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Vorwurf: Diebstahl bei 15 Vorstrafen und Haft

Wo: Amtsgericht Saarlouis
Wann: 12.08.2025
Ergebnis: Freiheit gesichert

Vor dem Amtsgericht Saarlouis stand die Mandantin wegen des Vorwurfs des Diebstahls. Trotz eindeutiger Beweislage und über 15 Vorstrafen konnte Strafverteidiger Ippolito durch das Aufzeigen veränderter Lebensumstände und glaubhafter Reue eine Geldstrafe statt Haft erreichen – Freiheit gesichert.

Ausgangslage

Die Mandantin befand sich bereits in der Justizvollzugsanstalt. Die Situation war ernst – nicht nur wegen des neuen Vorwurfs, sondern auch wegen ihrer Vergangenheit:

  • Über 15 Eintragungen im Vorstrafenregister
  • Teilweise einschlägige Vorstrafen wegen Diebstahls
  • Aktuell laufende Haftstrafe

Der neue Vorwurf: In einer Nacht soll sie in den Garten einer anderen Person eingedrungen sein und Gegenstände entwendet haben – Diebstahl. Der Garten war videoüberwacht – und am selben Tag wurde sie von der Polizei durchsucht. Das Diebesgut wurde gefunden. Ein Bestreiten war faktisch unmöglich.

Herausforderung: Freiheit in Gefahr

Die größte Gefahr: Eine erneute Haftstrafe – diesmal ohne Chance auf Bewährung. Bei über 15 Vorstrafen, darunter auch einige wegen Diebstahls, war die Prognose aus Sicht der Staatsanwaltschaft denkbar schlecht:

  • Vorstrafenliste sehr lang
  • Einschlägige Vorstrafen wegen Diebstahls
  • Aktuelle Inhaftierung

Eine längere Inhaftierung hätte bedeutet: noch längere Trennung von Familie und Umfeld, keine Möglichkeit, den geplanten Neuanfang nach der Haft umzusetzen.

Strategie: Die Geschichte der Mandantin erzählen

Strafverteidiger Ippolito entschied sich, nicht auf eine formale Bestreitung zu setzen – denn die Beweislage war eindeutig. Stattdessen stellte er den Menschen in den Mittelpunkt:

  • Reue und Einsicht der Mandantin deutlich machen
  • Aufzeigen, dass die Tat im alkoholisierten Zustand begangen wurde
  • Betonung: Tat liegt vor der Inhaftierung – seitdem positive Entwicklung
  • Nachweis: Mandantin ist seit Inhaftierung clean Zukunftspläne: Therapie beginnen, Arbeit aufnehmen

Strafverteidiger Ippolito verdeutlichte dem Gericht, dass diese erste Hafterfahrung eine prägende Wirkung hatte. Die Mandantin hatte ihr Verhalten reflektiert und den festen Entschluss gefasst, ihr Leben zu ändern. Er beantragte daher für den Diebstahl keine Haftstrafe, sondern eine Geldstrafe.

Ergebnis: Freiheit gesichert!

Die Staatsanwaltschaft blieb hart: Sie forderte eine neue Haftstrafe ohne Bewährung.

Doch das Gericht folgte den Argumenten von Strafverteidiger Ippolito. Es sah eine positive Sozialprognose und hielt es nicht für zwingend erforderlich, erneut eine Freiheitsstrafe zu verhängen.

Das Urteil: Geldstrafe statt Haft.

Damit konnte die Freiheit der Mandantin nach ihrer aktuellen Haftstrafe bewahrt werden.

Ergebnis: Freiheit erhalten – trotz über 15 Vorstrafen!

Fazit: Reue und veränderte Lebensumstände können den Unterschied machen

Dieser Fall zeigt: Strafverteidigung ist nicht nur juristische Argumentation. Häufig geht es darum, dem Gericht den Menschen hinter dem Vorwurf näherzubringen und eine positive Perspektive aufzuzeigen.

Genau das gelang hier beim Vorwurf des Diebstahls – und führte dazu, dass die Mandantin ihre Freiheit nach der aktuellen Haft behalten kann.

Ergebnis: Freiheit gesichert – trotz über 15 Vorstrafen!

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Häufige Fragen (FAQ)

1. Kann man trotz eindeutiger Beweislage eine Haftstrafe verhindern?

Ja. Selbst wenn die Tat feststeht, kann ein Strafverteidiger durch überzeugende Argumente zur Sozialprognose und zu den Lebensumständen erreichen, dass eine Haftstrafe vermieden wird – zum Beispiel durch eine Geldstrafe oder Bewährung.

2. Spielt Reue bei der Strafzumessung eine Rolle?

Ja. Glaubhafte Reue und Einsicht in das eigene Fehlverhalten sind wichtige Faktoren für das Strafmaß. Sie können helfen, eine mildere Strafe zu erwirken oder eine Haftstrafe ganz zu vermeiden.

3. Was bedeutet „positive Sozialprognose“?

Eine positive Sozialprognose liegt vor, wenn das Gericht davon ausgeht, dass der Angeklagte künftig keine Straftaten mehr begehen wird. Sie kann dazu führen, dass eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt oder ganz durch eine Geldstrafe ersetzt wird.

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