Falschbeschuldigung im Sexualstrafrecht: Ihr Anwalt im Saarland

Strafverteidigung mit dem Ziel, Ihre Freiheit zu schützen, damit Sie weiter Ihren Job ausüben und bei Ihrer Familie sein können.

Saarbrücken | Saarland

Spezialisierung auf Sexualstrafrecht bei Falschbeschuldigung

Strafverteidigung zu Festpreisen

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Bekannte Verfahren aus: (Anklicken erlaubt)

Anwalt für Sexualstrafrecht bei Falschbeschuldigung im Saarland

Frühe Einstellung des Verfahrens

Strafverteidigung mit dem Ziel, das Verfahren gegen Sie bereits im Ermittlungsverfahren zur Einstellung zu bringen!

Hauptverhandlung verhindern

Strafverteidigung mit dem Ziel, eine öffentliche und belastende Hauptverhandlung für Sie und Ihre Familie zu verhindern!

Führungszeugnis sauber halten

Strafverteidigung mit dem Ziel, Ihr Führungszeugnis sauber zu halten. Damit Sie weiter „nicht vorbestraft“ sind!

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Falschbeschuldigung im Sexualstrafrecht

Eine Falschbeschuldigung im Sexualstrafrecht kommt häufiger vor, als viele denken und stellt die Praxis von Strafverteidiger Ippolito dar.

Besonders betroffen sind Delikte wie Vergewaltigung, sexueller Missbrauch von Kindern, sexueller Übergriff / sexuelle Nötigung oder sexuelle Belästigung.

Gerade weil in diesen Fällen oft eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation besteht, kann eine falsche Behauptung schnell eine dramatische Wirkung entfalten.

Für Betroffene ist die Situation meist ein Schock: Plötzlich steht man unter Verdacht, eine schwerwiegende Sexualstraftat begangen zu haben – obwohl man sich keiner Schuld bewusst ist. Viele spüren sofort die Angst, das eigene soziales Umfeld könnte sich abwenden: Familie, Freunde, Kollegen.

Der Gedanke an eine öffentliche Gerichtsverhandlung, an eine mögliche Vorverurteilung, an Rufschädigung oder sogar eine Haftstrafe belastet enorm. Dazu kommen Sorgen um den Arbeitsplatz, das eigene Ansehen – und manchmal tiefe Verzweiflung.

Hilfe vom spezialisierten Anwalt für Sexualstrafrecht

In dieser Lage ist es entscheidend, ruhig zu bleiben, nichts ohne anwaltlichen Beistand zu sagen und sich sofort professionelle Unterstützung zu holen.

Als erfahren Strafverteidiger mit Spezialisierung im Sexualstrafrecht bei Falschbeschuldigung steht Rechtsanwalt Ippolito Ihnen im Saarland  zur Seite – diskret, entschlossen und mit einem klaren Ziel: Ihre Rechte zu schützen und die Falschbeschuldigung zu widerlegen!

Rechtsanwalt Ippolito ist ausschließlich als Strafverteidiger tätig mit besonderer Spezialisierung auf das Sexualstrafrecht – insbesondere auf Fälle von Falschbeschuldigung in einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation. Ziel ist es,

  • das Strafverfahren zur Einstellung zu bringen und eine belastende Hauptverhandlung zu verhindern.
  • So bleibt Ihr Führungszeugnis sauber, Ihre berufliche und private Zukunft geschützt und Ihr soziales Ansehen erhalten.

Zögern Sie nicht – Handeln Sie Jetzt

Nehmen Sie den Vorwurf eines Sexualdelikts auch bei einer Falschbeschuldigung ernst!

Die Justiz im Saarland verfolgt Sexualdelikte – wie sexuelle Nötigung, sexueller Übergriff, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch von Kindern oder sexuelle Belästigung – mit Nachdruck.

Sprechen Sie noch heute mit Strafverteidiger Ippolito und erhalten Sie eine unverbindliche Ersteinschätzung. Dieses vertrauliche Gespräch wird noch heute stattfinden und ist absolut diskret.

Als spezialisierter Anwalt für Sexualstrafrecht mit Kanzleisitz in Saarbrücken unterstützt Sie Strafverteidiger Ippolito in dieser schwierigen Situation: fachlich als auch menschlich.

