Spezialisierte Strafverteidigung | Düsseldorf, Saarland & Bundesweit

Erfolge in § 184b StGB-Verfahren (Kinderpornografie)

Verfahren wegen Kinderpornografie (§ 184b StGB) sind besonders komplex und können schwerwiegende Konsequenzen haben. Straf.Law verteidigt Mandanten mit Schwerpunkt in Düsseldorf und im Saarland sowie bundesweit erfolgreich in solchen Sexualstrafverfahren – mit nachweislich sehr guten Ergebnissen.

§ 184b StGB erfordert spezialisierte Strafverteidigung

Der Vorwurf Besitz, Erwerb und die Verbreitung kinderpornographischer Inhalte nach § 184b StGB zählt zu den schwerwiegenden Sexualstraftaten. Das Strafrecht sieht hierfür empfindliche Sanktionen vor – Freiheitsstrafe statt Geldstrafe. Selbst bei Ersttätern drohen erhebliche Konsequenzen.

Entscheidend ist eine frühzeitige und spezialisierte Strafverteidigung, um das Verfahren strategisch zu beeinflussen.

Die nachfolgenden Erfolge zeigen, wie eine spezialisierte Strafverteidigung in der Praxis funktioniert. Jeder Fall verdeutlicht, wie wichtig individuelle Verteidigungsstrategien und eine genaue Analyse der Beweismittel sind. Dank der Expertise von Strafverteidiger Ippolito konnten zahlreiche Verfahren mit Einstellungen, Bewährungen oder Freisprüchen abgeschlossen werden.

31.03.2026 | Bewährung Amtsgericht Bergisch Gladbach


Wo: Bergisch Glabbach
Tatvorwurf: Besitz kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB) und Cybergrooming (§ 176a StGB)
Anzahl: 10 Dateien
Strategie & Verlauf:

Der Mandant musste sich insbesondere wegen Besitz von Kinderpornografie verantworten. Ausgangspunkt war ein Chat über Instagram. Bei einer anschließenden Hausdurchsuchung wurden seine elektronischen Geräte beschlagnahmt und ausgewertet. Strafverteidiger Ippolito konzentrierte die Verteidigung daher gezielt auf die Strafzumessung. Zum Fall

Ergebnis: Bewährung Keine Haft. Freiheit des Mandanten erhalten.

20.02.2026 | Bewährung Schöffengericht Köln


Wo: Amtsgericht Köln (Schöffengericht)
Tatvorwurf: Besitz und Verbreitung kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB)
Anzahl: 750 Dateien
Strategie & Verlauf:

Der Mandant musste sich vor dem Schöffengericht in Köln wegen des Besitzes und der Verbreitung kinderpornographischer Inhalte verantworten. Ausgangspunkt des Verfahrens waren internationale Meldungen des National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC), die zu zwei Hausdurchsuchungen und der Sicherstellung zahlreicher Datenträger mit rund 750 Dateien führten. Strafverteidiger Ippolito stellte den tatsächlichen Kontext der zweiten Meldung, die zeitliche Distanz zur Vorverurteilung sowie die Einsicht und therapeutische Aufarbeitung des Mandanten in den Mittelpunkt der Verteidigung. Zum Fall

Ergebnis: Bewährung – gegen den Antrag der Staatsanwaltschaft. Keine Haft. Freiheit des Mandanten geschützt.

11.02.2026 | Bewährung Amtsgericht Aschaffenburg


Wo: Amtsgericht Aschaffenburg
Tatvorwurf: Besitz kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB)
Anzahl: 5.000 Dateien
Strategie & Verlauf:

Im Zuge einer Hausdurchsuchung stellten Ermittler auf verschiedenen Datenträgern des Mandanten rund 5.000 Dateien mit strafrechtlich relevantem Inhalt sicher. Strafverteidiger Ippolito setzte auf eine konsequent kooperative Verteidigungsstrategie. Im Mittelpunkt standen die frühzeitige Kooperation des Mandanten im Verfahren, seine Einsicht und Reue sowie die therapeutische Aufarbeitung seines Verhaltens. Zum Fall

Ergebnis: Bewährung statt Haft. Freiheit des Mandanten geschützt.

