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Vorwurf: Erpresserischer Menschenraub beim Ex-Ehemann

Wo: Landgericht Frankfurt am Main
Wann: 16.04.2025
Ergebnis: Bewährung

Am 16.04.2025 stand die Mandantin gemeinsam mit ihren Brüdern vor dem Landgericht Frankfurt am Main. Der Vorwurf: erpresserischer Menschenraub und gefährliche Körperverletzung – mit einer angedrohten Mindeststrafe von fünf Jahren. Dank der Verteidigung durch Strafverteidiger Ippolito konnte das Gericht den schwerwiegenden Hauptvorwurf nicht aufrechterhalten. Ergebnis: 10 Monate auf Bewährung – Freiheit gesichert!

Ausgangslage

Die Mandantin befand sich in einer extrem belastenden Situation: Vor dem Landgericht Frankfurt am Main musste sie sich gemeinsam mit ihren beiden Brüdern verantworten.

Der Vorwurf lautete auf erpresserischen Menschenraub (§ 239a StGB) und gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB). Schon die Mindeststrafe für den erpresserischen Menschenraub beträgt fünf Jahre Freiheitsstrafe – ohne jede Möglichkeit einer Geldstrafe oder bloßen Bewährung.

Die Staatsanwaltschaft warf den Geschwistern vor,

  • den Ex-Ehemann der Mandantin mit Panzertape an einen Stuhl gefesselt,
  • ihn durch Schläge und Waterboarding misshandelt
  • und ihn gezwungen zu haben, eine Online-Überweisung auf das Konto der Mandantin vorzunehmen.

Hintergrund sollen gescheiterte Scheidungsabreden gewesen sein. Für die Mandantin stand enorm viel auf dem Spiel:

Sie war Mutter von zwei minderjährigen Kindern. Eine mehrjährige Haftstrafe hätte nicht nur ihre Freiheit, sondern auch das familiäre Leben zerstört.

Herausforderung: Erdrückende Beweislage

Die Beweislage schien erdrückend:

  • Fotos von Verletzungen des Ex-Ehemanns
  • Panzertape-Reste, die sichergestellt wurden
  • DNA-Gutachten
  • Handy-Auswertungen und
  • Kontoauszüge

Es deutet also alles auf eine körperliche Auseinandersetzung und eine Geldüberweisung hin. Die Mindestfreiheitsstrafe von 5 Jahren erschien unausweichlich.

Besonders belastend: Die Mandantin befand sich emotional in einer Dauerkrise, weil sie den Verlust ihrer Kinder fürchtete.

Strategie: Beweisverwertungsverbot

Trotz der schwierigen Ausgangslage entwickelte Strafverteidiger Ippolito  eine klare Verteidigungslinie, die vor allem auf Prozessrecht setzte.

1) Zeugnisverweigerungsrecht des Ex-Ehemanns und Beweisverwertungsverbot:

  • Am ersten Verhandlungstag machte der Ex-Ehemann von seinem Zeugnisverweigerungsrecht (§ 52 StPO) Gebrauch.
  • Damit waren seine Aussagen aus der polizeilichen Vernehmung nicht mehr verwertbar (§ 252 StPO).

Damit brach ein zentraler Baustein der Anklage weg.

2) Abwehr eines Beweisantrags:

Die Staatsanwaltschaft wollte eine E-Mail des Ex-Ehemanns, in der er den behaupteten Tatvorwurf schilderte, in die Hauptverhandlung einführen. Strafverteidiger Ippolito erhob Widerspruch und argumentierte, dass der beabsichtigen Beweiserhebung ein  Beweisverwertungsverbot entgegensteht.

Das Gericht folgte dieser Argumentation und lehnte den Antrag ab.

3) Fehlender Finalzusammenhang beim erpresserischen Menschenraub:

Juristisch besonders relevant war die Frage, ob ein Finalzusammenhang zwischen den Gewaltanwendungen und der Überweisung besteht. Der Straftatbestand des erpresserischen Menschenraubs verlangt diesen Zusammenhang zwingend. Ansonsten muss freigesprochen werden.