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Anwalt für Sexualstrafrecht bei Falschbeschuldigung im Saarland

Strafverteidigung im Saarland mit Spezialisierung auf Sexualstrafrecht, insbesondere auf Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen bei Falschbeschuldigung.

Ein Vorwurf im Sexualstrafrecht trifft Menschen oft wie ein Schlag, vor allem bei einer Falschbeschuldigung.

Plötzlich steht der eigene Ruf, die berufliche Existenz und das gesamte private Leben auf dem Spiel – oft noch bevor überhaupt ein Gericht entschieden hat.

Die Folgen können – trotz einer Falschbeschuldigung – drastisch sein: Hausdurchsuchung, U-Haft, Jobverlust, Freiheitsstrafe.

Als Strafverteidiger mit Schwerpunkt im Sexualstrafrecht weiß Rechtsanwalt Ippolito, wie sensibel, komplex und folgenreich diese Verfahren sind.

Er vertritt Sie mit Erfahrung, Diskretion und klarem Fokus auf das Wesentliche: Ihre Freiheit und Ihren guten Ruf!

Zum Sexualstrafrecht gehören etwa:

Ein Urteil im Sexualstrafrecht ist nicht immer das Ende.

Gerade im Sexualstrafverfahren kann ein erster Schuldspruch belastend, überraschend oder schlicht falsch sein.

Doch: Auch Urteile kann man anfechten – mit Berufung oder Revision.

Strafverteidiger Ippolito steht Ihnen in der zweiten Instanz als spezialisierter Anwalt für Sexualstrafrecht im Saarland zur Seite und prüft genau, ob und wie ein Urteil angreifbar ist – entweder mit der Berufung oder der Revision.

Seit 2024 lehrt Rechtsanwalt Ippolito als Dozent für Strafrecht am Landgericht Düsseldorf in der strafrechtlichen Revision. Er weiß also nicht nur, worauf es ankommt – er bringt es anderen bei!

Ihr Anwalt für Sexualstrafrecht bei Falschbeschuldigung im Saarland

Yannic Ippolito

Rechtsanwalt Ippolito ist ausschließlich als Strafverteidiger tätig und hat sich auf das Sexualstrafrecht spezialisiert. Er verteidigt Sie gegen alle Vorwürfe im Sexualstrafrecht und in jeder Lage des Verfahrens.

Ein besonderer Schwerpunkt von Strafverteidiger Ippolito liegt in der Verteidigung bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen und Falschbeschuldigung.

Mit Kanzleisitzen in Düsseldorf und in Saarbrücken verteidigt er Sie im ganzen Saarland mit dem Anspruch: Die Falschbeschuldigung zu widerlegen und Ihre Freiheit zu schützen.

Seit 2019 ist Strafverteidiger Ippolito Lehrbeauftragter für Strafrecht an der Universität und seit 2024 am Landgericht. Zudem ist er zertifizierter Coach mit akademischen Forschungsaufenthalt am King‘ s College London.

Mitglied bei

Aktuelle Erfolge
Aussage gegen Aussage

Vorwurf: Sexuelle Belästigung im Kampfsportverein
Wo: Amtsgericht Darmstadt
Ergebnis: Einstellung
Vorwurf: Vergewaltigung auf Musikfestival
Wo: Amtsgericht Mühlhausen
Ergebnis: Freispruch
Vorwurf: Vergewaltigung unter Arbeitskollegen nach Affäre
Wo: Amtsgericht Köln
Ergebnis: Freispruch
Vorwurf: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Wo: Amtsgericht Köln
Ergebnis: Einstellung
Vorwurf: Vergewaltigung unter Lehrern
Wo: Amtsgericht Mayen
Ergebnis: Freispruch
Vorwurf: Sexuelle Belästigung unter Mitschülern
Wo: Amtsgericht Eschweiler
Ergebnis: Einstellung
Vorwurf: Sexueller Übergriff / Vergewaltigung beim Oralverkehr
Wo: Amtsgericht Hamm
Ergebnis: Freispruch
Vorwurf: Exhibitionistische Handlungen am See
Wo: Amtsgericht Siegburg
Ergebnis: Einstellung
Vorwurf: Sexueller Übergriff bei der Mitbewohnerin der Freundin
Wo: Amtsgericht Dortmund
Ergebnis: Freispruch
Vorwurf: Sexuelle Belästigung im Altenheim
Wo: Amtsgericht Langen
Ergebnis: Einstellung
Vorwurf: Sexuelle Belästigung im Friseursalon
Wo: Amtsgericht Köln
Ergebnis: Einstellung

Kostenlose Ersteinschätzung

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Ihre Freiheit an erster Stelle

Bei nahezu allen Tatvorwürfen im Sexualstrafrecht drohen viele Jahre Haft –  selbst bei einer Falschbeschuldigung.