03.02.2026 | Einstellung Amtsgericht Detmold


Wo: Amtsgericht Detmold
Tatvorwurf: Besitz kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB)
Anzahl: 130 Datei
Strategie & Verlauf:

Gegen den Mandanten, Familienvater von vier Kindern, wurde ein Strafverfahren wegen des Besitzes kinderpornographischer Inhalte eingeleitet. Hintergrund waren rund 130 Dateien, die sich im Rahmen eines Downloadvorgangs automatisiert über eine aktivierte Cloud-Synchronisation auf sein Mobiltelefon übertrugen. Zum Fall

Ergebnis: Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage – kein Urteil, keine Strafe, kein Eintrag ins Führungszeugnis.

27.11.2025 | Einstellung Amtsgericht Neuss


Wo: Amtsgericht Neuss (Jugendrichter)
Tatvorwurf: Besitz kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB)
Anzahl: 9 Datei
Strategie & Verlauf:

Der noch junge Mandant stand vor dem Amtsgericht Neuss wegen des Besitzes von neun kinderpornographischen Dateien, die er über eine öffentliche WhatsApp-Gruppe erhalten hatte. Strafverteidiger Ippolito stellte die besonderen Tatumstände, die fehlende kriminelle Energie sowie die Einsicht und Reue des jungen Mandanten in den Vordergrund. Zum Fall

Ergebnis: Einstellung des Verfahrens – keine Strafe, kein Eintrag ins Führungszeugnis, berufliche Zukunft des Mandanten geschützt.

25.11.2025 | Geldstrafe Amtsgericht Eschweiler


Wo: Amtsgericht Eschweiler
Tatvorwurf: Besitz kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB) und jugendpornographischer Inhalte (§ 184c StGB)
Anzahl: 350 Datei
Strategie & Verlauf:

Der Mandant wurde vor dem Amtsgericht Eschweiler wegen des Besitzes von Kinder- und Jugendpornographie angeklagt. Strafverteidiger Ippolito setzte frühzeitig auf eine strategische Verteidigung. Neben Reue, Einsicht, persönlichen Umständen und einem erheblichen Zeitablauf arbeitete er entscheidend heraus, dass auf Teile des Tatgeschehens eine frühere, für den Mandanten günstigere Fassung des § 184b StGB anzuwenden war. Zum Fall

Ergebnis: Geldstrafe. Keine Freiheitsstrafe. Kein Eintrag ins Führungszeugnis.

23.10.2025 | Einstellung Amtsgericht Hagen


Wo: Amtsgericht Hagen (Jugendstrafrecht)
Tatvorwurf: Besitz kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB)
Anzahl: 1 Datei
Strategie & Verlauf:

Der junge Mandant stand vor dem Jugendrichter in Hagen wegen des Vorwurfs, eine kinderpornographische Datei in einer WhatsApp-Schulgruppe hochgeladen zu haben . Strafverteidiger Ippolito stellte frühzeitig den Kontakt zum Amtsgericht her, schilderte den einmaligen, unbedachten Fehltritt ohne kriminelle Energie und betonte die bereits eingetretenen Folgen für den Mandanten. In der Verhandlung zeigte der Mandant Einsicht und Reue. Durch diese strategische Vorbereitung und die transparente Darstellung der persönlichen Belastung konnte eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden. Zum Fall

Ergebnis: Einstellung. Keine Strafe. Kein Eintrag ins Führungszeugnis.

29.09.2025 | Bewährung Schöffengericht Hagen


Wo: Amtsgericht Hagen (Schöffengericht)
Tatvorwurf: Besitz kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB)
Anzahl: 3 Dateien
Strategie & Verlauf:

Der Mandant stand vor dem Schöffengericht Hagen wegen des Vorwurfs, sich über Instagram unter einer falschen Identität als Teenager ausgegeben und von einem elfjährigen Mädchen Nacktbilder erhalten zu haben. Trotz eindeutiger Beweislage wählte Strafverteidiger Ippolito eine geständige, aber taktisch klug aufgebaute Verteidigung. Durch das Einbringen von Reue, Aufarbeitung und positiver Sozialprognose konnte eine Freiheitsstrafe zur Bewährung erreicht werden. Zum Fall

Ergebnis: Bewährung – keine Haft. Freiheit des Mandanten gewahrt

23.09.2025 | Bewährung Schöffengericht Altena


Wo: Amtsgericht Altena (Schöffengericht)
Tatvorwurf: Besitz kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB) sowie Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen (§ 184k StGB)
Anzahl: 3 Dateien
Strategie & Verlauf:

