
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