Strafverteidiger Ippolito machte klar, dass dieser Zusammenhang nicht nachweisbar war. Damit blieb „nur“ die gefährliche Körperverletzung im Raum. Hier setzte die Verteidigung alles daran, eine Bewährungsstrafe zu erreichen.

Ergebnis: Bewährung – Freiheit gesichert

Die Staatsanwaltschaft forderte 6 Jahre Haft.

Doch das Gericht folgte den Ausführungen der Verteidigung:

  • Keine Verurteilung wegen erpresserischen Menschenraubs, wegen fehlenden Finalzusammenhangs
  • Stattdessen eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung

Die Strafe: 10 Monate Freiheitsstrafe – zur Bewährung ausgesetzt. Damit war das Ziel erreicht: Keine Haftstrafe. Freiheit der Mandantin gesichert. Die Mandantin konnte sich weiterhin um ihre Kinder kümmern

Ergebnis: Bewährung. Keine Haft. Freiheit gesichert.

Fazit: Kenntnisse im Strafrecht und Prozessrecht

Dieser Fall zeigt eindrucksvoll, wie entscheidend tiefes Wissen im Strafrecht und Strafprozessrecht für eine erfolgreiche Strafverteidigung ist.

Besonders wichtig waren hier:

  • das Beweisverwertungsverbot des § 252 StPO,
  • der erfolgreiche Widerspruch gegen einen Beweisantrag der Staatsanwaltschaft auf Basis dieses Beweisverwertungsverbots sowie
  • die präzise Argumentation zum fehlenden Finalzusammenhang beim Vorwurf des erpresserischen Menschenraubs (§ 239a StGB)

Nur durch diese Verteidigungsarbeit konnte eine Mindestfreiheitsstrafe von 5 Jahren verhindert werden.

Ergebnis: Bewährung. Keine Haft. Freiheit gesichert.

Medienberichte

Der Fall erregte nicht nur durch den Nachnamen der Geschwister (Remmo), sondern auch wegen der strafprozessualen Besonderheit erhebliches mediales Interesse. Es berichteten:

  • FAZ (Artikel 1):  Die FAZ berichtete über den Prozess gegen Mitglieder des sogenannten Remmo-Clans vor dem Landgericht Frankfurt am Main.
  • FAZ (Artikel 2): DIm zweiten Artikel hob die FAZ  hervor, dass Fehler der Staatsanwaltschaft zu milderen Strafen führten.
  • Hessenschau: Die Hessenschau berichtete, dass ein wichtiger Zeuge überraschend von seinem Aussageverhalten abrückte.
  • Sat.1: Auch Sat.1 griff das Verfahren auf und titelte über die Anklage wegen Menschenraubs.
  • BILD: Die BILD stellte die besonders drastischen Vorwürfe – unter anderem Waterboarding – in den Vordergrund.

Häufige Fragen (FAQs)

1. Was versteht man unter erpresserischem Menschenraub?

Der Tatbestand liegt etwa vor, wenn jemand einen Menschen entführt oder seiner Freiheit beraubt, um eine Erpressung zu begehen. Er wird mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft – einer der härtesten Straftatbestände im deutschen Strafrecht.

2. Warum war das Zeugnisverweigerungsrecht hier so entscheidend?

Dem Ex-Ehemann der Mandantin stand als Ehegatte das Recht zu, seine Aussage zu verweigern (§ 52 StPO). Dadurch durften seine früheren polizeilichen Aussagen nicht mehr verwertet werden (§ 252 StGB) – ein entscheidender Vorteil für die Verteidigung.

3. Was bedeutet eine Bewährungsstrafe für die Mandantin?

Die Mandantin kann trotz Verurteilung ihr Leben in Freiheit genießen. Sie musste nicht ins Gefängnis und konnte sich weiterhin um ihre Kinder kümmern. Das Verfahren endete für sie mit einer großen Erleichterung.

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