Der Mandant stand vor dem Schöffengericht Altena wegen des Vorwurfs, heimlich auf dem Damen-WC seiner Firma Bildaufnahmen gefertigt zu haben. Bei der anschließenden Hausdurchsuchung wurden zudem kinderpornographische Dateien aufgefunden. Trotz dieser belastenden Ausgangslage gelang es Strafverteidiger Ippolito, durch strategisches Vorgehen, Darstellung der Lebensumstände und Aufzeigen von Reue und Einsicht eine Bewährungsstrafe zu erreichen. Zum Fall

Ergebnis: Bewährung – keine Haft. Freiheit des Mandanten geschützt

02.09.2025 | Bewährung Schöffengericht Köln


Wo: Amtsgericht Köln (Schöffengericht)
Tatvorwurf: Herstellen und Besitz kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB) sowie sexueller Missbrauch von Kindern
Anzahl: 3 Dateien
Strategie & Verlauf:

Die Dateien wurden heimlich in einem Schwimmbad aufgenommen. Durch eine präzise, bildbezogene Argumentation konnte Strafverteidiger Ippolito eine Verurteilung wegen Kinderpornographie (§ 184b StGB) verhindern und die Freiheit seines Mandanten sichern. Zum Fall

Ergebnis: Bewährung statt Haftstrafe – Freiheit des Mandanten geschützt

20.08.2025 | Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler


Wo: Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler
Tatvorwurf: Besitz kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB)
Anzahl: 1.300 Dateien
Strategie & Verlauf:

Die Dateien stammten aus der Jugendzeit des Mandanten und hatten sich über viele Jahre angesammelt. Strafverteidiger Ippolito stellte die persönliche Entwicklung und Reue des Mandanten in den Mittelpunkt und konnte zahlreiche strafmildernde Umstände herausarbeiten. So gelang es, eine Haftstrafe zu vermeiden. Zum Fall

Ergebnis: Bewährung – keine Haft, Freiheit des Mandanten geschützt

22.07.2025 | Freispruch Schöffengericht Rheine


Wo: Amtsgericht Rheine (Schöffengericht)
Tatvorwurf: Besitz kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB)
Anzahl: 60 Dateien
Strategie & Verlauf:

Die Dateien befanden sich ausschließlich in einem versteckten Telegram-Ordner. Strafverteidiger Ippolito belegte technisch fundiert, dass kein Besitzwille vorlag. Dadurch konnte der Tatvorwurf widerlegt und ein Freispruch erreicht werden. Zum Fall

Ergebnis: Freispruch – keine Strafe für den Mandanten, kein Eintrag ins Führungszeugnis

10.06.2025 | Bewährung Schöffengericht Hagen


Wo: Amtsgericht Hagen (Schöffengericht)
Tatvorwurf: Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB)
Anzahl: 180 Dateien
Strategie & Verlauf:

Der Mandant stand wegen Chats in einem Erotikportal im Fokus. Trotz zweier Hausdurchsuchungen erreichte Strafverteidiger Ippolito durch Nachweis von Reue, Therapiebereitschaft und belastenden Lebensumständen eine deutliche Strafmilderung. Zum Fall

Ergebnis: Bewährung statt Haftstrafe – Freiheit des Mandanten geschützt

28.05.2025 | Bewährung Amtsgericht Dülmen


Wo: Amtsgericht Dülmen
Tatvorwurf: Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB)
Anzahl: ca. 750 Dateien
Strategie & Verlauf:
Der Fall stand im Zusammenhang mit erotischen Online-Chats. Trotz erheblicher emotionaler Belastung in Ehe und Umfeld überzeugten Reue, begonnene Therapie und Wiedergutmachung als strafmildernde Faktoren. Zum Fall

Ergebnis: Bewährung statt Haftstrafe – Freiheit des Mandanten geschützt

05.05.2025 | Bewährung Amtsgericht Langen


Wo: Amtsgericht Langen
Tatvorwurf: Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB) sowie Jugendpornographie (§ 184c StGB)
Anzahl: ca. 7.500 Dateien
Strategie & Verlauf:
Teilweise Uploads erfolgten über Discord. Durch eine umfassende Vorbereitung und die Einführung zahlreicher Milderungsgründe – Reue, Therapie und besondere Lebensumstände – konnte eine Haftstrafe verhindert werden. Zum Fall

Ergebnis: Bewährung – Freiheit des Mandanten geschützt

28.04.2025 | Einstellung Staatsanwaltschaft Düsseldorf


Wo: Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Tatvorwurf: Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB)
Anzahl: Einzelne Dateien
Strategie & Verlauf:

