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Vorwurf: Sexuelle Belästigung in der Tanzschule

Wo: Amtsgericht Neuss
Wann: 19.08.2025
Ergebnis: Freispruch
Der Mandant stand vor dem Amtsgericht Neuss wegen dem Vorwurf der sexuellen Belästigung vor Gericht. Eine Schülerin seiner Tanzschule behauptete, er habe sie durch eine Umarmung und Küsse sexuell belästigt. Strafverteidiger Ippolito machte jedoch den Kontext der Situation deutlich udn argumentierte juristisch. Das Ergebnis: Freispruch – keine Strafe, kein Eintrag im Führungszeugnis, keine Existenzgefährdung für die Tanzschule.

Ausgangslage: Tanzschule in Gefahr

Der Mandant war seit über 30 Jahren als Tanzlehrer tätig und führte seine eigene Tanzschule mit großem Engagement. In dieser Zeit hatte er sich einen hervorragenden Ruf erarbeitet: Zuverlässigkeit, Professionalität und ein respektvoller Umgang mit seinen Schülerinnen und Schülern prägten seinen Alltag.

Umso größer war der Schock, als eine junge Schülerin plötzlich schwere Vorwürfe gegen ihn erhob. Sie behauptete, der Mandant habe sie sexuell belästigt.

Der Vorwurf lautete, er habe die Schülerin bei einer Verabschiedung umarmt und ihr dabei mehrere intensive Küsse gegeben.

Was für den Mandanten eine harmlose Geste im Kontext einer langjährigen Lehrer-Schüler-Beziehung war, stellte die Schülerin in einem völlig anderen Licht dar. Sie sprach von sexueller Motivation und Belästigung.

Damit stand der Tanzlehrer nicht nur vor dem Amtsgericht Neuss, sondern auch vor dem möglichen Ruin seiner Existenz.

Denn schon der bloße Verdacht im Bereich der sexuellen Belästigung reicht aus, um eine Reputation nachhaltig zu beschädigen. Seine Ehe, sein Ansehen in der Stadt und die wirtschaftliche Grundlage der Tanzschule waren in Gefahr.

Herausforderung: Aussage gegen Aussage – und enormer Druck

Wie in vielen Fällen im Sexualstrafrecht handelte es sich auch hier um eine klassische Aussage-gegen-Aussage-Situation.

Das bedeutete:

  • Keine anderen objektiven Beweise, etwa ein Überwachungsvideo der Situation
  • Keine unabhängigen Zeugen: Lediglich die Aussage der Schülerin gegen die Aussage des Mandanten

Für den Mandanten bedeutete das eine enorme psychische Belastung. Selbst seine langjährige Ehefrau begann an ihm zu zweifeln. Hinzu kam der drohende wirtschaftliche Schaden: Schon wenige Gerüchte hätten ausgereicht, um seine Tanzschule zum Erliegen zu bringen.

Strategie: Widersprüche aufdecken und Kontext erklären

Strafverteidiger Ippolito wählte eine Verteidigungsstrategie, die sowohl die Glaubhaftigkeit der Belastungsaussage überprüfte als auch den situativen Kontext berücksichtigte.

  • Widersprüche in der Aussage: Strafverteidiger Ippolito verglich die Zeugenaussage bei Anzeigenerstattung sowie bei der Polizei mit dem Ziel, Widersprüche herauszuarbeiten.
  • Kein Nachweis des Vorsatzes: Juristisch entscheidend war die Frage, ob der Mandant mit Vorsatz gehandelt hatte. Selbst wenn eine Umarmung und ein Kuss stattgefunden hätten, reichte das allein nicht für eine Verurteilung. Entscheidend war, ob eine sexuelle Motivation vorlag. Ippolito machte deutlich, dass diese nicht nachweisbar war.

Ergebnis: Freispruch

Das Gericht folgte der Argumentation der Verteidigung. Das Gericht folgte den Ausführungen von Strafverteidiger Ippolito: kein Nachweis des Vorsatzes für eine sexuelle Belästigung.

Damit stand fest:

  • Keine Strafe
  • Kein Eintrag ins Führungszeugnis
  • Die Existenz der Tanzschule blieb gesichert

Ergebnis: Freispruch!

Fazit: Aussagepsychologische Prüfung und juristische Kenntnisse

Der Fall zeigt exemplarisch, wie wichtig es ist, Aussagen im Sexualstrafrecht sorgfältig zu analysieren. Der situative Kontext darf nicht außer Acht gelassen werden und juristische Feinheiten wie Vorsatz oder Motivation sind entscheidend.

Nur durch diese Kombination konnte Strafverteidiger Ippolito den Freispruch erreichen – und damit nicht nur die Freiheit, sondern auch die berufliche Existenz seines Mandanten schützen.

Ergebnis: Freispruch!


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Häufige Fragen (FAQ)

1. Was bedeutet eine Aussage-gegen-Aussage-Situation?

In Fällen, in denen Aussage gegen Aussage steht, gibt es keine objektiven Beweise. Das Gericht muss allein anhand der Glaubwürdigkeit und Glaubhaftigkeit der Belastungsaussage entscheiden.

2. Worauf muss sich der Vorsatz beim Vorwurf der sexuellen Belästigung beziehen?

Der Vorsatz muss sich beim Vorwurf der sexuellen Belästigung etwa auf die sexuelle Handlung oder auch auf die hierdurch bewirkte Belästigung beziehen. Erkennt der Beschuldigte dies nicht oder geht er irrtümlich von einem Einverständnis aus, scheidet eine Strafbarkeit aus.

3. Was bedeutet ein Freispruch für den Mandanten?

Ein Freispruch bedeutet, dass durch das Gericht keine Strafe verhängt wird und es zu keinem Eintrag im Führungszeugnis kommt. Man bleibt rechtlich unbelastet und gilt weiter als nicht vorbestraft.

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