Auch steht dabei häufig Ihr guter Ruf oder Ihr Job auf dem Spiel.

Als spezialisierter Anwalt für Sexualstrafrecht im Saarland kämpft Rechtsanwalt Ippolito bei einer Falschbeschuldigung dafür, das Verfahren frühzeitig zur Einstellung zu bringen, Ihren guten Ruf zu sichern und Ihre Freiheit zu schützen.  Damit Sie weiterhin Ihren Beruf ausüben und bei Ihrer Familie sein können.

Nach der kostenlosen Ersteinschätzung wissen Sie

1. Vorladung | Anklage | Strafbefehl

Wie Sie sich bei einer polizeilichen Vorladung, einer Anklageschrift oder einem Strafbefehl im Sexualstrafrecht richtig verhalten.


2. Tatvorwurf | Verteidigung

Was Ihnen genau für ein Sexualdelikt vorgeworfen wird und welche Strategien zur Verteidigung bei Falschbeschuldigung bestehen.


3. Strafverfahren | Dauer

Wie das Strafverfahren wegen eines Sexualdelikts von hier aus weitergeht und wie lange alles dauern kann.


4. Nächste Schritte | Plan

Was Sie als nächstes tun sollten und was nicht. Wie die Verteidigung im Sexualstrafrecht bei Falschbeschuldigung am besten vorbereitet wird.


5. Kosten | Festpreis

Was die Strafverteidigung im Sexualstrafrecht kosten wird und welche Ratenzahlung möglich ist.


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    Häufige Fragen

    Aussage gegen Aussage bedeutet:

    Es gibt keine unmittelbaren objektiven Beweise (z. B. Zeugen, Bilder, Spuren), sondern nur zwei gegensätzliche Aussagen – die des angeblichen Opfers und die des Beschuldigten.

    Ja, das ist möglich – aber nur, wenn das Gericht die belastende Aussage für glaubhaft hält und keine Zweifel mehr bestehen.

    Doch – dieser Grundsatz (in dubio pro reo) gilt immer. Wenn das Gericht Zweifel hat, darf es nicht verurteilen.  Aber: Es liegt im Ermessen des Gerichts, ob Zweifel bestehen oder nicht.

    Der Zweifelsgrundsatz besagt nicht, wann das Gericht zu zweifeln hat; sondern nur, wie es zu entscheiden hat, wenn Zweifel bestehen!

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat klare Kriterien entwickelt, wie eine Zeugenaussage auf ihre Glaubhaftigkeit hin zu untersuchen ist.

    Diese Merkmale nennt man Realkennzeichen – zum Beispiel:

    • Wie detailreich ist die Aussage?
    • Bleibt sie über die Zeit hinweg gleich?
    • Gibt es Widersprüche?
    • Zeigt die Person echte Emotionen?
    • Ist die Aussage plausibel?

    Die Null-Hypothese ist die aussagepsychologische Grundlage in einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation.

    Hiernach ist die Zeugenaussage zunächst als unwahr / nicht erlebnisbasiert zu bewerten.

    Dann muss das Gericht prüfen: Könnte es einen anderen Grund geben, warum die Aussage falsch ist – etwa

    • einen Irrtum,
    • Erinnerungslücke,,
    • Übertragungen oder
    • eine bewusste Falschbeschuldigung?

    Erst wenn das ausgeschlossen werden kann, darf verurteilt werden.

    Nur in besonderen Fällen, etwa wenn die Zeugin psychisch auffällig ist oder Zweifel an der Aussagefähigkeit bestehen.

    Die Glaubhaftigkeit zu beurteilen ist eigentlich Aufgabe des Gerichts – nicht des Gutachters.

    Motive für eine Falschbeschuldigung gibt es unzählige. Nicht immer kann der wahre Grund für eine falsche Beschuldigung aufgedeckt werden.