Im Rahmen eines WhatsApp-Gruppenfalls deckte Strafverteidiger Ippolito durch genaue Aktenanalyse auf, dass kein belegbarer Upload vorlag und nicht jede Datei pornographischen Inhalt hatte. Zum Fall

Ergebnis: Einstellung des Verfahrens – keine Anklage, keine Strafe, kein Eintrag ins Führungszeugnis

23.01.2025 | Freispruch Amtsgericht Lüdinghausen


Wo: Amtsgericht Lüdinghausen
Tatvorwurf: Besitz kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB)
Anzahl: 50 Dateien
Strategie & Verlauf:

Die Dateien waren lediglich im Cache-Speicher des Geräts vorhanden. Strafverteidiger Ippolito zeigte technisch nachvollziehbar, dass kein Besitzwille bestand – der Mandant wurde freigesprochen. Zum Fall

Ergebnis: Freispruch – keine Strafe, kein Eintrag ins Führungszeugnis

20.01.2025 | Einstellung Amtsgericht Herne


Wo: Amtsgericht Herne
Tatvorwurf: Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB)
Anzahl: 3 Dateien
Strategie & Verlauf:

Die Dateien waren über Facebook versendet worden. Da bei einer Verurteilung eine Ausweisung drohte, brachte Strafverteidiger Ippolito zahlreiche Milderungsgründe ein und überzeugte Staatsanwaltschaft und Gericht von einer Verfahrenseinstellung. Zum Fall

Ergebnis: Einstellung gegen Geldauflage – keine Strafe, kein Eintrag ins Führungszeugnis, keine Ausreise

06.01.2025 | Bewährung Schöffengericht Saarlouis


Wo: Amtsgericht Saarlouis (Schöffengericht)
Tatvorwurf: Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB) sowie Jugendpornographie (§ 184c StGB)
Anzahl: ca. 11.000 Dateien
Strategie & Verlauf:

Trotz der hohen Datenmenge und der Forderung der Staatsanwaltschaft nach 3,5 Jahren Haft konnte Strafverteidiger Ippolito durch Reue, Therapie und Schadenswiedergutmachung eine Freiheitsstrafe auf Bewährung erreichen. Zum Fall

Ergebnis: Bewährung statt Haft – Freiheit des Mandanten geschützt

02.12.2024 | Bewährung Schöffengericht Recklinghausen


Wo: Amtsgericht Recklinghausen (Schöffengericht)
Tatvorwurf: Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB)
Anzahl: 15 Dateien
Strategie & Verlauf:

Strafverteidiger Ippolito bereitete den Mandanten intensiv auf die Hauptverhandlung vor und legte die persönlichen Umstände, Reue und Wiedergutmachung überzeugend dar. Zum Fall

Ergebnis: Bewährung statt Haftstrafe – Freiheit des Mandanten geschützt

08.11.2024 | Bewährung Schöffengericht Bochum


Wo: Amtsgericht Bochum (Schöffengericht)
Tatvorwurf: Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB) sowie Jugendpornographie (§ 184c StGB)
Anzahl: ca. 3.500 Dateien
Strategie & Verlauf:

Die Sammlung der Dateien erfolgte über mehrere Jahre. Strafverteidiger Ippolito erarbeitete gemeinsam mit dem Mandanten eine umfassende Einlassung mit den Schwerpunkten Reue, Therapie und Wiedergutmachung. Zum Fall

Ergebnis: Bewährung – keine Haft, Freiheit des Mandanten geschützt

21.10.2024 | Bewährung Schöffengericht Bochum


Wo: Amtsgericht Bochum (Schöffengericht)
Tatvorwurf: Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB)
Anzahl: ca. 850 Dateien
Strategie & Verlauf:

Trotz der hohen Datenmenge erreichte Strafverteidiger Ippolito durch intensive Vorbereitung, Reue und Therapie-Bereitschaft eine Strafaussetzung zur Bewährung. Zum Fall

Ergebnis: Bewährung statt Haft – Freiheit des Mandanten geschützt

Rechtsanwalt Yannic Ippolito - Strafverteidiger in Düsseldorf und Saarbrücken

Alle wichtigen Ratgeber zum Vorwurf Kinderpornografie (§ 184b StGB) finden Sie HIER.

– Strafverteidiger Yannic Ippolito

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