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Vorwurf: Falsche Verdächtigung und Körperverletzung bei der Exfreundin unter laufender Bewährung

Wo: Amtsgericht Saarlouis
Wann: 17.04.2025
Ergebnis: Bewährung

Vor dem Amtsgericht Saarlouis stand der Mandant wegen des Vorwurfs der falschen Verdächtigung und Körperverletzung – und das unter laufender Bewährung. Trotz harter Forderung der Staatsanwaltschaft nach einer Haftstrafe konnte Strafverteidiger Ippolito durch Kontextualisierung und Herausarbeitung der emotionalen Ausnahmesituation eine erneute Bewährungsstrafe erreichen. Ergebnis: Freiheit gesichert.

Der Mandant soll seine Exfreundin mehrfach bei der Polizei gemeldet und gesagt haben, sie konsumiere Drogen – und das Kleinkind, das bei ihr lebte, sei in Gefahr.

Dann kam es an einem Morgen zum Streit. Laut Anklage soll der Mandant die Frau geschubst haben – sie sei dabei gefallen und habe sich am Arm verletzt. Zudem habe er ihr den Mund zugedrückt, was zu weiteren Verletzungen führte.

Deswegen hatte ihn die Staatsanwaltschaft Saarbrücken angeklagte: Falsche Verdächtigung in drei Fällen und Körperverletzung.

Herausforderung: Laufende Bewährung

Der Mandant war erst seit kurzer Zeit wieder auf freiem Fuß. Zudem stand er unter laufender Bewährung wegen einer anderen Verurteilung.

Ein neuer Vorwurf bedeutete:

  • Gefahr der Freiheitsstrafe
  • Widerruf der Bewährung
  • Zurück in die Haft

Die Freiheit des Mandanten stand erneut auf der Kippe.

Strategie: Kontext herstellen

Strafverteidiger Ippolito stellte den Kontext der Taten  in den Mittelpunkt:

  1. Warum der Mandanten bei der Polizei anrief
  2. Die emotionale Lage des Mandanten beim Streit
  3. Kein Kontakt mehr mit der Exfreundin – keine Wiederholungsgefahr

Ergebnis: Freiheit gesichert

Die Staatsanwaltschaft bleib hart und forderte eine Haftstrafe.

Doch Strafverteidiger Ippolito konnte das Gericht überzeugen:

  • Emotionale Ausnahmesituation
  • Kein Rückfall in alte Muster
  • Kein Anlass für weitere Polizei-Anrufe
  • Neue Perspektive im Leben

Das Urteil: Eine erneute Bewährungsstrafekeine Haft!

Fazit: Erklären und Kämpfen

Jeder Tatvorwurf hat eine Geschichte. Wer nur die Akte liest, übersieht oft den Menschen dahinter.

Strafverteidiger Ippolito zeigte dem Gericht:

  1. Der Mandant hatte sich weiterentwickelt
  2. Die Tat war kein Muster, sondern eine Ausnahmesituation
  3. Es bestand keine Wiederholungsgefahr

Dank klarer Argumentation, Einordnung der Tat und Verständnis für die emotionale Lage konnte Strafverteidiger Ippolito die Freiheit des Mandanten sichern – trotz laufender Bewährung und gegen die Staatsanwaltschaft!

Ergebnis: Bewährung. Freiheit gesichert.


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Häufige Fragen (FAQ)

1. Was droht bei einem Verstoß während laufender Bewährung?
Es droht der Widerruf der Bewährung und damit eine sofortige Haftstrafe. Deshalb sind solche Verfahren besonders riskant.

2. Kann eine emotionale Ausnahmesituation strafmildernd wirken?
Ja. Wenn ein Vorfall nicht auf krimineller Energie, sondern auf einer akuten Belastung beruht, kann dies für eine mildere Strafe – wie hier eine neue Bewährungsstrafe – sprechen.

Wie konnte hier eine Haftstrafe verhindert werden?
Durch eine klare Verteidigungsstrategie: Kontext erklären, Entwicklung des Mandanten darstellen und die fehlende Wiederholungsgefahr aufzeigen.

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    Yannic Ippolito

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    Dozent für Strafrecht an d. Universität Düsseldorf
    Dozent für Strafrecht am Landgericht Düsseldorf
    Doktorand mit Station am King’s College (London)
    Zertifizierter Personal und Business Coach (ILS)
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