    Mögliche und regelmäßige Motive sind z. B.:

    • Rache nach einer Trennung,
    • Sorgerechtsstreit,
    • Eifersucht,
    • Rufschädigung oder der
    • Versuch, Aufmerksamkeit zu erlangen.

    Ja, z. B. wegen falscher Verdächtigung oder Verleumdung.

    Aber Vorsicht: Eine Gegenanzeige sollte strategisch überlegt und gut vorbereitet sein, sonst kann sie sich negativ auswirken.

    Das ist sehr unterschiedlich und kann nicht pauschal beantwortet werden.

    Maßgeblich hängt dies von dem

    • Tatvorwurf,
    • Umfang der Ermittlungen sowie
    • der Belastung der Justiz ab.

    Mit mehreren Monaten, bis hin zu ein bis zwei Jahren kann hier gerechnet werden.

    Meistens: Sehr hoch.

    Viele erleben Angst, Schlaflosigkeit, soziale Isolation oder sogar Depression.

    Professionelle Hilfe kann in solchen Situationen absolut sinnvoll sein – und kein Zeichen von Schwäche.

    Auch Ihr Strafverteidiger steht Ihnen menschlich in dieser belastenden Zeit zur Seite.

    Im Sexualstrafrecht drohen Freiheitsstrafen, oft ohne Bewährung – und Eintrag ins Führungszeugnis.

    Das hat meist gravierende Folgen für das berufliche und soziale Leben der Betroffenen.

    Deswegen ist es wichtig, sich frühzeitig an einen spezialisierten Strafverteidiger zu wenden.

    Ein spezialisierter Strafverteidiger analysiert die Aussage genau, erkennt Widersprüche, prüft alternative Motive – und sorgt dafür, dass alle Zweifel am Vorwurf deutlich gemacht werden.

    Die Ziele:

    • Verfahren frühzeitig einstellen.
    • Hauptverhandlung verhindern.
    • Eintrag im Führungszeugnis verhindern.

    Das ändert aber regelmäßig nichts daran, dass ein bereits eingeleitetes Strafverfahren fortgesetzt wird.

    Gerade die schweren Sexualdelikte (sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung) sind Offizialdelikte und setzt weder eine Strafanzeige noch einen Strafantrag des mutmaßlichen Opfers voraus.

    Sobald die Polizei Kenntnis erlangt, dass ein solches Sexualdelikt passiert sein könnte, wird von Amts wegen ein Strafverfahren eingeleitet und fortgeführt.

    Andere Sexualdelikte, wie etwa sexuelle Belästigung (§ 184i StGB) oder exhibitionistische Handlungen (§ 183 StGB), können auch ohne Strafantrag verfolgt werden, wenn ein besonderes öffentliches Interesse hieran besteht – und das tut es in den meisten Fällen.

    Eine polizeiliche Vorladung ist meist der erste Kontakt mit den Ermittlungsbehörden.  Lassen Sie sich nicht verunsichern!

    In diesem Moment können Fehlentscheidungen gravierende Folgen haben. Die wichtigste Regel lautet: Keine Aussage ohne Anwalt!

    Viele Beschuldigte denken, dass sie die Sache schnell „aufklären“ können, wenn sie mit der Polizei sprechen. Das ist ein gefährlicher Irrtum!

    Schon kleinste Unstimmigkeiten oder unbedachte Aussagen können fatale Konsequenzen haben. Beachten Sie:

    • Einer polizeiliche Vorladung müssen Sie nicht nachkommen.
    • Es gibt keine Nachteile, wenn Sie den Termin nicht wahrnehmen.
    • Alles, was Sie sagen, kann und wird gegen Sie verwendet werden.

    Sobald Sie eine Vorladung wegen eines Sexualdeliktes erhalten, sollten Sie einen spezialisierten Strafverteidiger beauftragen. Strafverteidiger Ippolito übernimmt für Sie die Kommunikation mit der Polizei und sagt den Termin zur Vernehmung für Sie ab.

    Die Kosten hängen vom Fall und vom Stadium des Verfahrens ab. Aufgrund der anspruchsvollen Arbeit ist eine Verteidigung im Sexualstrafrecht selten günstig.

    Bei Strafverteidiger Ippolito erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung – vertraulich und auf Wunsch noch am selben Tag.

    Strafverteidigung beginnt mir Klarheit – auch bei den Kosten.